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Dossier Menschenrechte

Menschenrechte und Islam


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Anne Duncker
Ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein westliches Ideal von Menschenrechten verwirklicht? Vor allem Vertreter muslimischer Länder und Organisationen stellen die Allgemeingültigkeit des Dokuments in Frage. Die islamischen Erklärungen stellen die Scharia, das islamische Recht, über alle anderen Rechte.

Ein älterer Mann betet 2005 in einer Londoner Moschee. Foto: AP
Gebet in einer Londoner Moschee. Foto: AP

Die Menschenrechte, wie sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen von 1948 festschreibt, erheben den Anspruch, überall auf der Welt, zu jeder Zeit und für alle Menschen gleichermaßen gültig zu sein. In den Jahren nach der Herausgabe der Erklärung mehrten sich jedoch kritische Stimmen, die in der Deklaration ein spezifisch westliches Ideal von Menschenrechten verwirklicht sahen. Neben Kritikern aus asiatischen und afrikanischen Staaten waren es vor allem muslimische Vertreter, die die Allgemeingültigkeit des Dokuments in Frage stellten. Mit der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam", herausgegeben 1981 vom Islamrat für Europa, und der "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam", 1990 veröffentlicht von der Organisation der Islamischen Konferenz, wurden zwei islamische Gegenentwürfe zur UN-Deklaration vorgelegt.

Zur Person
Anne Duncker
Dr. Anne Duncker studierte in Deutschland und den USA Politologie, Öffentliches Recht und Religionswissenschaft und wurde an der Philipps-Universität Marburg promoviert. Der Titel ihrer Dissertation lautet "Menschenrechtsorganisationen in der Türkei". Duncker ist Lehrbeauftragte an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Sie ist in Istanbul aufgewachsen und lebt heute in Berlin.

Die islamischen Erklärungen stellen die Scharia, das islamische Recht, als Grundlage und Auslegungshorizont über alle anderen Rechte. In beide Erklärungen wird Kollektivrechten ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt als in der Erklärung der Vereinten Nationen. Dies kann so interpretiert werden, dass das Wohl der Gemeinschaft – sei es die Familie oder die umma, die Gemeinschaft aller Muslime,– im Zweifelsfall über das individuelle Wohl zu stellen ist. Stärkung und Schutz der umma sind im Islam von hoher Bedeutung.

Wie die meisten anderen Religionen erhebt der Islam den Anspruch, dass allein seine Glaubensgrundsätze wahr und befolgenswert sind. Ziel ist es daher, die Religion so weit wie möglich zu verbreiten. Zur Entstehungszeit des Islam war mit der Ausbreitung der Religion zudem ein politischer Machtanspruch verbunden. Wenn nötig, mussten dem Ziel der Stärkung der umma individuelle Ansprüche untergeordnet werden. Diese Ausfassung kommt in beiden islamischen Erklärungen deutlich zum Ausdruck und veranschaulicht die enge Verknüpfung von Politik, Recht und Religion im Islam bis heute. Zudem betonen die islamischen Dokumente den Zusammenhang von Rechten und Pflichten. Viele Pflichten sind dabei an das Wohlergehen der Gemeinschaft geknüpft. Zu den Pflichten gehört, die Familie zu schützen und der Gemeinschaft zu dienen, kulturelles Erbe zu erhalten und individuelle Rechte wie das Recht auf Bildung oder Arbeit wahrzunehmen, um somit zum Gemeinwohl beizutragen. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – beispielsweise durch die Entscheidung, nicht zu arbeiten oder keine Familie zu gründen – gilt nach konservativ-islamischem Menschenrechtsverständnis daher nur mit Einschränkungen. Gemeinschaftsrechte und Pflichten gegenüber der Gemeinschaft können somit die Rechte des Einzelnen schwächen. Gleichzeitig können sie dem Einzelnen Schutz geben und sein Wohlergehen stärken. So ist es für viele Muslime beispielsweise schwer verständlich, dass es in vielen westlichen Gesellschaften üblich ist, alte Menschen zur Pflege in ein Altenheim zu geben, statt sie in der Familie zu versorgen.

Konflikte zwischen dem westlich und dem islamisch geprägten Menschenrechtsverständnis werden nicht nur anhand von Rechtstexten deutlich, sondern auch anhand vieler Fragen, die in Deutschland alltäglich die Medien, die Politik und mitunter die Justiz beschäftigen: Sind Männer und Frauen im Islam gleichberechtigt? Werden Muslimen und Nicht-Muslimen die gleichen Rechte zugestanden? Ist das Tragen des Kopftuchs Ausdruck von Religionsfreiheit? Entspricht eine Zwangsverheiratung der Scharia? Dabei sind dies keine abstrakten, theologischen Überlegungen – sondern konkrete Fragen, die entscheidend sind für ein friedliches Zusammenleben der Religionen und Kulturen.

Für viele Nicht-Muslime ist der Begriff "Scharia" negativ besetzt: Sie verbinden damit vor allem drastische Körperstrafen oder die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern. Auch wenn dies Aspekte der Scharia sein können, ist sie doch viel weitreichender und vielschichtiger. Frommen Muslimen gilt sie als ein positiver Leitfaden, der ihnen in allen Lebenslagen helfen kann, islamgemäß zu handeln. So legt die Scharia zahlreiche Regeln für den Alltag fest: wann und wie das rituelle Gebet zu verrichten ist, welche Speisen und Getränke erlaubt sind, wie Muslime sich zu kleiden haben, was im Falle einer Eheschließung, im Erbfall oder bei einer Scheidung zu beachten und wie mit Angehörigen anderen Religionen umzugehen ist. Inwieweit sich Muslime an diese Vorschriften halten, hängt – wie in allen Religionen – selbstverständlich von der Frömmigkeit jedes Einzelnen ab.


12. Oktober 2009

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Der in Köln lebende Schriftsteller setzt sich anhand eigener Erlebnisse und Eindrücke kritisch mit der Integration des Islam in eine säkulare europäische Gesellschaftsordnung auseinander. Er plädiert für ein selbstbewusstes Werben für Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit.
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Links ins Internet

Cairo Declaration on Human Rights in Islam

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam

Qantara.de: Human Rights and Islam Links

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte: Islamisches Recht und Menschenrechte

EMORY School of Law: Islam and Human Rights

Center for Inquiry: Islam and Human Rights (PDF)
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