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Gesellschaftliche Ausschlussmechanismen und Wege zur Inklusion

Volker Lang Martin Groß Volker Lang Martin Groß /

/ 19 Minuten zu lesen

Die Legitimation sozialer Ungleichheit basiert auf der Leitidee, dass Güter nach meritokratischen Prinzipien verteilt werden. An Bildungsinstitutionen und Arbeitsmärkten kann die Verwirklichung dieser Leitidee bemessen werden.

Einleitung

Die Legitimation sozialer Ungleichheit in Marktgesellschaften basiert vor allem auf einer Leitidee: Güter sollen nach meritokratischen Prinzipien - nach Qualifikations- und Leistungskriterien - verteilt werden. Für die Ausgestaltung von Arbeitsmärkten als zentrale Verteilungsinstitutionen ergeben sich daraus drei Forderungen: Leistung und Qualifikation sollen für den Zugang zu beruflichen Positionen und für deren Entlohnung ausschlaggebend sein; außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass Bildungsinstitutionen nach individuellem Talent und Bereitschaft differenziert die zur Leistungserbringung notwendigen Qualifikationen vermitteln und zertifizieren. Nach meritokratischen Prinzipien ausgestaltete Institutionen sind folglich gekennzeichnet durch offenen Zugang, freien Leistungswettbewerb und transparente Selektionsmechanismen: Nur wenn sich alle potenziellen Kandidaten um eine Position bewerben können und sich die Auswahlkriterien nach Qualifikation und Leistung richten, gelangen die besten Bewerber in die richtigen Positionen. Nur wenn Löhne und Gehälter respektive Preise für Güter und Dienstleistungen in freiem Leistungswettbewerb ausgehandelt werden, kann man davon ausgehen, dass die ausgeübten Tätigkeiten leistungs- und qualifikationsgerecht entlohnt werden. Und nur wenn Bildungsinstitutionen für alle offen und dazu in der Lage sind, Talente zu erkennen und zu fördern, können sie meritokratischen Prinzipien gerecht werden.

Auf Märkten mit freiem Wettbewerb sind sozialstrukturelle Schließungsprozesse das größte Hindernis meritokratischer Prinzipien. Sie finden statt, wenn potenziellen Kandidaten der Zugang zu beruflichen Positionen oder Bildung verwehrt wird, weil sie einer bestimmten sozialen Gruppe angehören. Sie können auch dazu führen, dass Entlohnungen deutlich über respektive unter dem Niveau liegen, das als leistungs- beziehungsweise qualifikationsgerecht erachtet werden kann. Schließungsprozesse können unterschiedliche Formen annehmen, kennen unterschiedliche Gewinner und Verlierer, treten teils offensichtlich, teils verborgen auf, sodass man sie nur mit trickreichen Messmethoden analytisch erfassen kann. Ob und inwieweit Schließungsprozesse erfolgreich sind, lässt sich an der Durchlässigkeit von Barrieren sozialer Mobilität zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppierungen ablesen. Dabei können zwei Forschungszweige unterschieden werden, die Schließungsprozesse aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten: Die intergenerationale Mobilitätsforschung untersucht die kumulative Wirksamkeit von verschiedenen Mobilitätsschranken zwischen sozialen Schichten in der Generationenfolge. Sie hat gezeigt, dass Deutschland sich nach wie vor durch einen hohen Grad beruflicher "Vererbung" auszeichnet, was auf ausgeprägte Schließungsmechanismen zurückzuführen ist. Im Unterschied dazu fokussiert die intragenerationale Mobilitätsforschung auf die Wirkungsweise von Mobilitätsbarrieren innerhalb einer Generation. Hierbei steht die Untersuchung einzelner Schließungsmechanismen stärker im Vordergrund.

Schließungsprozesse in Bildungsinstitutionen

Bei der Durchsetzung meritokratischer Prinzipien kommt Bildungsinstitutionen ein zentraler Stellenwert zu. Sie sollen junge Menschen mit unterschiedlichen familiären Startbedingungen gemäß deren erkennbaren Talenten bestmöglich fördern ("soziale Chancengerechtigkeit"), dementsprechend optimal qualifizieren und diese leistungsabhängig für unterschiedliche Ausbildungswege selegieren. Zudem sollen angemessene Bewertungsverfahren die erworbenen Qualifikationen zertifizieren, sodass Bildungsabschlüsse am Ende auf Arbeitsmärkten signalisieren, dass Kandidaten über die für eine bestimmte berufliche Position benötigten Fertigkeiten verfügen.

Entwicklung der Bildungsinstitutionen.

Die Bildungsinstitutionen in Deutschland sind durch eine im internationalen Vergleich starke Gliederung gekennzeichnet. Die frühe Selektion (typischerweise nach einer vierjährigen Primarstufe) in unterschiedliche Bildungszweige soll dafür sorgen, dass junge Menschen in homogenen Lernumgebungen eine zu ihren Fähigkeiten passende Bildung erhalten. Außerdem soll die berufsspezifische Ausbildung, insbesondere im Rahmen der dualen Ausbildungsinstitutionen, sicherstellen, dass die erworbenen Qualifikationen auf Arbeitsmärkten entsprechend nachgefragt werden.

