Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Migrationspolitik – März 2023 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – März 2023

Vera Hanewinkel

/ 11 Minuten zu lesen

Die Bundesregierung bringt Erleichterungen für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte auf den Weg. Die britische Regierung plant massive Einschränkungen des Asylrechts.

In Deutschland fehlen Fachkräfte, auch im Handwerk. Die Bundesregierung will die Zuwanderung von qualifizierten Menschen erleichtern. (© picture-alliance, CHROMORANGE | Udo Herrmann)

19 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland

2021 lebten in Deutschland fast 19 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Das entsprach nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 23 Prozent der Gesamtbevölkerung. Demnach waren 14,2 Millionen Menschen seit 1950 selbst zugewandert (erste Generation), weitere 4,7 Millionen waren direkte Nachkommen von Eingewanderten: Sie wurden in Deutschland geboren, haben aber zwei seit 1950 eingewanderte Elternteile. Die Daten wurden vom Statistischen Bundesamt erstmals unter Rückgriff auf das neue statistische Konzept "Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen" veröffentlicht. Dieses war 2021 von der Externer Link: Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit empfohlen worden und ergänzt nun das Konzept "Migrationshintergrund". Anders als die Statistik zum Interner Link: Migrationshintergrund zählt die neue Kategorie Personen mit nur einem zugewanderten Elternteil ausdrücklich nicht zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte. Von diesen lebten 2021 3,7 Millionen Personen in Deutschland. Zu den Vorteilen der neuen Kategorie zählen die geringere Komplexität und die bessere internationale Vergleichbarkeit. Sie knüpft zudem an die Wanderungserfahrung an und vermischt diese nicht mehr mit der Staatsangehörigkeit.

Rekordzuwachs bei Zahl Schutzsuchender

In Deutschland waren Ende 2022 rund 3,08 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Das Externer Link: teilte das Statistische Bundesamt mit. Die Zahl der Schutzsuchenden war innerhalb eines Jahres um 1,14 Millionen Personen gestiegen und damit so stark wie noch nie innerhalb eines Berichtsjahres seit Beginn der Statistik 2007. Der Zuwachs ist laut Statistischem Bundesamt auf die Interner Link: Flucht vor dem Interner Link: Krieg gegen die Ukraine zurückzuführen: Knapp über eine Million Kriegsflüchtlinge suchten 2022 Schutz in Deutschland. Unter den im AZR registrierten Personen mit Schutzstatus bilden sie inzwischen die größte Gruppe: Ende 2022 waren im AZR 724.000 Personen registriert, die über vorübergehenden Schutz gemäß der sogenannten Interner Link: Massenzustrom-Richtlinie der EU verfügten. Darunter waren 703.000 ukrainische Staatsangehörige). Die Massenzustrom-Richtlinie hatten die EU-Staaten kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die gesamte Ukraine am 24. Februar 2022 aktiviert, um Schutzsuchenden aus der Ukraine unbürokratisch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu gewähren. Geflüchtete aus anderen Ländern müssen hingegen in der Regel ein Asylverfahren durchlaufen, um einen Schutzstatus erhalten zu können.

Die zweitgrößte Gruppe der im AZR registrierten Schutzsuchenden waren zum Jahresende 2022 574.000 Personen, die sich mit einem Interner Link: anerkannten Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland aufhielten. Insgesamt verfügte mit 2,25 Millionen Personen der Großteil der Schutzsuchenden über einen Schutzstatus. Bei rund 570.000 Personen (darunter 271.000 ukrainische Staatsangehörige) war der Schutzstatus noch offen: Über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. Des Weiteren waren Ende 2022 im AZR 255.000 Menschen mit abgelehntem Schutzstatus erfasst und damit ausreisepflichtig. Der Großteil davon (219.000 Personen) verfügte allerdings über eine Interner Link: Duldung, welche zwar kein Aufenthaltsrecht darstellt, aber bedeutet, dass die Betroffenen vorübergehend nicht abgeschoben werden dürfen.

Nach Staatsangehörigkeiten betrachtet bildeten Ukrainer:innen die größte Gruppe Schutzsuchender (1,01 Millionen), gefolgt von syrischen (rund 674.000 Personen), afghanischen (286.000), irakischen (211.000) und türkischen (101.000) Staatsangehörigen. Mit Blick auf ihren Anteil an der Bevölkerung in den 16 Bundesländern lebten die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,3 Prozent der Bevölkerung), Hamburg und Berlin (jeweils 4,8 Prozent). Die niedrigsten Anteile Schutzsuchender wiesen die Bevölkerungen Bayerns und Brandenburgs (je 2,8 Prozent) sowie Mecklenburg-Vorpommerns (2,9 Prozent) auf.

