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Ewiger Frieden? | 70 Jahre Kriegsende | bpb.de

70 Jahre Kriegsende Editorial 8. Mai 1945: Eine internationale Perspektive Ewiger Frieden? Zur Bedeutung und Haltbarkeit von Nachkriegsordnungen Zwischenzeit 1945 bis 1949. Über jüdische und andere Konstellationen Kriegsende in Frankreich Mythos "Trümmerfrau": deutsch-deutsche Erinnerungen Wehrmachts- und Besatzungskinder: Zwischen Stigmatisierung und Integration Der Frankfurter Auschwitz-Prozess. Ein Rückblick 50 Jahre nach dem Urteil Das Kriegsende als Erinnerungsort der extremen Rechten

Ewiger Frieden? Zur Bedeutung und Haltbarkeit von Nachkriegsordnungen - Essay

Gabriele Metzler

/ 16 Minuten zu lesen

Seit der Frühen Neuzeit lassen sich in Friedensordnungen nach Kriegen wiederkehrende Grundzüge erkennen. Wie ist die Ordnung nach 1945 in diesem Kontext zu bewerten?

1945 war das Jahr, in dem die größten Fortschritte in der Geschichte der Menschheit erreicht werden konnten. Dieses Jahr brachte den Sieg über das faschistische Deutschland, es brachte das Ende der bösartigen Herrschaft Japans. Und es brachte einen bedeutenden Auftakt für die Organisation des Weltfriedens." Mit diesen Worten bilanzierte US-Präsident Harry S. Truman, was im Frühjahr und Sommer 1945 auf internationaler Bühne ausgehandelt worden war. Der Zweite Weltkrieg hatte mit dem alliierten Sieg über Deutschland, Japan und deren Verbündete ein Ende gefunden; das Potsdamer Abkommen hatte eine Grundlage für die europäische Nachkriegsordnung geschaffen, und auch im asiatischen Raum waren Konturen einer künftigen Ordnung deutlich erkennbar geworden. Große Hoffnungen richteten sich auf die neu gegründeten Vereinten Nationen, die sich zu einem Forum friedlicher Konfliktaustragung entwickeln sollten.

In der Tat markiert das Jahr 1945 eine tiefe Zäsur in der Geschichte der internationalen Beziehungen der Neuzeit. Hier erfolgten wesentliche Weichenstellungen, die die Entwicklung der Gesellschaften in Ost- und Westeuropa, aber auch in Asien und Teilen Afrikas für die folgenden Jahrzehnte dauerhaft beeinflussen sollten. Dabei basierte die Nachkriegsordnung nach 1945 nur zu Teilen auf positivem Recht in Gestalt von Friedensverträgen; mehr als nur eine Frage der internationalen Politik hingegen wurde fürs Erste durch die normative Kraft faktischer Entwicklungen entschieden. Wie ist diese Nachkriegsordnung aus heutiger Perspektive einzuschätzen? Inwieweit führte sie ältere Traditionen der Konfliktbeendigung fort und ist mit früheren großen Friedensschlüssen vergleichbar? Inwiefern setzte sie neue Akzente in den internationalen Beziehungen? Wie haltbar war diese Ordnung, und was ist von ihr übrig geblieben? Diesen Fragen widmet sich dieser Essay, in dem ich den Schwerpunkt auf Europa und die westliche Welt lege, damit jedoch immer globale Perspektiven zu verbinden suche. Der Fokus richtet sich auf die jeweiligen grundlegenden ordnungspolitischen und normativen Entscheidungen, hinter die eine gründliche Analyse territorialer und sonstiger Bestimmungen der jeweiligen Vereinbarungen an dieser Stelle zurücktreten muss.

