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Sousveillance: Wie umgehen mit der Bilderflut?

Matthias M. Becker

/ 12 Minuten zu lesen

Wer beobachtet wen? In den 1990er Jahren begann der kanadische Informatiker Steve Mann mit Digitalkameras zu experimentieren, die er an seinem Körper trug. Damals verbreitete sich gerade die Videoüberwachung im öffentlichen Raum, und das Interesse Manns galt der Gefährdung der Privatheit. Mit seiner ganz eigenen Überwachungspraxis versuchte er, die Blickrichtung umzudrehen. Zu diesem Zweck schnallte er beispielsweise eine Digitalkamera an seinen Kopf, die kontinuierlich sein Sichtfeld filmte und die Aufnahmen speicherte. Diese Praxis taufte er sousveillance, eine Wortschöpfung aus den französischen Worten für "unter" (sous) und "Überwachung" (surveillance).

Die "Überwachung von unten", die Mann in einem ästhetisch-künstlerischen Kontext vormachte, etabliert sich nun als massenhafte Praxis, etwa in den weltweiten sozialen Protesten seit 2008. Ob in Ägypten, Israel, Spanien oder den USA, stets sehen sich Polizisten in brenzligen Situationen von einer Schar Demonstranten umringt, die mit ihren Mobiltelefonen den Einsatz filmen. Aber nicht nur im Rahmen solcher politischer Mobilisierungen wächst die sousveillance. Bürgerrechtsgruppen in britischen und amerikanischen Großstädten beginnen, alle Möglichkeiten auszunutzen, die Smartphones und Internet bieten, um Polizeikontrollen im öffentlichen Raum zu dokumentieren.

Natürlich waren offene Polizeieinsätze im öffentlichen Raum schon immer sichtbar – für die direkt Anwesenden. Aber nun führt die Verschmelzung und massenhafte Verbreitung von Speicher- und Kommunikationstechnik zu einer "zweiten Sichtbarkeit der Polizeiarbeit", betont der australische Kriminologe Andrew John Goldsmith, nämlich als mediale Repräsentation. Weil aus Gesellschaften der Massenmedien inzwischen Gesellschaften geworden seien, in der die Massen Medieninhalte produzieren, entstehe eine neue Qualität der Transparenz. Fast jeder Demonstrant und jeder Passant trage in Gestalt seines Mobiltelefons eine internetfähige Kamera in seiner Tasche. Dadurch entgleite den Polizeibehörden tendenziell die Kontrolle über ihre Außendarstellung, argumentiert Goldsmith. Die Verbindung aus Internet und tragbaren elektronischen Geräten kann unter bestimmten Umständen eine Daten- und Bilderflut auslösen, durch die Polizeibehörden unter Druck geraten. Sie sehen sich einer neuen, von ihnen nicht unbedingt erwünschten Transparenz ausgesetzt. Was bedeutet sousveillance für das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung?

Steve Mann stellte seine Überwachung offen zur Schau, um die technischen Anlagen ins Bewusstsein zu rufen, die unser Verhalten beobachten und aufzeichnen. Er strebte eine Art "Waffengleichheit" zwischen den Beobachtern und den Beobachteten an. Die Praktiken der sousveillance, von denen hier die Rede ist, zielen dagegen keineswegs auf Überwachungskritik. Im Gegenteil, sousveillance forciert die Überwachung und verallgemeinert den Gebrauch der entsprechenden Medien im öffentlichen Raum. Sie zielt auf nicht weniger als auf eine dauerhafte und umfassende Kontrolle des staatlichen Exekutivorgans Polizei. Im Folgenden werden einige dieser Überwachungspraktiken anekdotisch beschrieben. Gemeinsam ist ihnen, dass sie das Internet und tragbare elektronische Geräte nutzen, um Aktionen von Polizisten zu dokumentieren und unter Umständen zu veröffentlichen. Sie unterscheiden sich nach den Beweggründen ihrer Betreiber sowie ihrem zeitlichem Horizont: Während in manchen Fällen die digitalen Aufnahmen lediglich dem Selbstschutz dienen, etwa um Beweismittel für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen zu sichern, sollen sie in anderen Fällen das polizeiliches Handeln insgesamt delegitimieren. Manche entstehen spontan im Zuge einer "Empörungskaskade" (Goldsmith), andere zielen durch (Teil-)Automatisierung und Vernetzung auf eine möglichst umfassende und repräsentative Dokumentation.

