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"Die Anfangstage sind entscheidend" | Themen | bpb.de

"Die Anfangstage sind entscheidend"

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Die neugewählten Abgeordneten lernen das Parlament kennen, die nicht wiedergewählten Kollegen packen ihre Sachen: Der Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt erklärt, welche wichtigen Entscheidungen in diesen Tagen fallen - und warum ein neuer Abgeordneter zunächst eine beobachtende Rolle spielen sollte.

Bald kommen die neuen Abgeordneten im Plenarsaal des Bundestags zusammen. (© Soeren Stache dpa/lbn )

Herr Patzelt, die Bundestagswahl liegt einige Tage zurück - wie geht es nun im Parlament weiter?

Im Bundestag treffen sich die gewählten Abgeordneten und machen ihre Fraktionen arbeitsfähig, das heißt sie wählen einen Fraktionsvorsitzenden und einen Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer. Jene Parteien, die in der Opposition bleiben werden, wie beispielsweise die Linke, können gleich ihre komplette Fraktionsführung bestimmen. Die anderen Fraktionen warten damit, weil es im Zuge der Kabinettsbildung noch Personalrochaden geben wird. Zudem holt die Fraktionsführung die Wünsche der Abgeordneten ein, in welchen Arbeitskreisen und Interner Link: Ausschüssen sie sitzen möchten.

Wie werden diese Ämter vergeben?

Es gibt dafür Grundregeln. Jeder Abgeordnete gibt seine Präferenzen zu erkennen, in der Regel kann er drei Wünsche äußern. Die Fraktionsführung versucht, die Ausschüsse und dazu passend die Arbeitskreise der Fraktion gemäß diesen Wünschen zu besetzen. Wer in einem Ausschuss schon tätig war und das fortsetzen will, dem wird das in der Regel nicht abgeschlagen. Manche Ausschüsse haben eine besondere Bedeutung, zum Beispiel der Auswärtige Ausschuss oder der Finanzausschuss - dort kommt ein Neuling nicht hinein. Neulinge haben sich hinten anzustellen: Sie haben die Ausschüsse zu wählen, die weniger mit Macht und Regierungskontrolle verbunden sind und die weniger Renommee verschaffen, etwa der Familien- oder der Sportausschuss.

Ein Neuling sprach gegenüber Süddeutsche Online in diesem Zusammenhang von "Klüngelgesprächen" - fallen diese Entscheidungen in solchen Hinterzimmergesprächen?

Die Fraktionsführung wird es darauf anlegen, dass es nicht zu Streit und schon gar nicht zu Kampfabstimmungen kommt. Sie wird darauf achten, dass alle Wünsche erfüllt werden. In großen Fraktionen lassen sich Probleme nicht vermeiden, dann führt die Fraktionsführung mit den Betroffenen Einzelgespräche. Wer seine Wünsche nicht erfüllt bekommt, wird nach Tauschpartnern und Verbündeten suchen und dann der Fraktionsführung mitteilen, dass sich ihre Vorstellungen nicht durchsetzen ließen und dass man es nun auf eine Kampfabstimmung ankommen lassen wolle. Im allerschlimmsten Fall kommt es dann gleich zu Beginn der parlamentarischen Tätigkeit der Fraktion tatsächlich zu Kampfabstimmungen.

Passiert das häufig?

Nein, Kampfabstimmungen sind eher selten. Nicht vermeiden lassen sich Kampfabstimmungen manchmal, wenn es um die Besetzungen der Ausschussvorsitze geht. Aber auch hier gilt: Wer bereits Vorsitzender eines Ausschusses ist, kann das normalerweise bleiben.

Die ersten Fraktionssitzungen sind also Schlüsselmomente?

Es kommt immer zu einer Personalfluktuation in den Fraktionen, in der Regel kommen etwa 20 bis 25 Prozent der Fraktionsmitglieder neu ins Parlament. Die Neuen müssen erst einmal die Kollegen und das Funktionieren des Bundestags kennenlernen. Die Anfangstage und -wochen sind entscheidend, umso mehr, wenn wie im Moment die Regierungsbildung nicht auf der Hand liegt. Dann müssen die Fraktionsführungen ausfindig machen, zu welcher Koalition die neuen Abgeordneten neigen, denn man braucht ja ihre geheimen Stimmen bei der Wahl des Interner Link: Bundeskanzlers. Man kann nicht mit ihnen verfahren wie mit Stimmvieh.

Wie geht es weiter, bis das neue Parlament zusammentritt?