1648 – 1815 – 1919 – 1945: Neuzeitliche Nachkriegsordnungen

Die 1945 begründete Nachkriegsordnung reiht sich ein in eine lange historische Linie von Bemühungen, nach kriegerischen Auseinandersetzungen die internationalen Beziehungen zu restabilisieren. Als neuzeitlicher Auftakt derartiger Bemühungen ist ohne Zweifel der Westfälische Friede von 1648 anzusehen, der den Schlusspunkt des Dreißigjährigen Krieges markiert. In den Friedensverträgen von Münster und Osnabrück sowie den in Nürnberg 1649/50 ausgehandelten Rezessen wurde das Fundament der modernen Staatenbeziehungen gelegt. In der historischen Forschung wird der Westfälische Friede durchaus kontrovers gedeutet, wie im Übrigen auch der Charakter der ihm vorangegangenen kriegerischen Auseinandersetzungen umstritten ist – waren sie Ausdruck eines primär (macht)politischen oder eher eines religiösen Konflikts? An zwei wirkmächtigen Weichenstellungen durch den Westfälischen Frieden wird man gleichwohl nicht vorübergehen können: die Verregelung konfessioneller Konflikte und die Grundlegung des neuzeitlichen Völkerrechts mit seinem Kern, der gleichberechtigten Souveränität aller Staaten.

Insbesondere durch das Instrumentum Pacis Osnabrugense, den Osnabrücker Friedensvertrag vom 24. Oktober 1648, wurden konfessionelle Konflikte entschärft; protestantische und katholische Kurfürsten, Fürsten und Stände wurden gleichgestellt. Man kann die langfristige Bedeutung dieser Regelung kaum überschätzen, beendete sie doch nicht nur die über ein Jahrhundert währenden, immer wieder blutigen Auseinandersetzungen, sondern begründete darüber hinaus eine Tradition des paritätisch organisierten Interessenausgleichs, die sich in Deutschland bis in die (neo)korporatistischen Arrangements des späten 20. Jahrhunderts verfolgen lässt. Der Historiker Heinz Schilling erkennt in diesen Regelungen einen "rechtlichen und institutionellen Schutzwall gegen den konfessionellen ‚Bürgerkrieg‘", woraus sich eine Signatur des neuzeitlichen Europa gebildet habe.

Mochte der Westfälische Friede auf der einen Seite langfristig friedensstiftende Wirkungen erzielt haben, so fällt seine Bilanz auf der anderen Seite gemischter aus, wenn wir auf die zweite Entwicklung sehen, die sich mit ihm Bahn brach. Die Friedensverträge von 1648 begründeten den modernen souveränen Staat; das Westphalian system spielt auch in der aktuellen politikwissenschaftlichen Forschung noch eine gewichtige Rolle. Vorstellungen einer Universalmonarchie, wie sie bis dato immer wieder die europäische Politik bestimmt hatten, wurden damit obsolet. Die Beziehungen zwischen den souveränen Staaten Europas wurden in der Folgezeit zudem im Medium des Ius Publicum Europaeum (europäisches öffentliches Recht) auf eine sich konsolidierende rechtliche Basis gestellt, was durchaus stabilisierende Wirkungen hatte. Allerdings ließen sich mit der Leitvorstellung der Souveränität auch machtpolitische Interessen der entstehenden Staaten problemlos verbinden. Der bemerkenswert kriegerische Charakter des 18. Jahrhunderts hat hier zu einem guten Teil seinen Ursprung. Auf mittlere Sicht gelang es daher nicht, auf der Basis des Westfälischen Friedens eine dauerhaft stabile und friedliche Ordnung in Europa zu schaffen.

Mit der Französischen Revolution gegen Ende des 18. Jahrhunderts veränderte sich der Charakter des Krieges in Europa fundamental. Er war nun nicht mehr eine Angelegenheit der Fürsten und Dynastien, sondern mit der französischen levée en masse, der massenweisen Einziehung junger Männer in die Armee, brach sich erstmals der Volkskrieg Bahn. Die Eindämmung der Revolution war daher eines der zentralen Themen des Wiener Kongresses von 1814/15, auf dem sich die Staatsmänner und Diplomaten Europas über eine neue Ordnung nach den Erfahrungen der Revolutions- und napoleonischen Kriege zu verständigen suchten. Indem die Dominanz der vier, ab 1818 wieder fünf Großmächte zementiert wurde, bestätigte die Wiener Kongressakte einerseits eine Struktur der internationalen Beziehungen, wie sie sich seit dem Hubertusburger Frieden von 1763 herausgebildet hatte. Andererseits bereitete sie mit dem System europäischer Kongresse Formen der kooperativen Konfliktbearbeitung den Weg, der durchaus zukunftsträchtig schien. Bevor Konflikte eskalierten, sollten Zusammenkünfte der europäischen Staatsmänner sie auf dem Verhandlungsweg entschärfen. Tatsächlich ließen sich auf diese Weise einige Erfolge erzielen, ehe ab 1820 Differenzen zwischen den europäischen Großmächten über die Frage aufbrachen, inwieweit das von allen geteilte Interesse an Revolutionsprophylaxe gemeinsame (oder gemeinsam veranlasste) Interventionen in anderen Staaten notwendig und legitim erscheinen ließen. Dies diskreditierte die Wiener Ordnung nicht nur in den Augen der erstarkenden liberalen und nationalen Bewegungen in Europa; im Zeitalter der Nationalstaaten trat mehr und mehr die Verfolgung nationaler Eigeninteressen gegenüber Formen kooperativer Konfliktregulierung in den Vordergrund. Den Krimkrieg (1853–1856) konnte die Wiener Ordnung nicht mehr verhindern; und Ansätze nach dessen Ende, das Konferenzsystem zu reetablieren, blieben erfolglos.

