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Der Wiener Kongress aus globalhistorischer Perspektive

Matthias Middell

/ 14 Minuten zu lesen

Durch Revolutionen weltweit und den Wettlauf der europäischen Mächte um globale Präsenz und Einfluss war die Welt im 18. Jahrhundert enger zusammengerückt. Die Verhandlungen auf dem Wiener Kongress hatten daher auch internationale Auswirkungen oder waren beeinflusst von außereuropäischen Problemlagen.

Der Wiener Kongress hat immer wieder Aufmerksamkeit auf sich gezogen – vor allem, wenn schwere Erschütterungen durch Kriege und Krisen Rufe nach einer neuen (Welt-)Ordnung laut werden ließen. Dabei wurde der Blick jedoch lange Zeit allein auf Europa gerichtet und vernachlässigt, dass der Wiener Kongress gegen Ende einer weltweiten revolutionären Krise und eines globalen Wettstreits um Präsenz und Einfluss ausgerichtet wurde. Dies spiegelte sich auf dem Kongress in vielfältiger Weise wider, wobei man zwischen zweierlei Debatten unterscheiden kann: einerseits jene, die zunächst mit Blick auf europäische Problemlagen geführt wurden, mittel- und langfristig aber zum Ursprung oder Vorbild globaler Regelungen wurden; andererseits jene, die vorrangig außereuropäischer Natur schienen, sich aber schnell als direkt mit Europas Neuordnung verflochten erwiesen. Im 18. Jahrhundert war die Welt viel enger zusammengerückt, ohne dabei jedoch homogener zu werden: Regionale Lösungen waren nicht sofort globale; beide Ebenen beeinflussten sich fortan jedoch stärker gegenseitig als im Jahrhundert zuvor.

Ideal des Mächtegleichgewichts unter neuen Vorzeichen

Nach Napoleons Niederlage nahmen die Siegermächte zügig Verhandlungen über eine Nachkriegsordnung auf und mühten sich, Frankreichs Platz in der künftigen Mächtebalance zu fixieren. Der im 18. Jahrhundert entwickelte Gedanke eines Mächtegleichgewichts als Garant dauerhaften Friedens wirkte dabei weiter. Die Großmächte erkannten jedoch, dass dieses Gleichgewicht sich nicht mehr von selbst ergeben würde, sondern aktiv hergestellt werden musste. Drei Faktoren trugen dazu bei.

Erstens hatte sich die Bühne, auf der das Ringen der Mächte stattfand, immer mehr globalisiert. So war der in Europa sogenannte Siebenjährige Krieg von 1756 bis 1763 durch die Gleichzeitigkeit der Schauplätze in Nordamerika, Indien und Europa gekennzeichnet gewesen, und der amerikanische Unabhängigkeitskrieg Anfang der 1780er Jahre hatte mit dem drohenden Bankrott Frankreichs und den steigenden Steuern in England direkte Folgen für die Staatsfinanzen in Europa gehabt; auch die Kriege seit 1792 waren mehr und mehr durch eine direkte Verflechtung der europäischen und amerikanischen Schauplätze gekennzeichnet gewesen.

Zweitens hatte diese Spirale eines immer stärker transregional ausgetragenen Wettlaufs um die Kontrolle über Handelsstützpunkte, Siedlerkolonien und Plantagenwirtschaften sowie über die dorthin führenden Schifffahrtsrouten eine Militarisierung der europäischen Gesellschaften zur Folge gehabt: Die Steuern stiegen, um die Armeen auszustatten; durch allgemeine Wehrpflicht, Freiwilligenrekrutierung oder Söldnertum wurde die Zahl der dauerhaft verfügbaren Soldaten erhöht. Welch riesige Heere sich in kurzer Zeit aufstellen ließen, hatte zuletzt Napoleon eindrucksvoll demonstriert, bevor er die noch auf feudaler Abhängigkeit beruhenden mitteleuropäischen Armeen überrannte. Die relative Berechenbarkeit der militärischen Möglichkeiten von Konkurrenten war also nicht mehr gegeben.

Drittens war schließlich der ökonomische Stellenwert der Kolonien in Übersee im Laufe des 18. Jahrhunderts stärker hervorgetreten. Diese waren immer unübersehbarer zur Quelle des Aufschwungs in den europäischen Hafenstädten geworden. Der "revolutionäre Atlantik", in dessen Weiten sich die Kontrolle der Metropolen leicht verflüchtigte, fügte dem Mächtegleichgewicht ein weiteres, nicht kalkulierbares Element hinzu.

Zugleich war die Zahl der Mitspieler im internationalen System gewachsen, womit sich das Risiko einer Fehlkalkulation weiter erhöhte. Seitens der europäischen Großmächte war es mithin konsequent, diese nach Möglichkeit wieder zu reduzieren. In der Anfang März 1814 unterzeichneten Allianz von Chaumont verständigten sich Russland, Österreich, Preußen und England darauf, bei einem künftigen Friedensschluss das Kommando zu übernehmen. Den zahlreichen kleineren Staaten, die aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und durch Napoleons Familienpolitik entstanden waren, sollte bei künftigen Verhandlungen nur der Katzentisch zugewiesen werden. Schon zu diesem Zeitpunkt zeigte sich, dass mit den Grenzverschiebungen in den Kolonien die Verbindung zur außereuropäischen Welt ebenfalls zur Debatte stand. England erklärte sich zur Rückgabe der Gebietsgewinne in der Karibik und in Indien bereit, wenn dafür die europäischen Friedensverhandlungen auf das Festland beschränkt blieben. Da Napoleon sich weigerte, einen solchen Kompromiss mitzutragen, unterstützten die Alliierten die Rückkehr der seit mehr als zwei Jahrzehnten im Exil wartenden Bourbonen auf den französischen Thron.

Warum es angesichts so präziser Vorbereitungen nach dem Waffenstillstand vom 23. April 1814 nicht zügig zu einem Friedensvertrag kam, sondern eines langwierigen Kongresses in Wien bedurfte, wird nur verständlich, wenn man sich die Uneinigkeit der Alliierten vor Augen führt, die die französische Diplomatie unter dem rechtzeitig Napoleon den Rücken kehrenden Charles-Maurice de Talleyrand mit viel Geschick nutzte, um immer wieder neue Forderungen zu stellen. Die Idee, den gordischen Knoten aller miteinander verwobener Problemlagen zu durchschlagen, hintertrieb Talleyrand erfolgreich und machte besonders seinem britischen Kollegen Lord Castlereagh den Gedanken eines Kongresses schmackhaft, der die ungelösten Fragen bearbeiten könnte. Der Friedensvertrag vom 30. Mai 1814, den die vier Großmächte sowie aufgrund der zwischen ihnen und Frankreich strittigen Kolonialterritorien auch Schweden, Portugal und Spanien unterzeichneten, trug denn auch diese Handschrift: Die entscheidenden Fragen sollten auf dem geplanten Kongress nur noch ratifiziert werden; um der neuen Ordnung ein breiteres Fundament zu geben, sollten jedoch alle europäischen Staaten eingeladen werden.

Von europäischen Lösungen zu globalen Regulierungen

Darüber hinaus wurde dem Kongress eine Liste kniffliger Detailfragen zugewiesen, die den Monarchen nachrangig erschienen, sich aus heutiger Sicht allerdings als folgenreich erwiesen. Dazu zählten etwa die Frage, ob das Prinzip der Freiheit der Schifffahrt auf den Meeren ohne Weiteres auf die wichtigen Flüsse Europas übertragen werden könne, sowie die Regulierung der immer wichtiger werdenden Printmedien. Dies sind nur zwei Beispiele für die zunehmende Bedeutung grenzüberschreitender Problemlagen, die internationale Regelungen nötig machten. Auch wenn es zunächst nur um europäische Probleme ging und die europäischen Akteure vorrangig nach Wien eilten, um ihre eigenen Interessen zu vertreten, stellten sich vergleichbare Fragen später genauso in anderen Weltregionen. Es gehört zu den globalhistorischen Wirkungen des Wiener Kongresses, dass die dort ventilierten Lösungen später in internationalen Verträgen und Organisationen weiter umgesetzt wurden.

Die Rheinschifffahrt, die angesichts der vielen Anrainerstaaten einerseits und der wirtschaftlichen Bedeutung des Flusses andererseits zum Modellfall für die Lösung transnationaler Probleme werden sollte, hielten die Großmächte im Vorfeld des Kongresses für eine technische Frage, die bei den Friedensverhandlungen nicht mit Territorialfragen vermischt werden sollte. An diesem Beispiel zeigt sich, wie das Scheitern des gewaltigen Entwurfs Napoleons, Europa unter französischer Hegemonie neu zu organisieren, Probleme hinterließ, die im Nachgang nur multilateral zu lösen waren und deren sich der Wiener Kongresses annahm.

Als Vorbild für die Regulierung der Rheinschifffahrt galt der Rheinschifffahrts-Octroi von 1804, der die verschiedenen auf dem Rhein erhobenen Durchgangszölle zugunsten einer einheitlichen Abgabe abgeschafft hatte, dem nun der besonders von den Briten propagierte Grundsatz der Freiheit der Schifffahrt auf den Meeren und ihren Zubringern an die Seite gestellt wurde: Mit der Wiener Schlussakte wurde die erste internationale Organisation, die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt mit Sitz in Mainz, eingerichtet und beauftragt, ein Abkommen zur Umsetzung der Schifffahrtsfreiheit vorzubereiten – die 1831 unterzeichnete Rheinschifffahrtsakte. Die ab 1920 in Straßburg angesiedelte Zentralkommission sorgte zunächst für Abgabenfreiheit und Flussbegradigung und expandierte später ihre Zuständigkeit in immer neue Facetten der Verkehrssicherheit.

