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Vor 75 Jahren: Ausreiseverbot für Juden | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 75 Jahren: Ausreiseverbot für Juden

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Am 23. Oktober 1941 informiert der Leiter des Amtes IV im Reichssicherheitshauptamt, Heinrich Müller, die Dienststellen der Geheimen Staatspolizei über ein Ausreiseverbot für Juden und Jüdinnen. Die Verordnung trägt den Vermerk "Geheim". Die Betroffenen, so das Kalkül, sollen nicht in Unruhe versetzt, die beginnenden Deportationen nicht gefährdet werden.

Auswanderungswillige Juden stehen 1939 vor einem Reisebüro in der Meinekestraße in Berlin (Foto digital koloriert). (© picture-alliance/akg)

Das Ausreiseverbot ist Teil und Konsequenz aus einer ganzen Reihe von Verordnungen im Jahr 1941. Hermann Göring, sogenannter Reichsmarschall, hatte zunächst am 20. Mai der jüdischen Bevölkerung in Frankreich und Belgien die Ausreise untersagt. Am 31. Juli forderte er vom Chef der Sicherheitspolizei, Interner Link: Reinhard Heydrich, einen "Gesamtentwurf über (…) Vorausmaßnahmen zur Durchführung der angestrebten Endlösung der Judenfrage" ein. Am 25. November ergeht mit der "Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz" die Ausbürgerung der Juden und Jüdinnen. Im Ausland lebende jüdische Personen verlieren damit die deutsche Staatsangehörigkeit, womit ihr Vermögen an den deutschen Staat fällt.

Am 18. Oktober 1941 ordnet der sogenannte Reichsführer SS, Heinrich Himmler, an, die Ausreise von Juden mit sofortiger Wirkung zu verhindern. In der fünf Tage später von Heinrich Müller verfassten internen Mitteilung heißt es dann: Erstens können sich vermögende Juden und Jüdinnen im Einzelfall freikaufen ("bei Vorliegen eines positiven Reichsinteresses"). Zweitens betreffe das Ausreiseverbot nicht die "Evakuierungsaktionen". Evakuierung ist seinerzeit das Codewort für Externer Link: Deportationen.

Mehrere Tausend Jüdinnen und Juden wurden bereits seit Anfang 1940 deportiert, so etwa im Februar 1940 aus Stettin in den Bezirk Lublin und im Oktober 1940 aus Baden, der Pfalz und dem Saarland nach Südfrankreich. Mit dem Ausreiseverbot und der Ausbürgerungs-Verordnung beginnt die systematische Deportation.

Ausgrenzende Gesetze und Auswanderung

Interner Link: Gesellschaftliche und wirtschaftliche Ausgrenzung widerfährt der jüdischen Bevölkerung seit Adolf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Boykotte, Entlassungen, Berufsverbote und Enteignungen treiben die Menschen aus dem Land. Von den zu dieser Zeit rund 500.000 lebenden Juden und Jüdinnen in Deutschland emigrieren 1933 etwa 38.000, im Jahr darauf sind es weitere 22.000 bis 23.000.

Um Juden wirtschaftliche auszubeuten, zwingt das Nazi-Regime unter anderem mit der schon 1931 erlassenen "Reichsfluchtsteuer" dann ab 1938 zur Emigration gezwungene Juden die Hälfte ihres Privatvermögens an den NS-Staat abzugeben.

Mit dem Erlass der Interner Link: Nürnberger Gesetze im September 1935 werden Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland ihrer Interner Link: Bürgerrechte beraubt. Als Jude gilt fortan, wer drei jüdische Großeltern hat, der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehört oder mit einem sogenannten "Volljuden" verheiratet ist. Allein im gesamten Jahr 1935 fliehen rund 21.000 Juden aus Deutschland, in den beiden Folgejahren pendelt sich die Anzahl der Ausreisenden auf diesem Niveau ein.

