Die Grundlagen der philippinischen Staatsangehörigkeit sind in der Verfassung des Landes (in Kraft seit 1899) festgelegt, die im Laufe des letzten Jahrhunderts mehrfach verändert worden ist (1935, 1973 und 1987). Der Kongress hat die Macht, einer Person ohne deren Zustimmung die Staatsangehörigkeit zu entziehen, anders als in den USA an deren Verfassung viele der Klauseln der philippinischen Verfassung von 1935 angelehnt wurden.
Vor der Verabschiedung der Verfassung von 1935 konnte die Staatsangehörigkeit aufgrund des Geburtsorts (jus soli) oder aufgrund von Verwandtschaftsbeziehungen (jus sanguinis) erworben werden, so sah es die sogenannte Malolos Verfassung von 1899 vor. 1935 wurde das jus soli-Prinzip aufgegeben, anschließende Verfassungsänderungen modifizierten die Bestimmungen zur Vererbung der Staatsangehörigkeit. Ehemalige philippinische Staatsangehörige, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes angenommen haben, können auf der Basis des Gesetzes zum Beibehalt und zur Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit (Citizenship Retention and Re-acquisition Act) von 2003 (RA 9225) die philippinische Staatsangehörigkeit wieder erwerben und damit zwei Staatsangehörigkeiten haben. Zwischen April 2004, als das Gesetz zum ersten Mal implementiert wurde, und Dezember 2012 haben 106.393 Personen davon Gebrauch gemacht und ihre philippinische Staatsangehörigkeit zurückerworben. Ein Großteil davon lebt auf dem amerikanischen Kontinent (77,5 Prozent), der Rest hat seinen Lebensmittelpunkt in Europa (17,1 Prozent), in Asien und dem Pazifik (5,2 Prozent) sowie im Nahen Osten und in Afrika (0,2 Prozent).
Die philippinische Staatsangehörigkeit kann auch durch Einbürgerung erworben werden. Dazu bedarf es laut des Überarbeiteten Einbürgerungsgesetzes (Revised Naturalization Law (CA 437)) eines zufriedenstellenden Levels an Integration in die philippinische Gesellschaft und eines moralischen Charakters. Zufriedenstellende Integration bedeutet, dass die Person, die sich einbürgern lassen möchte, seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen im Land gelebt hat, mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in Englisch oder Spanisch und einer der philippinischen Sprachen besitzt, seine Kinder in Schulen eingeschrieben hat, in denen die Geschichte der Philippinen sowie Bürgerschaftskunde gelehrt wird, und darüber hinaus über Grundbesitz verfügt oder ein Unternehmen besitzt bzw. einer legalen Beschäftigung nachgeht. Unter bestimmten Umständen reicht auch der Nachweis eines fünfjährigen Aufenthalts in den Philippinen. In bestimmten Fällen sind Personen, die bereits in den Philippinen geboren wurden, zur Einbürgerung nach dem "Administrative Naturalization Law" von 2000 (RA 9139) berechtigt. Dieses Gesetz ermöglicht ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren für ausländische Staatsangehörige, die bereits von Geburt an in den Philippinen leben.