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Die Erweiterung der Europäischen Union . nach Mittel-und Osteuropa: Wende oder Ende der Gemeinschaftsbildung? | APuZ 18-19/1994 | bpb.de

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APuZ 18-19/1994 Systemwechsel: Probleme der demokratischen Konsolidierung in Ostmitteleuropa Die Erweiterung der Europäischen Union . nach Mittel-und Osteuropa: Wende oder Ende der Gemeinschaftsbildung? Konflikte, Krisen, Kriege Rußlands Geopolitik und die künftige europäische Sicherheit Die Region Kaliningrad/Königsberg: Chance oder Gefahrenherd im Ostseeraum?

Die Erweiterung der Europäischen Union . nach Mittel-und Osteuropa: Wende oder Ende der Gemeinschaftsbildung?

Christian Deubner/Heinz Kramer

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Zusammenfassung

Die Europäische Union und ihre wichtigsten Mitgliedstaaten scheinen im Frühjahr 1994 entschlossen, nach den erfolgreichen Verhandlungen mit den EFTA-Staaten den Erweiterungsprozeß der EU in absehbarer Zeit durch die Aufnahme ebensolcher Verhandlungen mit den Staaten Mittel-und Osteuropas fortzusetzen. Vor dem Hintergrund dieser politischen Entscheidungen werden die politischen und wirtschaftlichen Vorbedingungen, Probleme und denkbaren Ergebnisse einer künftigen Osterweiterung der EU diskutiert. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Erweiterungsfähigkeit der Europäischen Union und die Beitritts-fähigkeit der mittel-und osteuropäischen Länder. Dieser Untersuchung nach wird die EU von ihren inneren Vorgaben her schlecht vorbereitet sein, die sachlichen und institutionellen Herausforderungen der Ost-erweiterung zu meistern. Das gilt sowohl mit Blick auf ihre interne Weiterentwicklung als auch mit Blick auf Transformation und Stabilisierung im Osten. Dies ist um so besorgniserregender, als die mittel-und osteuropäischen Beitrittsaspiranten -mit Ausnahme der Tschechischen Republik -noch auf viele Jahre hinaus außerstande sein werden, die zentralen Regeln der EU, ihren sogenannten „Acquis communautaire", vollständig anzuwenden. Im Ergebnis wird die EU daher den mittel-und osteuropäischen Staaten kaum die Vorteile bieten können, die jene sich vom Beitritt erhoffen. Der „Acquis“ der Union seinerseits dürfte ebenfalls geschwächt aus dem Experiment der Erweiterung nach Osten hervorgehen.

I. Einführung

Die Europäische Union hat die Verhandlungen mit den nordeuropäischen EFTA-Staaten und Österreich über den Beitritt zur Union erfolgreich abgeschlossen. Wenn die Volksabstimmungen in den Beitrittsländern die notwendige Mehrheit bringen, wird die EU zu Beginn des Jahres 1995 statt bisher zwölf nunmehr sechzehn Mitglieder zählen. Damit kann der Prozeß ihrer Erweiterung jedoch keinesfalls als beendet angesehen werden. Neben einigen Staaten im Mittelmeer, die den Beitritt schon beantragt haben (Türkei, Zypern und Malta), sitzen andere europäische im Vorzimmer der Union und hoffen auf baldigen Einlaß.

Dazu zählen insbesondere die Staaten Mittel-und Osteuropas (MOE) sowie die baltischen Länder.

Von ihnen haben derzeit die sogenannten Visegräd-Länder Polen, Ungarn, die Tschechische Republik und die Slowakei die größten Aussichten. An ihrem Beitritt besteht nämlich auch in der Union, zumindest bei einigen wichtigen Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Großbritannien, ein erhebliches Interesse. Offen ist gegenwärtig jedoch, wann und unter welchen konkreten Umständen dieser Beitritt -die erste Runde einer längerfristig sicher umfassenderen Osterweiterung -erfolgen soll und kann.

Die dazu vertretenen Positionen hängen eng mit den Motiven zusammen, aus denen heraus man eine solche Aufnahme von Seiten der EU und/oder der Beitrittskandidaten anstrebt. Sie sind unterschiedlich, je nachdem, -ob man dadurch vor allem einen möglichst schnellen und verbindlichen Beitrag der EU zur Transformation in den Ostländern leisten und damit eventuell auch auf eine akute Sicherheitskrise in Mittelosteuropa antworten will, -ob man die Fähigkeit zur Acquis-Übernahme zur Voraussetzung machen und die MOE-Länder dementsprechend eventuell auch einzeln und nacheinander hereinnehmen will, oder -ob man einen langfristigen und wirksamen Stabilisierungsbeitrag der EU für Wirtschaft und Politik in Mittelosteuropa leisten will, ohne die Stabilisierung und Vertiefung der Europäischen Union im Sinne des Unions-Vertrages hintanzustellen.

II. Das Problem der unvollkommenen EU-Identität im größeren Europa

Für die verschiedenen Positionen lassen sich jeweils mehr oder weniger gute Gründe anführen. Keine dieser Positionen könnte allerdings die politische Kraft entfalten, die sie heute unleugbar haben, wenn nicht ein grundlegendes Merkmal der bisherigen Gemeinschaftsbildung -mag man es , Mangel und , Fehlentwicklung oder notwendige Begrenzung nennen -dem Vorschub leisten würde. Dieses Merkmal ist das Fehlen einer eigenständigen politischen Identität der Europäischen Union und ihre Begrenzung auf wirtschaftspolitische Inhalte.

