Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
20.10.2010
Ziel des RFSR ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger sich in der gesamten EU frei bewegen und dort leben können, wo sie möchten, aber gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz genießen. Damit wird die Europäische Union, die als Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hat und vor allem Rechte für Arbeitskräfte garantierte, auf weitere Lebensbereiche ausgedehnt und die Rechte werden allen Unionsbürgern gewährt. Ein Beispiel ist die Freizügigkeit. Durften sich ursprünglich nur Arbeitskräfte in einem anderen Land der EU niederlassen, haben jetzt alle Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten dieses Recht. Mit der Freizügigkeit und dem (durch das Schengener Übereinkommen geregelten) Abbau der Grenzen stellen sich andererseits auch neue Herausforderungen für den Schutz der Bürger. Deshalb haben die EU-Staaten eine engere Zusammenarbeit in rechts- und innenpolitischen Fragen beschlossen.
Zum weiteren Ausbau des Raums hat der Europäische Rat Ende 2009 das Stockholmer Programm beschlossen, das Nachfolgedokument des 2004 verabschiedeten Haager Programms. Ziel des Stockholmer Programms ist die volle Gewährleistung der Unionsbürgerschaft für alle EU-Bürger, also der Grundrechtschutz und die Wahrung der persönlichen Freiheit über Grenzen hinweg, auch im Bereich des Datenschutzes.
Der europäische Rechtsraum soll ausgebaut werden, so dass Menschen überall in der Union ihre Rechte geltend machen können. Hindernisse der grenzüberschreitenden Anerkennung von Gerichtsentscheidungen sollen abgebaut werden. Um die Sicherheit der Bürger vor Terrorismus und organisierter Kriminalität zu erhöhen, soll die Zusammenarbeit in den Bereichen Strafverfolgung, Grenzmanagement, Katastrophenschutz und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gestärkt werden.
Um Bürgern von Drittstaaten die Einreise zu erleichtern, sollen das Grenzmanagement und die Visumpolitik weiter vereinheitlicht werden. Im Bereich der Asylpolitik soll bis 2012 ein einheitliches Verfahren geschaffen werden und es soll eine gemeinsame "vorausschauende und umfassende europäische Migrationspolitik" beschlossen werden. Die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht sollen zudem stärker in die allgemeinen Politikbereiche einschließlich des auswärtigen Handelns integriert werden.
Zusammenarbeit im Zivilrecht
Auch im zivilrechtlichen Bereich wird die Zusammenarbeit weiter forciert. Dabei geht es um die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen zum Beispiel in Erb- oder Sorgerechtsangelegenheiten oder um einheitliche Grundsätze für das Scheidungsrecht.
Im letztgenannten Fall konnten sich nicht alle Mitgliedstaaten einigen, so dass es hier zum ersten Mal zu einer "verstärkten Zusammenarbeit" kommen wird, das bedeutet, dass einige Staaten mit Billigung des Rates und des Europäischen Parlaments voran gehen und eine Regelung in Kraft setzen, die die anderen später übernehmen können. Dabei geht es um Scheidungen von Ehepartnern, die verschiedene Staatsangehörigkeiten haben (und vielleicht sogar in einem weiteren Land der EU leben). Hier ist bislang unklar, welches Scheidungsrecht eigentlich anzuwenden ist. 14 Staaten, darunter Deutschland, haben sich nun geeinigt, das gemeinsam zu regeln: Falls die Ehepartner kein gemeinsames Scheidungsrecht gewählt haben, gilt das Recht des Aufenthaltslandes. Diese vermeintlich unpolitischen Fragen sind für viele Menschen in Europa sehr wichtig. 16 Mio. gemischtnationale Ehen gibt es in der EU - und leider auch 140.000 Scheidungen solcher Ehen jährlich.

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