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Dokumentation: Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VDH) zu Begrifflichkeiten wie "polnische Konzentrationslager" | bpb.de

Dokumentation: Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VDH) zu Begrifflichkeiten wie "polnische Konzentrationslager"

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Was ist sagbar? Und wer entscheidet, mit welchen Begriffen man die Verbrechen des Nationalsozialismus beschreibt? In dieser Pressemitteilung äußert sich der deutsche Historikerverband zu Begriffsdebatten in der polnischen Gesellschaft.

"Insbesondere die – in den allermeisten Fällen auf Gedankenlosigkeit beruhende – Formulierung von "polnischen Konzentrationslagern" ist als ein Unwort zu begreifen.", so Prof. Dr. Martin Schulze Wessel, Vorsitzender des VHD. (© picture alliance / Bildagentur-online/AGF)

Formulierungen wie "polnische Konzentrationslager" sind Unwörter und suggerieren falsche Vorstellungen von der Verantwortung für NS-Verbrechen. Anknüpfend an den "Appell von Blois" beurteilt der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) die in Polen erwogene strafrechtliche Sanktionierung bestimmter Begriffe jedoch skeptisch. Falschen Begriffen über deutsche Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs in Polen muss in der Öffentlichkeit und in der Geschichtsdidaktik entgegengewirkt werden. (Frankfurt, den 19.01.2014)

"In einem freien Staat ist es nicht die Aufgabe irgendeiner politischen Autorität zu definieren, was die historische Wahrheit sei, geschweige denn darf sie die Freiheit des Historikers mittels der Androhung von Strafsanktionen einschränken." Dies forderten 2008 namhafte Kulturwissenschaftler und Historiker im "Appell von Blois". Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) teilt die damit formulierte Sorge, dass per Gesetz institutionalisierte Staatswahrheiten "schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeit des Historikers und für die intellektuelle Freiheit insgesamt haben können".

Die in Polen derzeit diskutierte Gesetzesnovelle, welche sehr weitreichende strafrechtliche Bestimmungen für die Verwendung bestimmter Begriffe und Behauptungen vorsieht, ist im Licht der Erklärung von Blois skeptisch zu beurteilen. Es ist vor allem die Aufgabe der kritischen Öffentlichkeit, falsche Begriffe und Interpretationen abzuwehren.

In diesem Sinne appelliert der Verband der Historiker und Historikerinnen an die deutsche Öffentlichkeit und speziell an geschichtsdidaktische Multiplikatoren, immer wieder auftauchenden falschen Redewendungen über deutsche Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs in Polen entgegenzuwirken. Der Vorsitzende des VHD, Prof. Dr. Martin Schulze Wessel, sagt: "Insbesondere die – in den allermeisten Fällen auf Gedankenlosigkeit beruhende – Formulierung von "polnischen Konzentrationslagern" ist als ein Unwort zu begreifen. Dieses suggeriert eine vollkommen falsche Vorstellung von der Verantwortung für NS-Verbrechen." Vor allem in der Geschichtsdidaktik solle konsequent gegen eine falsche Begrifflichkeit bei der Bezeichnung von Verbrechen NS-Deutschlands in den besetzten Gebieten gearbeitet werden.

Kontakt: Dr. Nora Hilgert (Geschäftsführung)

Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V.

Goethe-Universität Frankfurt, Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt, Tel.: 069 79832571, E-Mail: hilgert@historikerverband.de

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands ist die Interessenvertretung des Faches Geschichte gegenüber gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Behörden, er unterstützt die internationale Vernetzung der Geschichtswissenschaft, setzt sich für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein und veranstaltet im zweijährigen Rhythmus den Deutschen Historikertag. Der VHD hat zurzeit 2.800 Mitglieder.

V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Martin Schulze Wessel (Vorsitzender) / Prof. Dr. Johannes Paulmann (Schriftführer)

Quelle: Externer Link: http://www.historikerverband.de/mitteilungen/mitteilungs-details/article/pm-vhd-lehnt-begrifflichkeiten-wie-polnische-konzentrationslager-als-falsch-ab-zrzeszenie-histo.html

(abgerufen am 28.04.2016)

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