Spätestens nach der Gründung des Deutschen Reiches und des bald folgenden Einsetzens imperialer Konkurrenzen zwischen den europäischen Mächten erodierten die Instrumentarien kooperativer Konfliktaustragung zusehends. Zwar ließen sich koloniale Streitigkeiten gelegentlich durch Absprachen zwischen den europäischen Mächten – auf Kosten Afrikas und Asiens – klären, doch strukturbildend für die internationalen Beziehungen wirkte dies nicht mehr. Gleichwohl gelang es, die kriegerischen Auseinandersetzungen, zumal zwischen Europäern, einzuhegen. Dieter Langewiesche hat mit Recht auf den relativen Rückgang der Kriegsgewalt im Europa des 19. Jahrhunderts hingewiesen, deren Ursachen er vor allem in der zunehmend systematisch erfolgenden und rechtlich kodifizierten Trennung von Kombattanten und Nicht-Kombattanten ausmacht. Doch der Beginn des Ersten Weltkrieges und die folgenden vier Jahre, in denen er sich zum ersten totalen Krieg auswuchs, machten diese Entwicklung zunichte.

Die Protagonisten der Pariser Vorortkonferenzen standen vor immensen Herausforderungen, als sie sich 1919/20 an die Aushandlung einer neuen Nachkriegsordnung machten. Was am Ende der Verhandlungen festgeschrieben wurde, hatte von allen hier behandelten Friedensordnungen die kürzeste Geltungsdauer und die am heftigsten umkämpfte Legitimation. War im Westfälischen Frieden die Souveränität von Staaten die Leitvorstellung gewesen, so nahm in Paris das Selbstbestimmungsrecht der Völker einen vergleichbaren Rang ein. Sein wichtigster Advokat war der US-amerikanische Präsident Woodrow Wilson, der mit seinen "14 Punkten" vom 8. Januar 1918 markante Konturen der kommenden internationalen Ordnung gezeichnet hatte. Wilson war es auch, der mit dem Konzept des Völkerbundes die älteren Ansätze kooperativer Konfliktregulierung aufgriff und ihnen eine zeitgemäße Form zu geben suchte. Doch auch der Völkerbund konnte die drängenden Probleme dieser Zeit nicht einhegen: nicht die Staatenkonkurrenz in Europa und Asien, nicht den Revanchismus und Revisionismus der Kriegsverlierer, nicht die Fundamentalpolitisierung der europäischen Gesellschaften (nicht zuletzt bewirkt durch die Russische Revolution) und auch nicht die Krise der europäischen Hegemonie in Afrika und Asien. Auch gelang es nicht, den Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Souveränität der Staaten und dem Prinzip ihrer territorialen Integrität für alle Konfliktparteien zufriedenstellend zu lösen.

Es wäre gewiss zu deterministisch argumentiert, würde man die Nachkriegsordnung von 1919 als von Anbeginn zum Scheitern verurteilt sehen; doch lassen sich die schweren Belastungen, die zu jeder Zeit auf ihr lagen, nicht leugnen. Als die Verwerfungen infolge der Weltwirtschaftskrise hinzutraten, etablierte sich allerorten eine nationalfixierte Interessenpolitik, die durch die weithin bestehende Bereitschaft, für deren Durchsetzung auch Kriege zu führen, zusätzlich angeheizt wurde. Treibende Kräfte dieser Entwicklung waren das nationalsozialistische Deutschland und Japan, doch auch andere Staaten hatten durchaus Interesse an einer grundlegenden Revision der Ordnung von 1919. Im Sommer 1939 schien es ihnen, als böte sich eine hervorragende Chance dazu.