In den 1960er Jahren geriet diese institutionelle Struktur erstmalig in die öffentliche Diskussion. Die im internationalen Vergleich geringe Bildungsbeteiligungsquote ließ die Befürchtung aufkommen, dass im Zuge der fortgesetzten Industrialisierung und im Rahmen der Ausweitung des Dienstleistungssektors benötigte hochqualifizierte Arbeitskräfte nicht in ausreichender Zahl ausgebildet würden. Auch wurde offenkundig, dass die vergleichsweise geringe Zahl höherwertiger Ausbildungsplätze vor allem den höheren sozialen Schichten vorbehalten war: So gingen 1960 40 Prozent der Nachkommen von leitenden Beamten und Angestellten auf ein Gymnasium, aber nur zwei Prozent der Kinder von Facharbeitern. Zudem waren Frauen benachteiligt: Unter den Männern der Geburtskohorten 1928 bis 1937 erreichten 17,4 Prozent das Abitur, während es unter Frauen lediglich 8,5 Prozent waren. Diese sozialen Herkunfts- und Geschlechtsdifferenzen in den Bildungschancen kumulierten sich weiter mit regionalen und konfessionellen Disparitäten, was Ralf Dahrendorf in der Metapher der "katholischen Arbeitertochter vom Land" treffend zusammenfasste.

Dies widersprach meritokratischen Prinzipien: Wenn nur Talent, Motivation und Leistung für den Bildungserfolg ausschlaggebend gewesen wären, hätten alle soziale Gruppen in etwa die gleichen Chancen gehabt, Zertifikate auf unterschiedlichen Bildungsstufen zu erwerben. Hier sollte eine massive Steigerung der Investitionen ins Bildungssystem Abhilfe schaffen: Bis Mitte der 1970er Jahre wurden Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen ausgebaut. Zusätzlich wurden mit der Abschaffung von Schulgeld oder der Einführung von BAföG institutionelle Regelungen eingeführt, die "bildungsfernen" Schichten den Zugang zu höherer Bildung erleichtern sollten. Die Maßnahmen im Zuge dieser "Bildungsexpansion" waren nur teilweise erfolgreich. Die Bildungsbeteiligung nahm zu: Zwischen 1972 und 2004 stieg die Abiturquote auf 41 Prozent an, die Quote der Studienanfänger erhöhte sich im selben Zeitraum von etwa 19 auf etwa 35 Prozent. Davon profitierten auch die unteren sozialen Schichten: 2009 gelangten 20 Prozent der Kinder von Facharbeitern aufs Gymnasium. Auch ist die Benachteiligung von Frauen nahezu vollständig abgebaut worden. Für jüngere Kohorten lässt sich sogar zeigen, dass Frauen die Männer hinsichtlich des Bildungserwerbs überholt haben.

Dennoch sind die relativen Vorteile der oberen Schichten weitgehend bestehen geblieben: Kinder von leitenden Beamten und Angestellten hatten auch 2009 noch eine etwa fünffach höhere Chance, das Gymnasium zu besuchen, als Kinder von Facharbeitern. Darüber hinaus wächst eine neue soziale Gruppierung, die durch die bestehenden Bildungsinstitutionen benachteiligt wird: Migranten und ihre Nachkommen. Sowohl hinsichtlich getesteter Kompetenzen wie erworbener Abschlüsse schneiden Schüler mit Migrationshintergrund deutlich schlechter ab als Schüler ohne, wobei insbesondere Schüler türkischer Abstammung schlechtere Ergebnisse aufweisen.

Schließungsmechanismen.

Wie kommen die Schließungseffekte hinsichtlich der sozialen Herkunft zu Stande? Es wird zwischen zwei hauptsächlichen Vermittlungswegen unterschieden: Die primären Effekte umfassen alle Wirkungen der sozialen Herkunft, die sich unmittelbar auf das Leistungsniveau der Kinder auswirken. Beispielsweise können monetär besser ausgestattete Eltern für die optimale Lernumgebung sorgen. Zudem zahlt sich ihr Wissen um ihre Kultur und ihr kultureller Besitz ("kulturelles Kapital") aus: Eltern mit höherem Bildungsniveau unterstützen dadurch zielführend sehr früh das Lernen und die Lernmotivation ihrer Kinder.

Aber auch Schüler mit vergleichbaren Leistungen unterscheiden sich im Bildungsverhalten. Alle Faktoren, die diese unterschiedlichen Ergebnisse bei vergleichbarer Leistung beeinflussen, werden als sekundäre Effekte bezeichnet. In erster Linie realisieren sich diese Effekte über Entscheidungen der Eltern. In etablierten bildungssoziologischen Modellen wird davon ausgegangen, dass diese vorrangig daran interessiert sind, ihren Kindern mindestens das Erreichen des eigenen sozialen Status zu ermöglichen ("Statuserhaltsmotiv"). Dadurch geben sich Eltern aus unteren sozialen Schichten häufiger mit niedrigeren Abschlüssen zufrieden als Eltern aus oberen. Weiterhin folgt daraus, dass Eltern aus unteren sozialen Schichten den Nutzen höherer Bildungsabschlüsse vergleichsweise geringer einschätzen. Beides führt bei vergleichbaren Leistungen zu einer relativ geringeren Bildungsbeteiligung von Kindern aus unteren sozialen Schichten in höheren Bildungsstufen.