Die umfangreiche Fluchtzuwanderung bedeutet einen gesellschaftlichen Kraftakt und eine Interner Link: Belastungsprobe für die Strukturen zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration der Schutzsuchenden. In diesen Kontext stehen die Ergebnisse einer Externer Link: repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnach habe das Recht auf Asyl in Deutschland an Zustimmung verloren.

Zu diesem Trend dürften auch Debatten beitragen, die Schutzsuchende in den Zusammenhang mit "irregulärer" Einwanderung stellen. Dabei zeigen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass ein hoher Anteil der Asylanträge berechtigt ist, die Asylantragstellenden also gute Gründe für ihre Flucht hatten. So war die Schutzquote für Menschen, die in Deutschland ein Asylverfahren durchliefen, 2022 auf einem Rekordhoch: Die bereinigte Gesamtschutzquote, die nur Asylanträge berücksichtigt, über die auch inhaltlich entschieden wurde, belief sich auf 72,3 Prozent. Zuletzt lag sie 2016 auf einem vergleichbaren Niveau. Die bereinigte Schutzquote wird seit 2013 regelmäßig von der Fraktion Die Linke im Bundestag durch Externer Link: kleine Anfragen bei der Bundesregierung erfragt.

Bundesregierung bringt Erleichterungen zur Fachkräfteeinwanderung auf den Weg

Die Bundesregierung hat den Externer Link: Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das die Externer Link: Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern soll. Damit soll zum einen eine im Oktober 2021 vom Europäischen Parlament und Rat beschlossene Reform der Externer Link: EU-Hochqualifiziertenrichtlinie umgesetzt werden. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf erleichterte Möglichkeiten für die Bildungsmigration und den Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen vor. Zudem dürfen zukünftig auch Fachkräfte nach Deutschland einwandern, deren Abschluss in Deutschland zwar nicht anerkannt ist, die aber über einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss verfügen und eine festgelegte Gehaltsschwelle nicht unterschreiten bzw. einen tarifgebundenen Arbeitsgeber haben. Darüber hinaus führt der Gesetzentwurf mit der sogenannten Chancenkarte ein Punktesystem ein, welches es Drittstaatsangehörigen erlaubt, nach Deutschland zu kommen, auch wenn sie noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Zu den Kriterien, die sie erfüllen müssen, um einwandern zu dürfen, zählen unter anderem Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, bestehende Bezüge zu Deutschland sowie Alter und Berufserfahrung. Mit diesen und anderen Maßnahmen versucht die Ampel-Koalition im Rahmen ihrer im Herbst Externer Link: 2022 beschlossenen Fachkräftestrategie, Deutschland für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte attraktiver zu machen, um so Engpässen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.

Laut einer im März veröffentlichten Externer Link: Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zählt Deutschland nicht zu den zehn attraktivsten OECD-Staaten für hochqualifizierte Fachkräfte, Unternehmer:innen und Start-up-Gründer:innen aus dem Ausland. Unter ausländischen Studierenden gilt Deutschland laut Interner Link: OECD dagegen als begehrtestes europäisches Zielland und liegt hinter den USA auf Platz zwei. Vor diesem Hintergrund Externer Link: fordert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren, stärker als "Fachkräfte von morgen" in den Blick zu nehmen und ihnen "in größerer Zahl den Weg in eine berufliche Karriere in Deutschland aufzuzeigen". Externer Link: Daten des Ausländerzentralregisters aus dem letzten Jahr weisen darauf hin, dass sich ein Teil der internationalen Hochschulabsolvent:innen bereits für einen Verbleib in Deutschland entscheidet. Nach Externer Link: Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Oktober 2022 bleibt etwa ein Drittel der internationalen Studierenden langfristig im Land. Von den ausländischen Fachkräften, die sich Ende 2021 mit einer Externer Link: Blauen Karte EU in Deutschland aufhielten, hatten drei von zehn hier bereits studiert. Nach aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gab es in Deutschland zum 30. Juni 2022 rund 77.000 Inhaber:innen eines solchen Aufenthaltstitels für akademisch ausgebildete Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland. Im ersten Halbjahr 2022 wurden nach Externer Link: BAMF-Angaben rund 17.700 Blaue Karten ausgestellt, davon rund 8.800 erstmalig (an Personen ohne vorherigen Aufenthaltstitel).

