In der öffentlichen und politischen Debatte wird heute das Leitbild eines "aktiven Alters" breit akzeptiert. Damit wird auch das Ziel eines längeren Verbleibs in der Erwerbsarbeit verbunden − manifestiert z. B. in den so genannten Lissabon-Zielen der EU und in Deutschland ganz konkret in der "Rente mit 67".
Erst durch die allgemeine Gewährung von Altersrenten und durch die Festlegung von Altersgrenzen weit unterhalb des Sterbealters hat sich die eigenständige Lebensphase Alter herausbilden können. Das ist eine der herausragendsten Leistungen des Sozialstaates. Insbesondere bei einer zufriedenstellenden materiellen Absicherung, bei bedarfsgerechten Angeboten und Leistungen der sozialen Infrastruktur und bei guten gesundheitlichen Verhältnissen wird das Alter für viele - aber nicht alle - zu einer langen, eigenständigen und ausfüllenden Lebensphase mit hoher individueller Zufriedenheit, die es erlaubt, die zeitlichen Freiräume für neue Interessen und Bedürfnisse zu nutzen.
"Wenn Du arm bist, musst Du früher sterben"
Zweifellos ist sowohl die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ebenso gestiegen, wie auch der Gesundheitszustand der Älteren im Durchschnitt heute besser ist als früher. Allerdings gilt das eben nur im Durchschnitt, aber nicht für Alle (vgl. Interner Link: Altersbilder und Lebenslagen).
Die nachfolgende Tabelle aus dem Datenreport 2011 des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die Lebenserwartung bei Geburt und diejenige ab einem Alter von 65 Jahren für beide Geschlechter bei einem Einkommen von unter 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Armutsrisikoschwelle) eklatant unter dem von Personen mit einem Einkommen von 150 und mehr Prozent des Medians (in diesem Fall bezogen auf die Gesamtbevölkerung ca. 18.600 € jährlich) liegt: "Demnach haben Männer und Frauen, deren Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt, im Verhältnis zur hohen Einkommensgruppe ein um das 2,7- bzw. 2,4-fach erhöhtes Mortalitätsrisiko. Die mittlere Lebenserwartung bei Geburt von Männern der niedrigen Einkommensgruppe liegt fast elf Jahre unter der von Männern der hohen Einkommensgruppe. Bei Frauen beträgt die Differenz rund acht Jahre" .
Lebenserwartung bei Geburt und ab einem Alter von 65 Jahren nach Einkommen
in Jahren
Einkommen
Männer
Frauen
bei Geburt
ab 65 Jahre
bei Geburt
ab 65 Jahre
< 60 % des durchschn. Einkommens
70,1
12,3
76,9
16,2
60 - < 80 % des durchschn. Einkommens
73,4
14,4
81,9
19,8
80 - < 100 % des durchschn. Einkommens
75,2
15,6
82,0
19,9
100 - < 150 % des durchschn. Einkommens
77,2
17,0
84,4
21,8
ab 150 % des durchschn. Einkommens
80,9
19,7
85,3
22,5
Insgesamt
75,3
15,7
81,3
19,3
Quelle: Lampert u. a. (2011): Gesundheitliche Ungleichheit, in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Datenreport 2011, Wiesbaden, S. 248.
Der Übergang in den sozialstaatlich abgesicherten Ruhestand gilt als legitimer Abschluss der Erwerbsbiografie und ist Teil der Institutionalisierung und Strukturierung des Lebenslaufs. An Altersgrenzen gebundene sozialstaatliche Leistungssysteme und Arbeitsmarktregulierungen unterscheiden in dieser Sequenz danach, bis wann bzw. ab wann keine Verpflichtung (mehr) besteht, durch Erwerbstätigkeit zum Lebensunterhalt beizutragen. Die Qualität des Sozialstaates allgemein und der Alterssicherungssysteme im Besonderen macht sich auf dieser Basis daran fest, ob es gelingt, in der Altersphase ein Gesamteinkommen zu gewährleisten, das Armutslagen vermeidet und den im Berufsleben erreichten Lebensstandard (begrenzt) absichert.
