Europäische Zentralbank
20.10.2010
Die Europäische Zentralbank (EZB) bestimmt die Währungspolitik der Staaten, in denen der Euro Zahlungsmittel ist. Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Ihr oberstes Organ ist der Zentralbankrat, dem das Direktorium sowie die Präsidenten der Zentralbanken der Euroländer angehören. Ohne Stimmrecht nehmen auch ein Vertreter des Rates sowie der Europäischen Kommission teil. Der Europäische Zentralbankrat trifft die wichtigsten Entscheidungen, die die Geldpolitik des Euroraums betreffen. Diese werden dann vom Direktorium umgesetzt, das die laufenden Geschäfte führt.
Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) Jean-Claude Trichet auf einer Pressekonferenz (© AP)Die EZB ist die entscheidende Institution innerhalb des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), dem auch die EU-Staaten angehören, die den Euro nicht eingeführt haben. So soll sichergestellt werden, dass die Geldpolitik der EU insgesamt einheitlichen Grundsätzen folgt und dass die europäischen Zahlungssysteme reibungslos funktionieren.
Die EZB ist - nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank - unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen. Um das auch personell sicherzustellen, werden die Mitglieder des Direktoriums von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums nach Anhörung des Europäischen Zentralbankrats und des Europäischen Parlaments für acht Jahre ernannt. Sie können nur einmal berufen werden. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität. Danach hat die EZB ihre Entscheidungen über Geldumlauf und Zinssätze auszurichten.
Auseinandersetzungen um die EZB
Einige Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Frankreich würden die EZB gerne stärker in die Pflicht nehmen und sie veranlassen, bei ihren Entscheidungen auch andere Faktoren wie Arbeitslosigkeit und Konjunkturverlauf zu berücksichtigen. Die Bank und eine Mehrheit der Euro-Länder, darunter auch Deutschland, lehnen das jedoch ab und argumentieren, dass eine stabile Währung ein wichtiger Beitrag für wirtschaftliche Prosperität sei.
Allerdings hat die EZB im Jahr 2010 in die Bewältigung der durch den drohenden griechischen Staatsbankrott ausgebrochenen Euro-Krise dadurch eingegriffen, dass sie griechische Staatsanleihen gekauft und dadurch Griechenland quasi einen Kredit gewährt hat. Diese vorübergehende Maßnahme ist in der Öffentlichkeit heftig als Verletzung der Grundsätze der EZB kritisiert worden. Viele sehen die Unabhängigkeit der Zentralbank durch diesen politischen Schritt in Frage gestellt.

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