Erst im neuen, offenen Europa zeigt sich deutlich, wie problematisch dieses Fehlen für die weitere Entwicklung der Europäischen Union ist. Hat diese Gemeinschaft kein eigenes Gewicht, keine eigene Identität, aufgrund derer sie selbst es ist, die in ihren Gremien ihre eigenen Außenbeziehungen bestimmt und den Einzelstaaten darin die Plätze zuweist, dann ist sie nach außen vor allem das, was jeder einzelne Mitgliedstaat für die Stärkung seiner eigenen jeweiligen außenpolitischen Priorität in der Welt aus ihr macht.

Zudem gibt es auch eine unausweichliche Beziehung zwischen der spezifischen Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft in Gegenstand, Tiefe und Umfang und dem legitimen Annäherungsdruck ihrer Nachbarn. Der zentrale Gegenstand dieser Integration ist seit dreieinhalb Jahrzehnten eben ein wirtschaftspolitischer: der Bau eines gemeinsamen Binnenmarktes und die Einrichtung der zu seiner politischen Stabilisierung unabdingbaren finanziellen Transfers zwischen mehr und weniger konkurrenzfähigen Mitgliedsländern beziehungsweise der Versuch zu einem subventionsgestützten Ausgleich regionaler und nationaler Wettbewerbsschwächen. Diese Mittel waren in einer historischen Phase anwendbar, -als die Gemeinschaft in einem vom Rest des Kontinents politisch abgeteilten Westeuropa wirkte, dessen Außengrenzen durch die Weltpolitik vorgegeben waren und auch durch die EG-Politik nicht in Frage gestellt werden konnten, und -als die Nachkriegswelt mit ihrer Balance zwischen einer noch im wesentlichen intakten Rolle des Nationalstaates einerseits und einer wenigstens im Westen liberalen und gleichberechtigten internationalen Wirtschaftsordnung andererseits noch relativ glaubwürdig war.

Beide Kernelemente dieser Phase sind nunmehr beseitigt. Die Europäische Union stößt an keine politischen Grenzen mehr, es sei denn an die, die von der internen Logik des Integrationsprozesses selbst bestimmt werden. Und in einer neomerkantilistisch gewordenen Weltwirtschaftsordnung ohne stabile Währungsordnung ist die Vorstellung einer gleichen Chance für große und kleine Welthandels-partner geschwunden. Schließlich haben die internationalen Wirtschaftskrisen der siebziger und achtziger Jahre auch den Glauben zerstört, daß nationale Lösungswege für wichtige wirtschaftliche und soziale Fragen aussichtsreich sind. Das außen-wirtschaftspolitische , Anlehnungsbedürfnis aller kleinen und mittleren Länder ist daher dramatisch gewachsen, der Beitrittsdruck auf die EU nimmt zu.

Je erfolgreicher unter diesen Umständen die Vertiefung und die Herausarbeitung der so aufs Wirtschaftliche eingeschränkten Identität der EU vorangeht, um so massiver wird ihre implizite und auch explizite Einflußnahme auf die Austausch-und Normsetzungs-Autonomie und damit letztlich auf die Wohlstandsschaffung ihrer Nachbarn. Wenn einzelne ihrer Nachbarn in dieser Lage mit über 50 und mehr Prozent ihrer Aus-fuhren von der EU abhängen, dann wird für sie die Annäherung an jene, die Einflußnahme auf sie, zu einem Gebot der Selbsterhaltung. Annäherungen und Mitgliedschaftsanträge werden in diesem Kontext aber auch von der EU aus unabweisbar.

Solange dieser Mangel -diese Beschränkung der Unions-Identität -nicht aufgehoben ist, wird sie der starken Zugkraft von Politiken, die ihre Begründung in ganz anderen Zusammenhängen -etwa in Mittel-und Osteuropas Stabilisierung -finden, keine eigene Priorität entgegensetzen können.

III. Welche Art von Union wird sich erweitern? nach Osten

Für die Entwicklung einer Unionspolitik gegenüber dem Osten Europas -bis hin zu einer Erweiterung -ist es nicht gleichgültig, in was für einem Zustand sich die Union dann präsentiert, wenn eine solche Erweiterung möglich und wahrscheinlich wird. Wie , erweiterungsfähig wird sie selbst dann sein? Der Versuch einer Antwort auf diese Fragen kann auch zu einem besseren Urteil darüber beitragen, wie eine solche Erweiterung sich dann auf die EU und ihre Strukturen einerseits und auf die Beitrittskandidaten andererseits auswirken könnte.

Ist es nicht so, daß nur eine handlungsfähige und reiche Europäische Union die Hoffnungen erfüllen kann, die die Kandidaten im Osten, aber auch ihre eigenen Bürger, in eine solche Erweiterung setzen? Und ist das nicht eher eine im Sinne des Maastrichter Vertrages voll entwickelte Europäische Union, die keine größeren internen wirtschaftlichen und sozialen Spannungen aufweist, als eine Union, die sich hinsichtlich ihrer eigenen Entwicklungsaussichten und ihrer gemeinschaftlichen Problembewältigungsfähigkeit unsicher ist?

Die Spannweite der Möglichkeiten kann in zwei Szenarien schematisch angedeutet werden: -einem „idealen“ Szenario, das sich an den Wortlaut der in der Union verabschiedeten Verträge und Absichtserklärungen hält und das dementsprechend eine spürbar über den Binnenmarkt hinaus vertiefte, in ihren Kompetenzen vermehrte, in ihren Institutionen reformierte und gestraffte sowie um mehrere EFTA-Staaten erweiterte Europäische Union unterstellt, die ihre Beziehungen zu Mittelosteuropa entsprechend den Assoziationsverträgen weiterentwickelt hat, und -einem alternativen Szenario, das auf begründeten Erwartungen bezüglich der mittelfristig zu erreichenden integrationspolitischen, wirtschaftlichen und geographischen Veränderungen der Union und ihrer Beziehung zu Mittelosteuropa beruht. Hierbei wird davon ausgegangen, daß es zwar zu einer Erweiterung der EU kommt, diese jedoch im wesentlichen durch intergouvernementale Verfahren bestimmt bleibt, ihre Institutionen nicht hinreichend reformieren kann und auch keinen wesentlichen Zuwachs an politischen Kompetenzen erfährt. Die Durchführung der Europaabkommen läuft im wesentlichen planmäßig, wird jedoch immer wieder von einseitigen protektionistischen Maßnahmen der EU gestört.

Nach aller Voraussicht läßt die bisherige Entwicklung seit Maastricht erwarten, daß von diesen beiden Möglichkeiten eher die zweite und pessimistische sich verwirklicht.

IV. Der aktuelle politische und wirtschaftliche Rahmen für die Beziehungen der EU mit den MOE-Staaten

Für die Gestaltung der Beziehungen zu den mittel-und osteuropäischen Staaten gelten in jedem Fall zwei miteinander eng verbundene Referenz-systeme: einmal die bilateralen Europaabkommen der EU mit den jeweiligen Staaten und zum anderen die politischen Leitlinien, die der Europäische Rat von Kopenhagen hinsichtlich des Beitritts und der Entwicklung eines umfassenden Systems multilateraler politischer Konsultationen mit den Staaten MOEs gesetzt hat, die zu einem „europäischen politischen Raum“ führen sollen

Erklärtes Ziel der Europaabkommen ist die Her-anführung der assoziierten Reformstaaten an die EU. In einem Zeitraum von zehn Jahren soll die Freizügigkeit im Warenverkehr und mit Einschränkungen im Dienstleistungsverkehr hergestellt werden. Noch nicht für diesen Zehnjahreszeitraum vorgesehen ist die vollständige Liberalisierung des Personenverkehrs und des Kapitalverkehrs.

Für sogenannte sensible Produkte -insbesondere Textilien, Kohle, Stahl und Agrarerzeugnisse -wirken allerdings jene Hemmnisse weiter, die sich für die Importe der EU aus ihrer Agrarpolitik, aus ihrer Stahl-und Kohlepolitik und aus ihrer Mitgliedschaft im Welt-Textil-Abkommen ergeben. Volle und gesicherte gegenseitige Liberalisierung kann sie dafür auch nach den zehn Übergangsjahren noch nicht zusagen. Für diese Produkte hat die Union in Kopenhagen nur eine Beschleunigung der Marktöffnung um je nach Bereich ein bis zwei Jahre gegenüber dem ursprünglichen, eher restriktiven Fahrplan sowie eine Aufstockung der Importkontingente beschlossen. Die Reformstaaten sehen im Augenblick ihre Exportstärke in diesen Gebieten

Anders als bei einer Vollmitgliedschaft ist die Marktöffnung im übrigen asymmetrisch angelegt, d. h., die EU geht etwas schneller voran, um der noch unzureichenden Wettbewerbsfähigkeit und den Anpassungsproblemen der Reformstaaten Rechnung zu tragen.

Der reformpolitische Beitrag der Europaabkommen liegt insbesondere auch in der von der Union angebotenen technischen und organisatorischen Unterstützung beim Aufbau marktwirtschaftlicher Systeme, die mit dem EU-System kompatibel sind. Sie erstreckt sich auf alle Bereiche der Wirtschaftsordnung und -Verwaltung, wie z. B. das Geldwesen, die Organisation des Arbeitsmarktes, die Regionalpolitik, die Mittelstandsförderung, das Wettbewerbsrecht, das Zollsystem oder die Einführung von Normen und Standards sowie die Erstellung von Statistiken. Auf diese Weise sollen die Wirtschaftsverfassungen in den Reformländern mit dem System der EU möglichst kompatibel gemacht werden, was auch eine spätere EU-Mitgliedschaft erleichtern würde.