Politischer Druck durch Bilderfluten

Unter der Parole "Umzingelt den Kongress!" initiierten spanische Regierungsgegner im September 2011 eine Menschenkette rund um das Parlament in Madrid, um gegen weitere Sozialkürzungen zu protestieren. Im Zuge dessen kam es besonders in der Nacht zum 26. September zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Auf beiden Seiten wurden zahlreiche Menschen verletzt; es entstand hoher Sachschaden. Praktisch zeitgleich begannen Videoaufnahmen der Konfrontationen zu zirkulieren. Während sich die Aufmerksamkeit der berichtenden Fernsehsender auf die Auflösung der "Blockade" des Parlaments konzentrierte, lieferten Amateurvideos Szenen "vom Rande des Geschehens", dafür mit hohem symbolischen Gehalt und wirksamer Bildsprache.

Ein häufig reproduzierter Film beispielsweise zeigt, wie Sondereinsatzkräfte im Innern eines Bahnhofs Gummigeschosse einsetzen. Andere Aufnahmen zeigen einen Gastwirt in der Innenstadt Madrids, der flüchtenden Demonstranten Schutz in seinem Lokal bietet und sich mit erhobenen Händen den Polizisten in den Weg stellt, die ihnen nachsetzen wollen. Über soziale Netzwerke und Blogs verbreiteten sich diese Filme und wurden teilweise von Fernsehsendern und Online-Redaktionen etablierter Medien übernommen. Internetnutzer teilten diese von den Leitmedien aufbereiteten Darstellungen abermals. Eine Internetsuche mit den spanischen Worten für "Polizei", "25. September" und "Madrid" liefert ein halbes Jahr später immer noch 1,2 Millionen Filme, ein großer Teil davon Amateuraufnahmen – verwackelte Bilder mit schriller, übersteuerter Tonspur, die stets die Gewaltanwendung der Polizisten in den Fokus nehmen: eine wahre Bilderflut polizeilicher Gewalt.

In den folgenden Tagen setzten diese Aufnahmen nicht nur die Regierung unter Druck, sondern auch die Polizeiführung. Eine knappe Woche später kündigte Ignacio Cosidó, der Generaldirektor der spanischen Polizei, in einer Rede an, die Regierung werde demnächst ein Gesetz erlassen, dass "die Aufnahme, Wiedergabe und Bearbeitung von Bildern, Tönen und Daten von Mitgliedern der Sicherheitskräfte und Staatsbeamten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben" verbieten werde. Diese Ankündigung sorgte abermals für Empörung, und Innenminister Jorge Fernández Diaz betonte daraufhin, dass das Verbot "vor allem" für Antiterroreinsätze gelten solle. Bislang hat die Regierung allerdings keine Schritte unternommen, um diese Idee umzusetzen. Ein generelles Verbot von Aufnahmen von Polizeieinsätzen wäre nach Einschätzung spanischer Bürgerrechtsexperten mit der Verfassung des Landes ohnehin nicht vereinbar. Immerhin zeigt die Ankündigung Cosidós und Diaz, wie sehr die Bilderfluten aus dem Netz Politiker mittlerweile beeindrucken.

Mediale Eskalationsmomente

Solche Phänomene werden häufig mit Ausdrücken wie "Empörungskaskaden" oder "Internet-Tsunamis" beschrieben. Gekennzeichnet sind sie durch eine sich aufschaukelnde Dynamik. Bilder und Meldungen sind sofort verfügbar und verbreiten sich "viral". Eine große Anzahl von Rezipienten leitet sie in Sozialen Netzwerken wie Facebook weiter oder publiziert sie selbst, wodurch die Zahl der Kopien exponentiell wächst. Die Onlinenetzwerke bieten außerdem die Möglichkeit, schnell und kostenfrei Anlaufstellen zu bieten, um Protest zu bündeln und Empörung zu äußern. Das enorme Volumen solcher Bilderfluten wird auch im folgenden Beispiel deutlich: Während des G20-Treffens 2009 in London kam ein britischer Bürger zu Tode, nachdem er von einem Polizisten geschlagen worden war. Die daraufhin eingesetzte Untersuchungskommission wertete insgesamt 1200 Stunden Filmaufnahmen von 220 Mobiltelefon- und Überwachungskameras aus.