Die Voraussetzungen zur Realisierung dieses Idealbildes vom Altern und Alter haben sich in den zurückliegenden Jahren jedoch verschlechtert. Es zeigt sich, dass infolge des rentenpolitischen Paradigmenwechsels, der mit der Einführung der sogenannten "Riester-Reformen" verbunden ist, das Ziel einer armutsfesten und zugleich lebensstandardsichernden gesetzlichen Altersrente aufgegeben wurde. Die Absenkung des Rentenniveaus führt dazu, dass die Renten hinter der allgemeinen (und ohnehin schwachen) Entgeltentwicklung zurückbleiben und immer mehr Entgeltpunkte vorhanden sein müssen, um eine Vollrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen. Da zugleich ein hoher Anteil der Zugangsrentnerinnen und -rentner infolge der Inanspruchnahme von vorgezogenen Altersrenten von Rentenabschlägen betroffen ist und zukünftig betroffen sein wird, kommt es für viele zu einer Verschlechterung der Einkommensverhältnisse im Alter.
Bislang unerfüllt geblieben ist die Erwartung, dass diese Rentenlücke für alle durch den Aufbau einer ergänzenden privaten und/oder betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wird. Gerade die Beschäftigten im unteren Einkommenssegment und in atypischen Arbeitsverhältnissen, die im besonderen Maße Gefahr laufen, eine nur niedrige, womöglich unterhalb des Armutsniveaus liegende Altersrente zu erhalten, haben nur selten Ansprüche auf Leistungen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge (vgl. Interner Link: Betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge/"Riester-Rente"). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob jetzt und vor allem in Zukunft eine wachsende Zahl von Älteren ihre Rente durch Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufstockt/aufstocken muss.
Wenn Ältere ihre Erwerbstätigkeit (eingeschränkt) fortsetzen, dann muss dies aber nicht nur aus finanziellen Beweggründen geschehen. Erwerbstätigkeit und der Bezug eines Zusatzeinkommens im Alter können auch der Ausdruck eines Wunsches sein, sich noch am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu beteiligen, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und Selbstbestätigung zu erfahren - vorausgesetzt der Gesundheitszustand lässt dies zu und die neue Tätigkeit genügt in ihrem Profil den Ansprüchen und Erwartungen . Insbesondere ist zu erwarten, bzw. häufig Realität, dass Selbstständige ihre Arbeit auch über das 65. Lebensjahr hinaus fortsetzen, denn eine Altersgrenze im klassischen Sinne gibt es für diesen Personenkreis nicht. Und wenn Selbstständige eine gesetzliche Regelaltersrente erhalten, so ist - wie für alle anderen Versicherten auch - eine Weiterarbeit unbegrenzt möglich. Offen bleibt, inwieweit für nicht ausreichend im Alter abgesicherte, sog. "kleine" Selbstständige (vgl. Interner Link: Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung) die Weiterarbeit eine finanzielle Notwendigkeit ist.
Formen der Verbindung von Erwerbstätigkeit und Erwerbseinkommen mit dem Bezug von Renten
Um das Feld einer "Erwerbstätigkeit trotz Rente" und einer "Erwerbstätigkeit im Rentenalter" abzustecken, lässt sich unter Berücksichtigung der derzeitigen rentenrechtlichen Regelungen zwischen unterschiedlichen Personengruppen und Fallkonstellationen unterscheiden. Berücksichtigt werden dabei aber nur jene, die auch Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung sind (für Selbstständige ohne Rentenanwartschaften bzw. -bezug gelten besondere Bedingungen).
Erwerbstätigkeit und Rentenbezug
Es gibt mehrere Möglichkeiten, neben dem Bezug einer Rente zu arbeiten: Hinzuverdienende RentnerInnen, die eine vorgezogene Altersrente (für langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte, besonders langjährige Versicherte) oder eine Vollrente wegen Erwerbsminderung erhalten und deren Erwerbsbeteiligung sich auf den Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) begrenzt (vgl. Interner Link: Altersrenten und Altersgrenzen).
Erwerbstätige RentnerInnen, die eine Regelaltersrente beziehen und deren Verdienstmöglichkeiten unbegrenzt sind – sei es im Bereich abhängiger oder selbstständiger Beschäftigung.
RentnerInnen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine um Abschläge geminderte Teilrente (zwei Drittel, ein Drittel oder hälftig) beziehen und für die dementsprechend höhere Einkommensgrenzen bestehen und die im Rahmen ihres Restverdienstes zusätzliche Entgeltpunkte erwerben (vgl. Interner Link: Altersrenten und Altersgrenzen).
RentnerInnen, die (unabhängig von einer Altersgrenze) eine Teilrente wegen Erwerbsminderung erhalten. Diese Rente geht ausdrücklich von der Annahme aus, dass im Bereich zwischen 3 und 6 Stunden täglicher Arbeitszeit noch eine Erwerbstätigkeit möglich ist und dass die Rente das entsprechend verringerte Erwerbseinkommen aufstockt (vgl. Interner Link: Erwerbsminderungsrenten).
Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus, aber ohne Rentenbezug
Das Rentenrecht sieht die Möglichkeit vor, den Bezug der Regelaltersrente hinauszuschieben, sofern der bisherige oder auch ein neuer Arbeitgeber einem unbefristeten oder befristeten (neuen) Arbeitsverhältnis zustimmt Für jeden Monat des späteren Renteneintritts (seit 2012: 65 Jahre + Heraufsetzungsmonate) wird die spätere Rente um einen Zuschlag von 0,5 Prozent erhöht.
Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung und Rentenbezug
Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die gerade für ältere Menschen im Ruhestand eine hohe Bedeutung haben, spielt "Geld" eigentlich keine Rolle. Tatsächlich werden jedoch häufig Aufwandsentschädigungen gezahlt, so dass nicht immer klar ist, ob es sich nicht doch um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Altersteilzeit
Die Altersteilzeit setzt vor dem Erreichen der rentenrechtlichen Altersgrenzen an und wird weit überwiegend in der Form des Blockmodells und eben nicht (wie es der Begriff Teilzeit vorgibt) in Form des Gleichverteilungsmodells angewendet. Sie weist insofern kein Nebeneinander, sondern ein Nacheinander von Erwerbstätigkeit und Einkommensersatzbezug auf, so dass die Passivphase als "vorgezogener Ruhestand" angesehen werden kann. Bei der eigentlichen Teilzeit hingegen überlagern sich Erwerbstätigkeit und Transferleistungen, allerdings erfolgt die finanzielle Absicherung nicht durch die Systeme der Alterssicherung, sondern durch den Arbeitgeber (und unter bestimmten Bedingungen bis Ende 2009 durch eine ergänzende Aufstockung der Bezüge durch die Bundesagentur für Arbeit).
Empirische Befunde: Erwerbstätigkeit, versicherungspflichtige Beschäftigung und geringfügige Beschäftigung
Im Detail ist unklar, wie groß die Personengruppen und wie ihre Motive sind, die neben dem Rentenbezug einer Erwerbstätigkeit nachgehen und deren Alterseinkommen damit durch Erwerbseinkünfte flankiert oder gar bestimmt wird. Erst recht ist zu wenig bekannt, wie hoch die jeweiligen Einkommen sind, die hier erzielt werden und welchen Beitrag sie zum Gesamteinkommen leisten. Offen bleibt schließlich, wie sich die materielle Lage ändert, wenn mit fortgeschrittenem Alter und unter verschlechterten körperlichen und psychischen Bedingungen die Erwerbstätigkeit endgültig aufgegeben werden muss und das Zusatzeinkommen aus Erwerbstätigkeit entfällt.
Erwerbstätigkeit
Erwerbstätige und Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe 65 Jahre u. älter, 2000 - 2016
Für die Erwerbstätigkeit der ab 65-Jährigen gilt, was sich schon für die Altersjahre kurz vor der Regelaltersgrenze andeutet: Die Erwerbstätigenquoten und die Zahl der Erwerbstätigen sowie diejenige der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in den letzten Jahren zwar gestiegen, verbleiben aber auf niedrigem Niveau. So hat die Erwerbstätigenquote der ab 65-Jährigen in den letzten Jahren von 2,6 (2000) auf 6,2 Prozent (2016) zugenommen. Sie liegt bei Männern höher als bei Frauen (vgl. Abbildung " Erwerbstätige und Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe 65 Jahre u. älter, 2000 – 2016").
Die Erwerbstätigkeit konzentriert sich dabei im hohen Maße auf Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Eine Betrachtung der Gruppe nach sozialstrukturellen Merkmalen macht darüber hinaus deutlich: Der Bildungsstand der Erwerbstätigen ist im Vergleich zu den Nicht-Erwerbstätigen überdurchschnittlich hoch und die meisten sind teilzeitbeschäftigt.
Versicherungspflichtige Beschäftigung
Bei einer Betrachtung allein der versicherungspflichtig Beschäftigten fallen die Zahlen naturgemäß geringer aus, da die Selbstständigen, die mithelfenden Familienangehörigen und auch die geringfügig Beschäftigten nicht mitgezählt werden. So zählt die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für März 2017 nur knapp 240.000 Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und als abhängig Beschäftigte der Versicherungspflicht unterliegen.