Bis heute richten sich multilaterale Abkommen über die gemeinsame Nutzung und inzwischen auch ökologische Pflege von Flüssen, die durch mehrere Staaten führen, an diesem frühen Vorbild aus, auch wenn Konflikte nie ganz vermieden werden können, wie die Geschichte der Zentralkommission selbst, deren Sitz und Mitgliedschaften verschiedentlich wechselten, belegt. Ganz ähnlich erlebt die erst 1999 gegründete Nilbeckenitiative seit 2010 eine substanzielle Krise, als die Staaten am Oberlauf des Flusses versuchten, mit der Einrichtung einer Nile River Basin Commission ihre Interessen gegen Ägypten und den Sudan durchzusetzen. Ungeachtet solcher Auseinandersetzungen wurden bereits 1815 die Aufgaben derartiger Kommissionen antizipiert, die bis heute von technischen und logistischen Fragen der Flussschifffahrt über ökologische Belange bis hin zu sozialen Aspekten der mit dem Fluss verbundenen Berufe reichen.

Ebenso wie für die Rheinschifffahrt galt es auf dem Wiener Kongress, neue Regeln für die Zirkulation des Wissens zu finden. Während der Revolutionszeit hatten Presse und Pamphletistik eine völlig neue Rolle in der Gesellschaft übernommen. Durch das steigende Interesse am politischen Geschehen war der Buchmarkt enorm gewachsen. Damit war das wirtschaftliche Wohlergehen der Journalisten und Verleger jedoch nicht mehr nur abhängig vom unmittelbaren räumlichen Kontext, in dem lokale "Intelligenzblätter" zirkulierten, oder von einer kleinen Gemeinschaft europäischer Eliten. Die Auflagen stiegen und ihre Verbreitung nahm zu, auch die Zahl der Publikationen wuchs ins bisher Unermessliche. Ungeniert bedienten sich manche bei den Druckerzeugnissen der Konkurrenz. Hinzu kam die politische Kontrolle, die vor allem unter Napoleons strenger Zensurpolitik halb Europa betroffen hatte.

Entsprechend interessiert blickten die Buchhändler auf die Verhandlungen in Wien und entsandten sogar eigene Vertreter, wie den Stuttgarter Verleger Johann Friedrich Cotta und seinen Weimarer Kollegen Friedrich Justin Bertuch. Sie traten für den Schutz vor Nachdrucken ein, womit sie den Weg für die späteren Regulierungen des geistigen Eigentums ebneten, sowie für die Pressefreiheit. Einerseits profitierten die Verleger und Drucker von der explosionsartigen Zunahme der Meinungsäußerungen und fürchteten daher erneute, aus konservativer Paranoia vor revolutionärer Propaganda entspringende Einschränkungen. Zugleich wandten sie sich jedoch mit der Hoffnung auf ein länderübergreifendes Regelwerk an den Staat, denn die völlige Freiheit für Raub- und Nachdrucke, gewissermaßen die zeitgenössische Variante des open access, hielten sie für geschäftsschädigend.

Die Verknüpfung der Themen geistiges Eigentum und Zensurpolitik sollte die Verlagsbranche über das gesamte 19. Jahrhundert hinweg nicht mehr loslassen. Der Vorstoß der Buchhändler in Wien endete allerdings zunächst vor allem in stärkerer Überwachung und Zensur, die 1819 mit den berüchtigten Karlsbader Beschlüssen zementiert wurden. Erst 1886 gelang mit der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst der Durchbruch zu einer länderübergreifenden Lösung für Urheberrechtsfragen, und es dauerte bis weit ins 20. Jahrhundert, um die unterschiedlichen Regelungen in Europa und den Amerikas anzunähern.

Diese beiden Beispiele, denen weitere an die Seite gestellt werden können, zeigen, dass weder reiner Territorialgewinn noch außenpolitisches Kalkül allein den Wiener Kongress antreiben konnten. Befördert durch die Revolutionen auf beiden Seiten des Atlantiks war die Welt, die die Monarchen, Minister und Diplomaten ordnen wollten, immer weiter zusammengewachsen. Politik hatte einen Globalisierungsschub erfahren. Die in Wien beschlossenen Regelungen sollten den weiteren Weg zu zahlreichen internationalen Vereinbarungen prägen.

