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Auszug: Vermögensteuer | Steuerpolitik | bpb.de

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Auszug: Vermögensteuer

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Langsam wird es ernst: Nach Ablauf der Übergangsfrist bis ins Jahr 2020 dürfen die Bundesländer laut Schuldenbremse grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen. Kurzfristige, konjunkturell bedingte Defizite sind zwar weiterhin erlaubt, müssen aber in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs wieder abgebaut werden. Mit dieser Perspektive scheint den Bundesländern die einst abgeschaffte Vermögensteuer der einfachste Weg, zusätzliche Steuereinnahmen zu erschließen – die Länder erhoffen sich mehr als 10 Milliarden Euro an Einnahmen. Die Begründung für die Wiedereinführung lautet immer wieder gleich: In Deutschland wird Vermögen niedrig besteuert. Das Aufkommen beträgt rund 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, was weniger als die Hälfte des OECD-Durchschnitts ist.

Zwar stimmen diese Zahlen, aber die Interpretation ist falsch. Denn im Ausland gibt es nur in ganz wenigen Staaten eine allgemeine Vermögensteuer. In Europa wird diese Steuer nur in Spanien, Frankreich, Norwegen und der Schweiz erhoben. Stattdessen ist in anderen Ländern die Grundsteuer oftmals viel höher als in Deutschland – schließlich werden hierzulande kommunale Leistungen für Müllentsorgung oder Abwasser über Gebühren bezahlt, im Ausland über die Grundsteuer. Mit einer klassischen Vermögensteuer hat das allerdings nichts zu tun, wird in der Diskussion aber leider immer wieder ins Feld geführt.

Auch die Hoffnung, dass eine Vermögensteuer mehr Umverteilung bringt, dürfte enttäuscht werden. Das gesamte Steueraufkommen beträgt aktuell rund 600 Milliarden Euro jährlich und würde durch die geplante Vermögensteuer um rund zwei Prozent steigen – zu wenig, um mit den Mehreinnahmen in breiten Bevölkerungskreisen Vermögen aufzubauen. Außerdem wollen die Bundesländer das Geld für ihre eigenen Haushalte und würden es nicht an die Bürger weiterleiten. Hinzu kommt noch ein hoher Verwaltungsaufwand für die Steuer, denn das Vermögen muss immer wieder neu zu Marktpreisen bewertet werden.

Statt die Wiedereinführung einer aus gutem Grund zu Grabe getragenen Steuer zu fordern, sollten die Bundesländer deshalb eine solide Haushalts- und Wirtschaftspolitik betreiben. Auf dieser Basis können die Prognosen der Steuerschätzung erreicht werden – nach ihr soll bis 2016 das jährliche Steueraufkommen um mehr als 90 Milliarden Euro steigen. Eine wachstumsfreundliche Politik kann also viel höhere Steuermehreinnahmen ermöglichen als die Wiedereinführung der Vermögensteuer.

Auszug aus: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, IW-Nachrichten vom 18.10.2012: Externer Link: www.iwkoeln.de/de/infodienste/iw-nachrichten/beitrag/vermoegensteuer-nur-gutes-haushalten-fuehrt-zum-ziel-94585?highlight=umverteilung (15. 2. 2013).

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