Die Frage eines eventuellen Beitritts ist seit Kopenhagen für jene mittel-und osteuropäischen Staaten, die mit der Union ein Europaabkommen eingegangen sind, im Prinzip entschieden: Wenn sie es wünschen, können sie Mitglied der Union werden -vorausgesetzt, sie erfüllen die an diesen Schritt geknüpften Bedingungen

Das in Kopenhagen etablierte Netz für die spezifischen Ostbeziehungen der Union wird nicht auf die vier Visegrad-Länder beschränkt bleiben. In einer erkennbaren zeitlichen Perspektive sind folgende Entwicklungen in den Beziehungen der EU zu den östlich und südöstlich von ihr gelegenen Staaten wahrscheinlich: Die baltischen Republiken und Slowenien werden mit der EU durch Freihandelsabkommen und einen spezifischen politischen Dialog verbunden. Diese Abkommen könnten in einigen Jahren durch Europaabkommen abgelöst werden. In diesem Fall würden die Beschlüsse des Europäischen Rates von Kopenhagen (Beitrittsziel ist akzeptiert; ausgedehntes Beziehungsnetz wird entwickelt) auch auf diese Staaten voll angewandt.

Mit Rußland, Weißrußland und der Ukraine wird es unter der Annahme eines weiter stabilen Status quo Partnerschafts-und Kooperationsverträge geben, die einen begrenzten politischen Dialog einschließen und eine Öffnungsklausel für die spätere Errichtung einer Freihandelszone enthalten Von dieser Option wird in den Fällen der Ukraine und Weißrußlands wahrscheinlich früher Gebrauch gemacht werden als gegenüber Ruß-land. Die Einbeziehung aller dieser Länder in das in Kopenhagen etablierte Netz wird jedoch kaum in vollem Umfang erfolgen, der politische Dialog dürfte eher bilateral als multilateral zustande kommen.

Ein besonderes Problem dürfte sich für die Entwicklung der Beziehungen zu den südosteuropäischen Staaten Bulgarien und Rumänien ergeben. Formal gehören sie als Assoziierte zum Kreis jener Länder, auf die die Beschlüsse von Kopenhagen voll angewandt werden. Dennoch wird sich in der Praxis, wie bisher auch schon, eine Differenzierung in den Beziehungen ergeben. Aufgrund ihres geringeren Entwicklungsstandes und ihrer als schlechter eingeschätzten Entwicklungsperspektiven wird ihnen die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Beitritt schwerer fallen.

Das schafft auch Probleme bei der Gestaltung des multilateralen Dialoges mit allen Assoziierten. Sollte sich deren Kreis, was nicht unwahrscheinlich ist, noch erweitern, wird eine Differenzierung innerhalb des Konzeptes, z. B. orientiert am Kriterium der Beitrittswahrscheinlichkeit, notwendig, wenn das Instrument nicht erheblich an Wert einbüßen soll. Andererseits darf dadurch aber auch nicht der Eindruck entstehen, daß die vom Europäischen Rat in Kopenhagen bekräftigte prinzipielle Akzeptierung des Beitrittsziels als politischer Endzweck der Assoziierung nicht gegenüber allen Assoziierten im gleichen Maß gilt.

V. Die EU-Fähigkeit Mittelosteuropas

Wenn der Kopenhagener Gipfel auch ganz direkt eine verbindliche Beitrittsperspektive für jene MOE-Länder eröffnete, die Europaabkommen mit der EU abgeschlossen haben, und wenn indirekt auch bereits die baltischen Staaten in dieses Angebot eingeschlossen sind, so hat die EU doch auch Kriterien formuliert, an denen sie die EU-Fähigkeit dieser Länder messen will.

Grundsätzliche Voraussetzung für den Beitritt ist die Bereitschaft und Fähigkeit, den „Acquis communautaire“ zu übernehmen und anzuwenden, d. h.den Inhalt, die Grundsätze und die Ziele der Verträge einschließlich des Vertrags von Maastricht und eventueller weiterer Vertragsänderungen das geltende Unionsrecht, alle im Rahmen der Union angenommenen Erklärungen und die internationalen Vereinbarungen, die die Union abgeschlossen hat. 1. Die Fähigkeit zur Übernahme der wirtschaftspolitischen Regeln Der wichtigste Schritt in diese Richtung ist für die MOE-Staaten die Erfüllung der Europaabkommen; das gilt insbesondere für ihre volle Beteiligung am EU-Binnenmarkt. Dies erfordert die Herstellung der vier Freiheiten des EWG-Vertrages, nämlich des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs-und Kapitalverkehrs. Die neuen Mitglieder müssen in der Lage sein, dem Wettbewerb in der EU standzuhalten. Nichts spricht dafür, mit Ausnahme der Tschechischen Republik, daß die MOE-Staaten das in absehbarer Zeit erreichen werden. Das ist bis heute ja nicht einmal den von einem besseren Ausgangspunkt gestarteten südeuropäischen Ländern in der Union völlig gelungen. Also wird der Beitritt mit großen wirtschaftlichen und innenpolitischen Belastungen verbunden sein. Sie müssen des weiteren über eine funktionierende Marktwirtschaft mit den entsprechenden rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen verfügen, um beispielsweise die EU-Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht umsetzen zu können. Auch diesbezüglich sind starke Zweifel angebracht.

