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Atomwaffensperrvertrag | bpb.de

Atomwaffensperrvertrag Deine tägliche Dosis Politik - Audio

von: bpb

Am 05. März 1970 ist der Atomwaffensperrvertrag in Kraft getreten ist. Das Abkommen soll die Weiterverbreitung von Atomwaffen verhindern und ihre Anzahl reduzieren – bis es irgendwann keine mehr gibt.

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Guten Morgen!

Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine sind auch Atomwaffen plötzlich wieder ein Thema – erst letzte Woche hat der russische Präsident Wladimir Putin die sogenannten russischen Abschreckungskräfte in Alarmbereitschaft versetzt. Und die verfügen über Atomwaffen.

Nukleare Abschreckung, das erinnert an den Kalten Krieg, die Zeit des Wettrüstens zwischen Ost und West. Genau aus dieser Zeit stammt ein wichtiges Rüstungsabkommen, das am 05. März 1970 in Kraft getreten ist: der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, kurz: Atomwaffensperrvertrag. Das Abkommen hat zum Ziel, nicht nur die Weiterverbreitung von Atomwaffen zu verhindern, sondern auch ihre Anzahl zu reduzieren – bis es irgendwann keine mehr gibt auf der Welt.

Um diese Ziele zu erreichen, gründet sich der Atomwaffensperrvertrag auf drei Säulen: Erstens sollen Staaten, die über Atomwaffen verfügen, sie nicht an andere Staaten weitergeben. Diejenigen, die keine nuklearen Waffen haben, verpflichten sich wiederum, keine anzuschaffen. Die zweite Säule des Vertrags ist die Verpflichtung der Atommächte zur kompletten nuklearen Abrüstung. Drittens sollen alle Mitgliedstaaten zur zivilen Nutzung nuklearer Technologien zusammenarbeiten.

Überwacht wird die Einhaltung der Vertragsziele durch die Internationale Atomenergieorganisation. Mittlerweile haben 191 Staaten den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet – darunter auch Deutschland.

Trotzdem gibt es weltweit nach wie vor neun Atommächte: USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China sind im Atomwaffensperrvertrag auch als solche anerkannt. Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea haben hingegen das Abkommen nicht unterzeichnet, gelten aber als sogenannte „de-facto“-Atommächte. Laut des Internationalen Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI gibt es weltweit ca. 13.000 Nuklearwaffen, von denen etwa 2000 einsatzbereit sind. Über 90 Prozent aller Nuklearwaffen sind dabei im Besitz der USA und Russland. Auch in Deutschland lagern Atomwaffen. Etwa 20 Atombomben sind als Teil des NATO-Programms „Nukleare Teilhabe“ im rheinland-pfälzischen Büchel stationiert.

Der Atomwaffensperrvertrag gilt als ambitioniertes Projekt. Dennoch gab es immer wieder Kritik: Bemängelt wird nicht nur die Einseitigkeit des Verzichts auf Atomwaffen, sondern auch die mangelnde Verbindlichkeit und Kontrollmöglichkeit des Abrüstungsprozesses. Die Zahl der Atomwaffen hat zwar seit dem Ende des Kalten Krieges beständig abgenommen – zuletzt geriet die atomare Abrüstung allerdings ins Stocken. Jüngere internationale Abkommen sollen das ändern, so etwa der Atomwaffenverbotsvertrag, der 2021 in Kraft trat. Er verbietet nicht nur die Entwicklung und den Einsatz nuklearer Waffen, sondern auch deren Besitz. 51 Staaten haben ihn bereits ratifiziert, doch weder die Atommächte noch die NATO-Mitglieder sind ihm beigetreten. Hoffnung machte Anfang des Jahres eine gemeinsame Erklärung der fünf Atommächte und ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien. Sie bekannten sich darin zur nuklearen Abrüstung und ausdrücklich auch zum Atomwaffensperrvertrag – nur einige Wochen vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine. Nun bringt Putin die russischen Atomwaffen im Sinne einer atomaren Abschreckung wieder auf den Plan und führt uns damit die Relevanz nuklearer Abrüstung vor Augen.

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  • Produktion: 03.03.2022

  • Spieldauer: 4 Min.

  • hrsg. von: bpb

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