Die frühe Gliederung der deutschen Bildungsinstitutionen verstärkt beide Arten von sozialen Herkunftseffekten: Die homogenen Lernumgebungen in den unterschiedlichen Schultypen verhindern, dass tendenziell leistungsschwächere Schüler aus unteren sozialen Schichten von tendenziell stärkeren aus höheren Schichten profitieren können, was primäre Effekte vergrößert. Sekundäre Effekte fallen stärker aus, weil frühe nachteilige Elternentscheidungen die Bildungslaufbahn vergleichsweise rigide festlegen. Zudem werden Möglichkeiten zum Wechsel zwischen Bildungszweigen wie an ein Fachgymnasium nach dem Erwerb der Mittleren Reife nicht in hinreichendem Umfang für Korrekturen wahrgenommen, sondern begünstigen eine Kumulation sekundärer Effekte, da sie von höheren Schichten zielführender genutzt werden.

Letztendlich wirkt sich auch die spezielle institutionelle Ausgestaltung des Übergangs in die Sekundarstufe I entscheidend aus. Es lässt sich nachweisen, dass verbindliche Übergangsempfehlungen sekundäre Effekte reduzieren: In den Bundesländern, in denen die Übergangsempfehlungen der Lehrer nur unverbindliche Ratschläge für die Eltern darstellen, schlagen sekundäre Effekte deutlich stärker durch.

Außerdem bilden Migrantenkinder im Hinblick sowohl auf primäre als auch auf sekundäre Effekte eine "Risikogruppe". Ökonomisches Kapital ist meist in vergleichsweise geringem Maße vorhanden, und das kulturelle Kapital der Eltern ist hierzulande als Ressource tendenziell weniger hilfreich. Insbesondere wenn die Deutschkenntnisse der Eltern mangelhaft sind, haben auch die Kinder mit Sprachproblemen zu kämpfen, die ihr schulisches Leistungsniveau nach unten drücken. Rückkehrabsichten, erwartete Diskriminierung auf Arbeitsmärkten und geringere Kenntnisse der Eigenheiten deutscher Bildungsinstitutionen sind weitere Faktoren, die sekundäre Effekte verstärken, indem sie den erwarteten Nutzen des Bildungserwerbs senken beziehungsweise dessen Kosten sowie das Risiko von Fehlentscheidungen erhöhen.

Schließungsprozesse auf Arbeitsmärkten

Auf Arbeitsmärkten wird durch die differenzielle Entlohnung beruflicher Positionen der größte Teil des gesellschaftlichen Reichtums verteilt. Nach der neoklassischen Theorie des Arbeitsmarkts garantiert ein sich frei entfaltender Ausgleich von Angebot und Nachfrage die Einhaltung meritokratischer Prinzipien. Der Marktmechanismus sorgt dafür, dass die richtigen Personen mit den richtigen Qualifikationen in die richtigen Berufe gelangen: Besteht ein Überangebot an Arbeitskraft für einen bestimmten Beruf, sinkt dessen Entlohnung und infolgedessen auch das Angebot; umgekehrt führt ein zu geringes Angebot an Arbeitskraft zu steigenden Löhnen und damit auch zu einer Angebotszunahme. Im sich langfristig einstellenden Gleichgewicht wird so jeder, der Arbeit sucht, eine Arbeitsstelle bekommen, und jede Arbeitsstelle wird angemessen entlohnt. Dieser Mechanismus wird durch Schließungsprozesse auf Arbeitsmärkten gestört. Dabei wird das Angebot an verfügbarer Arbeitskraft begrenzt, indem potenzielle Konkurrenten vom Marktzugang ausgeschlossen oder dabei behindert werden. Diese Begrenzung hat zwei Folgen: Sie sichert die Beschäftigungsstabilität von denjenigen, die in der Lage sind, potenzielle Konkurrenten abzudrängen, und ermöglicht eine Entlohnung, die über derjenigen im Marktgleichgewicht liegt. Infolgedessen entstehen "Renten", also Einkommensbestandteile, für die man nichts leisten muss.