Auch wenn die Empörungskaskaden vielfach überraschend aufwallen, bleiben sie doch den Strukturgesetzen der medialen Öffentlichkeit unterworfen. Zunächst müssen sie Interesse bei Nutzerkreisen finden, die über persönliche Bekanntschaft oder politische Neigungsgruppen hinausgehen. Um im Bild der "Flut" zu bleiben: Sie dürfen nicht versickern. Unter bestimmten Umständen werden sie dann von den professionalisierten Nachrichtenmedien aufgegriffen. Wie im Fall der Ereignisse in Madrid 2011 verstärkt die Aufmerksamkeit der Leitmedien wiederum die Aktivitäten der "Bürgerjournalisten". Die Rolle der traditionellen Nachrichtenmedien ist nicht zu überschätzen, gerade im Fall von Amateuraufnahmen von Polizeigewalt. Das bedeutet aber auch, dass sie die entsprechenden Aufnahmen nur nutzen, wenn sie "Nachrichtenwert" besitzen. Nach der klassischen Analyse des Journalisten und Medienwissenschaftlers Walter Lippmann beruht der Wert einer Nachricht auf Eigenschaften wie "Überraschung", "Prominenz", "Nähe" (bzw. Bedeutsamkeit für das Zielpublikum) und "Konflikt". Der letzte Punkt ist bei Darstellungen von gewaltsamen Auseinandersetzungen zweifellos gegeben. Allerdings sind im Netz beliebig viele Filme mit entsprechenden Aufnahmen zu finden, und eine Flut immer gleicher Bilder führt bekanntermaßen eher zu Abstumpfung und Desinteresse. Sowohl Laien als auch Journalistinnen und Journalisten beachten Bilder der Polizeigewalt in der Regel nur im Kontext eines bestimmten, als relevant bewerteten Ereignisses. Erst das mehr oder weniger zufällige Zusammentreffen solcher Faktoren ermöglicht eine Empörungskaskade, wie auch das folgende Beispiel zeigt.

Fast in jedem Jahr kommt es am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg im Umfeld linksradikaler Demonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten, Anwohnern und Polizei. Im Jahr 2010 verbreitete sich innerhalb kurzer Zeit eine Videoaufnahme eines Polizeieinsatzes, die ab dem 2. Mai auf Youtube abrufbar war. Mit einer Länge von nur 36 Sekunden zeigt der mit einem Mobiltelefon aufgenommene Film, wie eine Menschenmenge vor anrückenden Polizisten zurückweicht, zunächst langsam, dann rennend. Ein Demonstrant, der in dem Gedränge offenbar zu Boden gestürzt ist, liegt ihnen im Weg. Ein Beamte versetzt ihm im Vorbeilaufen einen Tritt gegen den Kopf. Am nächsten Tag wurde dieses Video unter anderem von "Bild.de" und "Spiegel Online" aufgegriffen, in letzterem Fall mit einem erklärenden und kommentierenden Sprechertext unterlegt. Die Berliner Polizei leitete sofort ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten ein. Der in dem Video gezeigte Polizist offenbarte sich daraufhin einem Vorgesetzten. Sechs Monate später wurde er wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der Fall illustriert, wie viele Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Aufnahmen von Laien öffentlich wirksam werden. Denn üblicherweise liefern die Demonstrationen am 1. Mai den bundesweit agierenden Redaktionen einen verlässlichen Bilderstrom von "Straßenkampfszenen". 2010 gab es aber vergleichsweise wenige gewalttätige Auseinandersetzungen – und daher kaum verwertbare Aufnahmen. Dieser Mangel an Bildmaterial trug dazu bei, dass das betreffende Video von etablierten und einflussreichen Medien aufgegriffen wurde. Ihre Wahl fiel wiederum nicht zufällig auf die verwackelten Aufnahmen, sondern wegen einer starken Bildsymbolik. Die behelmten und stark gepanzerten Polizisten in der gezeigten Szene sind selbst keinem Angriff ausgesetzt. Der Demonstrant liegt dagegen am Boden und wirkt eher hilflos als bedrohlich. Der Tritt des Polizisten gegen seinen Kopf ist gezielt, aber beiläufig. Diese Gewalthandlung wirkt umso brutaler, weil der Beamte nicht stehen bleibt, sondern weiterläuft. Hier wird nicht "unmittelbarer Zwang" eingesetzt, um etwas durchzusetzen. Die Handlung wirkt sinnlos.