Als der Zweite Weltkrieg sechs Jahre später zu Ende ging, hatte sich die Welt grundstürzend gewandelt. An eine Rückkehr zum status quo ante bellum war nicht zu denken, keiner der an Kapitulation und anschließenden Verhandlungen Beteiligten konnte sich vorstellen, dass man die alte Welt würde wiederherstellen können. Dazu waren die Verheerungen, die Verbrechen, die moralischen Verwüstungen zu gewaltig. Daraus zogen die Architekten der Nachkriegsordnung von 1945 ihre Konsequenzen: Mochten auch nicht alle dem Optimismus Franklin D. Roosevelts mit seiner One-world-Formel folgen (also der Einsicht, dass alle Staaten voneinander abhingen und folglich kooperieren sollten), so bestand doch Einigkeit darin, eine Rückkehr des entfesselten Nationalismus zu verhindern und möglichem Revanchismus der Kriegsverlierer von Anfang an den Boden zu entziehen, indem man sie dauerhaft militärisch schwächte und unter internationale Kontrolle stellte.

Doch als es an die konkrete Ausgestaltung der internationalen Sicherheitsarchitektur ging, wurde deutlich, dass die Einigkeit der Kriegskoalition schon bald enden würde. Das territorial konfigurierte Sicherheitskonzept der Sowjetunion in Europa, das einen Cordon moskautreuer Staaten an der sowjetischen Westgrenze in Ostmitteleuropa vorsah, wurde auf westlicher Seite vornehmlich als Programm territorialer Expansion und politisch-militärischer Durchdringung dieses Raumes wahrgenommen. Vergleichbare Differenzen gab es in Asien. Ganz allgemein belastete die Verhandlungen 1945, dass machtpolitische und territoriale Konflikte mit dem seit 1917 ordnungspolitisch-ideologischen Konflikt zwischen der Sowjetunion auf der einen sowie den USA und Großbritannien auf der anderen Seite verschmolzen. Vor diesem Hintergrund ließen sich 1945 auch keine tragfähigen Lösungen für die nukleare Frage finden, die mit den Zerstörungen von Hiroshima und Nagasaki im August 1945 dramatisch an Gewicht gewonnen hatte. Auch die neu gegründeten Vereinten Nationen, die die Stabilität der Nachkriegsordnung garantieren und friedliche Konfliktlösungen ermöglichen sollten, standen unter dem Druck, den die fortschreitende "Teilung der Welt" mit sich brachte. Somit war die 1945 entstehende Ordnung, stärker als die ihr vorangegangenen "großen Entwürfe" von Nachkriegsordnungen, schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens mit einer Vielzahl fundamentaler Konflikte behaftet.

Transformation der Nachkriegsordnung von 1945

Die Nachkriegsordnung von 1945 trug einerseits den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges Rechnung, indem sie, geradezu im klassischen Verständnis von Friedensverträgen, territoriale Veränderungen, Bestrafung der Kriegsverursacher und -verlierer sowie Kompensationen für die Sieger festschrieb. Mit den anderen Nachkriegsordnungen seit 1648 vergleichbar sind auch die Bemühungen, neue Formen der Stabilisierung zu definieren. Andererseits aber war die Nachkriegsordnung von 1945, weit deutlicher als ihre historischen Vorläufer, von Anbeginn immer auch eine Kriegsordnung: Sie setzte den Rahmen für den seit 1943/44 in Konturen erkennbaren, bis 1947 vollends durchbrechenden Kalten Krieg, dessen Logiken und Konjunkturen die internationale Politik auf vielen – keineswegs aber auf allen – Feldern bis 1990 folgte. Dabei lassen sich verschiedene, durchaus auch gegenläufige Prozesse, Formen und Ausmaße der Transformation dieser Ordnung erkennen – vor allem aber auch ihre unterschiedliche Leistungskraft bei der Schaffung von "Weltfrieden". An sechs Beispielen globaler, europäischer und deutscher Entwicklungen sei dies näher ausgeführt.