Schließungsmechanismen spielen in drei Bereichen eine zentrale Rolle: Erstens werden Frauen beim Berufszugang nach wie vor benachteiligt. Das betrifft zunächst das Ausmaß der Erwerbsbeteiligung. Es ist in den vergangenen Dekaden stark gestiegen, doch sind auch heute noch Frauen in geringerem Umfang erwerbstätig als Männer. Insbesondere in der Kindererziehungsphase ziehen sich Frauen entweder ganz aus der Berufstätigkeit zurück oder sind teilzeitbeschäftigt. Teilzeitarbeit ist mit schlechteren Karriereaussichten verbunden, und Erwerbsunterbrechungen trüben diese Aussichten noch weiter. Schließlich lässt sich nach wie vor eine ausgeprägte berufliche Segregation feststellen: Frauen konzentrieren sich auf bestimmte Tätigkeiten wie etwa Heil- und Pflegeberufe, die vergleichsweise schlechte Karrierechancen bieten. Zudem werden Frauen schlechter entlohnt als Männer. Der "Brutto"-Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen beträgt etwa 30 Prozent und ist auf drei Faktorengruppen zurückzuführen: Frauen verfügen tendenziell über weniger Humankapital als Männer, was vor allem eine Konsequenz geringerer berufs- und betriebsspezifischer Arbeitserfahrung ist. Darüber hinaus schlägt sich die berufliche Segregation in einer schlechteren Bezahlung nieder. Schließlich werden Frauen auch bei gleicher formaler Qualifikation, gleicher Tätigkeit und gleicher Stellung in der betrieblichen Hierarchie immer noch schlechter entlohnt als Männer. Diese verbleibenden etwa 12 Prozent "Netto"-Lohnunterschied sind kaum anders als durch direkte Diskriminierung zu erklären. Sie sind eine unmittelbare und illegitime Form sozialstruktureller Schließung.

Zweitens haben junge Menschen mit Migrationshintergrund Schwierigkeiten beim Arbeitsmarkteinstieg. Während bei den meisten ethnischen Gruppen diese Benachteiligung ausschließlich auf geringere formale Bildungsabschlüsse zurückzuführen ist, finden sich insbesondere bei jungen Türkeistämmigen, der größten Einwanderergruppe in Deutschland, schlechtere Berufseinstiegschancen, auch wenn sie die gleichen Bildungsabschlüsse haben wie Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Unklar ist allerdings, ob diese schlechteren Chancen auf direkte Diskriminierung bei der Einstellung oder die ethnisch homogene Zusammensetzung von Freundschaftsnetzwerken, welche sich insbesondere in Kombination mit mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache negativ auswirkt, zurückzuführen sind. Ersteres ist ebenfalls als unmittelbare und illegitime Form sozialstruktureller Schließung anzusehen. Letztere ist eine Form sozialer Schließung, die von der betroffenen Gruppierung selbst ausgeht.

Drittens macht sich in den intragenerationalen Mobilitätsmustern Alter als Schließungsmerkmal bemerkbar. Das betrifft einerseits die Jüngeren, für die der Berufseinstieg tendenziell schwieriger wird. Insbesondere unqualifizierte Jugendliche sehen sich einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Zwar hat die Bildungsexpansion nicht zu einer generellen Entwertung von Bildungsabschlüssen geführt, wohl aber zu einem Verdrängungswettbewerb gerade in den unteren Bereichen der Bildungsabschlüsse, sodass die Minimalanforderungen an vorhandenen Qualifikationen deutlich gestiegen sind. Darüber hinaus werden Berufseinsteiger, auch hochqualifizierte, immer häufiger auf Positionen in "atypischen" Beschäftigungsverhältnissen verwiesen. Das Berufsleben beginnt mit befristeter Beschäftigung, Leiharbeit oder Teilzeitbeschäftigung. Ein unbefristetes "Normalarbeitsverhältnis" ist erst im späteren Erwerbsverlauf zu erreichen. Andererseits haben Ältere mitunter Probleme, eine Anstellung zu finden: Auch unter ihnen haben Geringqualifizierte wie beim Arbeitsmarkteinstieg vergleichsweise geringe Chancen auf eine Einstellung, was sich in früheren Übergängen in Altersrenten niederschlägt. Jedoch ist trotz der Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze für Altersrenten und der großen "Babyboomer"-Kohorten älterer Erwerbspersonen nicht zwingend mit einer Ausweitung dieser erwerbsbezogenen Risiken zu rechnen, da die jetzigen und kommenden Älteren im Vergleich zu Vorgängerkohorten besser qualifiziert sind und sich Unternehmen teilweise besser auf ältere Beschäftigte einstellen. Ein Anstieg des Armutsrisikos für Ältere, über das in den vergangenen Jahren insgesamt gestiegene Armutsrisiko hinaus, zeichnet sich bisher nicht ab. Jedoch sind Alleinlebende und Personen mit längeren Erwerbsunterbrechungen, damit insbesondere Frauen, soziale Gruppen, die von altersbedingter sozialer Exklusion bedroht sind.

Institutionelle Regulierung von Arbeitsmärkten.

Deutsche Arbeitsmärkte gelten aufgrund zahlreicher Schließungsmechanismen, die sich in einer starken Regulierung bemerkbar machen, als rigide. Arbeitsrechtliche Regelungen wie Kündigungsschutz, Regulierung "atypischer" Beschäftigungsverhältnisse, das Betriebsverfassungsgesetz und im internationalen Vergleich starke Gewerkschaften führten zu einer vergleichsweise starken Kontrolle der Arbeitnehmenden über die Besetzung von Positionen und deren Entlohnung. Sie können von daher als institutionell verankerte Schließungsmechanismen aufgefasst werden. Insbesondere die branchenweiten Tarifverträge ziehen eine starke Vereinheitlichung der Löhne - und damit auch eine potenziell starke Entkopplung von Entlohnung und Leistung - nach sich.

