Höchste Ebene der Zusammenarbeit zwischen den Interner Link: Mitgliedstaaten. Im E. versammeln sich die Regierungschefs (Präsidenten, Kanzler, usw.) der EU und bestimmen die Ausrichtung und Agenda der Politik der EU. Der Rat entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und ihre Prioritäten, ist aber nicht zum Erlass von Rechtsvorschriften befugt, das ist Aufgabe des Interner Link: Ministerrats. Ministerrat und E. werden meist verkürzt als »der Rat« bezeichnet. Der E. ist vom Interner Link: Europarat zu unterscheiden.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: