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Institutionen und Erinnerungen


26.8.2008
Ein Staat muss sich mit seiner Vergangenheit auseinandersetzen und Unrecht aufarbeiten. Nur so können Täter und Opfer zusammenleben. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Gerechtigkeit zu schaffen? Wie hat sich die Strafverfolgung durch internationale Strafgerichte in den letzten Jahren verändert?

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta geregelt. Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet. Er ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof hervor.Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta geregelt. Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet. Er ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof hervor. (© AP)

Die Aufarbeitung der Unrechtsvergangenheit eines Staates ist Voraussetzung für die Etablierung einer neuen Rechts- und Gesellschaftsordnung und für die Entwicklung von Frieden und Aussöhnung. Im Rahmen dieses Prozesses werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um begangenes Unrecht aufzudecken, Gerechtigkeit zu schaffen und ein Zusammenleben der (ehemaligen) Konfliktparteien zu ermöglichen. Insbesondere die Strafverfolgung durch internationale oder gemischte Strafgerichte und die Schaffung von Wahrheitskomissionen haben in den letzten 15 Jahren an Bedeutung gewonnen.

I. Warum erinnern?



Die Auseinandersetzung eines Staates mit seiner Vergangenheit, die Erinnerung und Aufarbeitung schweren Unrechts, wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, ist essentiell für das zukünftige Zusammenleben von Tätern und Opfern. Vergebung und Versöhnung kann nur in einem Klima entstehen, in dem die Opfer ihr Recht auf Wahrheit und juristisch-politische Aufarbeitung der Unrechtstaten, zumindest durch öffentliche Konfrontation mit den Tätern, durchsetzen können. Dabei ist die Aufdeckung des Geschehenen nicht nur ein privates Recht der Opfer und deren Angehöriger, sondern auch ein kollektives Recht, dass der Gesellschaft den Zugang zu Informationen sichert, die zur identitätsstiftenden Grundlage des neu zusammenwachsenden Staates werden. Ohne eine solche individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung des Konflikts ist ein Rückfall in alte Gewaltstrukturen kaum zu verhindern. So gesehen bedeutet Erinnerung also auch Konfliktprävention.

II. Institutionen und Erinnerung



Um den Opfern der genannten internationalen Kernverbrechen (wenigstens) Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, müssen (mindestens) die Hauptverantwortlichen der Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden.Die strafrechtliche Verfolgung der Führungstäter ist als ein zentraler Mechanismus der Vergangenheitsbewältigung in Prozessen des Übergangs von einer Diktatur zur Demokratie, vom Krieg (bewaffneten Konflikt) zum Frieden (kurz: Transitionsprozessen) anzusehen. Die 1990er Jahre waren geprägt von den, vom UN-Sicherheitsrat eingesetzten, Ad-hoc Straftribunalen für Jugoslawien und Ruanda. Als Folge der zunehmenden Internationalisierung der Strafverfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen sind zudem inzwischen in zahlreichen Staaten so genannte gemischte oder hybride Tribunale entstanden.

Diese Tribunale werden als "gemischt" bezeichnet, weil sie eine gemischt national-internationale Rechtsgrundlage haben und aus nationalen und internationalen (ausländischen) Staatsanwälten und Richtern bestehen. Sie wurden entweder als Teil einer UN-Übergangsverwaltung (Kosovo, Ost Timor), auf Grund bilateraler Abkommen mit der UNO (Sierra Leone, Kambodscha, Libanon) oder auf Grund Besatzungsrechts (Irak) geschaffen. Im Jahr 2002 hat zudem der durch völkerrechtlichen Vertrag geschaffene Internationale Strafgerichtshof (IStGH) seine Arbeit in Den Haag aufgenommen. Er ist für die genannten Kernverbrechen (Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) und –vorbehaltlich einer späteren Definition– das Verbrechen des Angriffskriegs zuständig. Der Gerichtshof hat automatisch Gerichtsbarkeit, wenn der Tatort- oder der Täterstaat Vertragspartei seines Statuts ist . Er wird aufgrund eines Verweises eines Vertragsstaats, des UN-Sicherheitsrats oder von Amts wegen tätig . Für die aktuell 108 Vertragsstaaten des IStGH besteht jedenfalls eine Pflicht zur Strafverfolgung der Kernverbrechen .

Die nationale und/oder internationale Strafverfolgung wird vielfach durch die Einsetzung von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen ergänzt. Diese Kommissionen werden in der Regel von der Regierung für einen befristeten Zeitraum zur Ermittlung und Untersuchung der Tatsachen eingesetzt. Sie können deshalb auch als interdisziplinäre Tatsachenfindungsinstanzen bezeichnet werden. Die Strukturen dieser Kommissionen, ihre Kompetenzen und Befugnisse, sind so unterschiedlich wie die Situationen der Staaten, in denen sie eingesetzt werden . Ihr Hauptzweck ist es, den Opfern und ihren Angehörigen die Möglichkeit zu geben, über die an ihnen begangenen Verbrechen zu berichten, Wiedergutmachung einzufordern, die Verbrechen offen zu legen und die Täter öffentlich zur Verantwortung zu ziehen . Ausgehend von Einzelschicksalen werden bei den Ermittlungen auch der Zusammenhang, in dem die Taten begangen wurden, und die kollektiven Erfahrungen berücksichtigt. So dienen die Kommissionen als Katalysator, um eine öffentliche Debatte über die Vergangenheitsbewältigung anzustoßen und zu fördern.

Wahrheits- und Versöhnungskommissionen versuchen die Vergangenheit aufzuarbeiten, indem sie eine Wahrheit herausarbeiten, die weit über die rein juristische, fallbezogene und prozessual begrenzte Wahrheit des Gerichtssaals hinausgeht . Obwohl auch dieser Ansatz einer "allumfassenden" oder "historischen" Wahrheitsfindung angesichts des Ausmaßes und der Dimension der Verbrechen immer unzureichend bleibt, so sind solche Kommissionen doch der Ausdruck eines ganzheitlichen Ansatzes, der zur Bewältigung der vielschichtigen Probleme in Transitionsgesellschaften notwendig ist.

III. Interessenkonflikte und Abwägungsprozesse



In Transitionsprozessen stehen sich grundsätzlich unterschiedliche Interessen gegenüber: Die Opfer des zu verarbeitenden Konflikts verlangen nach Gerechtigkeit und wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen sehen . Diese aber nehmen, häufig von der Macht ihrer Gewehre unterstützt, an Friedensverhandlungen teil und legen dabei mit der Forderung nach Straffreiheit ihr persönliches Schicksal in die Waagschale. Einerseits können die Täter in vielen Fällen nicht von den Verhandlungen ausgeschlossen werden, ohne den gesamten Friedensprozess selbst zu gefährden, andererseits verleiht man ihnen mit ihrer Rolle in den Verhandlungen und mit weitgehenden Konzessionen eine unverdiente Legitimation. Das Dilemma ist selten für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen, immerhin können aus inzwischen vielen Erfahrungen einige Lehren gezogen werden.

Ein Tausch von Straffreiheit gegen Frieden mit dem damit einhergehenden Verlust der Gerechtigkeit kann keinen positiven Frieden und damit keinen stabilen Staat hervorbringen. Der Umgang mit den Verbrechen der Täter, die nun vielleicht Verhandlungspartner sind, darf nicht einseitig zugunsten dieser und zu Lasten der Opfer ausfallen. Die Zulässigkeit eines Verzichts auf Strafverfolgung setzt eine differenzierte Abwägung der entgegenstehenden Interessen – Frieden auf der einen und Gerechtigkeit auf der anderen Seite – voraus.


 

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