Es ist eine Art Herdenverhalten der Internetnutzer, das solche Bilderfluten in Gang setzt. Die Kommunikationswissenschaftlerin Elisabeth Noelle-Neumann bezeichnete mit dem Ausdruck "Schweigespirale" ein ähnliches Phänomen in der medialen Kommunikation: Sie argumentierte, Menschen neigten grundsätzlich dazu, sich der Meinung anzuschließen, die sie für die Mehrheitsmeinung halten. Folglich werde die Meinung der Minderheit weniger geäußert, weshalb sie weniger geteilt werde, weshalb sie weniger geäußert werde, und so weiter. Empörungskaskaden im Netz ähneln auf den ersten Blick dieser Dynamik, wenn auch in die entgegengesetzten Richtung: Was viele empört, empört noch mehr. Sich der aufwallenden Empörung eines shitstorms anzuschließen, ist simpel und ohne Aufwand möglich. Gleichzeitig trägt jede und jeder dazu bei, die Aufmerksamkeitslawine weiter wachsen zu lassen. Ob oder wie stark mediale Eskalationseffekte wie die "Schweigespirale" tatsächlich Einstellungen verändern (wovon Elisabeth Noelle-Neumann überzeugt war), ist aber bis heute umstritten. Sicher ist, dass sie das mediale agenda setting beeinflussen, die Auswahl der Themen, die öffentlich repräsentiert und also diskutiert werden. Eine Bilderflut wie die oben beschriebene bestimmt also möglicherweise nicht, was die Rezipienten denken, sicher aber, was sie zu sehen bekommen.

Teilautomatisierte Sousveillance

Empörungswellen branden auf und verebben wieder. Andere Formen der sousveillance dagegen werden dauerhaft mit dem Ziel betrieben, juristischen Druck zu entfalten, das heißt Polizeigewalt vor Gericht zu bringen. Die fortgeschrittensten Versuche dieser Art kommen aus den USA und Großbritannien. Ihr Anlass ist eine umstrittene polizeiliche Taktik, die als "Stop & Search" und "Stop & Frisk" bekannt ist: Passanten werden im öffentlichen Raum angehalten und durchsucht. Rechtlich muss es für diese Maßnahme keinen konkreten Anlass geben, allerdings hinreichende Verdachtsmomente. Aus der Perspektive der Polizeiführung dient dieses Vorgehen dazu, einen gewissen Verfolgungsdruck gegen Delikte wie illegalen Waffenbesitz und Drogenhandel aufzubauen. Aus der Perspektive vieler Betroffener sind die Kontrollen Schikane und, weil sie ganz überwiegend Nicht-Weiße treffen, Ausdruck einer rassistischen Polizeipraxis. Gerade in armen und migrantisch geprägten Vierteln sorgen die Durchsuchungen für Verbitterung.

Im Jahr 2010 veröffentlichten drei Londoner Programmierer eine "Stop & Search App", ein kleines kostenloses Programm für Mobiltelefone. Es besteht aus einem digitalen Fragebogen, mit dem Informationen über die Durchsuchung erhoben werden, darunter Datum, Uhrzeit, Dienstnummer des kontrollierenden Polizisten und der Ort. Nachdem die Nutzer das ausgefüllt haben, bewerten die Benutzer ihre Behandlung durch die Polizei. Zu dem Programm gehört auch ein kurzer juristischer Ratgeber. Als eine neue Version des Programms vor einem Jahr veröffentlicht wurde, reagierte die Londoner Polizei zunächst durchaus positiv. Simon Rose, ein Sprecher der Metropolitan Police, sagte in einem Interview: "Ich wünsche diesem Projekt Erfolg. Wenn uns Bürger ihre Erfahrung mitteilen, werden wir dieses Feedback nutzen, um herauszufinden, wo wir unsere Praxis verbessern können." Nicht begeistert war die Polizei allerdings von der Möglichkeit, die Orte zu veröffentlichen, an denen Straßenkontrollen stattfinden. Grundsätzlich erreicht die Bereitschaft der Polizei zur Transparenz ihre Grenze spätestens dann, wenn sie ihren Spielraum für taktische Entscheidungen eingeschränkt sieht.

