Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes
10.11.2008
Der hohe Schuldenstand hat zur Folge, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Mittel durch Zinsausgaben gebunden ist. Etwa ein Sechstel des Bundeshaushalts ist für Zinszahlungen reserviert.
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Die öffentlichen Haushalte (Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände einschließlich ihrer Extrahaushalte) waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zum Jahresende 2007 insgesamt mit 1.553,1 Milliarden Euro verschuldet (plus 0,5 Prozent gegenüber 2006). Der Hauptteil der am Kreditmarkt aufgenommenen öffentlichen Schulden – 1.502,2 Milliarden Euro – dient der Finanzierung der Deckungslücken zwischen öffentlichen Ausgaben und Einnahmen. Zusätzlich kamen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung 50,9 Milliarden Euro an Kassenkrediten hinzu.
Der hohe Schuldenstand hat zur Folge, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Mittel durch Zinsausgaben gebunden ist. Etwa ein Sechstel der Ausgaben des Bundeshaushalts ist für Zinszahlungen reserviert. Das sind in jedem Jahr rund 42 Milliarden Euro.
Rechnerisch entsprach die Schuldenlast am Jahresende 2007 18.880 Euro je Einwohner. Den größten Anteil hatte der Bund mit 11.637 Euro je Einwohner, es folgten die Länder mit 5.898 Euro und die kommunalen Haushalte mit Schulden in Höhe von 1.447 Euro je Einwohner.
Zwischen 1997 und 2007 erhöhten sich die Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Länder und Kommunen von 4.943 auf 7.243 Euro je Einwohner (2006: 7.224 Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg damit in nur 10 Jahren um 46,5 Prozent. Von den Bundesländern wiesen Bayern mit 3.012 Euro und Sachsen mit 3.648 Euro die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung auf. Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung unter den Flächenländern hatten das Saarland mit 10.907 Euro und Sachsen-Anhalt mit 9.920 Euro. Die Pro-Kopf-Werte der Stadtstaaten Bremen (21.894 Euro), Berlin (16.783 Euro) und Hamburg (12.300 Euro) lagen deutlich über denen der Flächenländer.
Da die öffentlichen Haushalte seit 1950 in fast jedem Jahr mehr ausgaben als sie einnahmen, stieg der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushaltes kontinuierlich. Von 1950 bis 1970 erhöhte sich der Schuldenstand (ohne Kassenkredite) von 9,6 auf 62,9 Milliarden Euro. Durch die beschleunigte Zunahme der Verschuldung seit Anfang der 1970er Jahre betrug der Schuldenstand 1980 bereits 236,6 Milliarden Euro.
Im Jahr 1992 belief sich die Verschuldung der öffentlichen Haushalte insgesamt auf 679,9 Milliarden Euro. Zwischen 1992 und 2007 erhöhten sich die Schulden der öffentlichen Hand um mehr als 120 Prozent. Infolge der finanzpolitischen Anforderungen durch die deutsche Wiedervereinigung waren zu Beginn der 1990er Jahre die Zuwachsraten gegenüber dem jeweiligen Vorjahr besonders hoch.
Die Schulden des Bundes erhöhten sich zwischen 1992 und 2007 von 407,6 auf 937,6 Milliarden Euro (plus 130,1 Prozent). Mit einer Steigerung von 196,3 auf 482,8 Milliarden Euro stieg der Schuldenstand der Länderhaushalte noch stärker (plus 145,9 Prozent). Besonders hoch war der Anstieg in Ostdeutschland. In Mecklenburg-Vorpommern waren die Landesschulden im Jahr 2007 dreizehnmal höher als 1992, in Thüringen zehnmal und in Sachsen-Anhalt achtmal höher als 1992.
Im Vergleich dazu lagen die Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) im Jahr 2007 (81,8 Mrd. Euro) lediglich um 7,7 Prozent höher als im Jahr 1992 (76,0 Mrd. Euro). Darin zeigen sich einerseits die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden, andererseits haben die Kommunen verstärkt Aufgabenbereiche aus ihren Kernhaushalten ausgegliedert. Die Schulden dieser Einheiten werden dann von den Eigenbetrieben oder rechtlich selbstständigen Unternehmen und Einrichtungen übernommen.