Die EU-Strukturfonds und der in Maastricht beschlossene Kohäsionsfonds sollen auch bezüglich MO-Europas dazu beitragen, das wirtschaftliche Gefälle innerhalb der Union zu vermindern. Die Vergabe der Mittel ist daran geknüpft, daß sich die neuen Mitglieder mit eigenen Anstrengungen beteiligen, was z. B. entsprechend leistungsfähige nationale bzw. regionale Administrationen bei den Beitrittskandidaten voraussetzt. Die Zielsetzung des Zusammenhalts unterstellt auch, daß die relative Angleichung der jeweiligen Entwicklungsniveaus vor dem Hintergrund der Ausgangslage überhaupt realistisch ist.

Unter den jetzigen Bedingungen würde eine Ost-erweiterung erheblich höhere Finanztransfers innerhalb der EU erfordern, als sie heute zwischen , armen und , reichen Mitgliedern erfolgen Diese dürften sich aber kaum derart steigern lassen, daß die Erwartungen der Beitrittskandidaten erfüllt werden. So dürften die zu erwartenden Defizite in den Handelsbilanzen der Reformstaaten dadurch kaum kompensiert werden können

Es wäre kein Hinderungsgrund für den EU-Beitritt, wenn die Kandidaten die WWU-Fähigkeit noch nicht erreicht hätten Sie müßten jedoch die Erwartung rechtfertigen, nach einer (längeren) Übergangszeit die Verpflichtungen der WWU übernehmen zu können. 2. Die Fähigkeit zur Teilnahme an der politischen Unionsbildung Die MOE-Staaten müßten auch den Bestand an gemeinsamen Auffassungen, Leitlinien und konkreten politischen Entscheidungen übernehmen, den die EU in der europäischen Zusammenarbeit in Innen-und Justizfragen sowie in ihrer europäischen Ordnungspolitik entwickelt (politischer „Acquis communautaire“). Das wären neben der Verpflichtung zur Respektierung demokratischer Grundsätze, zur Gewährleistung von Grundrechten, zur Einhaltung der Menschenrechte einschließlich des Minderheitenschutzes und der Respektierung internationaler Grenzen auf der Grundlage der entsprechenden KSZE-Vereinbarungen vor allem jene Maßnahmen, die die EU im sicherheitspolitischen Bereich ergreift.

Bei der Zusammenarbeit in den Bereichen der Innen-und Justizpolitik müssen die MOE-Staaten vor allem in der Lage sein, sich effektiv an jenen Maßnahmen zu beteiligen, die die Mitglieder der EU hinsichtlich der Migrationspolitik (Einwanderungs-, Asyl-und Flüchtlingsfragen) sowie der Bekämpfung der organisierten internationalen Kriminalität entwickeln.

VI. Absehbare Konsequenzen und Probleme infolge der EU-Erweiterung nach Mittelosteuropa

Die EU-Fähigkeit der MOE-Länder bildet allerdings nur den einen Teil der Beitrittsbedingungen. Der Kopenhagener Gipfel hat den eventuellen Beitritt auch an die Fähigkeit der Union geknüpft, neue Mitgliedstaaten absorbieren zu können, ohne daß die Integrationsentwicklung darunter leidet. Es wurde bereits gesagt, daß die EU-interne Integration sich wohl nicht ausreichend konsolidieren dürfte, um das zu gewährleisten. Andererseits wird aber die Erweiterung um die EFTA-Staaten die Bereitschaft zur Osterweiterung erhöhen, denn sowohl die skandinavischen Länder als auch Österreich befürworten eine Öffnung der EU nach Osten.

Der kurze Blick auf die Anforderungen, die hinsichtlich des Beitritts an die MOE-Staaten und an die EU gestellt werden, läßt Rückschlüsse auf einige der wesentlichen Probleme zu, die mit einer (ersten) Osterweiterung der Union aller Wahrscheinlichkeit nach verbunden wären:

Kohäsionspolitik Aus wirtschaftlicher Sicht wird die Integration um so besser zu bewältigen sein, je geringer die Wettbewerbs-und Wohlstandsunterschiede zwischen den bisherigen und neuen Mitgliedern sind. Umgekehrt wird es für die Union um so schwieriger sein, ein durch die Osterweiterung entstehendes Wohlfahrtsgefälle in der EU zu verkraften, je mehr MOE-Staaten hinzukommen. Wie bereits festgestellt wurde, kann man nicht mit einer so deutlichen Aufstockung der EU-Fonds rechnen, daß die Transfererwartungen der beitretenden Länder erfüllt werden könnten. Agrarpolitik Die Beibehaltung selbst der reformierten EU-Agrarmarktordnungen und ihre Anwendung auf die neuen Mitglieder scheint kaum möglich zu sein. Sie wäre nicht finanzierbar und würde die EU in den internationalen Handelsverhandlungen noch mehr auf die Anklagebank bringen. Eine erneute radikale Reform der Agrarpolitik dürfte daher mit Blick auf eine bevorstehende Osterweiterung noch dringlicher werden.