Das gilt auch für ein ähnliches Projekt aus New York: Die "Stop & Frisk App" von der New York Civil Liberties Union (NYCLU) benutzt ebenfalls Geodaten, um Nutzer in einem gewissen Umkreis über Polizeikontrollen zu informieren. Dies diene aber, wie der Programmierer Jason van Anden betont, nur dazu, Zeugen für mögliche Übergriffe der Polizei zu mobilisieren. "Kriminelle können unser Programm nicht für ihre Zwecke benutzen", sagt er. Zugleich können Videoaufnahmen automatisiert übertragen werden. Laut NYCLU wurden bis Februar 2013 etwa 200 Filmaufnahmen übertragen. "Unserer Anwälte schauen sich alle Aufnahmen an, um zu prüfen, ob wir juristische Schritte unternehmen", erklärt die Pressesprecherin Jennifer Carniq. Bisher war das allerdings nicht der Fall.

Sowohl das Londoner als auch das New Yorker Projekt haben eine politische Stoßrichtung. Gleichzeitig zielt die Dokumentation auf eine mögliche gerichtliche Verwertung. Damit professionalisieren die Programme eine Praxis, die Menschen überall auf der Welt betrieben haben, seit die entsprechenden Speichermedien erhältlich sind. Ein instruktives Beispiel dafür sind die russischen Autofahrer. Seit einigen Jahren haben viele von ihnen Digitalkameras in ihren Wagen installiert, die sie (mit eingeblendetem Datum und Uhrzeit) ständig laufen lassen, um sich unter anderem gegen Erpressungsversuche von Verkehrspolizisten zu schützen.

Von Polizisten dagegen werden Versuche, ihr Vorgehen filmisch zu dokumentieren, häufig als Provokation empfunden. Zunehmend wird auch vor Gericht verhandelt, in welchen Fällen solche Aufnahmen erlaubt sind. Ermöglicht die "Überwachung von unten" eine demokratischere und effektivere Kontrolle? "Geräte werden interessant, wenn sie technisch langweilig geworden sind", lautet ein Merksatz des amerikanischen Autors Clay Shirky über das Verhältnis von technologischer und kultureller Innovation. Wenn alle posten, bloggen und twittern, wird die Faszination durch die Technik in den Hintergrund treten, und mit der massenhaften Aneignung werden kreative (das heißt: unvorhergesehene) Nutzungsformen entstehen. Noch steht die Technik im handgreiflichen Sinn, stehen die Apparate im Vordergrund. Welche Wege sich die Bilderflut bahnen wird und an welchen Stellen institutionelle Dämme eingezogen werden, ist aber noch nicht ausgemacht.

Sprechen Bilder für sich?

Auch Aufnahmen authentischer Ereignisse sind nicht objektiv, schließlich zeigen sie nur eine Perspektive und weder die vorherigen, noch die folgenden Ereignisse. Ton und Bilder können manipuliert, bestimmte Momente durch Vergrößerung und Verlangsamung hervorgehoben werden. Ob vor Gericht oder in der Öffentlichkeit – was eine bestimmte Amateuraufnahme aussagt, bleibt umstritten. Bilder sagen bekanntlich mehr als tausend Worte – aber sie sagen eben nicht allen Betrachtern dasselbe.