Die Bundesregierung bleibt geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gewählt ist. Der alte Bundestag bleibt so lange im Amt, bis der neue Bundestag zusammentritt, bis sich also das Parlament konstituiert. Wenn der neue Bundestag dann zusammentritt, sind sämtliche alten Organe sozusagen erloschen. Deswegen gibt es den althergebrachten Brauch, dass der älteste Abgeordnete als Alterspräsident fungiert. Er führt die Geschäfte so lange, bis im Laufe der ersten Sitzung der neue Bundestagspräsident gewählt ist. Die Abgeordneten verständigen sich in der Zeit vor der Konstituierung darauf, wer der neue Bundestagspräsident werden wird. In Deutschland ist es seit der Kaiserzeit Brauch, dass die größte Fraktion den Bundestagspräsidenten stellt. Diesmal ist zu erwarten, dass Norbert Lammert von der CDU das Amt weiter ausübt. Er kann alle Weichen so stellen, dass es Kontinuität bei der Arbeit des Bundestags gibt. Spannend wird nur die Wahl der Vizepräsidenten. Gemäß dem Brauch steht jeder Fraktion ein Vizepräsident zu. Aber es gibt keine Pflicht, dass der Bundestag einen Kandidaten jeder Fraktion wählt. Das erfuhr die Linkspartei 2005 schmerzhaft, als ihr Kandidat Lothar Bisky keine Mehrheit bekam. Man braucht Vorabsprachen, damit nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die von den anderen Fraktionen auch die Mehrheit bekommen.

Der nächste Schritt ist die Konstituierung des Parlaments - was passiert in dieser Sitzung?

Die konstituierende Sitzung zerfällt im Wesentlichen in zwei Teile. Der erste Teil ist die Begrüßung durch den Alterspräsidenten und seine Parlamentseröffnungsrede. Manche nutzen den Anlass, um grundsätzlich Wichtiges zur Lage der Republik, zu anstehenden politischen Aufgaben zu sagen. Andere begnügen sich mit eher kursorischen Bemerkungen, zum Beispiel der Alterspräsident Konrad Adenauer. Nachdem dieser zeremonielle, eher symbolische Teil der konstituierenden Sitzung erledigt ist, wählen die Abgeordneten den neuen Bundestagspräsidenten. Er übernimmt anschließend die Sitzungsleitung.

Wie beginnt die Arbeit im Parlament?

Nach der Konstituierung beschließt der Bundestag, welche Ausschüsse er einrichtet und welcher Fraktion jeweils der Vorsitz zufällt. Der Bundestag ist nicht vollständig frei in der Einrichtung von Ausschüssen, einige Ausschüsse sind von der Verfassung her vorgesehen, beispielsweise der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss. Andere Ausschüsse richtet der Bundestag nach politischem Ermessen ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass jedem Ministerium ein kontrollierender Ausschuss gegenüberstehen soll. Querschnittsaufgaben wie beispielsweise Sport übernehmen gesonderte Ausschüsse.

Die Ausschussvorsitze werden genauso wie die Ausschussmitglieder streng proportional zur Kopfstärke der Fraktionen verteilt. Folglich muss man sich einigen, welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt. Nach deutschem Brauch sitzt die stärkste Oppositionsfraktion immer dem Haushaltsausschuss vor, sodass hier eine institutionalisierte Kontrolle des Regierungshandelns gewährleistet ist. Alle anderen Ausschussvorsitze werden ausgehandelt, wobei man die unterschiedliche Bedeutung der Ausschüsse berücksichtigt. Um dieses Aushandlungsverfahren mit einem klaren Ende zu markieren, greift eine parlamentarische Regel: Kann man sich nicht auf die Vergabe der Ausschussvorsitze einigen, wird das Zugriffsverfahren angewendet: Die Fraktionen greifen in der Reihenfolge ihrer Größe auf die Ausschussvorsitze zu. Weil dieses Verfahren naturgemäß die kleineren Fraktionen benachteiligt, haben sie ein großes Interesse an einer Einigung. Bislang hatte der Bundestag nie Probleme, seine Ausschussvorsitze zu vergeben. Wenn die Ausschüsse konstituiert sind, werden die Ausschussvorsitzenden gewählt. In den Fraktionen konstituieren sich dann die Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen, in denen typischerweise jene Abgeordnete sitzen, die dem entsprechenden Fachausschuss des Bundestags angehören.

Bis wann wird dann ein neuer Kanzler gewählt?

Die Wahl des Kanzlers beginnt damit, dass der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten zur Wahl des Kanzlers vorschlägt. In der Verfassung gibt es keine vorgeschriebene Frist dafür. In der Geschichte der Bundesrepublik dauerte es in der Regel nicht lange, meistens war am Wahlabend schon klar, wer mit wem eine Koalition bilden wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundeskanzler innerhalb von drei bis fünf Wochen gewählt wird. Wie viel Zeit zwischen der Bundestagswahl und der Wahl des Kanzlers vergeht, hängt im Wesentlichen von der Schwierigkeit der Koalitionsverhandlungen ab. Während das in früheren Jahren relativ schnell vonstatten ging, ist diesmal alles etwas anders.