Außenwirtschaftspolitik Wenn die Mittel der Kohäsionspolitik jetzt schon kaum mehr ausreichen, um einen Interessenausgleich zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen, die mehr, und denen, die weniger vom Binnenmarkt und einem relativ liberalen Außenhandel profitieren, so könnten sich in einer erweiterten Union protektionistische Tendenzen gegenüber dritten Ländern verstärken. Dies könnte insbesondere Auswirkungen auf die Beziehungen der EU zu den AKP-Staaten auf die Mittelmeerpolitik und auf die Außenhandelspolitik gegenüber MOE-Staaten haben, die der EU nicht beitreten. Die Union würde dadurch äußere Handlungsfähigkeit einbüßen, mit der sie das nähere Umfeld (das draußen bleibende Ost-Europa und den Mittelmeerraum) gestalten und als internationaler Akteur einen Beitrag zur Stabilität des globalen Systems leisten könnte.

Wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten Einige Autoren bauen auf einen neuen Wachstums-und Modernisierungsschub, den die Eingliederung der MOE-Staaten in den Binnenmarkt für die neuen, aber auch für die alten Mitglieder mit sich bringen würde Für die MOE-Staaten wird in diesem Zusammenhang vermutet, daß sie nur bei voller EU-Mitgliedschaft und dadurch dauerhaft gesicherter voller Öffnung des Binnenmarktes ihre Vorteile als Niedrigkosten-Standorte voll nutzen könnten, um die für ihre weitere Modernisierung erforderlichen Investitionen anzuziehen und Devisen zu verdienen.

Für die EU-Länder wird unterstellt, daß sie zum einen in den MOE-Ländern entsprechend wachsende Exportmärkte vorfänden und daß sie zum anderen die dortigen niedrigen Kosten für die Auslagerung eigener Produktionen nutzen könnten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten zu erhöhen, so wie Japan das mit Südostasien und wie die USA es etwa mit Lateinamerika, aber auch mit Ostasien machen.

Diesen Erwartungen gegenüber sind aber folgende Vorbehalte zu machen: -Zunächst hat die Mitgliedschaft in der EU grundsätzlich andere Folgen als eine Freihandelsbeziehung zu den USA oder zu Japan. Letztere will nur den Handel öffnen, die erste dagegen zielt auf eine Angleichung der materiellen Lebens-und Produktionsbedingungen, damit aber auch der Kostenstrukturen, zwischen den Partnern. -Verkaufen nicht alle EU-Länder den weitaus größten Anteil ihrer Exporte auf dem EU-Markt, würden die neuen Möglichkeiten also nicht vor allem dort die Konkurrenz verschärfen? -Wird es unter den EU-Mitgliedstaaten nicht eine äußerst ungleiche Nutzung der neuen Möglichkeiten einerseits und Betroffenheit dadurch andererseits geben, die zu erheblichen unionsinternen Konflikten führen könnten? -Könnte der durch die Erweiterung hinzukommende neue Markt bei weiterhin liberaler Außen-wirtschaftspolitik der EU wirklich vorwiegend für die westeuropäischen Exporteure und Investoren gesichert werden? -Würde für die Bundesrepublik, die heute bereits ca. 70 Prozent ihrer Exporte im europäischen Wirtschaftsraum absetzt, eine weitere außenwirtschaftliche Konzentration auf diesen Raum nicht schädlich sein, wenn doch die wirkliche Modernisierungs-und Innovationsdynamik, der sich auch deutsche Unternehmen stellen müssen, eher auf dem asiatischen und amerikanischen Markt stattfindet?

Institutionelle Entwicklungsmöglichkeiten Wenn die Union es spätestens 1996 geschafft haben würde, eine weitgehende effizienz-, glaubwürdigkeits-und legitimitätssteigernde institutionelle Reform durchzuführen, dann würde den MOE-Ländern vor ihrem Beitritt eine EU gegenüberstehen, in der zentrale interne Machtfragen der EU gelöst wären: Die Position der kleineren Mitgliedstaaten im Entscheidungsprozeß wäre deutlich verschlechtert. Darüber hinaus würden alle Mitgliedstaaten weitere Kompetenzen abgegeben haben; der Weg in Richtung Europäischer Bundesstaat wäre etwas verbindlicher geworden.

Hat die EU jedoch -wie hier angenommen wird -ihre institutioneilen Schulaufgaben noch nicht gemacht, dann muß man sich in Richtung Osten auf Beitrittsverhandlungen vorbereiten, in denen diese Machtfragen der EU eine dominierende Rolle spielen und die Sachprobleme in den Hintergrund drängen würden. Die Risiken, daß man dabei keine zureichenden Ergebnisse bekommt, wären groß.

Entsprechend würde dann die Notwendigkeit wachsen, wenigstens in den wichtigen Feldern (so unterschiedlicher Art und Bedeutung wie Währung oder Migration) und für die an den entsprechenden Politiken teilnehmenden Staaten eine funktional eingegrenzte Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Je nach der institutionellen Verortung der diesbezüglichen Kompetenzen und der Zahl der teilnehmenden Mitgliedsländer kann das durch besondere Abstimmungsregeln im Rat, durch besondere Ministerkooperationen wie bei dem Schengener Abkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen zwischen den Benelux-Ländern, der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich, bei Europol oder durch andere Methoden geschehen. Das „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten“ gewönne dann erheblich an Bedeutung.

