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Flucht und Asyl in Österreich | Österreich (2015) | bpb.de

Flucht und Asyl in Österreich

Heinz Fassmann

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Die Zugänge in das österreichische Asylsystem haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, besonders stark in den Jahren 2014 und 2015. Die Anzahl der Asylanträge stieg von rund 18.000 im Jahr 2013 auf 28.000 im Jahr 2014 und wird im Jahr 2015 bei rund 80.000 und einer vergleichsweise hohen Anerkennungsquote von rund 40 Prozent liegen.

Am Grenzort Spielfeld zwischen Slowenien und Österreich hält am 09.11.2015 der Andrang von Geflüchteten weiter an. Der starke Anstieg der Zahl der Kriegsflüchtlinge aus Syrien, aus Afghanistan und dem Irak sowie aus den Krisengebieten Afrikas – besonders Eritrea und Somalia – konnte im Rahmen der GEAS-Mechanismen nicht bewerkstelligt werden. (© picture-alliance/dpa)

Die wichtigsten Herkunftsländer 2014 waren Syrien und Afghanistan, gefolgt von der Russischen Föderation, dem Kosovo, Somalia und dem Irak. Im Externer Link: EU-Vergleich lag Österreich 2014 in Bezug auf die absolute Zahl der Asylanträge auf Platz sieben, im Verhältnis zur Einwohnerzahl jedoch auf Platz 3 (hinter Schweden und Ungarn).

Die Zuwanderung von Asylwerbern entzieht sich einer unmittelbaren politischen Steuerung. Quantitative Obergrenzen oder Quoten können an diese Zuwanderung – im Gegensatz etwa zur Arbeitsmigration – nicht angelegt werden, da gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen Schutz gewährt werden muss, die in ihren Herkunftsregionen "wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" verfolgt werden. Die Asylpolitik befasst sich in Österreich daher weniger mit der Steuerung der Flüchtlingszuwanderung als mit der Art und Weise der Aufnahme, der Unterbringung, der Ausgestaltung der Verfahren, der freiwilligen Rückkehr und der Abschiebung. Das Bundesministerium für Inneres und das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen sind dabei die beiden wesentlichen Institutionen auf staatlicher Seite.

Asylpolitisch lag der Schwerpunkt der vergangenen Jahre auf einer klaren Trennung von Arbeitsmigration und Flüchtlingswanderung und einer Beschleunigung der Asylverfahren. In einer Reihe von Novellierungen des Asylgesetzes hat Österreich entsprechende Maßnahmen gesetzt. So räumt Österreich beispielsweise den Asylwerbern nach drei Monaten nur einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang mit einer Beschränkung auf die Saisonarbeit (z.B. als Erntehelfer) ein. Der generelle Arbeitsmarkt wird erst nach Erteilung des Schutzstatus geöffnet. Wer eine Erwerbsarbeit anstrebt, soll eben nicht den Weg über das Asyl wählen. Um die Verfahren zu beschleunigen, sieht das Gesetz eine Erstabklärung innerhalb von 72 Stunden vor, bei der die Wahrscheinlichkeit der Schutzgewährung und der Weg nach Österreich über mögliche sichere Drittstaaten bestimmt werden. Flüchtlinge, die offensichtlich Interner Link: Dublin-Fälle sind, werden – soweit dies möglich ist – in jenes Land gebracht, in dem sie einen Asylantrag hätten stellen müssen. Rückführungen von Asylbewerbern, die grenznah aufgegriffen werden und Österreich über einen sicheren Drittstaat erreicht haben, können sofort erfolgen. Die Liste der sicheren Drittstaaten wurde verlängert, bei denen Fluchtursachen nicht glaubwürdig sind, und die aufschiebende Wirkung von Berufungen gegen Asylentscheide wurde beschränkt. Die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer wurde – dem Externer Link: Königsteiner Schlüssel in Deutschland vergleichbar – auf der Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt und die Verteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern festgelegt.

Die nationale Asylpolitik wurde in den vergangenen Jahren – wie bei anderen EU-Staaten auch – immer stärker in das Interner Link: Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) eingebunden. Dieses zielt darauf, die Asylverfahren und die Asylgewährung in den Mitgliedstaaten der EU zu vereinheitlichen, sodass kein „Asyltourismus“ einsetzt. Das hätte Vorteile sowohl für Asylsuchende als auch für die asylgewährenden Staaten. Über die Verfahrensrichtlinie, die Anerkennungsrichtlinie und die Richtlinie der Aufnahmebedingungen werden die einzelnen Bereiche im Asylverfahren geregelt. Hinzu kommen die Fingerabdruckdatenbank Interner Link: EURODAC, die Interner Link: Dublin-Verordnung, die regeln soll, welcher EU-Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlich ist, und das Interner Link: Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), welches die Europäisierung des Asylsystems auch institutionell stärker begleiten soll.

Diesen Regelungen zum Trotz zeigte das Jahr 2015 deutlich, dass das, was auf dem Papier entworfen wurde, in der Realität nicht umgesetzt wird. Der starke Anstieg der Zahl der Kriegsflüchtlinge aus Syrien, aus Afghanistan und dem Irak sowie aus den Krisengebieten Afrikas – besonders Eritrea und Somalia – konnte im Rahmen der GEAS-Mechanismen nicht bewerkstelligt werden. Insbesondere die Staaten an der südlichen und südöstlichen EU-Außengrenze sind mit der Situation überfordert. Asylsuchende werden in den Erstaufnahmestaaten häufig nicht registriert, bleiben sich selbst überlassen oder wandern in einen anderen EU-Staat weiter, um dort einen Asylantrag zu stellen. Das Dublin-System, auf dessen Schwächen schon lange verwiesen wurde, wird nun auch von der EU selbst infrage gestellt. Bis aber ein neuer Mechanismus installiert ist, dringt Österreich auf die Einhaltung der Dublin-Regeln – angesichts der großen Zahl von Asylbewerbern aber mehr bei den Nachbarstaaten als bei sich selbst. Auch Österreich registriert die Flüchtlinge nur teilweise und transportiert diese lediglich von der österreichisch-ungarischen Grenze an die österreichisch-deutsche. Der österreichischen Bundesregierung ist aber klar, dass das langfristig kein haltbarer Standpunkt ist und sie unterstützt daher die Pläne, die eine schrittweise Wiederherstellung eines modifizierten Dublin-Systems (z.B. über die sogenannten Hotspots an der Europäischen Außengrenze) vorsehen, die verstärkte Schlepperbekämpfung durch nationale Grenzkontrollen sowie die Einrichtung eines Europäischen Verteilmechanismus.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Österreich.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Statistik Austria/Kommission für Migrations- und Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (2015).

  2. Weil die Aufteilung immer politisch umstritten war und in der Praxis nur mit Zeitverzögerung funktionierte, hat sich der Bund 2015 ein Durchgriffsrecht zugesichert und kann ohne Zustimmung der Gemeinden und Länder in Immobilien, die der Bund besitzt oder anmietet, Flüchtlinge unterbringen.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Heinz Fassmann für bpb.de

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Weitere Inhalte

Heinz Fassmann ist Professor für Angewandte Geographie an der Universität Wien, Obmann der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Vorsitzender des Expertenrates für Integration beim österreichischen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie Mitglied des Migrationsrates beim Bundesministerium für Inneres.