Es könnte also theoretisch auch mehrere Monate dauern, bis ein neuer Bundeskanzler im Amt ist?

Es könnte mehrere Monate dauern. Sollte es aber länger dauern als vernünftigerweise zu akzeptieren ist, also sollten die Koalitionsverhandlungen zum Beispiel länger als zwei Monate dauern, dann müsste wohl der Bundespräsident in Ausübung seiner Amtspflichten eingreifen. Er müsste dann Gespräche mit den Parteien führen. Womöglich könnte er androhen, er würde jemanden nach eigenem Ermessen zur Wahl des Bundeskanzlers vorschlagen, um sich in die Länge ziehende oder gar blockierte Verhandlungen aufzulösen. Das ist eine der wenigen echten Kompetenzen des Bundespräsidenten, die aber in Normalzeiten nicht zum Tragen kommt.

Lassen Sie uns einen Blick auf die Abgeordneten werfen, die nicht mehr ins neue Parlament einziehen werden. Was machen sie nun?

Zunächst gibt es unter den ausscheidenden Abgeordneten zwei Gruppen: Jene, die ohnehin ausscheiden wollten, und jene, die widerwillig ausscheiden, wie derzeit beispielsweise die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Viele werden damit gerechnet haben, auch im neuen Parlament ein Mandat zu besetzen. Sie stehen im Moment vor drohender Arbeitslosigkeit. Das wird durch Übergangsgelder abgefedert, aber in einigen Monaten muss jeder ehemalige Abgeordnete wissen, wo er beruflich bleibt. Deshalb ist es die vorrangige Sorge vieler ausscheidender Abgeordneter, sich um eine berufliche Anschlussverwendung zu kümmern. Dabei sind meistens die eigene Partei und die Kontakte, die man im Laufe seines Abgeordnetenlebens geknüpft hat, hilfreich. Die ausscheidenden Abgeordneten haben eine Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern, es bestehen zwischen ihnen und ihren Mitarbeitern persönliche Arbeitsverträge, die gegenstandslos werden. Verantwortungsbewusste Abgeordnete bemühen sich, auch für ihre Mitarbeiter etwas zu finden. Wenn aber gleich eine ganze Fraktion aufgelöst wird, dann ist es schwierig, für die mehreren hundert Mitarbeiter Stellen zu finden. Da bleibt dann in der Regel nur ein gutes Wort und ein freundlicher Händedruck.

Was sind die ersten Aufgaben der neugewählten Abgeordneten?

Ihre Aufgaben fallen in drei Bereiche. Erstens müssen sich die neuen Abgeordneten organisatorisch einrichten. Sie müssen ihre Mitarbeiter aussuchen und einstellen, sie müssen die Bürostrukturen aufbauen. Glücklich ist der Abgeordnete, der von seinem Vorgänger Etliches übernehmen kann. Wer völlig neu startet, hat zunächst zwei bis drei Wochen intensive Organisationstätigkeit zu bewerkstelligen. Die zweite Aufgabe ist, einen Platz in der Fraktion zu finden, in Arbeitskreisen und Ausschüssen. Die dritte ist die politische Aufgabe: Die Abgeordneten müssen herausfinden, wie eine Fraktion funktioniert. Sie müssen einen Platz finden, um sich zu bewähren, damit sie innerhalb der Fraktion aufsteigen können. Hier gilt die Regel: Man sollte als neuer Abgeordneter mindestens ein Jahr lang in der Fraktion nicht durch eigene Redebeiträge auffallen, weil das Risiko ziemlich groß ist, sich zu blamieren.

Das heißt, neue Abgeordnete sollten zunächst eine eher beobachtende Rolle einnehmen?

Sie sollten eine beobachtende Rolle in der Fraktionsvollversammlung, aber eine von erkennbarem Lernwillen, erkennbarem Fleiß und erkennbarer politischer Begabung geprägte Rolle in den Arbeitskreisen der Fraktion einnehmen.

Prof. Werner J. Patzelt

(© TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft)

Werner J. Patzelt hat den Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleich am Dresdner Institut für Politikwissenschaft inne. Schwerpunkte seiner Lehr- und Forschungstätigkeit sind unter anderem die Parlamentarismusforschung, die vergleichende historische Analyse politischer Institutionen, die vergleichende Analyse politischer Systeme und politische Kommunikation.

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