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Kanzlermerheit | bpb.de

Kanzlermerheit einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

Der Kanzler oder die Kanzlerin muss vom Bundestag mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden. Absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag die Person wählen muss. Die absolute Mehrheit wird deshalb auch "Kanzlermehrheit" genannt.

Inhalt

Wenn eine Person die absolute Mehrheit hat, ist sie der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin. Wenn die Person zu wenige Stimmen bekommt, müssen die Abgeordneten ein zweites Mal wählen. Wenn Sie den gesamten Artikel lesen möchten, folgen Sie diesem Link: Externer Link: Kanzlermehrheit

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

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