Heraufsetzung der Altersgrenzen und Abschläge
Zunehmende Bedeutung für die Altersabsicherung von Frauen hat in der jüngeren Vergangenheit das Alter gewonnen, mit dem Versicherte ihre Rente erstmalig in Anspruch nehmen. Insbesondere im Hinblick auf die schrittweise Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bleibt die große Bedeutung von Rentenabschlägen zu beachten (vgl.
Rentenabschläge bei Altersrenten 2000 – 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
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In den neuen Bundesländern nahmen 2017, freiwillig oder gezwungenermaßen, 24,9 Prozent der Männer und 37,7 Prozent der Frauen unter den Rentenneuzugängen mit Versichertenrenten Abschläge in Kauf und gingen vorzeitig in Rente. Dabei ist in Ostdeutschland nicht nur die Verbreitung von Rentenabschlägen besonders ausgeprägt, auch die Anzahl der Abschlagsmonate, nach der sich die Abschlagshöhe (mit je 0,3 % pro Monat) bemisst, ist vor allem bei Frauen besonders hoch (vgl. Abbildung "Rentenabschläge bei Altersrenten 2000 – 2017") Im Durchschnitt gehen Frauen in Ostdeutschland um 27,6 Monate vorgezogen in Rente. Unter den Männern sind es durchschnittlich 25,5 Monate. Hierdurch bedingt, vermindert sich der Betrag der monatlichen Versichertenrente um durchschnittlich 82 Euro (Frauen) bzw. 81 Euro (Männer).
In Westdeutschland nimmt etwa jede vierte Frau (23,0 %) und fast jeder fünfte Mann (19,3 %) des Rentenzugangs von VersichertenrentnerInnen 2017, Rentenabschläge in Kauf. Die durchschnittliche Anzahl der Abschlagsmonate liegt bei durchschnittlich 25,9 (Frauen) bzw. 24,6 (Männer). Demzufolge mindert sich der Versichertenrentenzahlbetrag von westdeutschen Männern um etwa durchschnittlich 100 Euro, der westdeutscher Frauen um 68 Euro.
Absenkung des Rentenniveaus und Teilprivatisierung
Die bereits realisierten und in der Zukunft weiter andauernden Rentenniveauabsenkungen erfordern für ein ausreichendes Alterseinkommen einen Ausbau eigenständiger Alterssicherungsansprüche über die betrieblichen (zweite Alterssicherungssäule) oder privaten (dritte Säule) Vorsorgestrukturen.
Frauen haben jedoch wesentlich seltener − und wenn, dann niedrigere – Ansprüche an und Einkünfte aus betriebliche/n Alterssicherungssystemen. Dies ist auf die branchenspezifischen und betrieblichen Unterschiede der jeweils wichtigsten Erwerbsbereiche von Männern und Frauen, auf die Wartezeitenregelungen in Betriebsrentensystemen, die fehlenden Elemente des sozialen Ausgleichs sowie die hohe Erwerbszentriertheit dieses Alterssicherungszweigs zurückzuführen. Wenngleich Frauen die staatlich geförderte private Altersvorsorge bislang etwas häufiger nutzen als Männer, lässt sich dennoch feststellen, dass der Anteil jener mit voller staatlicher Förderzulage sowie voller Kinderzulage rückläufig ist. Es ist deshalb absehbar, dass die Rentenniveauabsenkungen der gesetzlichen Rentenversicherung von Frauen durch Anwartschaften der zweiten und dritten Säule nicht oder nur sehr begrenzt ausgeglichen werden können.
Da sich die Rentenniveauabsenkung der jüngeren Rentenreformen sowohl bei den Versichertenrenten als auch in den Hinterbliebenenleistungen und den durch Kindererziehung und Pflegezeiten entstehenden Rentenansprüchen auswirken und Frauen seltener Ansprüche der betrieblichen und privaten Vorsorge haben, ist insgesamt gesehen davon auszugehen, dass das Thema Frauenalterssicherung auch in Zukunft im Zentrum der rentenpolitischen Diskussion stehen wird und das Thema Frauen am Arbeitsmarkt und in den Betrieben besonders auf der Agenda stehen muss.