Geringfügig Beschäftigte* 65 Jahre und älter, 2003 - 2017
Viel bedeutender ist die geringfügige Beschäftigung in den Altersgruppen oberhalb der (bisherigen) Regelaltersgrenze. Im März 2017 waren dies rund 1 Million Personen. Hier dürfte es sich weit überwiegend um RentnerInnen handeln. So ist auch verständlich, dass es sich weit überwiegend um eine Hauptbeschäftigung handelt und eine zusätzliche (geringfügige) Nebenbeschäftigung in diesem Alter unbedeutend ist. Auffällig ist, dass zwar ab 65 Jahren ein unbegrenzter Verdienst möglich ist, sich aber die Beschäftigten in einem sehr hohen Maße auf ein Einkommen von bis zu 450 Euro beschränken (vgl. "Abbildung Geringfügig Beschäftigte 65 Jahre und älter, 2003 – 2017").
Erwerbseinkommen im Alter
Datenprobleme erschweren eine Antwort auf die Frage nach den Zusammenhängen zwischen der Höhe der individuellen Renteneinkommen Älterer aus der GRV und zusätzlichen Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit im Alter (so werden in den Befragungen des Mikrozensus zwar neben dem Haushalts- auch die individuellen Nettoeinkommen ermittelt, aber nicht in der Differenzierung nach Einkommensquellen).
Höhere Einkommen bei Pensionärs- als bei Rentnerhaushalten
Eine zumindest grobe Antwort geben jedoch die Zahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Tabelle zeigt die Einkommensstruktur von Rentner- und Pensionärshaushalten 2013 (letztverfügbares Erhebungsjahr) im Vergleich zum Durchschnitt aller Haushalte in Deutschland. Bei den Haushalten insgesamt sind die Einkommen aus unselbständiger Arbeit erwartungsgemäß die wichtigste Einkommensquelle (monatlich 2.316 €). In Rentnerhaushalten sind GRV-Renten (1.470 €) die dominante Quelle. Sie beziehen durchschnittlich nur 82 Euro aus abhängiger Arbeit − davon 33 Euro durch die haupteinkommensbeziehende Person.
Bei Pensionärshaushalten, die im Gesamteinkommen mehr als doppelt so hoch liegen wie die Rentnerhaushalte, sind die Einkommen aus unselbstständiger Arbeit mit 187 Euro (davon 31 € von der haupteinkommensbeziehenden Person) zwar deutlich höher als bei Rentnerhaushalten, aber dennoch von durchschnittlich nur marginaler Bedeutung (vgl. Tabelle "Einkommen von Rentner- und Pensionärshaushalten"). Nicht enthalten sind in dieser Analyse die (unregelmäßigen) Einnahmen aus Krediten bzw. der Auflösung von angespartem Geld- und Sachvermögen.
Einkommen von Rentner- und Pensionärshaushalten im Vergleich zu allen Haushalten 2013
Angaben in Euro pro Monat
Haushalte insgesamt
Rentnerhaus- halte
Pensionärs- haushalte
Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Tätigkeit
2.316
82
187
darunter:
HaupteinkommensbezieherIn
1.783
33
31
Ehe-/Lebenspartner
450
30
96
+ Bruttoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
264
37
50
+ Einnahmen aus Vermögen
415
412
812
darunter:
aus Vermietung und Verpachtung
72
76
178
unterstellte Eigentümermiete
302
272
518
+ Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen
893
1.670
3.806
darunter:
(Brutto-)GRV-Renten
455
1.470
392
(Brutto-)Pensionen
132
34
3.011
+ Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen
196
236
316
+ Einnahmen aus Untervermietung
2
(1)
/
= Haushaltsbruttoeinkommen
4.086
2.438
5.173
– direkte Steuern und Sozialabgaben
- 984
- 241
-790
= Haushaltsnettoeinkommen
3.132
2.206
4.404
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015a), S. 26 ff. (EVS).
Arbeitseinkommen in gutsituierten Rentnerhaushalten überdurchschnittlich
In der Tabelle "Einkommen von Rentnerhaushalten nach Haushaltseinkommensklassen und ausgewählte Einkommensbestandteile 2013" sind diese Einkommensbestandteile für die Rentnerhaushalte nach Einkommensklassen aufgegliedert. Es wird daraus deutlich, dass alle Komponenten des Haushaltsbruttoeinkommens, darunter auch die Einkommen aus unselbständiger Arbeit in den oberen Haushaltseinkommensklassen durchschnittlich deutlich höher ausfallen als bei den Haushalten mit geringeren Gesamteinkommen (zu Betriebsrenten und privater Altersvorsorge vgl. Interner Link: Betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge/"Riester-Rente").
