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Fakten zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019 | Europawahl 2019 | bpb.de

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Fakten zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019

/ 4 Minuten zu lesen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Europawahl 2019.

Wer wird gewählt?

Die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Wann wird gewählt?

Vom 23. bis zum 26. Mai 2019. In Deutschland haben die Wahllokale am Sonntag, den 26. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Seit wann wird das Europäische Parlament gewählt?

Das Europäische Parlament geht zurück auf die erste parlamentarische Versammlung der EGKS 1952. Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt von den Bürgern gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei Europawahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Einschränkungen obliegen dem nationalen Wahlrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten, z.B. liegt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht in Österreich bei 16 Jahren, in Griechenland ist man mit 17 Jahren wahlberechtigt. In allen anderen Staaten bei 18 Jahren.

Wer ist wählbar?

Auch das passive Wahlrecht ist in der nationalen Gesetzgebung geregelt. Grundsätzlich haben alle in Deutschland aktiv Wahlberechtigten auch das passive Wahlrecht. Wählbar sind somit alle Deutschen und in Deutschland lebenden Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.

Was ist ein Mandat?

Das Wort Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Ermächtigung. Die Abgeordneten im Europäischen Parlaments erhalten also einen Auftrag (= Mandat) von den Wählerinnen und Wählern.

Was ist ein Wahlkreis?

Ein Wahlkreis ist das Gebiet in dem die Stimmen für eine Wahl ausgezählt werden und in gewonnen Mandate umgerechnet werden. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 ist die gesamte Bundesrepublik Deutschland ein Wahlkreis. Andere Mitgliedsstaaten sind auch in mehrere Wahlkreise unterteilt.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Europawahl 2019 über eine Stimme. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für die Wahl einer Landes- oder Bundesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in das Europaparlament einziehen sollen.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 26. Mai 2019 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl anfordern. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an das zuständige Wahlamt schicken.

Wie werden die Kandidaten und Kandidatinnen aufgestellt?

Die Parteien und Wählergruppen wählen die Kandidatinnen und Kandidaten auf ihre jeweilige Landes- oder Bundesliste. Abhängig vom erreichten Stimmenanteil ziehen diese gemäß der Reihenfolge auf der Liste in das Europäische Parlament ein. Hat eine Partei durch die Wahl mehr Sitze gewonnen als Kandidatinnen und Kandidaten auf ihrer Liste stehen, werden diese Sitze nicht besetzt.

Wer ist gewählt?

Deutschland stehen im Europäischen Parlament 96 Sitze zu. Da es bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 in Deutschland keine Sperrklausel gibt, sind grundsätzlich die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, für deren Partei ausreichend Stimmen abgegeben wurden.

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Europäischen Parlament?

Deutschland stehen nach der Europawahl 2019 96 der 705 Sitze im Europäischen Parlament zur Verfügung. Die Verteilung dieser Sitze erfolgt nach dem Verhältnis des Stimmenanteils der Parteien zueinander. Aufgrund des für die Sitzverteilung verwendeten "Divisorverfahrens" können aus Deutschland somit voraussichtlich Parteien in das Europäische Parlament einziehen, die etwas mehr als 0,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erlangt haben.

Wie sieht der Zeitplan bis zur Wahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai aus?

  • 5. Mai 2019: Letzter Tag für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis. Deutsche im Ausland und wahlberechtigte Unionsbürger können bis zu diesem Tag den Antrag stellen, ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden.

  • 6. bis 10. Mai 2019: Letzte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und ggf. Einspruch einzulegen.

  • 16. Mai 2019: Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses.

  • 18. Mai 2019: Beschwerdefrist gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis.

  • 20. Mai 2019: Frist für die Bekanntgabe von Beginn und Ende der Wahlzeit, der Wahlbezirke, Stimmzettel, Wahlräume und des Wahlverfahren durch die Gemeindebehörden.

  • 22. Mai 2019: Letzter Tag für die Entscheidung des Kreis- oder Stadtwahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis.

  • 23. bis 25. Mai 2019: In verschiedenen Mitgliedsstaaten wird bereits am dem 22. Mai gewählt.

  • 24. Mai 2019: Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen.

  • 26. Mai 2019: 8 bis 18 Uhr: Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland. Bis 15 Uhr ist die Beantragung von Wahlscheinen in besonders schweren Fällen möglich, z.B. bei plötzlicher Erkrankung.

Wann muss das neu gewählte Europäische Parlament zusammentreten?

2. bis 4. Juli 2019: Konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments.

Fussnoten