Die Kritik dieser Institutionen fokussiert sich insbesondere auf drei Konsequenzen dieser starken Regulierung: Erstens seien deutsche Arbeitsmärkte von einer tief greifenden Insider-Outsider-Spaltung durchzogen. Diese Regulierungen privilegieren in erster Linie die "Normalarbeitsverhältnisse" in internen Arbeitsmärkten, in denen die "Kernbelegschaft" der Betriebe zu finden sind. Die "Randbelegschaft" ist auf externe Arbeitsmärkte verwiesen, auf denen im Wesentlichen unsichere "atypische" Beschäftigungsverhältnisse wie befristete Beschäftigung, Leiharbeit oder Scheinselbstständigkeit nachgefragt werden. Die "Randbelegschaften" müssen nicht nur die Risiken der betrieblichen Flexibilitätserfordernisse tragen, sondern werden oft auch verhältnismäßig schlecht entlohnt. Zudem sind ihre Tätigkeiten häufig mit ungünstigen Arbeitsbedingungen verbunden. Zweitens behindere die Rigidität der deutschen Arbeitsmärkte die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt, da sie die Anpassung der Produktion an eine sich immer schneller ändernde Nachfrage auf internationalen Absatzmärkten erschwere. Drittens führe die Begrenzung der Lohnanpassung nach unten hin zu einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit gerade der Unqualifizierten. Da im Zuge technologischen Wandels unqualifizierte Arbeit immer weniger nachgefragt werde, könne nur eine relative Verbilligung dieser Art von Arbeit der strukturell bedingten Arbeitslosigkeit entgegenwirken.

Diese Argumente sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Allerdings muss auch beachtet werden, dass sich die starke Regulierung der Arbeitsmärkte nicht nur negativ auswirkt. Wie der zunehmende Abstand zwischen Kapitalerträgen und Entlohnungen aus abhängiger Beschäftigung belegt, sind die Löhne auch bei gegebenen Regulierungen durchaus nach unten anpassungsfähig. Zusätzlich dämpft die tarifvertragliche Lohnsetzung die Bereitschaft zu kostenträchtigen Arbeitskämpfen. Außerdem liegt eine sichere Beschäftigung in geschlossenen Positionen nicht ausschließlich im Interesse der Arbeitnehmenden. Gerade bei Tätigkeiten, die "spezifisches Humankapital" erfordern, sind Arbeitgeber durchaus bereit, sich auf langfristige Bindungen einzulassen, um sich die Erträge gemeinsamer Investitionen in den Aufbau spezifischen Humankapitals sichern zu können. Auch interne Arbeitsmärkte für die Kernbelegschaft können im Interesse der Arbeitgeber liegen, da sie dadurch umfangreiche "Transaktionskosten" bei der Besetzung von Stellen einsparen können. Darüber hinaus erschwert die sozialstrukturelle Schließung der Arbeitsmärkte nicht nur die Einstellung von Arbeitnehmern und erzeugt dadurch Arbeitslosigkeit, sondern sie dämpft auch die Freisetzung der Arbeitnehmer und damit den Anstieg der Arbeitslosigkeit in Krisenzeiten ab. Schließlich stimmt es zwar, dass "atypische" Beschäftigungsverhältnisse in der Peripherie benachteiligt sind, aber dauerhaft finden sich dort in erster Linie die Gering- und Unqualifizierten. Für hinreichend qualifizierte Arbeitskräfte stellen "atypische" Beschäftigungsverhältnisse meist nur ein Übergangsstadium in der Berufseinstiegsphase dar.

Zudem ist es fraglich, ob man deutsche Arbeitsmärkte noch gemeinhin als rigide bezeichnen kann. Zahlreiche Maßnahmen in jüngerer Zeit zielten darauf ab, sie flexibler zu gestalten. So wurden mehrfach Gesetzesänderungen vorgenommen, um die Regulierung "atypischer" Arbeitsverhältnisse abzuschwächen. Viel gravierender jedoch ist die Unterhöhlung des Tarifvertragswesens: Zum einen lassen sich die Gewerkschaften immer häufiger auf Ausnahmeregelungen ein, die Abweichungen von den in den Tarifverträgen niedergelegten Regelungen erlauben. Zum anderen sind aber immer weniger Betriebe und immer weniger Arbeitnehmer überhaupt tarifvertraglichen Regelungen unterworfen. Der seit etwa den 1990er Jahren zu beobachtende Anstieg der Einkommensungleichheit dürfte auch auf solche Änderungen der institutionalisierten Regelungsmechanismen zurückzuführen sein.

Den Abbau institutionalisierter Schließungsmechanismen darf man jedoch nicht einseitig als eine Entwicklung verstehen, die meritokratischen Prinzipien zum Durchbruch verhilft. Zwar lassen sich in der Tat steigende Bildungsrenditen beobachten, doch führt das Sinken der Entlohnung Geringqualifizierter kaum zu mehr Beschäftigung in diesem Bereich, und die höhere Entlohnung der Hochqualifizierten lässt sich zu einem nicht unerheblichen Teil auf eine Verstärkung beruflicher Schließungsprozesse auf Basis credentialistischer Prinzipien zurückführen. Vielmehr verdeutlicht der Anstieg der Einkommensungleichheit eine Schutzwirkung, die Schließungsmechanismen entfalten können: Fallen sie weg, vergrößern sich die Renten auf Basis anderer Potenziale zur Erzeugung von Monopolisierungstendenzen. Solche Potenziale sind insbesondere ökonomischem und kulturellem Kapital inhärent, und beides ist in Deutschland sehr ungleich verteilt. Marktbeschränkungen, Gewerkschaften, Tarifverträge und gesetzliche Regulierungen bilden mitunter ein Gegengewicht dazu.

Schließungsmechanismen auf professionellen Arbeitsmärkten.

Der Sicherung von Einkommensströmen dienen auch zahlreiche berufsorientierte Schließungsmechanismen. Insbesondere professionelle Berufe (wie juristische oder medizinische) konnten die Konkurrenz um begehrte Berufspositionen erfolgreich einschränken. Die wichtigste Methode besteht darin, bestimmte Bildungsabschlüsse als notwendige Voraussetzung zur Ausübung des Berufes zu etablieren, und die Zugänge zu den entsprechenden Ausbildungsgängen zu begrenzen. Das funktioniert dann gut, wenn die Notwendigkeit von Bildungsabschlüssen gesetzlich verankert wird und auch die Zugangsbeschränkungen formal geregelt werden wie durch einen Numerus Clausus. Wenn dann noch Niederlassungsverordnungen die freie Berufsausübung erheblich einschränken, sind Einkommen auf vergleichsweise hohem Niveau langfristig gesichert. In Deutschland finden sich solche credentialistischen Schließungsmechanismen vor allem bei den "freien Berufen" (diese umfassen im Wesentlichen selbstständige Berufspositionen hoher Qualifikation), wobei auch hier große Variationen zu beobachten sind: Während etwa medizinische Berufe sehr erfolgreich waren, was die Durchsetzung von Lizensierungsverfahren und Niederlassungsverordnungen angeht, sehen sich die künstlerischen Professionen einem harten Wettbewerb ausgesetzt.

Im Ergebnis müssen Verbraucher zwar höhere Preise zahlen als dies unter den Bedingungen des freien Markts der Fall wäre. Doch dienen credentialistische Prinzipien auch der Qualitätssicherung. Die Formalisierung von Ausbildungsvoraussetzungen stellt sicher, dass die Berufsangehörigen ihr "Handwerk" beherrschen. Zudem verhindert eine Regulierung von Einkommen qua Gebührenordnungen unangemessen hohe Einkünfte gerade der Professionen.

Wege zur Inklusion

Im Bereich der Bildungspolitik ist es vergleichsweise einfach, Maßnahmen zu benennen, die Schließungsmechanismen entgegenwirken. So hilft eine möglichst früh einsetzende vorschulische Bildung, Kompetenzdefiziten von Kindern aus "bildungsfernen" Schichten entgegenzuwirken. Dazu bedarf es des Ausbaus vorschulischer Bildungseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen, am besten mit Ganztagesbetreuungsmöglichkeiten. Diese Maßnahmen sind auch dazu geeignet, Sprachdefizite von Migrantenkindern zu vermindern oder sogar zu vermeiden und eine soziale Segregation in ethnisch homogene Milieus aufzubrechen. Zudem hätte der Ausbau vorschulischer Bildungseinrichtungen einen unmittelbaren arbeitsmarktpolitischen Effekt: Er würde die Arbeitsmarktintegration von Frauen verstärken und ihnen eine kontinuierliche Beschäftigung auch mit Kindern erleichtern, was ihre Karriereaussichten verbessern und Entlohnungsunterschiede abbauen würde. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, die Anreize so zu gestalten, dass "bildungsferne" Schichten diese Einrichtungen nutzen. Deshalb muss für diese Eltern der Besuch dieser Einrichtungen wahrnehmbar kostenneutral und nicht an deren Erwerbstätigkeit gekoppelt sein.

Erforderlich ist auch eine Reform der gegliederten Schulbildungsinstitutionen. Als Maximallösung wird diskutiert, die frühe Selektion in unterschiedliche Bildungszweige zugunsten eines Gesamtschulsystems mit flexibler, interner Differenzierung, die insbesondere zwischen Leistungsbereichen beziehungsweise Fächern unterscheidet, aufzugeben. Die Entscheidung über den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung stünde dann für alle wesentlich später im Bildungsverlauf an, was sekundäre Herkunftseffekte verringern würde. Zudem würden auch primäre Effekte vermindert, da sozial heterogene Lernumgebungen geschaffen würden. Eine Mischlösung, bei der Haupt- und Realschule zusammengelegt werden, wird mittelfristig wahrscheinlich sein, da die Hauptschule bei gegebenen Trends sich quantitativ zu einer "Restkategorie" entwickelt, die sich dann qualitativ auf Problemfälle und -bezirke beschränkt. Eine Minimallösung bestünde darin, die Grundschullehrerempfehlung fr den Übergang in die Sekundarstufe I in allen Bundesländern rechtlich bindend zu machen.