Einkommen von Rentnerhaushalten nach Haushaltseinkommens-klassen und ausgewählte Einkommensbestandteile 2013
Haushaltseinkommen von … bis unter … Euro
Haus-halte insg.
un-ter 900
900 - 1.300
1.300 - 1.500
1.500 - 2.000
2.000 - 2.600
2.600 - 3.600
3.600 - 5.000
5.000 - 18.000
Anteil an allen Rentnerhaus-halten (in %)
100
11
16
8
19
18
17
7
4
Bruttoein-kommen aus unselbst- ständiger Arbeit
82
(8)
30
33
44
59
105
212
543
Einnahmen aus Vermögen
412
-11
51
104
229
424
658
1.054
2.212
Einkommen aus öffentl. Transfer-zahlungen
1.670
829
1.074
1.303
1.520
1.849
2.247
2.595
2.823
darunter:
(Brutto)Renten der gesetzl. Rentenvers.
1.470
700
976
1.175
1.388
1.673
1.995
2.136
2.147
Einkommen aus nichtöffentl. Transfer- zahlungen
236
26
57
93
119
158
275
651
1.803
darunter:
(Brutto)Werks- und Betriebsrenten
130
(4)
14
25
45
76
164
462
1.045
Haushaltsbrutto-einkommen
2.438
854
1.217
1.543
1.822
2.506
3.312
4.618
7.866
abzüglich:
Einkommen- u. Kirchensteuer, Solidaritäts-zuschlag
30
/
(3)
/
5
15
25
97
356
Pflichtbeiträge zur Sozial-versicherung
211
87
113
145
171
216
284
405
568
Haushaltsnetto-einkommen
2.206
767
1.103
1.399
1.750
2.282
3.014
4.139
6.997
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015a), S. 108 (EVS).
Dabei bezieht die haupteinkommensbeziehende Person, nach der der Status des Haushalts definiert wird, in Rentnerhaushalten der Haushaltseinkommenskategorie zwischen 3.600 und 5.000 Euro ein eigenes Einkommen aus unselbständiger Arbeit in Höhe von durchschnittlich 41 Euro; in der Haushaltseinkommensgruppe zwischen 900 und 1.300 Euro sind es gerade einmal 28 Euro (vgl. Tabelle "Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit von Rentnerhaushalten nach Haushaltseinkommensklassen").
Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit von Rentnerhaushalten nach Haushaltseinkommensklassen
Angaben in Euro/Monat
Haushaltseinkommen von … bis unter … Euro
Haus-halte insg.
un-ter 900
900 - 1.300
1.300 - 1.500
1.500 - 2.000
2.000 - 2.600
2.600 - 3.600
3.600 - 5.000
5.000 - 18.000
Anteil an allen Rentnerhaus-halten (in %)
100
11
16
8
19
18
17
7
4
Bruttoein-kommen aus unselbst-ständiger Arbeit
82
(8)
30
33
44
59
105
212
543
darunter:
des Hauptein-kommens-beziehers/in
33
(7)
28
29
31
26
34
41
(145)
des/der Partner(in)
30
/
/
/
9
25
47
107
180
Bruttoein-kommen aus selbststän-diger Arbeit
37
/
(4)
(7)
(9)
16
26
104
475
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015a), S. 108 (EVS).
Die Zahlen belegen, dass Erwerbseinkommen im Alter im Durchschnitt in Rentnerhaushalten bzw. bei Rentnern nur eine relativ geringe Bedeutung haben. Sie sind, ebenso wie die anderen Alterseinkommen, eher positiv miteinander korreliert als dass sie eine kompensatorische Rolle spielen würden - mit entsprechenden Konsequenzen für das Thema Altersarmut (vgl. Interner Link: Altersarmut). Auch anhand anderer Datenquellen, wie etwa dem "Sozioökonomischen Panel", einer wissenschaftsgetragenen Großerhebung, wird dieser Befund bestätigt: Es zeigt sich ..." dass die zusätzliche Absicherung in Form von Betriebs- und Privatrenten heute besonders bei Personen fehlen, die nur über geringe Gesamteinkommen verfügen. Auch Kapitaleinkünfte und selbst genutztes Wohneigentum folgen diesem Muster. Mit dem Erwerbseinkommen verhält es sich nicht anders" .
Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.
Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.
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