Erwerbstätige nach Status
10.11.2008
Der Anteil der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erhöhte sich von 2000 bis 2007 in Westdeutschland von 11,2 auf 13,0 Prozent und in Ostdeutschland von 6,8 auf 9,2 Prozent.
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verringerte sich der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen Erwerbstätigen in Westdeutschland von 74,3 Prozent im Jahr 1992 – über 69,8 Prozent im Jahr 2000 – auf 67,1 Prozent 2007. In Ostdeutschland sank der Anteil noch deutlich stärker von 88,0 Prozent im Jahr 1992 – über 76,5 Prozent im Jahr 2000 – auf 69,8 Prozent 2007.
Auf der anderen Seite erhöhte sich der Anteil der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten von 2000 bis 2007 in Westdeutschland von 11,2 auf 13,0 Prozent und in Ostdeutschland von 6,8 auf 9,2 Prozent. Im Juni 2007 waren 4,88 Millionen Arbeitnehmer ausschließlich geringfügig beschäftigt, 830.000 mehr als im Jahr 2000. Im Juni 2006 übten 1,90 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus – das waren 152.000 mehr als ein Jahr zuvor.
Während in Westdeutschland 8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch einem Nebenjob nachgingen, waren es in Ostdeutschland nur 4 Prozent. Außerdem kamen im Westen auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 20 ausschließlich geringfügig entlohnte Arbeitnehmer, im Osten waren es 14. Minijobs wurden im Jahr 2006 vor allem von Frauen ausgeübt. Sie stellten 67,2 Prozent der ausschließlich geringfügig Entlohnten und 56,8 Prozent der Nebenjobber. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag ihr Anteil hingegen bei 45,3 Prozent. Auch Jüngere und Ältere waren bei den ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten relativ stark vertreten.
Wie die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten erhöhte sich auch die Zahl der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Die absolute Zahl stieg zwischen 1991 und 2007 von 3,52 auf 4,45 Millionen. In Ostdeutschland (1991: 5,5 / 2007: 11,8) erhöhte sich dabei der Anteil an allen Erwerbstätigen noch stärker als in Westdeutschland (1991: 10,1 / 2007: 11,1).
Bei den Beamten (einschließlich Soldaten) ist das Bild uneinheitlich: Während ihr Anteil an allen Erwerbstätigen in Westdeutschland zwischen 1995 und 2006 von 7,5 auf 5,9 Prozent sank, erhöhte er sich in Ostdeutschland im selben Zeitraum von 2,4 auf 5,0 Prozent.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: VGR, Mikrozensus; Bundesagentur für Arbeit (BA): Beschäftigtenstatistik,
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeiter, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
Nach dem Sozialgesetzbuch gibt es seit dem 1. April 2003 drei Arten von geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijobs). Auf der einen Seite geringfügig entlohnte Dauerbeschäftigungen (unterschieden, ob im Privathaushalt oder nicht) und auf der anderen Seite kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen (weniger als 50 Tage im Jahr). Eine Dauerbeschäftigung ist dann als geringfügig entlohnte Tätigkeit einzustufen, wenn der monatliche Bruttoverdienst 400 Euro nicht übersteigt.
Midi-Jobs sind Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), deren Arbeitsentgelt zwischen 400 und 800 liegt und für die der Arbeitnehmer nicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung verzichtet.
Zu den Selbstständigen zählen Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister. Zu den Selbstständigen werden auch von den Arbeitsagenturen geförderte Selbstständige gezählt wie zum Beispiel Personen in Ich-AGs und Empfänger von Überbrückungs- und Einstiegsgeld.
Mithelfende Familienangehörige werden als Personen definiert, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied selbstständig geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
Tabelle: Erwerbstätige nach Status
In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 1991 bis 2007
| Westdeutschland | ||||||
| in Tsd.* | sozial- versicherungs- pflichtig Beschäftigte** |
ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte** |
Beamte (einschließlich Soldaten)*** | Selbstständige und mithelfende Familien- angehörige* |
sonstige | |
| Anteile, in Prozent | ||||||
| 1991 | 30.153 | – | – | 8,0 | 10,1 | – |
| 1995 | 29.919 | 72,7 | – | 7,5 | 10,5 | – |
| 1999 | 30.913 | 70,0 | 10,4 | 6,8 | 10,3 | 2,5 |
| 2000 | 31.661 | 69,8 | 11,2 | 6,4 | 10,2 | 2,4 |
| 2001 | 31.935 | 69,7 | 11,2 | 6,2 | 10,3 | 2,6 |
| 2002 | 31.832 | 69,7 | 11,3 | 6,1 | 10,3 | 2,6 |
| 2003 | 31.551 | 68,9 | 11,9 | 6,2 | 10,6 | 2,5 |
| 2004 | 31.684 | 67,6 | 13,0 | 6,1 | 10,8 | 2,5 |
| 2005 | 31.695 | 66,9 | 12,9 | 5,8 | 11,1 | 3,2 |
| 2006 | 31.880 | 66,9 | 13,1 | 5,9 | 11,1 | 3,0 |
| 2007 | 32.406 | 67,1 | 13,0 | – | 11,1 | – |
| Ostdeutschland | ||||||
| in Tsd.* | sozial- versicherungs- pflichtig Beschäftigte** |
ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte** |
Beamte (einschließlich Soldaten)*** | Selbstständige und mithelfende Familien- angehörige* |
sonstige | |
| Anteile, in Prozent | ||||||
| 1991 | 8.468 | – | – | 1,1 | 5,5 | – |
| 1995 | 7.682 | 82,7 | – | 2,4 | 8,1 | – |
| 1999 | 7.511 | 77,7 | 5,8 | 3,7 | 8,9 | 3,9 |
| 2000 | 7.483 | 76,5 | 6,8 | 3,7 | 9,2 | 3,7 |
| 2001 | 7.381 | 75,2 | 7,4 | 3,9 | 9,6 | 3,9 |
| 2002 | 7.264 | 74,2 | 7,8 | 3,9 | 9,9 | 4,2 |
| 2003 | 7.175 | 72,8 | 8,6 | 4,2 | 10,4 | 4,1 |
| 2004 | 7.196 | 71,0 | 9,7 | 4,3 | 11,0 | 4,0 |
| 2005 | 7.151 | 69,5 | 9,1 | 5,2 | 11,7 | 4,5 |
| 2006 | 7.208 | 69,6 | 9,4 | 5,0 | 11,8 | 4,2 |
| 2007 | 7.331 | 69,8 | 9,2 | – | 11,8 | – |
* Erwerbstätige und Selbstständige nach dem Inlandskonzept; Jahresdurchschnitt. Westdeutschland bis 1990 mit West-Berlin, ab 1991 ohne Berlin.
** jeweils Ende Juni; Beschäftigte nach dem Inlandskonzept. Westdeutschland bis 1991 mit West-Berlin, ab 1992 ohne Berlin.
*** Beamte nach dem Wohnortprinzip; ab 2005 Jahresdurchschnittswert, davor Ergebnisse zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt (gelegen im Frühjahr). Ostdeutschland mit Berlin-Ost, ab 2005 mit Berlin.
Quelle: Statistisches Bundesamt: VGR, Mikrozensus; Bundesagentur für Arbeit (BA): Beschäftigtenstatistik, Analytikreport der Statistik 04/2008
