Die Volkszählung im Jahr 2010 registrierte 177.368 ausländische Staatsangehörige, die auf den Philippinen lebten und 0,2 Prozent an der Gesamtbevölkerung des Landes stellten. Es handelt sich dabei überwiegend um Erwachsene im Alter von 20 bis 59 Jahren, wobei Männer dominieren. Die Herkunftsländer sind heterogener als noch vor 40 Jahren. Damals stammten rund drei Viertel aller Ausländer im Land aus China, Japan, Südkorea und den USA.
Die Volkszählung (Zensus) im Jahr 2010 registrierte 177.368 ausländische Staatsangehörige, die auf den Philippinen lebten und 0,2 Prozent an der Gesamtbevölkerung des Landes stellten. Es handelt sich dabei überwiegend um Erwachsene im Alter von 20 bis 59 Jahren, wobei Männer dominieren (vgl. Tabelle 1). Die Herkunftsländer sind heterogener als noch vor 40 Jahren. Damals stammten rund drei Viertel aller Ausländer im Land aus China, Japan, Südkorea und den USA. Die Hauptherkunftsländer 2010 waren die Vereinigten Staaten (16.9 Prozent), China (16.2 Prozent), Japan (6.5 Prozent), Indien (5.1 Prozent) und Südkorea (3.3 Prozent).
Ausländische Staatsangehörige nach Geschlecht, Alter, Bildungsniveau und Staatsangehörigkeit 1970 –2010
Hinweis: Die Zahlen für 1970 sind folgender Publikation entnommen: Concepcion, M.B. (Hg.) (1977): Population of the Philippines. Quezon City: UP Population Institute. Die Schätzungen für 1990 beruhen auf einer Stichprobe (10%) des Zensus. Die Zahlen für 2010 beruhen auf den vollständigen im Rahmen des Zensus erhobenen Daten. Die Verteilung nach Bildungsniveau bezieht sich auf Personen im Alter von fünf Jahren und älter.
1970
1990
2010
Gesamt
219.438
158.974
177.368
Nach Geschlecht (in %)
männlich
52,6
52,6
56,7
weiblich
47,4
47,4
43,3
Nach Altersgruppe (in %)
unter 20 Jahre
-
41,1
34,9
20 – 59
-
48,5
58,2
über 59 Jahre
-
10,5
6,9
Nach Bildungsniveau (in %)
Ohne Grundschulabschluss
-
27,7
-
Grundschulbildung abgeschlossen
-
20,5
-
Sekundarabschluss
-
25,1
-
Akademischer Abschluss
-
10,8
-
Nicht bekannt
-
3,2
-
Nach Land der Staatsangehörigkeit (in %)
China
39,6
37,8
16,2
Japan
23,6
2,0
6,5
Südkorea
5,7
0,3
3,3
USA
8,7
13,6
16,9
Andere
22,5
46,3
57,1
Quelle: Battistella und Asis (2013). Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Bundeszentrale für politische Bildung, 2014, Externer Link: www.bpb.de
Dem Büro für Einwanderung (Bureau of Immigration) obliegt die alleinige Zuständigkeit der Umsetzung von Gesetzen im Bereich der Einwanderung ausländischer Staatsangehöriger. Dazu zählen sowohl die Verwaltung, Registrierung, der Ausschluss, die Ausweisung und die Rückschiebung ausländischer Staatsangehöriger als auch die Kontrolle der Einwanderung. Im Jahr 2012 registrierten sich 203.753 ausländische Staatsangehörige beim Einwanderungsbüro im Rahmen seines jährlichen Programms zur Registrierung von Ausländern. Ein Gesetz verlangt seit 1950, dass sich Ausländer jährlich registrieren lassen. Von den registrierten Ausländerinnen und Ausländern waren 28,9 Prozent Studierende. Die Zahl ausländischer Studierender hatte sich damit seit 2008 vervierfacht. Bei 47.000 ausländischen Staatsangehörigen handelte es sich um so genannte "non-immigrant aliens", also Ausländer ohne Einwandererstatus. Zwischen 2004 und 2012 dominierten Männer unter den Neuzuwanderern (vgl. Tabelle 2). Im selben Zeitraum hat der Anteil dauerhafter Einwanderer abgenommen. Gleichzeitig ist die temporäre Zuwanderung von Studierenden und Arbeitskräften mit vor der Zuwanderung abgeschlossenem Arbeitsvertrag gestiegen.
