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Bündnis 90/Die Grünen – Organisation


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Serkan Agci
Die Grünen legen Wert auf Basisdemokratie und die Unabhängigkeit der einzelnen Parteiorganisationen. Die beiden gleichberechtigten Vorsitzenden und die strikte Durchsetzung der Frauenquote sind weitere Besonderheiten.

Bild: AP
Cem Özdemir und Claudia Roth, die beiden Bundesvorsitzenden. Bild: AP

Bündnis 90/Die Grünen bemühen sich traditionell um eine basisdemokratische Organisation. Dies äußert sich vor allem darin, dass Landes-, Kreis- und Ortsverbände ihre Programme, Satzungen, Finanzen und Personalien autonom bestimmen, also von der Parteispitze nicht zentral beeinflusst werden.

Die Partei gliedert sich in 16 Landesverbände. Darunter existieren Ortsverbände bzw. Basisgruppen, Kreisverbände und Bezirksverbände. Hauptsitz ist Berlin.

Gremien auf Bundesebene – die Bundesversammlung

An der Spitze der innerparteilichen Organisation steht die Bundesversammlung (Bundesdelegiertenkonferenz, BDK), sie ist oberstes Organ der Partei. Hier wird über Programm, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung und die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien entschieden. Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die Bundesrechnungsprüfer.

750 Delegierte, von denen 600 aus West- und 150 aus Ostdeutschland kommen, nehmen an der Bundesversammlung teil. Die Delegierten werden von den Kreisverbänden entsandt, wobei jedem Kreisverband mindestens ein Delegiertenplatz bei der Bundesversammlung zusteht. Dass allein die lokale Ebene über die Delegierten entscheidet, stellt eine Besonderheit im deutschen Parteiensystem dar. Bei anderen Parteien ist häufig die Ebene der Landes- oder Bezirksverbände zwischengeschaltet.

Mindestens die Hälfte aller Ämter und Mandate stehen laut grünem Frauenstatut den Frauen zu, wobei bei der Aufstellung von Wahllisten oder der Wahl von Gremien die ungeraden Plätze für Frauen reserviert sind. An erster Stelle steht also immer eine Frau.

Der Länderrat ist das oberste beschlussfassende Organ zwischen den Bundesversammlungen. Er beschließt die Richtlinien der Politik und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Ihm gehören Delegierte der Landesverbände, Mitglieder des Bundesvorstandes und der Bundestagsfraktion an.

Der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen wird von der Bundesversammlung für zwei Jahre gewählt. Ihm gehören zwei gleichberechtigte Vorsitzende, ein politischer Bundesgeschäftsführer, ein Bundesschatzmeister und zwei weitere Mitglieder an. Aufgabe des Bundesvorstandes ist die Vertretung der Partei nach innen und nach außen.

Der Parteirat von Bündnis90/Die Grünen hat im Gegensatz zum Länderrat keine Beschlussbefugnis. Er übernimmt organisatorische Aufgaben, berät den Bundesvorstand, stimmt die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden ab. Der Parteirat besteht aus 16 Mitgliedern, von denen 13 auf der Bundesdelegiertenkonferenz gewählt werden, hinzu kommen die beiden Parteivorsitzenden und die Bundesgeschäftsführerin.

Weitere Gremien

Der Bundesfrauenrat ist ein Koordinationsgremium für die grüne Frauenpolitik. Der Bundesfinanzrat (BuFiRat) berät und unterstützt die Partei in allen Finanzfragen. Im Februar 2003 wurde eine Grundsatzkommission eingerichtet, die die Partei bei der Entwicklung ihres Programms beraten soll.

Hierbei sollen vor allem die Grundfragen und Grundthesen des Grundsatzprogramms 2002 vertieft werden. Der Kommission gehören 16 Mitglieder an, die zudem Veranstaltungen durchführen, bei denen ein Dialog zwischen Partei und Gesellschaft über die Grundwerte fortgesetzt werden soll.


28. August 2009

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