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Erstmalig: Kleinprojektefonds für kommunale Entwicklungspolitik

Redaktion Netzwerk Bürgerhaushalt

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In Zusammenarbeit mit Engagement Global bietet die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) in diesem Jahr erstmalig Fördergelder aus dem „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ für deutsche Kommunen an. Der Fonds soll Kommunen dabei helfen, ein entwicklungspolitisches Bewusstsein zu entwickeln, das Engagement vor Ort zu unterstützen und die Vernetzung relevanter Akteure zu fördern.

(© Kyle Glenn on Unsplash)

In Zusammenarbeit mit Engagement Global bietet die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) in diesem Jahr erstmalig Fördergelder aus dem „Kleinprojektefonds kommunale Entwicklungspolitik“ für deutsche Kommunen an. Der Fonds soll Kommunen dabei helfen, ein entwicklungspolitisches Bewusstsein zu entwickeln, das Engagement vor Ort zu unterstützen und die Vernetzung relevanter Akteure zu fördern. Mithilfe eines Antragformulars können Kommunen einen Zuschuss zwischen 1.000 und 20.000 Euro für die Durchführung von entwicklungspolitisch relevanten Projekten im Kontext der Bildungsarbeit, Qualifizierung, Vernetzung und Begegnung beantragen. Die Antragsfrist endet am 4. Oktober 2016, zudem bietet die SKEW Kommunen an, Projektvorschläge vorab einzureichen und sich telefonisch beraten zu lassen. Die Kontakdaten sind auf den Seiten des Externer Link: Onlineauftritts des Kleinprojektefonds zu finden.

Wer darf was?

Hintergrund der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) zur Verfügung gestellten Gelder ist die Förderung interkommunaler Dialoge mit dem Globalen Süden und die Schaffung von Einstiegshilfen in neue Partnerschaften der kommunalen Entwicklungspolitik. Dazu zählen solche Maßnahmen, die auf eine global nachhaltige Entwicklung in der eigenen Kommune und in Partnerkommunen in Entwicklungs- und Transformationsländern abzielen. Weitere Details der inhaltlichen Vorgaben lassen sich der Ausschreibung auf den Informationsseiten des Externer Link: Kleinprojektefonds für kommunale Entwicklungspolitik entnehmen.

Verschiedene Akteure sind für den Kleinprojektefonds antragsberechtigt. So können sowohl Kommunalverwaltungen und ihre Gremien als auch kommunale Unternehmen und Kommunalverbände Zuschüsse für Maßnahmen beantragen.

Weitere Informationen wie Antragsformular, Auschreibung, Merkblatt und eine Übersicht der Honorargelder lassen sich den Anhägen entnehmen.

Fussnoten

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