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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 48/2004)

Frauen unter der Scharia


Christine Schirrmacher
Inhalt

Einleitung

Was meint der Begriff "Scharia?"

Zentrum der Scharia: das Ehe- und Familienrecht

Das islamische Strafrecht

Die Scharia - gerecht und gut?

Was meint der Begriff "Scharia?"
Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung göttlicher Autorität, die jeder Gesellschaft Frieden bringt, von Gott selbst geschaffen und deshalb nicht veränderbar ist. Die Scharia regelt gleichermaßen die "vertikalen" wie "horizontalen" Beziehungen jedes Menschen: Sie gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (dazu gehört das Ehe- wie das Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (vor allem die Praktizierung der "Fünf Säulen" Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). Der Ablauf des täglichen rituellen Gebets ist also ebenso wenig in das Belieben des Einzelnen gestellt wie die Klauseln eines Ehevertrags. Aufgrund der Durchdringung aller Lebensbereiche mit den Geboten der Scharia gibt es aus dieser Sicht keinen "säkularen", von der Religion abgetrennten Bereich. Trotz dieses Generalanspruchs der Scharia, alle Lebensbereiche eines Menschen regeln zu wollen, handelt es sich dabei nicht um ein kodifiziertes Gesetzbuch. Die Scharia ist gleichermaßen konkret wie interpretierbar, ebenso erstarrt wie flexibel. Sie ist zu keiner Zeit und an keinem Ort je vollständig zur Anwendung gekommen. Sie ist also immer ein idealtypisches Gesetz geblieben.

Quellen der Scharia: Koran, Überlieferung, Theologie

Die Bestimmungen der Scharia basieren auf drei Quellen: dem Koran, der Überlieferung sowie deren normativer Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen, die in Einzelfragen differieren und in die Bildung von vier sunnitischen und einer schiitischen "Rechtsschule" mündeten.

Außer dem Koran, der ersten Rechtsquelle, behandelt die Überlieferung, "hadith" (arab. Überlieferung, Tradition, Bericht), in den Berichten über Muhammad und seinen Prophetengefährten eine Reihe von Rechtsfragen. Während muslimische Gläubige im nichtrechtlichen Bereich der Überlieferung lediglich aufgefordert sind, Muhammads "Gewohnheit" (arab. "sunna") nachzuahmen, ist die Befolgung der rechtlichen Bestimmungen der Überlieferung unbedingte Pflicht. Wenn also die Überlieferung berichtet, Muhammad habe einen Bart getragen, dann gilt es als "sunna" (nachzuahmende Gewohnheit) für männliche Muslime, ebenfalls einen Bart zu tragen. Wer es aber nicht tut, macht sich keiner Straftat und keiner Sünde schuldig.

Anders jedoch bei Rechtsfragen: Wo die Überlieferung Detailanweisungen zum Ehe- und Familiengesetz gibt (z.B. dass der Rechtsvertreter gemeinsamer Kinder immer der Vater sein muss oder Ehebrecher gesteinigt werden sollen), sind diese verbindlicher Natur. Wer den gesetzlichen Regelungen der Überlieferung nicht Folge leistet, begeht sowohl eine Sünde als auch eine Straftat (z.B. indem er zwei Schwestern heiratet und damit eine nach der Scharia verbotene Eheschließung vollzieht). Wenn also der Koran nach überwiegender Auffassung die Polygamie ebenso gestattet (Sure 4,3) wie die Züchtigung der Ehefrau (4,34), dann gelten diese Aussagen der konservativen Theologie als göttliche Anweisungen von ewiger Gültigkeit, die nach deren Auffassung ihren Niederschlag in der heutigen Gesetzgebung muslimischer Länder finden sollten.