Erstens lässt sich in der Nachkriegszeit einerseits die Fortdauer einer traditionellen Mächtekonkurrenz beobachten, die mehr denn je globale Dimensionen besaß. In ihr waren zunächst vor allem die großen Staaten und Kriegsgewinner treibende Kräfte, die ihre Positionen zu verbessern beziehungsweise sich als Großmächte zu behaupten suchten. In dieser Hinsicht wandelte sich die Nachkriegsordnung von 1945 bis zu den frühen 1960er Jahren grundlegend, als die europäischen Großmächte in ihren Versuchen scheiterten, ihre Kolonialgebiete zu sichern oder wieder einzunehmen. Dass die Dekolonisation allzu häufig konfliktträchtig und blutig verlief, deutet darauf hin, dass die Nachkriegsordnung von 1945 diese Fragen nicht hinreichend berücksichtigt hatte, sondern europäischen Großmachtinteressen weithin freien Lauf gelassen hatte. Auch nach dem Ende der Kolonialherrschaft blieb die Asymmetrie in den Machtbeziehungen zwischen Europa und anderen Teilen der Welt bestehen; zahlreiche militärische Interventionen, "kleine Kriege" wie auch gewalthafte Konflikte zwischen regionalen Parteien zeugen davon, dass die Vision von 1945, "Weltfrieden" zu schaffen und zu sichern, am wenigsten in Asien und Afrika Realität wurde. Andererseits griffen die Logiken des Kalten Krieges in die Prozesse der Dekolonisation, der Ausprägung unabhängiger Staatlichkeit, ja auch des Scheiterns der neuen Staaten immer wieder ein; selbst die Bewegung der Blockfreien lässt sich als Teil dieser Logik deuten.

Wie prekär die Nachkriegsordnung von 1945 war – und im Grunde blieb –, lässt sich, zweitens, in der weiteren Entwicklung der nuklearen Frage erkennen. Auch unter dem Dach der Vereinten Nationen gelang es nicht, eine alle Parteien befriedigende Lösung zu finden; im Gegenteil stand die internationale Politik ab 1949, als das US-amerikanische Atomwaffenmonopol gebrochen wurde, bis in die späten 1980er Jahre im Zeichen eines nuklearen Rüstungswettlaufs, der die Welt mehr als einmal an den Rand eines Nuklearkrieges brachte und Ressourcen immensen Ausmaßes verschlang. Erst in den 1970er Jahren, in einer Phase vorübergehender Entspannung, dann vor allem nach 1987, konnten sich die beiden Supermächte auf Maßnahmen zur Rüstungsbegrenzung beziehungsweise Abrüstung verständigen.

Drittens: Stabilität gewann die Nachkriegsordnung vor allem in Europa, wenngleich auch hier Transformationen der Ordnung von 1945 zu beobachten sind. In Westeuropa vollzog sich nach 1945 ein Prozess der Integration, der dem Wiederaufleben traditioneller Mächtekonkurrenz zuwiderlief. Angeregt und kräftig gefördert durch die US-amerikanische Europapolitik seit 1947, namentlich durch den Marshallplan, und in der Folgezeit eingebettet in die amerikanisch dominierte Weltwirtschaftsordnung entwickelten die westeuropäischen Staaten ein Politikmodell, das Kooperation an die Stelle nackter Konkurrenz setzte. Dies schloss keineswegs aus, dass genuin nationale Interessen befriedigt oder die europäischen Nationalstaaten durch supranationale Zusammenschlüsse gestärkt wurden. Mit der stärkeren Hinwendung der abdankenden Weltmächte Frankreich und Großbritannien nach Europa gewann dieser Prozess an Dynamik und Spannung zugleich. Mochte in den Überlegungen zur Nachkriegsordnung von 1945 eine gesamteuropäische Perspektive eine wichtige Rolle gespielt haben, so verengte sich vor diesem Hintergrund der europäische Gedanke zunehmend auf Westeuropa allein.