Auch bei den Gemeindehaushalten sind die Schulden hauptsächlich in Ostdeutschland angestiegen. In Mecklenburg-Vorpommern (plus 127,0 Prozent) und Thüringen (plus 108,7 Prozent) haben sie sich von 1992 bis 2007 sogar mehr als verdoppelt. Im Saarland (minus 40,3 Prozent), Baden-Württemberg (minus 16,2 Prozent), Niedersachsen (minus 17,0 Prozent), Hessen (minus 15,2 Prozent) und in Nordrhein-Westfalen (minus 6,3 Prozent) ging die Belastung der Gemeindehaushalte hingegen zurück.
Entgegen ihrem eigentlichen Zweck setzen insbesondere Kommunen immer häufiger Kassenkredite zur Finanzierung laufender Ausgaben ein. Während das Verhältnis der Kassenkredite zu den Kreditmarktschulden 1992 noch bei 1 zu 53 lag, veränderte sich das Verhältnis bis 2007 auf etwa 1 zu 3 (Bund: 1 zu 48; Länder: 1 zu 200). Von den Kassenkrediten in Höhe von 50,9 Milliarden Euro im Jahr 2007 (1992: 6,5 Mrd. Euro) entfielen 56,7 Prozent auf die Gemeinden/Gv. (28,8 Mrd. Euro). Der Bund hatte einen Anteil von 38,6 Prozent (19,6 Mrd. Euro), bei den Ländern waren es lediglich 4,7 Prozent (2,4 Mrd. Euro).
Neben den Schulden der Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften sollten für ein komplettes Bild auch die Schulden der sonstigen selbstständigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erfasst werden, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Diese lagen im Jahr 2007 bei 478,3 Milliarden Euro. Die Schulden des öffentlichen Sektors beliefen sich damit Ende 2007 insgesamt auf 1.980,5 Milliarden Euro.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: »www.destatis.de«,
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Kreditmarktschulden in weiteren Sinne sind Wertpapierschulden, direkte Darlehen (zum Beispiel bei Banken und Sparkassen) und Ausgleichsforderungen. Kassenverstärkungskredite sind kurzfristige Verbindlichkeiten, die zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen bestimmt sind.
Tabelle: Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes
In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 1950 bis 2007*
| 1950 | 1960 | 1970 | 1980 | 1985 | 1990 | |
| in Mrd. Euro | ||||||
| insgesamt | 9,6 | 29,0 | 62,9 | 236,6 | 386,8 | 536,2 |
| Bund** | 3,4 | 15,3 | 28,5 | 119,2 | 203,8 | 306,2 |
| Länder | 6,0 | 7,8 | 14,0 | 69,5 | 125,9 | 166,9 |
| Gemeinden/Gemeindeverbände** | 0,1 | 5,9 | 20,4 | 48,0 | 57,1 | 63,1 |
| 1993 | 2000 | 2007 | ||||
| in Mio. Euro | Anteile, in % |
in Mio. Euro | Anteile, in % |
in Mio. Euro | Anteile, in % |
|
| insgesamt | 765.510 | 100,0 | 1.198.145 | 100,0 | 1.502.196 | 100,0 |
| Bund*** | 350.379 | 45,8 | 715.627 | 59,7 | 922.045 | 61,4 |
| Extrahaushalte des Bundes**** | 110.978 | 14,5 | 58.270 | 4,9 | 15.600 | 1,0 |
| Länder | 219.135 | 28,6 | 333.187 | 27,8 | 481.628 | 32,1 |
| Extrahaushalte der Länder | – | – | – | – | 1.124 | 0,1 |
| Gemeinden/Gemeindeverbände | 77.003 | 10,1 | 82.991 | 6,9 | 79.239 | 5,3 |
| Extrahaushalte der Gemeinden/Gv. | 8.015 | 1,0 | 8.070 | 0,7 | 2.560 | 0,2 |
* Kreditmarktschulden im weiteren Sinne
** einschließlich der jeweiligen Extrahaushalte
*** einschließlich der vom Bund mit übernommenen Schulden, und zwar: Ab 1.7.1999 des Bundeseisenbahnvermögens, des Ausgleichsfonds "Steinkohle" und des Erblastentilgungsfonds, ab 1.1.2005 des Fonds "Deutsche Einheit" sowie ab 1.7.2007 das ERP-Sondervermögen.
**** ab 2006 einschließlich Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.
Quelle: Statistisches Bundesamt: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch 2008