Registrierte Neuzuwanderer nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter 2004 –2012
Gesamt
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
4.292
17.119
63.475
22.647
19.972
19.231
22.018
17.834
12.603
Nach Aufenthaltsstatus (in %)
Permanent (dauerhaft)
48,8
66,8
75,9
50,4
33,0
31,0
21,7
7,1
8,3
Temporär (befristet)
1,9
7,1
4,9
5,4
7,9
6,5
5,9
3,4
3,0
Treaty Traders (Handeltreibender gemäß Abkommen)
1,9
2,6
0,5
0,8
0,8
0,8
1,2
1,8
1,8
Studierende
4,5
3,9
3,8
7,9
14,5
18,5
20,6
21,5
19,9
Personen mit Stellenangebot
30,0
14,9
12,1
28,4
36,4
35,1
38,5
38,1
43,0
Andere
12,8
4,8
2,8
7,1
7,4
8,1
12,0
28,2
24,1
Nach Geschlecht (in %)
männlich
60,6
64,7
58,6
63,2
65,2
65,4
66,6
67,4
68,4
weiblich
39,4
35,3
41,4
36,8
34,8
34,6
33,4
32,6
31,6
Nach Altersgruppe (in %)
unter 15 Jahre
5,3
5,8
7,3
9,8
10,6
11,6
10,4
10,7
11,2
15 – 24 Jahre
9,9
9,2
7,4
9,7
15,0
17,3
19,0
20,5
20,0
25 – 34 Jahre
9,1
10,8
12,8
17,4
24,4
24,6
25,6
23,5
23,9
35 – 44 Jahre
15,5
14,6
16,2
18,6
19,6
18,8
19,1
18,4
19,1
45 – 54 Jahre
22,2
19,3
19,1
16,1
14,0
12,6
12,2
12,6
12,4
55 – 64 Jahre
17,2
17,5
16,2
12,6
8,5
8,3
8,0
8,8
8,8
65 Jahre und älter
20,9
22,8
21,1
15,8
7,8
6,7
5,7
5,6
4,7
Quelle: Battistella und Asis (2013). Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Bundeszentrale für politische Bildung, 2014, Externer Link: www.bpb.de
Das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung (Department of Labor and Employment, DOLE) stellt Arbeitsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige aus, die das Recht haben, in den Philippinen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Zwischen 1978 und 2010 hat die Zahl der jährlich ausgestellten Arbeitsgenehmigungen 15.000 nicht überschritten. Die 14.325 Arbeitsgenehmigungen, die 2010 ausgestellt wurden, gingen zu 33,2 Prozent an Arbeitskräfte im produzierenden Gewerbe, zu 22,9 Prozent an Arbeitskräfte im Bereich Transport, Lagerung und Kommunikation; 15,4 Prozent der Arbeitserlaubnisse wurden an Beschäftigte im Immobiliensektor vergeben sowie 7,6 Prozent an Arbeitskräfte im Bausektor. Insgesamt wurden Arbeitsgenehmigungen vor allem für hochqualifizierte Beschäftigungsbereiche vergeben, insbesondere an Verwaltungs- und leitende Angestellte sowie Manager (55,7 Prozent) und an Fachkräfte und Techniker (38,3 Prozent).
Obwohl das Land eher eine konservative protektionistische Politik in Bezug auf Anteilseignerschaften von Ausländern verfolgt, ist das Visa-System verhältnismäßig liberal. Ausländische Staatsangehörige dürfen ohne Visum für 30 Tage auf den Philippinen verbleiben. Dieses Privileg gilt für Staatsangehörige aus 151 Ländern mit Pässen, die bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sind. Für einen längeren Aufenthalt muss in der Regel ein Visum nach dem philippinischen Einwanderungsgesetz von 1940 (Comonwealth Act (CA) No. 613, in aktuellster Fassung) beantragt werden. Ehemalige philippinische Staatsangehörige, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes angenommen haben, und ihre ausländischen Familienangehörigen dürfen sich visumfrei bis zu einem Jahr auf den Philippinen aufhalten. Seit den 1980er Jahren wurden auch spezielle Visa z.B. für Rentner, Arbeitgeber und Investoren geschaffen, um ausländische Investitionen anzuziehen und die heimische Wirtschaft zu stimulieren. Dies war in den vergangenen 30 Jahren die Grundintention der philippinischen Einwanderungspolitik.
Auch wenn die Philippinen in Bezug auf ihre Offenheit gegenüber Einwanderern positiv bewertet worden sind, hat das Thema Integrationspolitik bislang keine besondere Bedeutung in der öffentlichen Debatte eingenommen. Dennoch gab es einige Bemühungen, zielgerichtete Dienstleistungen für spezifische Einwanderergruppen zur Verfügung zu stellen. 1985 zum Beispiel wurde die philippinische Rentenbehörde (Philippine Retirement Authority) eingerichtet, um Programme und Dienstleistungen für ausländische Staatsangehörige einzurichten, die ihren Lebensabend auf den Philippinen verbringen wollen. Bis 2012 wurde insgesamt 27.000 Rentnern aus 107 verschiedenen Ländern eine Aufenthaltserlaubnis (Special Resident Retiree’s Visum) von der Behörde ausgestellt.
Michael M. Abrigo ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Philippine Institute for Development Studies (PIDS). Die Ansichten, die in diesem Dossier wiedergegeben werden, entsprechen nicht unbedingt den Ansichten des PIDS.