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Editorial | Wiedergutmachung und Gerechtigkeit | bpb.de

Wiedergutmachung und Gerechtigkeit Editorial Vergangenheit verjährt nicht. Über Wiedergutmachung "Nürnberg" in Vergangenheit und Gegenwart Wiedergutmachung in Deutschland 1945–1990. Ein Überblick Die Globalisierung der Wiedergutmachung Vergangenes Unrecht aufarbeiten. Eine globale Perspektive Universelle Strafjustiz? Entschuldigung und Versöhnung in der internationalen Politik Transitional Justice – das Beispiel Tunesien

Editorial

Anne Seibring

/ 2 Minuten zu lesen

Geht es um die juristische und moralische Aufarbeitung von vergangenem staatlichen Unrechtshandeln, um Fragen der Wiedergutmachung, Entschädigung und Entschuldigung, wird Deutschland oft als internationales Vorbild angeführt. Dabei wird häufig vergessen, wie lange es dauerte, bis die Anerkennung der historischen Schuld an Nationalsozialismus und Holocaust in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft tatsächlich Folgen zeitigte. Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechern ist noch immer nicht abgeschlossen, und bis heute wird um Entschädigungen für die Opfer gerungen. Zudem verführt diese Sicht auf die deutsche Vergangenheitsbewältigung zu der Annahme, bestimmte (westlich geprägte) Instrumente der Aufarbeitung könnten eins zu eins auf andere Gesellschaften und Konflikte übertragen werden.

Die deutsche Wiedergutmachungspolitik ist, 60 Jahre nach Inkrafttreten des ersten bundeseinheitlichen Entschädigungsgesetzes für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, mittlerweile eingebettet in einen globalisierten Moraldiskurs über Wiedergutmachung nach Massenverbrechen. Auch die Wissenschaft hat sich dem Thema unter dem Stichwort Transitional Justice – auf Deutsch etwa: Gerechtigkeit im Übergang – angenommen. Unabhängig davon, ob nun der Modellcharakter Deutschlands betont wird oder nicht, dient der Umgang mit NS-Unrecht häufig als Referenz; die Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg gelten als Wegmarke der internationalen Strafgerichtsbarkeit.

Daher sind in dieser Ausgabe sowohl Beiträge zur Wiedergutmachung und Aufarbeitung der NS-Verbrechen im Besonderen als auch zu Instrumenten der Transitional Justice im Allgemeinen versammelt. Anhand des aktuellen Beispiels Tunesien wird diskutiert, wie kompliziert sich Aushandlungsprozesse nach dem Ende eines Unrechtsregimes gestalten. Nicht zuletzt wird in den Beiträgen Fragen nach Schuld und "Ent-Schuldigung", nach Monetarisierung und Moralisierung, nach Gerechtigkeit und Wahrheit nachgegangen. Die wichtigste Frage sollte lauten: Was wird den Opfern, ihren Hinterbliebenen oder Nachfahren gerecht?

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