Veränderungen der EU-internen Kooperationsund Machtverhältnisse Ein Kemelement der EU-internen Kooperationsund Machtverhältnisse ist die deutsch-französische Sonderbeziehung. Vielfach wird befürchtet, daß die Erweiterung der EU um eine Vielzahl neuer , germanisch orientierter Mitglieder die potentiellen Koalitionspartner Deutschlands innerhalb der Union vermehren und die interne Machtbalance spürbar zuungunsten Frankreichs verändern könnte. Die durch die deutsche Wiedervereinigung vergrößerte Ungleichheit zwischen den beiden Staaten würde auf EU-Ebene eine Entsprechung finden. Frankreich sähe dadurch seine bisherige Europapolitik in einer zentralen Zielset-B zung herausgefordert oder gar gescheitert Die Versuchungen für Frankreich würden deutlich wachsen, in einer im wesentlichen intergouvernemental bleibenden Union blockierende Koalitionen gegen Deutschland aufzubauen.

VII. Allgemeine Folgerungen

Bei einer Fortschreibung gegenwärtig erkennbarer Tendenzen halten wir eine weniger weitgehende Integrations-Vertiefung für wahrscheinlich. Die EU wird von ihren inneren Vorgaben her schlecht vorbereitet sein, die sachlichen und institutioneilen Herausforderungen der Osterweiterung zu meiStern, und zwar sowohl mit Blick auf ihre interne Weiterentwicklung wie auch mit Blick auf Transformation und Stabilisierung im Osten.

Sie könnte den MOE-Staaten trotzdem auf den ersten Blick attraktiv erscheinen: In dieser EU würden sie zwar wichtige Teile ihrer politischen Autonomie aufgeben, andererseits aber auch genug Macht und Ressourcen vorfinden, um im erhofften Maße Vorteile für sich und ihre Transformationen zu gewinnen. Auf den zweiten Blick dürften sich diese aber bald als unrealisierbar erweisen. Entweder findet dann die Union nämlich gar nicht erst die Kraft zu einer positiven Entscheidung über die Erweiterung, oder sie findet nicht die Kraft zu den daraus folgenden handels-und finanzpolitischen Schritten zugunsten der MOE-Staaten. Oder aber sie spaltet sich schließlich beim Versuch zur Durchführung dieser Schritte in Gruppierungen, die dazu mehr, und in solche, die dazu weniger bereit sind. Die neue Mittelknappheit, die neue Schwäche kleiner Staaten, ja sogar der letztlich unzureichende protektionistische Konsens der EU könnten dafür sorgen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Dieser Beitrag beruht auf einem Arbeitspapier der Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen, das die Autoren unter dem Titel „Die Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel-und Osteuropa“ zusammen mit Elke Thiel verfaßt haben. Ihren intellektuellen Beitrag haben wir in unseren Ausführungen mit reflektiert, ohne dies im einzelnen nachzuweisen oder unsere Kollegin etwa mit in die Verantwortung für das Ergebnis zu nehmen. Zu diesem Thema sind inzwischen unzählige Untersuchungen und Vorschläge erschienen, die in diesem kurzen Aufsatz nicht vorgestellt oder gar diskutiert werden können. Vgl. zunächst einen neueren Aufsatz von Elke Thiel, Europa nach Maastricht: Optionen für gesamteuropäische Strukturbildungen, in: Johann Engelhard (Hrsg.), Ungarn im neuen Europa, Wiesbaden 1993; vgl. ferner Werner Weidenfeld (Hrsg.), Demokratie und Marktwirtschaft in Osteuropa, Gütersloh 1993; Cord Jakobeit/Alparslan Yenal (Hrsg.), Gesamteuropa. Analysen, Probleme und Entwicklungsperspektiven, Opladen 1993; Christian Deubner (Hrsg.), Die Europäische Gemeinschaft in einem neuen Europa, Baden-Baden 1991; DGAP-IFRI-IAI-NIIB-RIIA-SWP (Hrsg.), The Community and the Emerging European Democracies. A Joint Policy Report, Juni 1991. Diese Abkürzung wird im folgenden auch in der Form von MO-Europa, mo-europäisch gebraucht.

  2. Benannt nach dem ungarischen Ort Visegräd, in dem im Februar 1991 auf einem Treffen der Staats-und Regierungschefs aus Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei die Zusammenarbeit dieser (damals noch drei) mitteleuropäischen Staaten vereinbart wurde. Von ihnen haben Ungarn am 1. April und Polen am 8. April 1994 in Brüssel einen Beitrittsantrag eingereicht.

  3. Der „Acquis communautaire" betrifft den Inhalt, die Grundsätze und die Ziele der europäischen Verträge einschließlich des Vertrags von Maastricht und eventueller weiterer Vertragsänderungen.

  4. Derartige Abkommen hat die EU bisher mit Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien abgeschlossen. Die Abkommen mit Polen und Ungarn sind am 1. Februar 1994 in Kraft getreten, für die anderen Länder werden die Handelsregelungen der Abkommen durch Interimsabkommen schon vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens angewandt. Eine erste kritische Bewertung findet sich bei Rolf J. Langhammer, Die Assoziierungsabkommen mit der SFR, Polen und Ungarn: wegweisend oder abweisend?, Kiel 1992 (Kieler Diskussionsbeiträge Nr. 182); positiver im Sinne der Europäischen Kommission ist Fraser Cameron, Die Politik der EG gegenüber den Staaten Mittel-und Südosteuropas, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Demokratie und Marktwirtschaft in Osteuropa, Gütersloh 1993, S. 353-361.