Schließlich sind alle Maßnahmen hilfreich, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie tertiäre Allgemeinbildung fördern. Solche Maßnahmen sollten sich insbesondere an diejenigen richten, die nicht in der Lage waren, reguläre duale Ausbildungsinstitutionen erfolgreich zu absolvieren. Diese Klientel bedarf dringend Fördermaßnahmen, die zumindest eine rudimentäre berufliche Qualifizierung bieten, um auf Arbeitsmärkten Beschäftigungschancen zu erhalten. In diesem Bereich ist beispielsweise über den Ausbau von Public-Private-Partnerships (PPPs) mit Ausbildungsbetrieben nachzudenken. Auch sollten solche Maßnahmen den Übergang in und den Abschluss von tertiären Bildungsinstitutionen für leistungsstarke Schüler aus unteren sozialen Schichten erleichtern. In diesem Bereich sind der Aufbau eines umfassenderen (öffentlichen oder privaten) Stipendien- und subventionierten Bildungskreditwesens als zentrale Maßnahmen zu nennen.

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sind Maßnahmen deutlich schwieriger zu formulieren, da die Wirkungsweisen von Schließungsmechanismen noch unzureichend erforscht sind. Zudem sind manche zu rechtfertigen, wenn sie als Gegenmaßnahmen zu anderen, noch schwerer zu bekämpfenden aufgefasst werden können; beispielsweise wenn Gewerkschaften Regulierungen als Gegengewicht zu Monopolisierungspotenzialen auf Basis ökonomischen oder kulturellen Kapitals durchsetzen oder Berufsverbände Maßnahmen der Qualitätssicherung einfordern. Doch folgende, handlungsleitende Punkte lassen sich festhalten:

Erstens ist die geringere Bezahlung von Frauen bei gleicher Qualifikation und bei gleicher Arbeitsleistung klar illegitim. Der mäßige Erfolg der bisherigen Anstrengungen zeigt aber, dass die Durchsetzung des Leistungsprinzips in diesem Bereich recht schwierig ist. Zweitens ist hinsichtlich der Regulierungen von Arbeitsmärkten im Einzelfall sorgfältig zu analysieren und zu diskutieren, welcher involvierten Gruppierung welcher Schließungsmechanismus nutzt beziehungsweise schadet. Wichtig ist es, die Transparenz dieser Diskussionen anzumahnen: Allzu viele Regulierungen und Deregulierungen werden vereinbart und dabei durch Partikularinteressen beeinflusst, sodass nur ein Teil der betroffenen Akteure die Gelegenheit erhält, seine Interessen auch bekunden und einbringen zu können. Drittens sind ebenso die beruflichen Regulierungen von professionellen Arbeitsmärkten unter die Lupe zu nehmen. Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Rechts sind diese Regelungen in jüngerer Zeit ohnehin einem starken Veränderungsdruck unterworfen: Viele berufliche Zulassungsbeschränkungen wurden schon aufgehoben, weitere Lockerungen werden folgen. Es bleibt abzuwarten, ob daraus eine generell günstigere Situation für den Verbraucher resultiert oder eher Einbußen bei der Qualitätssicherung hinzunehmen sind. Eines scheint sicher: Sowohl im Hinblick auf Qualität wie auch auf Entlohnung dürfte das Feld der hier angesprochenen Berufe deutlich heterogener werden.

Alle genannten Vorschläge zielen darauf ab, für alle Individuen nur von Fähigkeiten und Leistungen geprägte Zugangschancen zu Ressourcen und sozialen Positionen herzustellen. Man muss allerdings zur Kenntnis nehmen, dass es soziale Gruppen gibt, deren Partizipationschancen auf diesem Wege nicht zu erhöhen sind und die daher Gefahr laufen, zu "Exkludierten" zu werden. Zum einen sind das diejenigen, die schlicht mangels vorhandener Fähigkeiten oder Motivation auch durch die beste Bildungspolitik keine berufliche Qualifizierung erhalten. Zum anderen droht insbesondere Menschen, denen aus welchen Gründen auch immer der Zugang zu auskömmlichen Berufskarrieren verwehrt war, die Exklusion durch Altersarmut. Man wird sich politisch weiter darauf einstellen müssen, dass diese Gruppen auf die dauerhafte Solidarität von Wohlfahrtsinstitutionen angewiesen sind, die ihnen ein Minimum an gesellschaftlicher Partizipation ermöglichen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. In anders ausgestalteten institutionellen Umfeldern wie auf Märkten, die von Monopolisierungstendenzen geprägt sind, ist es hingegen möglich, dass Schließungsprozesse meritokratischen Prinzipien zu stärkerer Geltung verhelfen.

  2. Vgl. Richard Breen/Ruud Luijkx, Social Mobility in Europe between 1970 and 2000, in: Richard Breen (ed.), Social Mobility in Europe, Oxford 2004, S. 37-75.

  3. Vgl. Kai S. Cortina et al. (Hrsg.), Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland, Hamburg 2008.

  4. Vgl. Bernhard Schimpl-Neimanns, Soziale Herkunft und Bildungsbeteiligung, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie (KZfSS), 52 (2000), S. 636-669.

  5. Vgl. Walter Müller/Reinhard Pollak, Warum gibt es so wenige Arbeiterkinder in Deutschlands Universitäten?, in: Rolf Becker (Hrsg.), Bildung als Privileg, Wiesbaden 2004, S. 311-343.

