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Dossier Parteien
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Bündnis 90/Die Grünen – Programm |
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| Serkan Agci |
| Ökologie steht im Zentrum grüner Politik und wird häufig mit dem Begriff der Nachhaltigkeit verbunden. Andere Ziele wie Gewaltfreiheit oder Basisdemokratie spielen heute eine geringere Rolle als in den ersten Jahren.
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| 2007 stimmen Delegierte u.a. über Fragen zur deutschen Afghanistan-Politik ab. Foto: AP. |
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Hauptanliegen und wichtigstes Markenzeichen von Bündnis 90/Die Grünen war und ist der Umweltschutz. Darüber hinaus steht die Partei für gemäßigt links-liberale Positionen. Neben ihrem Grundsatzprogramm haben die Grünen ihre Ideen in anderen Dokumenten weiterentwickelt, so zum Beispiel im Grundkonsens von 1993. Die unterschiedlichen Programme spiegeln den konfliktreichen Prozess der Auslegung und Umsetzung grüner Ideale in der Partei.
Die Grünen: Bundesprogramm von 1980
Die vier wichtigsten programmatischen Ziele der Grünen im Jahr 1980 lassen sich mit den Worten "ökologisch", "sozial", "basisdemokratisch", und "gewaltfrei" umschreiben. Diese gemeinsamen Ziele verhinderten jedoch nicht heftige interne inhaltliche Auseinandersetzungen, die auch zum Auszug einzelner Gruppen aus der Partei führten.
An erster Stelle des Programms stand die Ökologie; sie war die Basis für das Zusammenfinden aller Gruppen. Die ökologische Krise wurde vorrangig als Ergebnis der kapitalistischen Produktionsverhältnisse verstanden.
Der Begriff "sozial" verwies auf das Ziel, ein stabiles Sozial- und Wirtschaftssystem zu errichten, in dem keine Minderheit über den Arbeitsprozess, das Arbeitsergebnis und die Existenzbedingungen der großen Mehrheit bestimmen würde. Das vorhandene soziale System wurde für psychisches und soziales Elend und die Diskriminierung ethnischer, sozialer, religiöser und sexueller Minderheiten verantwortlich gemacht.
Das Ziel der "Basisdemokratie" bezog sich sowohl auf die Parteien als auch auf die Gestaltung der BRD. Deutschland sollte eine dezentralere, direkte Demokratie werden. Bezogen auf politische Parteien umfasste dies das Rotationsprinzip (also den Austausch von Abgeordneten noch vor Ablauf einer Legislaturperiode), die Trennung von Amt und Mandat zur Vermeidung von Ämterhäufung, und das "imperative Mandat", was hieß, dass Amtsträger in Abstimmungen direkt an die Beschlüsse der Parteibasis gebunden sein sollten.
Alle diese Vorstellungen sollten per Gesetz allen Parteien vorgeschrieben werden. Sie sind jedoch von den Grünen selbst nur für eine gewisse Zeit umgesetzt worden, da sie sich als nicht praktikabel erwiesen.
Das Ziel der Gewaltfreiheit sprach vor allem diejenigen an, die Anfang der 1980er Jahre in der Friedens- und Ostermarschbewegung aktiv waren. Die Grünen lehnten in ihrem Bundesprogramm jede Form von Gewalt und Krieg ab.
Zusätzlich zu diesen Zielen verfolgten die Grünen stets das Ziel der Gleichbehandlung der Geschlechter, das auch parteiintern durch die Einführung von Geschlechterquoten umgesetzt wurde.
Das Programm von Bündnis 90
Das Bündnis 90 war ein Zusammenschluss der Bürgerbewegungen Neues Forum, Demokratie Jetzt und Initiative Frieden und Menschenrechte gegen Ende der DDR. Als Wahlbündnis hatte es eine entsprechend heterogene programmatische Struktur, allerdings einte sie die zentrale Forderung nach Bürgerrechten und Partizipationsmöglichkeiten.
Anfang 1990 saßen sich die Vertreter der oppositionellen Reformbewegung der DDR und die bisher an der Herrschaft beteiligten Organisationen am so genannten „Runden Tisch“ gegenüber und erstellten einen neuen Verfassungsentwurf. Diesen Verfassungsentwurf bezeichnet der Politikwissenschaftler Lothar Probst als die deutlichste Formulierung des Programms von Bündnis 90: "Dieser Entwurf verwies vor allem auf die Bedeutung von Elementen der direkten Demokratie, die Erfahrungen mit sozialer Sicherheit, die eigenständige Rolle von Bürgerbewegungen gegenüber Parteien und die Notwendigkeit der Dezentralisierung politischer Entscheidungen" (Probst 2007: 171).
Nach dem Zusammenschluss: Grundkonsens von 1993
Im Zuge der Vereinigung von Die Grünen und Bündnis 90 wurde eine Neubestimmung des politischen Standorts notwendig. Diese geschah mit dem Grundkonsens von 1993. Sechs Grundwerte benannte dieser als Richtlinien des politischen Handelns: die Menschenrechte, Ökologie, Demokratie, soziale Gerechtigkeit, die Gleichstellung von Mann und Frau und Gewaltfreiheit.
Auffällig war, dass die Ökologie nicht mehr als erstes genannt wurde, sondern die Menschenrechte. Es dürfte sich hier um ein Zugeständnis an das Bündnis 90 gehandelt haben, bzw. um eine Würdigung der Leistung der Opposition bei der friedlichen Revolution in der DDR 1989/90.
Die soziale Komponente trat in den Hintergrund, nicht zuletzt, weil viele Ökosozialisten die Partei mittlerweile verlassen hatten. Die anfangs so wichtige Basisdemokratie war sogar nur noch in der Satzung der Partei als Begriff zu finden; der Grundkonsens sprach lediglich vom "Grundwert der Demokratie".
Die Kritik an der mangelnden Demokratie in Deutschland blieb jedoch. Sperrklauseln, ein Übergewicht der Exekutive, Fraktionszwang und Abhängigkeiten von Spendengeldern führten nach Ansicht der Grünen zu einer unzureichenden Demokratie in den deutschen Parlamenten.
In der Präambel des Grundkonsenses wird klar gemacht, dass Bündnis 90/Die Grünen politische Verantwortung übernehmen wollen und auch bereit sind, sich an Regierungen zu beteiligen. Allgemein war der Grundkonsens nicht so systemkritisch wie das Bundesprogramm von 1980, die ökologische Krise wurde nicht mehr dem Kapitalismus angelastet.
28. August 2009 |
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