Bleiben wir in Westeuropa. Hier zielte, viertens, die Nachkriegsordnung von 1945 vor allem darauf, den Europäern Sicherheit vor Deutschland zu verschaffen. Die Teilung des Landes, die konsequente Demilitarisierung des westdeutschen Staates, internationale Kontrollen sowie die alliierte Besatzung bis 1949/55 bildeten Vorkehrungen gegen ein Wiedererstarken des Landes. In gewissem Sinne wurde die Nachkriegsordnung diesbezüglich schon 1949, spätestens jedoch mit der Wiederbewaffnung 1955 transformiert, jedoch nicht in ihrem Kerngedanken revidiert. Denn die Kontrolle der Deutschen wurde nun durch ihre enge Einbindung in supranationale Militärstrukturen ersetzt, so wie sich die Bundesrepublik im Laufe der 1950er Jahre auch in die europäische Integration einklinken konnte und diese dann zeitweise entscheidend mit vorantrieb. Erst im Laufe der Zeit trat der Kontrollaspekt in den Hintergrund, wozu auch die nachdrückliche Distanzierung aller Bundesregierungen von revanchistischem Gedankengut beitrug. Nicht verhindern konnte die Regierung Adenauer, dass sich trotz des (dem Grundgedanken nach) gesamtdeutschen Ansatzes der Nachkriegsordnung die beiden deutschen Staaten auseinanderentwickelten und die deutsche Frage auf der Agenda der Weltpolitik immer weiter an Bedeutung verlor. Mit dem Mauerbau 1961 wurden gesamtdeutsche Ambitionen für beinahe drei Jahrzehnte unrealistisch, im Schatten der Teilung konnten die Westdeutschen eine "postnationale Identität" ausprägen, die 1945 den Wenigsten vorstellbar gewesen wäre.

Fünftens: Die Nachkriegsordnung von 1945 schloss die US-amerikanische Dominanz in der westlichen Welt mit ein. Auf ihrer Grundlage griffen Vorstellungen vom "Westen" Raum, die normativ zunächst auf dem Konsensliberalismus basierten, sich dann jedoch pluralisierten. Als in den 1970er Jahren die gerade auch kulturell begründete US-amerikanische Hegemonie zu erodieren begann, wirkte sich dies auch auf die Konzeptionen des "Westens" aus. Die ideologischen Frontstellungen des Kalten Krieges, seit 1945 konstitutiver Teil der Nachkriegsordnung, verloren für viele Menschen an Plausibilität und Legitimation. Die disziplinierende Wirkung des Kalten Krieges ließ in den beteiligten Gesellschaften nach; alternative Ordnungsvorstellungen, etwa der globalen Interdependenz, begannen Raum zu greifen.

Der langfristig entscheidende und in historischer Perspektive bemerkenswerteste Effekt der Nachkriegsordnung von 1945 mit Blick auf Europa ist, sechstens, der Umstand, dass mit ihr der Krieg für Jahrzehnte aus Europa verbannt wurde. Im Hinblick auf die gewaltvolle, ja desaströse erste Hälfte des 20. Jahrhunderts kann diese Wirkung gar nicht genug gewürdigt werden. Der Historiker James Sheehan hat argumentiert, dass es gerade die Erfahrung des Zweiten Weltkriegs gewesen sei, die die Westeuropäer dauerhaft pazifiziert hätte. Man wird wohl weitere Faktoren hinzurechnen müssen – die Beendigung der Gewalt der Dekolonisation, die innere Befriedung der (west)europäischen Gesellschaften nicht zuletzt durch den Wandel von Geschlechterrollen und Leitbildern von Männlichkeit, die nuklearen Risiken –, doch ändert dies nichts am Befund. Bei näherer Betrachtung bietet sich ein spannungsreiches Bild von Disziplinierung und Pluralisierung, von Rationalisierung und Emotionalisierung zugleich. Die Erinnerung an "1945" tat ihr übriges, das Bewusstsein von den Schrecken eines europäischen Krieges wach zu halten.

1945 und wir: Was bleibt?