Mehr Straftaten – höherer Anteil an nichtdeutschen Tatverdächtigen

Die Externer Link: Zahl der in Deutschland verübten Straftaten ist 2022 gegenüber dem Vorjahr um 11,5 Prozent auf rund 5,6 Millionen gestiegen. Von den knapp 2,1 Millionen ermittelten Tatverdächtigen besaßen gut 1,3 Millionen die deutsche Staatsangehörigkeit (62,6 Prozent; 2021: 66,2 Prozent). Knapp 784.000 Tatverdächtige besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (37,4 Prozent; 2021: 33,8 Prozent), davon zählt die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) rund 310.000 Personen zur Gruppe der „Zuwanderinnen und Zuwanderer“. Damit waren nichtdeutsche Tatverdächtige in der PKS deutlich überproportional zum Externer Link: Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung Deutschlands vertreten (rund 14,4 Prozent zu Ende September 2022). Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen ermittelten Tatverdächtigen sinkt auf 31,9 Prozent (2021: 29,9 Prozent), wenn ausländerrechtliche Verstöße, die nur von ausländischen Staatsangehörigen begangen werden können, aus der Statistik herausgerechnet werden.

Kriminolog:innen führen Interner Link: verschiedene Gründe an, warum ausländische Staatsangehörige überproportional in der PKS vertreten sind. So zählen zu den nichtdeutschen Tatverdächtigen beispielsweise auch Tourist:innen, die in Deutschland eine Straftat begehen, aber nicht hier wohnen. Zudem werden junge Männer, die in der ausländischen Bevölkerung stärker vertreten sind als in der deutschen, häufiger straffällig. Auch finden sich ausländische Staatsangehörige öfter in schwierigen Lebenslagen, die etwa mit Arbeitslosigkeit und Armut einhergehen und das statistische Risiko erhöhen, straffällig zu werden. Darüber hinaus werden Angehörige von Minderheiten von der Polizei häufiger kontrolliert und von den Opfern von Straftaten häufiger angezeigt als Angehörige der Mehrheitsgesellschaft.

Auch unter den Opfern von Straftaten sind ausländische Staatsangehörige überproportional häufig vertreten. So wurden 2022 rund 1,2 Millionen Personen in der PKS erfasst, die Opfer einer Straftat geworden sind, von denen etwas mehr als 269.000 (23,4 Prozent) keinen deutschen Pass besaßen. Unter den nichtdeutschen Opfern waren knapp 56.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer.

Zwar ist die Kriminalität in Deutschland 2022 im Vergleich zu den beiden von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 gestiegen. Die Zahl der 2022 verübten Straftaten lag aber (zum Teil deutlich) unter den Werten, die seit Externer Link: Mitte der 1990er-Jahre bis 2017 registriert wurden.

Anti-Folter-Komitee fordert Ende von Rechtsverletzungen an EU-Außengrenzen

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Interner Link: Europarates hat die europäischen Regierungen aufgefordert, Rechtsverletzungen insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union zu beenden und Menschenrechte effektiv zu schützen. Seit 2009 hat das Anti-Folter-Komitee zahlreiche Vorwürfe über Misshandlungen von Schutzsuchenden und Migrant:innen durch Polizei und Grenzschutz dokumentiert. In seinem Externer Link: Jahresbericht 2022 zeigt es sich besorgt angesichts der gestiegenen Zahl an illegalen Zurückweisungen von Schutzsuchenden (Interner Link: sogenannte Pushbacks), in deren Rahmen es auch regelmäßig zu Misshandlungen wie Schlägen und anderen Formen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung komme. CPT-Präsident Alan Mitchell forderte, jedwede Art der Misshandlung einzustellen: "Viele europäische Länder sind an ihren Grenzen mit sehr komplexen Migrationsherausforderungen konfrontiert, was jedoch nicht bedeutet, dass sie ihre Menschenrechtsverpflichtungen ignorieren können. Pushbacks sind illegal, inakzeptabel und müssen aufhören."

Kritik an der Grenzkontrollpolitik der EU kommt auch von den Vereinten Nationen. Ein von unabhängigen Expert:innen erstellter Bericht für den UN-Menschrechtsrat wirft der Europäischen Union vor, durch die Unterstützung der libyschen Küstenwache Beihilfe zu Straftaten gegenüber Geflüchteten geleistet zu haben. Dem Bericht liegen mehr als 400 Interviews und zahlreiche ausgewertete Dokumente zugrunde, die die „Independent Fact-Finding Mission on Libya“ auch vor Ort gesammelt hat. Sie dokumentieren systematische Menschenrechtsverletzungen gegen Migrant:innen. In Haftanstalten, die von der libyschen Küstenwache kontrolliert werden, würden Menschen gefoltert, vergewaltigt, ermordet und erpresst, teilweise auch wie Sklaven verkauft und ausgebeutet. Aufgrund der vorliegenden Beweise und Berichte gehen die Menschenrechtsexpert:innen davon aus, dass die direkt und indirekt von der EU und ihren Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellte finanzielle und technische Unterstützung und Ausrüstung der libyschen Küstenwache und der Direktion für die Bekämpfung illegaler Einwanderung im Zusammenhang mit dem Abfangen und der Inhaftierung von Migrant:innen verwendet wurden. Weiter heißt es im Bericht, dass die beträchtlichen Einnahmen, die Milizen und dem Staat nahestehende Gruppen aus der Ausbeutung von Migrant:innen generierten, einen Anreiz darstellten, die dokumentierten Rechtsverletzungen fortzusetzen.

