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Hauptversammlung | bpb.de

Hauptversammlung HV

eine wesentliche Einrichtung (Organ) insbesondere bei einer Interner Link: Aktiengesellschaft (siehe dort) . In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus. Sie beschließen im Wesentlichen über 1) die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner, 2) die Verwendung des Bilanzgewinns, 3) die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, 4) Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen.

Die Aktionäre haben in der HV ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand. Ihr Stimmrecht bemisst sich nach der Zahl der gehaltenen Aktien.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten