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Begriffe rund um Ausgrenzung, Integration und Migration

Glossar


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Informelles Einwanderungsland:
Es bezeichnet einen Staat, "in dem die Zuwanderung im weitesten Sinne dauerhaft die Auswanderung übersteigt. Es versteht sich nicht als Einwanderungsland, bietet aber vielleicht trotzdem fließende Übergänge von Arbeitswanderungen über Daueraufenthalte zu Einwanderungen. Es fehlen aber Einwanderungsgesetzgebung und Einwanderungspolitik, die für ein formelles Einwanderungsland charakteristisch sind."

Integration:
Ganz allgemein bedeutet Integration die Herstellung einer Einheit, die Eingliederung in ein größeres Ganzes. Zuwanderer gelten dann als integriert, wenn sie sich in das Leben ihrer neuen Heimat eingliedern und von der Mehrheitsgesellschaft nicht als Fremde ausgegrenzt werden. Integration verlangt nicht, die eigene kulturelle Herkunft vollständig aufzugeben (Religion, Muttersprache, Sitten und Gebräuche), dabei würde es sich um -> Assimilation handeln.

Integrationskurse:
Der Integrationskurs ist eine Maßnahme für Ausländer in Deutschland, die Sprachkenntnisse vermitteln soll. Sie können zur Teilnahme verpflichtet werden, zum Beispiel wenn sie keiner Arbeit nachgehen oder keine Bildungseinrichtung besuchen. Die Kosten für die Durchführung der Kurse trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Integrationsplan:
Auf dem ersten nationalen Integrationsgipfel im Sommer 2006 wurde vereinbart, bis Mitte 2007 einen Integrationsplan zu entwickeln. Durch den Integrationsplan sollen u.a. die Integrationskurse verbessert, das Erlernen der deutschen Sprache gefördert, die allgemeine Bildung und Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöht werden.

Mehrfache Staatsbürgerschaft:
Mehrstaatigkeit wird unkorrekt oft doppelte Staatsangehörigkeit genannt. Es bezeichnet den Fall, dass eine Person mehr als eine Staatsbürgerschaft gleichzeitig besitzt. Die Mehrstaatigkeit bei Geburt kann bei Kindern bi- oder multinationaler Eltern, die gleichberechtigt alle ihre Staatsbürgerschaften auf das Kind übertragen auftreten.

Migration:
Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihre bisherigen Wohnorte verlassen, um sich an anderen Orten dauerhaft oder zumindest für längere Zeit niederzulassen, werden als Migranten bezeichnet. Überschreiten Menschen im Zuge ihrer Migration Ländergrenzen, werden sie aus der Perspektive des Landes, das sie betreten, Einwanderer, Zuwanderer oder Immigranten genannt. Die Gründe für Migration waren und sind vielfältig. Manche Menschen wurden oder werden aus religiösen oder politischen Motiven verfolgt, manche sehen für sich und ihre Kinder keine Zukunft mehr dort, wo sie leben. "Migrare" heißt auf Latein "wandern", "sich bewegen".

Migrationshintergrund:
Migrationshintergrund ist ein vor allem seit 2006 zunehmend beliebter werdender Begriff. Er ersetzt und ergänzt Begriffe wie "Ausländer" oder "Deutsche ausländischer Herkunft".

Migrationspolitik
Ziel von Migrationspolitik ist die staatliche Steuerung von Wanderungen zwischen verschiedenen Staaten. Es geht in der Migrationspolitik einerseits darum, wer wann in ein Land einreisen und wie lange bleiben darf. Andererseits versucht die Migrationspolitik die Frage zu beantworten, ob die Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaft integriert, von ihr -> assimiliert oder von ihr separiert werden sollen.

Multikulturelle Gesellschaft:
Dieses Schlagwort bezeichnet eine Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Kultur, Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion und Ethnie zusammenleben. Erstmals ist der Begriff 1957 in der Schweiz benutzt worden, in Deutschland wurde er in der öffentlichen Diskussion um die Migrationspolitik seit Ende der 1980er Jahre bekannt.

Nationalismus:
Nationalismus bezeichnet ein übersteigertes Bewusstsein vom Wert und der Bedeutung der eigenen Nation. Nationalismus glorifiziert die eigene Nation und setzt andere herab.

Nationaler Integrationsgipfel:
Am 14. Juli 2006 fand auf Einladung von Bundeskanzlerin Merkel der erste Nationale Integrationsgipfel statt. Neben Migrantinnen und Migranten nahmen Vertreterinnen und Vertreter maßgeblicher politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen teil. Einige türkische Verbände kritisierten im März 2007 die Änderung der bundesdeutschen Ausländergesetze und boykottierten teilweise das zweite Treffen im Juli; der dritte Integrationsgipfel soll im Herbst 2008 stattfinden.

Nationaler Integrationsplan:
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, mit Migrantenverbänden und zahlreichen anderen nichtstaatlichen Akteuren hat die Bundesregierung am 12. Juli 2007 über 400 Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Integration verabschiedet. Mit dem Nationalen Integrationsplan wird die Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Der Nationale Integrationsplan enthält klare Ziele, konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. Diese werden ergänzt durch Kriterien für die Evaluation und Umsetzung der Zielvorgaben und Maßnahmen.

Neonazi:
Eine Person, die heute noch dem Gedankengut der Nationalsozialisten (abgekürzt: Nazis) anhängt, die von 1933-1945 in Deutschland eine Diktatur errichtet hatten.

Niederlassungserlaubnis:
Der Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis wird durch das Aufenthaltsgesetz, erstmals ab dem 01.01.2005 eingeführt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in der Regel: der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die grundsätzliche Straffreiheit, die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer, der Besitz der Kenntnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland und ausreichender Wohnraum.

Quellen:

Aufenthaltstitel Online: Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler, www.aufenthaltstitel.de
Aufenthaltstitel Online: Niederlassungserlaubnis www.aufenthaltstitel.de
Bundesregierung: Nationaler Integrationsplan, www.bundesregierung.de
Bundesregierung: Der nationale Integrationsplan, www.bundesregierung.de
Bundeszentrale für politische Bildung: Von der "Gastarbeiter"-Anwerbung zum Zuwanderungsgesetz, www.bpb.de
Bundeszentrale für politsche Bildung: Pocket Politik. Demokratie in Deutschland, www.bpb.de
Hanisauland: Staatsangehörigkeit, www.hanisauland.de
Hanisauland: Migration, www.hanisauland.de
Politik Netzwerk: Möglichkeiten und Grenzen der Zuwanderungspolitik, www.politik-netzwerk.de

(Alle Quellen: Stand 06.12.07)

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