  6. Vgl. Ralf Dahrendorf, Bildung ist Bürgerrecht, Osnabrück 1965.

  7. 1975 erreichten die öffentlichen Bildungsausgaben mit 5,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ihren bis heute höchsten Stand seit Gründung der Bundesrepublik. 2004 lagen sie mit 4,3 Prozent des BIP allerdings unter dem OECD-Durchschnitt. Vgl. Klaus Klemm, Bildungsausgaben, in: K. S. Cortina et al. (Anm. 3), S. 245-280.

  8. Vgl. Karl Ulrich Mayer, Das Hochschulwesen, in: K. S. Cortina et al. (Anm. 3), S. 599-645.

  9. Vgl. Timo Ehmke/Nina Jude, Soziale Herkunft und Kompetenzerwerb, in: Eckhard Klieme et al. (Hrsg.), PISA 2009, Münster 2010, S. 231-254.

  10. Vgl. Heike Diefenbach/Michael Klein, "Bringing boys back in", in: Zeitschrift für Pädagogik, 48 (2002), S. 938-958. Allerdings wirken sich die Bildungsinstitutionen geschlechtsselektiv hinsichtlich der beruflichen Qualifikation aus: Mädchen und Jungen ergreifen sehr unterschiedliche Lehrberufe und auch Studienfächer, was eine spätere berufliche Segregation vorbereitet. Vgl. Kathrin Leuze/Susanne Strauß, Lohnungleichheiten zwischen Akademikerinnen und Akademikern, in: Zeitschrift für Soziologie, 38 (2009), S. 262-281.

  11. Vgl. Steffen Hillmert, Soziale Ungleichheit im Bildungsverlauf, in: R. Becker (Anm. 5), S. 69-97.

  12. Vgl. Michael Segeritz/Oliver Walter/Petra Stanat, Muster des schulischen Erfolgs von jugendlichen Migranten in Deutschland, in: KZfSS, 62 (2010), S. 113-138.

  13. Vgl. Raymond Boudon, Education, Opportunity and Social Inequality, New York 1974.

  14. Vgl. Ludger Woessmann, International Evidence on School Tracking, CESifo DICE Report, Nr. 1, 2009, S. 26-34.

  15. Vgl. Jörg Dollmann, Verbindliche und unverbindliche Grundschulempfehlungen und soziale Ungleichheiten am ersten Bildungsübergang, in: KZfSS, 63 (2011), S. 431-457.

  16. Vgl. Cornelia Kristen, Primary school choice and ethnic school segregation in German elementary schools, in: European Sociological Review, 24 (2008), S. 495-510.

  17. Vgl. Aage B. Sørensen, Processes of Allocation to Open and Closed Positions in Social Structure, in: Zeitschrift für Soziologie, 12 (1983), S. 203-224.

  18. Vgl. Hermann Gartner/Thomas Hinz, Geschlechtsspezifische Lohnungleichheit in Betrieben, Berufen und Jobzellen (1993-2006), in: Berliner Journal für Soziologie, 19 (2009), S. 557-575.

  19. Vgl. Frank Kalter, Auf der Suche nach einer Erklärung für die spezifischen Arbeitsmarktnachteile Jugendlicher türkischer Herkunft, in: Zeitschrift für Soziologie, 35 (2006), S. 144-160.

  20. Vgl. Ralf K. Himmelreicher/Christine Hagen/Wolfgang Clemens, Bildung und Übergang in den Ruhestand, in: KZfSS, 61 (2009), S. 437-452.

  21. Vgl. Karl Brenke/Klaus F. Zimmermann, Ältere auf dem Arbeitsmarkt, in: DIW Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 80 (2011), S. 11-31.

  22. Vgl. Jan Goebel/Markus M. Grabka, Zur Entwicklung der Altersarmut in Deutschland, in: DIW (Anm. 21), S. 101-118.

  23. Vgl. Martin Groß, Markt oder Schließung?, in: Berliner Journal für Soziologie, 19 (2009), S. 499-530.

  24. Diese sind an Zertifikaten orientiert. Nach Möglichkeit bilden diese erbrachte und zu erwartende Leistungen ab. Da Leistung jedoch unter Umständen nicht das einzige Zertifizierungskriterium ist, sind credentialistische und meritokratische Prinzipien nicht notwendig im Einklang miteinander.

  25. Vgl. Rainer Geißler/Sonja Weber-Menges, Überlegungen zu einer behutsamen Perestroika des deutschen Bildungssystems, in: Gudrun Quenzel/Klaus Hurrelmann (Hrsg.), Bildungsverlierer, Wiesbaden 2010, S. 557-584; Jan Paul Heisig/Johannes Giesecke, Zunehmende Arbeitsmarktrisiken für Geringqualifizierte, in: WSI-Mitteilungen, Nr. 1, 2011, S. 44ff.

Dipl.-Vw., M.A., geb. 1979; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Soziologie der Universität Tübingen (s.o.). E-Mail Link: v.lang@uni-tuebingen.de

Dr. rer. soc., geb. 1962; Professor für Makrosoziologie an der Universität Tübingen, Wilhelmstraße 36, 72074 Tübingen. E-Mail Link: martin.gross@uni-tuebingen.de