Bundespräsident
Der Bundespräsident übernimmt als Staatsoberhaupt vor allem repräsentative Tätigkeiten und hat im internationalen Vergleich verhältnismäßig wenig Macht. In parlamentarischen Krisensituationen kann er aber eine wichtige Rolle spielen.Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er repräsentiert die Einheit des Staates. Über diese repräsentative Rolle hinaus weist ihm das Grundgesetz nur geringe politische Kompetenzen zu.
Der Parlamentarische Rat hat nach den Erfahrungen der Weimarer Republik die Befugnisse des Präsidenten bewusst beschränkt. Der Reichspräsident, vom Volk auf sieben Jahre gewählt, hatte nach der Weimarer Verfassung eine bedeutende Machtfülle. Er konnte Grundrechte außer Kraft setzen und mit Notverordnungen regieren. Reichspräsident von Hindenburg hat diese Vollmachten in der Endphase der Weimarer Republik in unheilvoller Weise genutzt. Eine solche Macht sollte nach dem Willen der Verfassungsgeber des Grundgesetzes nicht noch einmal in einer Hand liegen.
Der neu gewählte deutsche Bundespräsident Christian Wulff schwört seinen Amtseid vor dem Bundestag in Berlin. (© AP)Wahl
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Diese Wahl ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Sie wird gebildet aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten entsprechend der Fraktionsstärke entsandt werden. Zumeist sind es Landtagsabgeordnete, zum Teil auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Die Wahl der Bundespräsidenten seit 1949. Zum Öffnen der PDF-Version (16 KB) klicken sie bitte auf das Bild. (© Schindler 1999, Bd. III: 3186 – 3189, Feldkamp 2005: 724, FAZ v. 24.05.2004)Immer wieder wird die direkte Wahl durch das Volk diskutiert. Sie würde diese Prinzipien bei der Wahl des Bundespräsidenten außer Kraft setzen. Das Amt des Bundespräsidenten erhielte damit eine eigene, vom Parlament unabhängige Legitimation, die vom Grundgesetz nicht gewollt ist.
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