Advokatorische Politik
A. P. betreiben Personen, Gruppen oder Organisationen, die die politischen Interessen anderer vertreten, z. B. weil diese sich nicht selbst artikulieren oder nur unzureichend organisieren, also politisch nicht wirksam genug auftreten können.Siehe auch:
Interessen
Affirmatives Handeln
Konfliktfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.