Akkreditierung
[franz.: Beglaubigung] Förmlicher Amtsantritt eines diplomatischen Vertreters durch Vorlage des Akkreditivs (Beglaubigungsschreiben) beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates. Durch das Akkreditiv wird mitgeteilt, welchen Rang und welche Vollmachten der Diplomat hat.Siehe auch:
Staatsoberhaupt
Diplomatie
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.