Europäische Union

Erhaltung der Umwelt


15.5.2009
Durch EU-Regelungen im Bereich Umwelt hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Der Ausstoß von CO2 bedroht das Weltklima aber noch immer erheblich. Bis 2020 will die EU ihren CO2-Ausstoß sogar um 30 Prozent reduzieren.

Blick auf die gefärbten Laubbäume im Nationalpark Hainich im Oktober 2006 in der Nähe von Bad Langensalza in Thüringen. Eine Attraktion des Nationalparks ist der Baumkronenpfad, ein 310 Meter langer Weg der in 20 bis 30 Meter Höhe zwischen den Bäumen hindurchführt.Baumkronenpfad im thüringischen Nationalpark Hainich. (© AP)

Umweltschutz ist eine wichtige Priorität in der Europäischen Union. In den letzten Jahren hat sich durch Regelungen der EU bei Luft- und der Gewässerreinhaltung, beim Lärmschutz und der Müllentsorgung viel getan. Dennoch ist die Umwelt stark gefährdet, und zwar in einer Weise, die selbst durch einen Verbund wie die EU alleine nicht bewältigt werden kann.

Am deutlichsten wird dies bei der Gefährdung des Weltklimas durch den Ausstoß von sogenannten Treibhausgasen. Dass das Klima sich über die natürliche Entwicklung hinaus verändert, ist nicht mehr zu verhindern. Jetzt geht es darum, den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen, um die Auswirkungen, wie etwa noch größere Zerstörungen durch Trockenheiten einerseits und Stürme und Sturmfluten andererseits, möglichst gering zu halten.

Die EU als Vorreiter: 3 x 20



Die EU sieht ihre Aufgabe darin, beim Klimaschutz voranzugehen, muss jedoch gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass andere große Kohlendioxid-Emittenten wie die USA, China, Indien oder Russland mitziehen. Das gilt auch für Brasilien, dessen CO2-Ausstoß zu einem erheblichen Teil auf Brandrodungen zurückzuführen ist, die gleichzeitig für das Klima wertvollen Regenwald vernichten.

Im Jahr 2007 hat die EU unter deutscher Präsidentschaft einen »weitreichenden Beschluss« gefasst, den man mit "3 x 20" zusammenfassen kann: Bis zum Jahr 2020 soll der CO2-Ausstoß um 20 Prozent verringert, der Energieverbrauch um 20 Prozent gesenkt und der Anteil der erneuerbaren Energien am EU-Energiemix auf 20 Prozent erhöht werden. Wenn andere große Staaten mitmachen, will die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2020 sogar um 30 Prozent reduzieren.

Diese Beschlüsse der EU wurden in der europäischen und der internationalen Öffentlichkeit weitgehend begrüßt. Allerdings steht die EU jetzt vor der Aufgabe, sie auch zu verwirklichen, und zwar auch unter den erschwerten Bedingungen der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008 bis 2010. Das Klima- und Energiepaket der EU, das im Frühjahr 2009 beschlossen wurde, nennt hier für die einzelnen Länder verbindliche Vorgaben. Es regelt den Emissionshandel, trifft verbindliche Entscheidungen über die Lastenverteilung, schreibt die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien vor und schafft einen rechtlichen Rahmen für die in der Erprobung befindliche Abscheidung und Einlagerung von CO2. Außerdem werden die CO2-Mengen festgelegt, die neue Pkw höchstens noch ausstoßen dürfen, und Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der Produktionskette von Kraftstoffen gemacht.

Emissionshandel



Das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel ist der Emissionshandel. Das System wurde 2005 beschlossen und regelt, dass man nur ein bestimmtes Maß an Luftverschmutzung durchführen darf. Die Länder können mit ihren Emissionsberechtigungen bis zu einer Ebene fixierten Höchstmenge handeln. Das bedeutet: Wer weniger Schmutz macht und weniger CO2 emittiert, kann daran etwas verdienen. Wer mehr CO2 ausstoßen will, muss sich dieses Recht zusätzlich erwerben. Über 10.000 Anlagen aus Industrie und Energieerzeugung sind in diesem System, dem auch Norwegen, Island und Liechtenstein angehören, erfasst.

Kritiker bemängeln, dass nur Teile der Wirtschaft in den Emissionshandel einbezogen sind und dass Firmen sich, statt zu Hause Maßnahmen zum Klimaschutz durchzuführen, im Ausland das Recht auf weitere Verschmutzung erwerben können. Die Befürworter weisen darauf hin, dass die EU das System auf weitere Treibhausgase wie Stickoxide (Düngemittel) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (Aluminiumherstellung) sowie auf alle industriellen Großemittenten wie Kraftwerke ausgedehnt habe und dass es das wirkungsvollste Mittel zum Klimaschutz sei. Das System soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden.

Verbot von Glühbirnen



Eine Maßnahme zur Verringerung des Energieverbrauchs ist auch das schrittweise Verbot von herkömmlichen Glühbirnen, das die Europäische Kommission 2009 erlassen hat. In der Öffentlichkeit hat diese breite Diskussionen ausgelöst, allerdings weniger über den Klimaschutz, sondern darüber, ob "Brüssel" zu viel Macht über die Bürger habe. Die Europäische Kommission verspricht sich von der Umstellung auf energieeffizientere Leuchtkörper bis 2020 eine Energieeinsparung in der Größenordnung von knapp 80 TWh (Terawattstunden, das sind 80 Mrd. Kilowattstunden), was der jährlichen Leistung von 20 500-Megawatt-Kraftwerken oder dem jährlichen Stromverbrauch von Belgien entspricht.

Im internationalen Rahmen kommt der Klimaschutz nur langsam voran. Die Weltklimakonferenz Ende 2009 in Kopenhagen brachte keine konkreten Ergebnisse. Als das Abschlusspapier von einigen Staaten verhandelt wurde, waren die Europäer gar nicht anwesend, sie wurden als zersplitterte Akteure nicht ernst genommen.


 
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