Der letzte Aspekt ist derjenige, der für die Frage nach den fortdauernden Wirkungen der Nachkriegsordnung von 1945 am relevantesten ist. Seit den 1970er Jahren erodierte die Ordnung von 1945 auch im Hinblick auf ihre Feindvorstellungen zusehends, ehe sie mit dem Ende des Kalten Krieges in Gänze auf den Prüfstand gestellt wurde. Wesentliche Entscheidungen von 1945 wurden nach 1990/91 revidiert: Aus deutscher Perspektive ist allem voran an die Überwindung der Teilung zu denken; doch auch andernorts, namentlich in Ostmittel- und Südosteuropa, hatten die territorialen und politischen Regelungen von 1945 keinen Bestand mehr, ganz zu schweigen vom dramatischen Zerfall der Sowjetunion. Aus der bipolaren Weltordnung nach 1945 schält sich ein polyzentrisches System heraus, in dem die Vormächte des Kalten Krieges, die USA und Russland, zweifellos weiterhin eine zentrale Rolle spielen, doch sind an ihre Seite längst weitere Machtzentren getreten.

Die Nachkriegsordnung von 1945 wurde jedoch nicht vollständig aus den Angeln gehoben. Nach wie vor ist es nicht gelungen, die nukleare Frage einzuhegen; im Gegenteil ist ihre Behandlung durch den Aufstieg neuer (Beinahe-)Nuklearmächte weit schwieriger denn je. Die Binarität internationaler Ordnungsvorstellungen ist, wenn auch in veränderter Form, erhalten geblieben oder wurde spätestens nach 2001 wiederhergestellt. An die Stelle des Feindes im Osten trat in den westlichen Gesellschaften die islamistische Bedrohung; manche beschwören freilich auch eine Wiederkehr des Kalten Krieges zwischen Ost und West im Angesicht der aktuellen Krise in der Ukraine und weiterer Interessenkonflikte zwischen Russland und dem Westen.

Vor diesem Hintergrund sei abschließend eine positive Bilanz der Ordnung von 1945 akzentuiert. So wie die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg lebendig geblieben ist, so ist die grundsätzlich friedliche Konfliktaustragung in Westeuropa heute tief verankert. Für Osteuropa gilt dies nicht; ebenso wie in den 1990er Jahren in Südosteuropa sind dort Krieg und Gewalt als Mittel der Politik zurückgekehrt. Es ist an den Westeuropäern, an die Wirkmächtigkeit der Lektionen von 1945 zu erinnern und darauf zu drängen, die richtigen Lehren aus der Geschichte zu ziehen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Harry S. Truman, Message to the Congress on the State of the Union and on the Budget for 1947, 14.1.1946, Externer Link: http://www.trumanlibrary.org/whistlestop/tap/11446.htm (18.3.2015).

  2. Vgl. den Forschungsüberblick bei Alfred Kohler, Das Reich im Kampf um die Hegemonie in Europa 1521–1648, München 2010, S. 94ff.

  3. Diese Kontinuität betont vor allem Gerhard Lehmbruch, Die korporative Verhandlungsdemokratie in Westmitteleuropa, in: Swiss Political Science Review, 2 (1996), S. 1–41. Vgl. auch ders., Verhandlungsdemokratie. Beiträge zur vergleichenden Regierungslehre, Wiesbaden 2003.

  4. Heinz Schilling, Der Westfälische Friede und das neuzeitliche Profil Europas, in: Heinz Duchhardt (Hrsg.), Der Westfälische Friede. Diplomatie – politische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte, München 1998, S. 1–32, hier: S. 27.

  5. Siehe etwa zuletzt die Einführung von Joseph Grieco/G. John Ikenberry/Michael Mastanduno, Introduction to International Relations. Enduring Questions & Contemporary Perspectives, London 2014, S. 358ff.

  6. Vgl. H. Schilling (Anm. 4), S. 25.

  7. Vgl. Johannes Burckhardt, Die Friedlosigkeit der Frühen Neuzeit. Grundlegung einer Theorie der Bellizität Europas, in: Zeitschrift für Historische Forschung, 24 (1997), S. 509–574.

  8. Vgl. Paul W. Schroeder, The Transformation of European Politics, 1763–1848, Oxford 1994. Die aktuellste Analyse des Wiener Kongresssystems und seines Scheiterns stammt von Mark Jarrett, The Congress of Vienna and Its Legacy. War and Great Power Diplomacy after Napoleon, London 2013.