Koran und Überlieferung werden in ihren knappen Anweisungen jedoch erst durch die Auslegungen muslimischer Theologen anwendbar. Dieser Auslegung sind nicht Tür und Tor geöffnet. In erster Linie gelten hier die Abhandlungen maßgeblicher Theologen und Juristen aus frühislamischer Zeit als wegweisend bis in die Moderne. Durch die rasch voranschreitenden Eroberungen der ersten Jahrzehnte nach Muhammads Tod entstand schon sehr bald die Notwendigkeit, in den neu eroberten islamischen Gebieten ein Rechtssystem zu etablieren. Aus Gelehrtenzirkeln der ersten Jahrzehnte entstanden "Rechtsschulen"[1] (Auslegungstraditionen), von denen sich im sunnitischen Islam bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. vier Schulen (Hanafiten, Hanbaliten, Schafiiten, Malikiten) dauerhaft durchsetzen konnten. Die Auffassungen dieser vier Rechtsschulen unterscheiden sich in manchen Rechtsfragen, ganz abgesehen von den Unterschieden, die sich in der Beurteilung rechtlicher Fragen zwischen sunnitischen und schiitischen Gelehrten[2] ergeben.

Da die Interpretation der rechtlichen Anweisungen aus Koran und Scharia und ihre Umsetzung in gesetzliche Bestimmungen zum Teil erheblich differieren, existiert keine einheitliche, in Rechtstexte gegossene "Scharia". Es ist ein gewisser Grundkorpus an Gesetzen vorhanden, die aus den Texten des Korans und der Überlieferung abgeleitet werden, sowie eine Reihe unterschiedlicher Auslegungen mehrerer Rechtsschulen und die daraus in den einzelnen Ländern gezogenen, sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen für die Gesetzgebung vor Ort. Trotz der fehlenden Kodifikation und einer gewissen Bandbreite an Auslegungen ist die Scharia jedoch auf der anderen Seite kein verschwommener Korpus unklarer Vorschriften, in den man alles hineininterpretieren könnte. Gerade im Ehe-, Familien- und auch im Strafrecht enthalten Koran und Überlieferung vergleichsweise eindeutig formulierte Anweisungen, welche die Auslegungsmöglichkeiten stark eingrenzen.

Die Scharia - Utopie oder praktikables Rechtssystem?

Im Mittelpunkt der Scharia steht das Ehe- und Familienrecht. Zu diesem Bereich finden sich im Koran und in der Überlieferung die meisten und detailliertesten Aussagen - diese stellen einen Spiegel konkreter Rechtsfälle dar, die an Muhammad und nach seinem Tod an seine Nachfolger herangetragen worden sind. Die Scharia, so wie sie heute aufgefasst wird, wurzelt also in der Regelung einiger Rechtsfragen einer arabischen Stammesgesellschaft des 7. und 8. Jahrhunderts, die durch Theologen und Juristen bis zum 10. Jahrhundert normativ ausgelegt wurden und in der Etablierung von Rechtsschulen mündeten. Das osmanische Familiengesetzbuch vom 25. Oktober 1917 war das erste auf der Scharia gründende Gesetzbuch zum Familienrecht der islamischen Welt,[3] die übrigen islamischen Länder schufen erst im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts Gesetzeskodifikationen.[4]

Wo heute einzelne Staaten - wie der Sudan (1983), der Iran (1979 und 1982/83), Pakistan (1979) oder Teile Nigerias (ab 2000), Jemen und Libyen (jeweils 1994) - eine "Rückkehr zur Scharia" verkündeten, ist damit vor allem eine verschärfte Ausrichtung am koranischen Ehe- und Familienrecht gemeint. In den meisten islamischen Ländern kommt heute de facto ein Konglomerat zur Anwendung aus koranischen Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem arabischen Gewohnheitsrecht (das zu Teilen im Koran aufgegriffen wird) und vorislamischen sowie dem europäischen Recht entlehnten Elementen, die insbesondere während der Kolonialzeit in die islamische Welt Eingang fanden.
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10. Februar 2012
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Islam und islamische Welt
Editorial
Freiheit, Wissen und Ermächtigung von Frauen in arabischen Ländern
Frauen unter der Scharia
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