Abberufung
Die A. des obersten diplomatischen Vertreters eines Staates aus einem anderen Staat bedeutet im internationalen diplomatischen Verkehr den Abbruch der zwischenstaatlichen Beziehungen, es sei denn, die A. ist in der Person des Repräsentanten begründet.Siehe auch:
Staat
Diplomatie
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.