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7. Februar 1992 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

7. Februar 1992

Maastrichter Vertrag: Die Außen- und Finanzminister der zwölf EG-Staaten unterzeichnen in Maastricht (Interner Link: 9. - 11. 12. 1991) den Vertrag über die Europäische Union (EU). Er ist als Mantelvertrag angelegt. Nach der Präambel, wonach die europäische Integration auf eine »neue Stufe« gehoben wird, folgen nacheinander: Gemeinsame Bestimmungen (Titel I), Bestimmungen zur Änderung des EWG-Vertrags (Titel II), des EGKS-Vertrags (Titel III) und des EURATOM = EAG-Vertrags (Titel IV), Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Titel V), über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Titel VI) sowie die Schlussbestimmungen (Titel VII). Ergänzend sind 17 Protokolle zu unterschiedlichen Materien und 33 Erklärungen in der Schlussakte. Hauptentscheidungen: 1. Säule der EU ist die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Ihre erste Phase hatte am 1. 7. 1990 mit dem liberalisierten Kapitalverkehr und der verstärkt koordinierten Wirtschafts- und Währungspolitik der EG-Staaten begonnen; ihre zweite Phase beginnt am 1. 1. 1994 und endet frühestens am 31. 12. 1996, spätestens am 31. 12. 1998, und zwar mit der Zielsetzung, dass die EU-Staaten strenge Auflagen bezüglich Preisstabilität, Zinsniveau, Haushaltsdisziplin und Wechselkursmechanismen erfüllen; die dritte und letzte Phase beginnt frühestens zum 1. 1. 1997, spätestens zum 1. 1. 1999 für jene EU-Staaten, die die Konvergenzkriterien erfüllen und anstelle ihrer nationalen Währung die neue Europawährung einführen. über sie wacht die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB), deren Aufbau das Europäische Währungsinstitut (EWI) in der zweiten Phase vorbereitet. 2. Säule der EU: Die bisherige Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) wird schrittweise zur intergouvernementalen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) weiterentwickelt und die Westeuropäische Union (WEU) als verteidigungspolitische Komponente ausgebaut - als Brücke zwischen NATO und EU. 3. Säule: In der Innen- und Rechtspolitik steht die Zusammenarbeit in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Vordergrund: Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik, Bekämpfung des Terrorismus, des Drogenhandels, der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität, Aufbau eines Europäischen Polizeiamts (EUROPOL). In einem Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik vereinbaren elf Staaten, zum Schutze von Arbeitnehmern »auf dem durch die Sozialcharta von 1989 vorgezeichneten Weg« weiterzugehen. Großbritannien macht von der Möglichkeit des »opting out« Gebrauch und erhält insoweit einen Sonderstatus. Das Europäische Parlament (EP) erhält neue, aber weniger Kompetenzen als von deutscher Seite vorgeschlagen. Seiner Zustimmung bedürfen u. a. Beitritts- und Assoziierungsverträge, die Ernennung der Kommission und ihres Präsidenten, deren Amtszeit der Wahlperiode anzupassen ist. Das neue Mitentscheidungsverfahren stellt das EP bei Rechtssetzungsakten nur in den Bereichen Binnenmarkt, Bildung, Forschung, Kultur, Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie in Teilbereichen von Verkehr, Telekommunikation und Energie mit dem Rat gleich; es kann diesbezüglich jetzt zwar wirksam Veto einlegen, verfügt aber wie bisher über kein Initiativrecht. Der neu geschaffene Ausschuss der Regionen besteht aus Vertretern regionaler und lokaler Gebietskörperschaften. Er bildet neben der ersten, d. h. gemeinschaftlichen, und der zweiten, d. h. einzelstaatlichen, die dritte, d. h. »substaatlich«-regionale Ebene. Der von den deutschen Bundesländern geforderte Ausschuss hat beratende Funktionen: bei der EG-Strukturpolitik, bei der Arbeitsweise des Agrar-, des Regional- und des Sozialfonds sowie des Kohäsionsfonds, der den »ärmeren« Staaten die Beteiligung an der WWU erleichtern soll. Die Unionsbürgerschaft wird eingeführt. Sie berechtigt jeden Unionsbürger in jedem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen nach dem Wohnsitzprinzip wahrzunehmen. Das EP ernennt einen unabhängigen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann), der für Beschwerden über Missstände in der Verwaltung zuständig ist. Das Petitionsrecht wird sanktioniert und ausgebaut. Das neu verankerte Subsidiaritätsprinzip grenzt die Aktionsfelder zwischen EU und Mitgliedstaaten ab. Danach kümmert sich die Gemeinschaft um öffentliche Aufgaben, für die sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur dann, wenn die Mitgliedstaaten selbst sie nicht ausreichend lösen können. Sie sollen möglichst bürgernah auf »unteren« Ebenen (Gemeinden, Regionen und Ländern) geregelt werden, damit die viel gescholtene »EU-Bürokratie« nicht ausufert. Sie darf nur so viel entscheiden wie nötig, aber so wenig wie möglich.