Seit Jahren Externer Link: unterstützt die EU die libysche Küstenwache durch Ausrüstung und finanzielle Mittel, um Migration über das Mittelmeer zu verhindern. 2021 soll die libysche Küstenwache nach UN-Angaben mehr als 30.000 Flüchtende und Migrant:innen auf See abgefangen und in Haftzentren auf dem Festland gebracht haben. Interner Link: Weil ihnen dort Menschenrechtsverletzungen drohen, fordern zivilgesellschaftliche Organisationen regelmäßig, dass aus Seenot gerettete Menschen nicht nach Libyen zurückgebracht werden sollten. Wegen der Misshandlungen von Migrant:innen stellte die deutsche Bundeswehr im Frühjahr 2022 die im Rahmen der EU-Mission zur Überwachung des Waffenembargos im Mittelmeer („Irini“) geleistete Ausbildung für die libysche Küstenwache ein.

Britische Regierung will Asylrecht massiv einschränken

Die britische Regierung will die Zahl der irregulär ins Vereinigte Königreich einreisenden Menschen reduzieren und greift daher zu drastischen Maßnahmen. Ein Externer Link: Gesetzentwurf zur Verschärfung des Asylrechts sieht vor, fast alle irregulär eingereisten Schutzsuchenden zu internieren und abzuschieben, beispielsweise in einen "sicheren Drittstaat" oder ein Interner Link: kooperationswilliges Land wie Ruanda. Erst danach sollen sie die Möglichkeit erhalten, einen Asylantrag zu stellen. Außerdem soll es eine Obergrenze für Schutzgewährungen geben.

Das Externer Link: UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) kritisierte die britischen Pläne: Sie würden gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen, der sich das Vereinigte Königreich verpflichtet habe, und das Recht auf Flüchtlingsschutz auslöschen. Die Externer Link: Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Dunja Mijatović, rief die über das Gesetz abstimmenden britischen Abgeordneten zur Achtung internationaler Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden auf. Auch in Großbritannien regt sich Widerstand gegen die Asylpläne der Regierung. Großteile der Opposition positionierten sich gegen die Einschränkungen des Asylrechts. Externer Link: Mehr als 300 Migrationsforschende kritisierten, der Gesetzentwurf sei "weder evidenzbasiert, noch praktikabel oder menschenrechtskonform". Auch die britische Regierung selbst scheint sich der Möglichkeit bewusst zu sein, mit dem Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen. In einem verpflichtenden Statement zum Gesetzentwurf konnte die britische Innenministerin Suella Braverman nicht bestätigen, dass die Bestimmungen des Gesetzes mit den Rechten der Konvention kompatibel seien.

Mit ihrem restriktiven asylpolitischen Kurs versucht die konservative britische Regierung ihr Versprechen umzusetzen, nach dem Brexit "die Kontrolle über die eigenen Grenzen zurückzuerlangen" und die Migration ins Vereinigte Königreich deutlich zu senken. Allerdings hat insbesondere die Interner Link: irreguläre Migration über den Ärmelkanal in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Kamen 2018 rund 300 Schutzsuchende und Migrant:innen in kleinen Booten über die vielbefahrene Wasserstraße nach Großbritannien, Externer Link: waren es 2022 mehr als 45.700 (2021: rund 28.500). Seit dem Brexit kann Großbritannien nicht mehr die in der EU geltenden Dublin-Regelung anwenden, die es erlauben würde, Asylsuchende, die über den Ärmelkanal auf die britische Insel gelangen, nach Frankreich zu überstellen. London ist daher auf die Kooperation der französischen Regierung angewiesen. Im März vereinbarten beide Länder den Bau eines neuen Abschiebezentrums in Nordfrankreich. Der britische Premierminister Rishi Sunak kündigte an, Frankreich dafür eine halbe Milliarde Euro zu zahlen. Darüber hinaus soll eine neue Kommandozentrale entstehen, deren Kosten auf 541 Millionen Euro beziffert werden. Außerdem soll der Grenzschutz durch 500 zusätzliche Beamt:innen sowie moderne Drohnen und Überwachungstechnologie verstärkt werden.

Was vom Monat übrig blieb...

Weitere Inhalte

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de