Aggregationsfunktion
A. bezeichnet die Aufgabe insb. von politischen Parteien, die unterschiedlichen Interessen der Individuen so zusammenzufassen und zu bündeln, dass sie Teil eines umfassenderen, an die Allgemeinheit gerichteten politischen Programms werden, in der politischen Auseinandersetzung wahrgenommen und bei politischen Entscheidungen beachtet werden.Siehe auch:
Partei
Interessen
Entscheidung
Artikulationsfunktion
System
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.