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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 28-29/2005)

Good Governance gegen Armut und Staatsversagen


Ludgera Klemp ·Roman Poeschke
Inhalt

Einleitung

Good Governance und Individuum

Staatszerfall und Wiederaufbau

Neue Wege der EZ

Schlussbemerkungen

Einleitung
Die neu entfachte Diskussion über die Rolle des Staates und die Förderung von Demokratie und Menschenrechten als eigenständige Ziele haben in der sechsten UN-Entwicklungsdekade die politische Dimension von Entwicklung in den Mittelpunkt gerückt. Mit dem Scheitern der großen Theorien (Modernisierungs- und Dependenztheorien) offenbarte sich, dass die Probleme weder Modernisierungsrückständen, noch ausschließlich dem Weltwirtschaftssystem anzulasten waren. Auf die Fragen, warum sich bestimmte Länder entwickeln und andere nicht, was Entwicklungsgesellschaften zusammenhält und was zum Auseinanderbrechen von Staaten führt, gab es keine allgemeingültigen Antworten.

Zu den Personen

Ludgera Klemp
Dr. rer. pol., Referentin für Governance, Demokratie, Frauen- und Menschenrechte im BMZ. Friedrich-Ebert-Allee 40,
53113 Bonn.
E-Mail: Ludgera.Klemp@bmz.bund.de

Roman Poeschke
Dr. rer. soc., Koordinator des Leistungsschwerpunkts Krisenprävention/Friedensentwicklung bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
Dag-Hammarskjöld Weg 1 - 5, 65726 Eschborn.
E-Mail: roman.poeschke@gtz.de

Vor allem erwies sich die Vorstellung, dass sich Armut automatisch durch Wirtschaftswachstum beseitigen lasse, als falsch. Wachstum kann sogar zur Verschärfung von sozialen Ungleichgewichten beitragen, insbesondere in Ländern, in denen Arme keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Land, Kapital, sozialen Grunddiensten und zur Infrastruktur haben. Die Formel des Washington Consensus, dass Liberalisierung der Märkte, Privatisierung und makroökonomische Stabilität hinreichende Voraussetzungen für sozioökonomische Wohlfahrt seien, erwies sich als unzureichend. Mit dem Washington Consensus ist die Strategie von "Weniger Staat ist mehr" gescheitert.[1] Heute besteht allgemeiner Konsens darüber, dass es ohne "gute" Politik und öffentliche Institutionen einschließlich der Demokratisierung gesellschaftlicher Machtverhältnisse keine nachhaltigen Problemlösungen geben kann. So entwickelte sich Good Governance[2] zu einem internationalen Referenzkonzept der Entwicklungszusammenarbeit (EZ).


Im Jahr 2005 finden herausragende entwicklungspolitische Ereignisse statt, die der Beseitigung der Armut, der Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Good Governance höchste Priorität einräumen. Hierzu zählt der "Millennium + 5-Gipfel" in New York (September 2005), der die Strategien zur Erreichung der acht Millenniumsziele auf den Prüfstand stellt. Die zu Grunde liegende Millenniumserklärung[3] erkennt Good Governance zur Erreichung der Millenniumsziele explizit an: "Das Recht der Menschen, in Würde und Freiheit - von Hunger, Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit - zu leben, wird am besten durch eine demokratische Regierungsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes gewährleistet." Noch immer ist Armut eine der Hauptbedrohungen der Menschenrechte. Richtungweisend ist der Bericht des UN-Generalsekretärs zur Vorbereitung auf den Millennium + 5-Gipfel: "In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle." Explizit greift er auf die Präambel der UN-Charta zurück und erklärt Schutz, Förderung und Gewährleistung der universellen Werte der Herrschaft des Rechts, der Menschenrechte und der Demokratie zu selbständigen Zielen.

Wichtige Auswirkungen in diesem Kontext gehen ebenfalls von dem Prozess zur Harmonisierung von Verfahren und Vorgehensweisen in der EZ aus, der mit der Paris Declaration on Aid Effectiveness des DAC High Level Meetings (HLM) ein hohes Maß an Verbindlichkeit erreicht hat (März 2005).[4] Die Mitglieder haben ihre Entschlossenheit bekräftigt, die nationale Eigenverantwortung durch die aktive Rolle der Partnerregierungen (country ownership) und Integration externer Mittel und Instrumente in nationale Prioritäten, Prozesse und Systeme (alignment) zu stärken. Beide Ziele sind mit effizienten und transparenten öffentlichen Institutionen (Finanz-, Haushaltspolitik), Reformprioritäten sowie armutsorientierten Strategien verknüpft. Ohne diese Voraussetzungen können die internationalen Bemühungen, Mittel für den Haushalt der Partnerregierungen zu vergeben, nicht erfolgreich sein. Ziel ist, Wirksamkeit und Kohärenz von EZ durch stärkere Koordinierung und effiziente Verknüpfung von bi- und multilateraler sowie europäischer Hilfe zu erhöhen sowie den Aufbau von kostspieligen administrativen Parallelstrukturen (Transaktionskosten) zu vermeiden.

Die gemischte Bilanz der EZ im Hinblick auf ihre Wirksamkeit führte dazu, dass den politisch-institutionellen Rahmenbedingungen in den Kooperationsländern stärkere Aufmerksamkeit gewidmet wird.[5] In der Debatte um die politische Dimension von Entwicklung wurde der Begriff der so genannten "poor performers" geprägt; ein Begriff, der sich auf die schwache Handlungs- und Funktionsfähigkeit eines Staates bezieht, wobei diese mit Ressourcenarmut des jeweiligen Landes oder Reformunwilligkeit von Eliten zusammenhängen kann. Trotz Finanztransfers und Beratungsleistungen waren in vielen Fällen nur sehr moderate Fortschritte festzustellen - teilweise verschlechterten sich sogar die Lebensbedingungen der Bevölkerungsmehrheit. So war und ist in vielen Entwicklungs- und Transformationsländern das politische System von Klientelismus und Patronage geprägt. Politische Eliten streben nach eigener Herrschaftssicherung und bedienen die Interessen der eigenen Klientel. Damit werden Effektivität, Effizienz staatlichen Handelns und Gemeinwohlorientierung Partikularinteressen nachgeordnet - unter diesen Bedingungen konnte und kann EZ wenig bewirken.
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10. Februar 2012
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