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Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) | bpb.de

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)

A. Eppler

Die F. der EU dient dem Naturschutz und wurde 1992 beschlossen. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie hat sie die Errichtung eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten zur Erhaltung europ. bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten (Biotopverbund »Natura 2000«) zum Ziel. Sie dient der Umsetzung der »Berner Konvention« von 1979 (Übereinkommen über die Erhaltung der europ. wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume), einem internationalen Übereinkommen, dessen Vertragspartner die EU ist. Bei der Implementierung der F.-Richtlinie und der Ausweisung von Schutzgebieten kam es in fast allen Mitgliedstaaten zu Verzögerungen.

Literatur

  • Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natura 2000 in Deutschland. Edelsteine der Natur, Bonn 2008.

  • D. Kues: Lebensraumschutz nach der Fauna-Flora-Richtlinie, Aachen 2001.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Eppler

Siehe auch:

Fussnoten

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