Nach den Novemberpogromen 1938 flüchten bis zu 40.000 Menschen, darunter mehr als 15.000 im Oktober abgeschobene polnische Jüdinnen und Juden. 1939 gelingt fast 80.000 Juden die Flucht aus Deutschland. Mit Interner Link: Kriegsbeginn am 1. September 1939 sinken die Chancen das Land zu verlassen – während 1933 circa 500.000 Jüdinnen und Juden in Deutschland lebten, sind es 1939 nur noch rund 210.000 –, aber es ist immer noch möglich: 1940 können noch 15.000 Juden das Land verlassen, 1941 sind es dann nur noch halb so viele.

Zu dieser Zeit gehört die rassistische Politik längst zum Alltag: Seit 4. Juli 1940 dürfen Jüdinnen und Juden nur noch zwischen 16 und 17 Uhr einkaufen. Seit 29. Juli 1940 dürfen sie kein Telefon mehr besitzen. Seit 4. März 1941 müssen sie Interner Link: Zwangsarbeit leisten, seit 19. September 1941 den Judenstern tragen.

Drei Viertel der jüdischen Menschen fliehen oder werden ermordet

Im Oktober 1941, zur Zeit des Ausreiseverbots, leben noch zirka 163.000 Juden und Jüdinnen, zumeist ältere Menschen, im Interner Link: Deutschen Reich. Einige fliehen aus Dörfern, Klein- und Mittelstädten ins unübersichtliche Berlin und tauchen als sogenannte U-Boote in der Illegalität unter. Im Frühjahr 1942 ist die Zahl der jüdischen Menschen in Deutschland gegenüber dem Jahr 1933 auf ein Viertel reduziert. Etwa 160.000 deutsche Jüdinnen und Juden sind bis dahin der Vernichtungspolitik in Ghettos, Lagern und Vernichtungsstätten zum Opfer gefallen.

Biografien

Hermine Zürndorfer steht auf der Passagierliste der S.S. Mouzinho, die am 20. August 1941 in Lissabon ablegt. Ziel ist New York. Hermine Zürndorfer wird die letzte Jüdin des schwäbischen "Judendorfs" Rexingen sein, der die Ausreise gelingt.

Viele andere warten im Herbst 1941 auf ihre Ausreisepapiere, etwa Isidor Lemberger, seine Frau Rosa und vier Söhne. Der gesamte Hausrat ist bereits nach Palästina verschifft, ohne Hab und Gut harrt die Familie in Rexingen aus.

Simon und Martha Fröhlich aus Wiesenbronn bei Würzburg haben ihren 13jährigen Sohn Heinz frühzeitig über Triest nach Haifa bringen lassen.

Der Frankfurter Schuhgroßhändler Josef Nussbaum hat ein Visum für Kuba beantragt. Sein Betrieb wurde 1938 "arisiert", mit seinem Ausscheiden wurde Nussbaum gezwungen, 20.000 Reichsmark in einen Anbau zu investieren und 12.000 RM "Treueprämie" für seine 16 Angestellten zu bezahlen. Im August bringt eine frühere Kundin Josef Nussbaum und seiner Frau Karoline frischen Fisch vorbei. Am 18. August 1941 wird Nussbaum verhaftet. Er hat den Fisch angenommen und damit gegen eine Vorschrift verstoßen. Noch im Oktober 1941 versucht in Hamburg Irma Fränckel ebenfalls ein Visum für Kuba zu bekommen.

Die Lembergers und die Fröhlichs aus Rexingen, Irma Fränckel und viele Tausend weitere Jüdinnen und Juden in Deutschland werden von dem Aufruf überrascht, sich an Sammelstellen für den Transport "in den Osten" einzufinden. Lembergers und Fröhlichs werden im November, Irma Fränckel im Dezember nach Riga deportiert, Josef Nussbaum im April 1942 nach Buchenwald, Karoline Nussbaum im August 1942 nach Theresienstadt. Keiner überlebt.

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