  5. Vgl. für Einzelheiten die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates der Staats-und Regierungschefs in Kopenhagen am 21. und 22. Juni 1993, in: Europa-Archiv, 48 (1993) 13/14, S. D 263-D 266 und D 270-D 272.

  6. Die unzureichende Öffnung des EU-Marktes für Importe in diesen Sektoren aus den MOE-Staaten bildet einen ständigen Kritikpunkt an der Ostpolitik der Union; vgl. zum Beispiel die regelmäßigen Berichte von Uta Moebius über Industriegütereinfuhren der EG aus Ost und Süd in den Wochen-berichten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung; vgl. ferner den Bericht: Gewinn durch Öffnung, in: IWD (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft), Nr. 44 vom 4. 11. 1993, S. 6-7.

  7. Vgl. Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Anm. 5), S. D 263f.

  8. Die Verhandlungen mit Rußland sind ziemlich weit fortgeschritten, während das Abkommen mit der Ukraine Ende März bereits unterzeichnet worden ist.

  9. Im Vertrag von Maastricht, Artikel N. 2, ist vorgesehen, daß 1996 eine neue Regierungskonferenz zusammentreten soll, um über eventuelle Veränderungen zu beraten.

  10. Die hierzu bisher angestellten Berechnungen sind allerdings mit erheblichen methodischen Problemen belastet, doch kommen alle Schätzungen im Prinzip zu dem genannten Ergebnis; vgl. zum Beispiel Thiemo W. Eser/Martin Hallet, Der mögliche Beitrag der EG-Regionalpolitik bei einer Osterweiterung der EG: Hilfe oder Hindernis, in: Osteuropa-Wirtschaft, 38 (1993) 3, S. 195-217.

  11. Bei dieser Feststellung gehen wir davon aus, daß die MOE-Staaten im Falle eines EU-Beitritts wegen ihrer schwächeren Wirtschaftsverfassung ähnlich wie die südeuropäischen Mitgliedstaaten mit einem erheblichen Handelsbilanzdefizit rechnen müssen; vgl. zu dieser Problematik auch Heinz-Jürgen Axt, Europäische Gemeinschaft: Osteuropa ante portas. Lehren aus der Süderweiterung für EG und Beitrittskandidaten, in: Südosteuropa, 40 (1991) 6, S. 283-306.

  12. Im Vertrag von Maastricht ist festgelegt, daß ein Mitglied der EU für die Beteiligung an der Wirtschafts-und Währungsunion (WWU) bestimmte Bedingungen hinsichtlich seiner Inflationsrate, der Höhe der Staatsverschuldung, der Teilnahme am Europäischen Währungssystem sowie seiner langfristigen Zinsen erfüllen muß, die sog. Konvergenz-kriterien (Art 109j des Maastrichter Vertrages und das zugehörige Protokoll).

  13. Die insgesamt 69 Entwicklungsländer im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum sind durch das Abkommen von Lom mit der EU verbunden.

  14. Vgl. u. a. Jürgen Nötzold, Osteuropa: Auch wirtschaftlich auf dem , Weg nach Europa 1?, in: Christian Deubner (Hrsg.), Die Europäische Gemeinschaft in einem neuen Europa, Baden-Baden 1991, S. 99-116; Bundesverband der Deutschen Industrie und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Memorandum zur Europa-Politik im Hinblick auf die deutsche Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 1994, Köln 1993; Timothy Garton Ash/Michael Mertes/Dominique Mosi, Warten auf ein Ja aus Brüssel, in: Die Zeit vom 4. 2. 1994, S. 8.

  15. Äußerungen französischer Diplomaten, die im Zusammenhang mit der deutschen Rolle bei den Beitrittsverhandlungen der EU mit den EFTA-Staaten gemacht worden sind, können als Ausdruck dieser französischen Befürchtungen angesehen werden; vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17. 3. 1994, S. 2, sowie Luc Rosenzweig, Frankreich und Deutschland: Ein hinkendes Paar, in: Frankfurter Rundschau vom 18. 3. 1994, S. 6.

Weitere Inhalte

Christian Deubner, Dr. rer. pol. habil., Dipl. -Pol., geb. 1942; seit 1969 in Forschung und Lehre an der Freien Universität Berlin, den Universitäten Konstanz, Bremen und München tätig; seit 1978 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen; 1986-1989 Vertreter der Friedrich-Ebert-Stiftung in Paris. Veröffentlichungen: zahlreiche in-und ausländische Buch-und Zeitschriftenveröffentlichungen zur politischen Ökonomie der westeuropäischen Integration und des internationalen Regionalismus, der internationalen Wirtschaftspolitik und der Außenpolitik mit dem Schwerpunkt auf der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Japan. Heinz Kramer, Dr. rer. pol., Dipl. -Volkswirt, geb. 1945; seit 1973 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen, in der Fachgruppe Westeuropäische Politik; Hauptarbeitsgebiete: Grundprobleme der westeuropäischen Integration, Beziehungen EU-Türkei, Beziehungen EU-Ostmitteleuropa.