  9. Vgl. Anselm Doering-Manteuffel, Vom Wiener Kongreß zur Pariser Konferenz. England, die deutsche Frage und das europäische Mächtesystem, 1815–1856, Göttingen–Zürich 1991, S. 316ff.

  10. Zum Beispiel der Berliner Kongokonferenz vgl. Stig Förster (Hrsg.), Bismarck, Europe, and Africa. The Berlin Africa Conference 1884–1885 and the Onset of Partition, Oxford 1988; Jörg Fisch, Das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Domestizierung einer Illusion, München 2010, S. 133ff.

  11. Vgl. Dieter Langewiesche, Eskalierte die Kriegsgewalt im Laufe der Geschichte?, in: Jörg Baberowski (Hrsg.), Moderne Zeiten? Krieg, Revolution und Gewalt im 20. Jahrhundert, Göttingen 2006, S. 12–36.

  12. Vgl. Woodrow Wilson’s "Fourteen Points", 8.1.1918, Externer Link: http://millercenter.org/president/wilson/speeches/wilsons-fourteen-points (18.3.2015); J. Fisch (Anm. 10).

  13. Für einen Überblick vgl. Zara Steiner, The Lights That Failed. European International History, 1919–1933, Oxford 2005.

  14. Vgl. zum Beispiel Wilfried Loth, Die Teilung der Welt. Geschichte des Kalten Krieges 1941–1955, München 2000; John Lewis Gaddis, Der Kalte Krieg. Eine neue Geschichte, München 2007.

  15. Vgl. W. Loth (Anm. 14).

  16. Vgl. Jan C. Jansen/Jürgen Osterhammel, Dekolonisation. Das Ende der Imperien, München 2013; Martin Thomas/Bob Moore/L.J. Butler, Crises of Empire. Decolonization and Europe’s Imperial States, 1918–1975, London 2008.

  17. Vgl. Odd Arne Westad, The Global Cold War. Third World Interventions and the Making of Our Time, Cambridge 2005.

  18. Vgl. David Holloway, Nuclear Weapons and the Escalation of the Cold War, 1945–1962, in: Melvyn Leffler/Odd Arne Westad (Hrsg.), The Cambridge History of the Cold War, Bd. I, Cambridge 2011, S. 376–397; William Burr/David Alan Rosenberg, Nuclear Competition in an Era of Stalemate, 1962–1975, in: ebd., Bd. II, S. 88–111; Olav Njølstad (Hrsg.), The Last Decade of the Cold War. From Conflict Escalation to Conflict Transformation, London 2004.

  19. Vgl. Alan S. Milward, The European Rescue of the Nation-State, London 1992.

  20. Vgl. Konrad H. Jarausch, Die Umkehr. Deutsche Wandlungen 1945–1995, München 2004.

  21. Vgl. Anselm Doering-Manteuffel, Wie westlich sind die Deutschen? Amerikanisierung und Westernisierung im 20. Jahrhundert, Göttingen 1999, insb. S. 71ff.; K.H. Jarausch (Anm. 20), S. 137ff.; Heinrich August Winkler, Der lange Weg nach Westen, Bd. 2: Deutsche Geschichte vom "Dritten Reich" bis zur Wiedervereinigung, München 2000.

  22. Vgl. Jan-Werner Müller, The Cold War and the Intellectual History of the Late Twentieth Century, in: M. Leffler/O.A. Westad (Anm. 18), Bd. III, S. 1–22.

  23. Vgl. James Sheehan, Kontinent der Gewalt. Europas langer Weg zum Frieden, München 2008.

  24. Vgl. die weit ausgreifende Darstellung von Heinrich August Winkler, Geschichte des Westens. Die Zeit der Gegenwart, München 2015.

  25. Zur aktuellen Diskussion systematisch argumentierend: Hubert Zapf, Droht ein neuer Kalter Krieg?, 1.3.2015, Externer Link: http://www.huffingtonpost.de/b_6777894.html (18.3.2015).

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Dr. phil., geb. 1967; Professorin für die Geschichte Westeuropas und der transatlantischen Beziehungen an der Humboldt Universität zu Berlin; Direktorin des An-Instituts Centre Marc Bloch, Friedrichstraße 191, 10117 Berlin. E-Mail Link: metzlerg@geschichte.hu-berlin.de