Dennoch erzeugen solche Aufnahmen einen Rechtfertigungsdruck. Wenn Amateuraufnahmen von polizeilicher Gewalt zum Skandal werden oder juristische Folgen haben, sind die Behörden gezwungen, "Krisenkommunikation" zu betreiben. Dann lautet eine gängige Argumentation, die Aufnahmen seien missverständlich. Die Aussagekraft der Bilder in Zweifel zu ziehen, ist als kommunikative Strategie aber wenig wirksam. Die Notwendigkeit einer Rechtfertigung wird so eingestanden, ohne mit entsprechenden entlastenden Fakten aufwarten zu können. Das Argument wirkt schwach – und zwar umso schwächer, je drastischer die dokumentierte Gewaltanwendung ist. Daher ist davon auszugehen, dass die polizeiliche Medienarbeit sich weiter professionalisieren wird.

Es wäre naiv, die Frage nach der gesellschaftspolitischen Wirkung der Bilder von ihrer Wirklichkeitstreue abhängig zu machen. Die "referentielle Funktion", wie der Sprachwissenschaftler Roman Jakobson es genannt hat, ist nur ein Aspekt der Darstellung von Polizeigewalt, möglicherweise nicht der wichtigste. Es kommt keineswegs nur darauf an, ob das betreffende Ereignis realistisch getroffen wird. Denjenigen, die solche Bilder verbreiten, geht es ebenso um die Sender und Empfänger: Sie drücken ihre eigene Empörung aus und appellieren an die Betrachter, sich ihnen anzuschließen.

Wenn also die Bilder ihren Betrachtern nicht notwendigerweise kommunizieren, dass es sich tatsächlich um skandalöse Vorgänge handelt, so kommunizieren sie doch zumindest, dass ihre Verbreiter davon überzeugt sind, Skandalöses zu verbreiten. Es handelt sich also um einen Versuch eines agenda setting von unten. Möglicherweise ist dieser Aspekt das eigentlich Entscheidende, wenn Bürger das Handeln der Polizei dokumentieren und veröffentlichen. Sie sind Ausdruck des Selbstbewusstseins von Mediennutzern, die, mit der Polizei konfrontiert, darauf beharren, der eigentliche Souverän zu sein.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. beispielsweise Steve Mann, ‘Smart Clothing’: Wearable Multimedia Computing and ‘personal imaging’ to Restore the Technological Balance Between People and Their Environments, in: Proceedings of the Fourth ACM International Conference on Multimedia, February 1997, S. 163–174.

  2. Vgl. Andrew John Goldsmith, Policing’s New Visibility, in: British Journal of Criminology, 50 (2010) 5, S. 914–934.

  3. Der gelegentlich genutzte Ausdruck "Gegenüberwachung" ist missverständlich, weil dieser die Störung von Überwachungspraktiken bezeichnet, während sousveillance lediglich eigene Bilder produziert, die der Kontrolle der Institution Polizei entzogen sind.

  4. Die Entwicklung der Kommunikationstechnik geht bekanntlich dahin, den Unterschied zwischen beidem immer weiter zu verwischen – ist also ein retweet ein Publizieren oder ein Weiterleiten?

  5. Vgl. A.J. Goldsmith (Anm. 2), S. 923.

  6. Diese Art der Verwertung von Laien-Aufnahmen verbreitet sich zunehmend. Wenn "Amateurvideos auftauchen", profitieren professionelle Nachrichtenmedien von interessanten Aufnahmen, die sie nichts kosten, und kommen gleichzeitig ihrer "redaktionellen Verantwortung" nach, indem sie die Objektivität der Aufnahmen in Zweifel ziehen beziehungsweise die Aufnahmen in den Kontext der Ereignisse einordnen.

  7. Tritt gegen Demonstranten: Verdächtiger Polizist stellt sich, 3.5.2010, Externer Link: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/-a-692762.html (5.3.2013).

  8. ‘Stop and search’ app for UK youngsters, 12.6.2012, Externer Link: http://www.aljazeera.com/video/europe/2012/06/2012612144315611644.html (5.3.2013).

  9. Vgl. Dean Wilson/Tanya Serisier, Video Activism and the Ambiguities of Counter-Surveillance, in: Surveillance & Society, 8 (2010) 2, S. 166–180, hier: S. 173ff.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Matthias M. Becker für bpb.de

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M.A., geb. 1971; Journalist und Radioautor, Autor von "Datenschatten – Auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft?" (2010). Externer Link: http://www.textarbeit.net