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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 5-6/2010)

Agrarpolitik in Deutschland


Peter Weingarten
Inhalt

Einleitung

Ziele der Agrarpolitik

Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Politik zur Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland

Agrarumwelt- und Agrarsozialpolitik

Vorschläge für die GAP nach 2013

Zwischenfazit zur Weiterentwicklung der GAP

Fazit

Einleitung
Obwohl die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) erst 2008 einem "Gesundheitscheck" unterzogen und geringfügig modifiziert wurde, sind die Diskussionen über die nächste Reform der GAP bereits in vollem Gange. Wichtige Entscheidungen stehen bevor, wie die Agrarpolitik in der nächsten Finanzperiode der EU (2014 - 2020) aussehen wird. Wichtig sind diese Entscheidungen nicht nur für die Akteure der Agrar- und Ernährungswirtschaft, sondern auch für Steuerzahler und Verbraucher. Die Agrarpolitik ist seit Jahrzehnten der am stärksten vergemeinschaftete Politikbereich der EU. Die wesentlichen Entscheidungen über die Ausgestaltung der Agrarpolitik in Deutschland fallen daher auf EU-Ebene.

Zur Person
Peter Weingarten
Dr. agr., geb. 1965; Professor und Direktor, Leiter des Instituts für Ländliche Räume des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI), Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig.
E-Mail: peter.weingarten@vti.bund.de

Dies trifft insbesondere für die Agrarmarkt- und -preispolitik sowie die ursprünglich als Ausgleich für Preissenkungen eingeführten direkten Einkommenszahlungen an Landwirte zu (diese Politikbereiche bilden die 1. Säule der GAP). Im Bereich der Politik für ländliche Räume, der so genannten 2. Säule der GAP,[1] obliegt den Bundesländern die Ausgestaltung innerhalb des von der EU gesetzten Rahmens, dem Bund kommt eine koordinierende und (ebenso wie der EU) mitfinanzierende Rolle zu. Die 2. Säule der GAP umfasst Maßnahmen der Agrarstruktur- und der Agrarumweltpolitik sowie Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung im engeren Sinne.

Die Agrarumweltpolitik in Deutschland wird damit einerseits stark von Vorgaben der EU beeinflusst. Andererseits bestehen aber Spielräume, wie die Mitgliedstaaten den Rahmen nutzen und in nationales Recht umsetzen. In einzelnen Bereichen wie dem Bodenschutz liegen die Kompetenzen bis heute vollständig bei den Mitgliedstaaten. Die Agrarsozialpolitik ist der einzige für die Landwirtschaft bedeutende Bereich, in dem nahezu ausschließlich der Bund zuständig ist.
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10. Februar 2012
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