Von globalen Herausforderungen zu europäischen Lösungen

Der Wiener Kongress war einberufen worden, um das Kapitel revolutionärer Erschütterungen zu schließen, das mit dem Kampf der 13 nordamerikanischen Kolonien für ihre Unabhängigkeit von der britischen Herrschaft eröffnet worden war und 1815 zwar in Europa vorüber schien, aber besonders in Südamerika noch seinem Höhepunkt zustrebte. Daher verwundert es nicht, dass auf dem Kongress auch diese weit entfernten Schauplätze zu bedenken waren. Von Boston bis Warschau, Mainz und Neapel, von Amsterdam bis Caracas, von Port au Prince bis Paris hatten die Menschen in diesem transatlantischen Revolutionszyklus – oft unter der Parole der Unabhängigkeit von kolonialer Unterdrückung – die republikanische, auf Volkssouveränität basierende Selbstorganisation im Blick sowie Menschenrechte als Grundlage eines modernen Konstitutionalismus. Dabei handelte es sich um alles andere als eine rein europäische Agenda; vielmehr war sie tief geprägt von den Erfahrungen des Kolonialismus.

Verursacht hatte diese Kette von Revolutionen die instabil gewordene Kontrolle über die globalen Warenflüsse. Insbesondere die Plantagenwirtschaften der Karibik, in Brasilien und im Süden der USA lieferten Ressourcen für einen weltweiten Handelskreislauf. Dass die Plantagen so produktiv waren, hatte seine Grundlage nicht nur in den günstigen klimatischen Voraussetzungen, sondern vor allem in der gnadenlosen Ausbeutung der hauptsächlich aus Afrika stammenden Sklaven. Die enormen Gewinnspannen hatten immer mehr Akteure angezogen, sodass die Kontrolle über die Schiffsrouten und die Karibik sowie über Handelspatente und die Besteuerung der Einnahmen zu einem immer stärker umkämpften Terrain geworden waren.

Frankreich, dessen Einstieg in das Plantagengeschäft erst relativ spät und zögerlich erfolgt war, verfügte schließlich mit Saint-Domingue über die produktivste der Inseln mit einem ungewöhnlich hohen Sklavenanteil an der Gesamtbevölkerung und weit unterdurchschnittlichen Fluchtmöglichkeiten. Während es im 18. Jahrhundert an anderen Orten seines Kolonialreiches eher zum Rückzug gezwungen worden war, hatte die Zuckerproduktion auf Saint-Domingue die Grundlage für florierende Hafenstädte von Nantes bis Marseille geliefert – angesichts der Kreditklemme ein rettender Strohhalm für die französische Krone. Auf ebenjener Zuckerinsel zog der mit der Französischen Revolution erschallende Ruf nach Freiheit und Gleichheit 1791 ein heftiges Echo in Form eines Sklavenaufstandes nach sich. Bis dahin war das humanitäre Argument gegen Sklaverei zwar auch in Frankreich präsent, aber beileibe nicht bestimmend für die Kolonialpolitik gewesen. Die Revolution der "schwarzen Jakobiner" stürzte Paris nun in größte Verlegenheit. Eine offene Konfrontation hätte das völlige Abreißen der Verbindung zum "Kronjuwel" des verstreuten französischen Überseebesitzes bedeutet. Der Anführer der siegreichen Sklaven, Toussaint L’Ouverture, hatte wiederum erkannt, dass die Bindung an Frankreich im unsicheren internationalen Umfeld auch eine Garantie gegen eine neue Kolonisierung bildete und Absatzmärkte für die monokulturell ausgerichtete Wirtschaft der Insel bot. Der von Robespierristen dominierte französische Konvent erkannte schließlich 1794 die Abschaffung der Sklaverei formell an und hielt damit den Kurs der Verwirklichung der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.

Der Sieg der ehemaligen Sklaven hatte somit die Radikalisierung der Revolution in Europa weit über ein ursprünglich beabsichtigtes Maß hinaus erzwungen. Dies hatte wiederum den Antagonismus zwischen dem revolutionären Frankreich und der britischen Monarchie verschärft. Als Napoleon 1799 dem britischen König Georg III. vorschlug, die Feindseligkeiten aufzugeben, lief dessen brüske Zurückweisung auf den Vorwurf hinaus, Frankreich habe die "gute soziale Ordnung" durcheinander gebracht, was nicht zuletzt auch ein Hinweis auf die politische Anerkennung der Abolition war. Kurz darauf schon begann das Rollback in der Sklavenfrage und Napoleon führte die Sklaverei 1802 per Gesetz wieder ein. Eine Militärexpedition ausgerechnet unter dem Ex-Jakobiner Charles Victoire Emmanuel Leclerc sollte die angestammte Ordnung auf Saint-Domingue wiederherstellen, was seitens des britischen Außenministeriums als ein Hoffnungszeichen gewertet wurde, dass Frankreich sich wieder an der gemeinsamen Sicherung der "sozialen Ordnung", mithin auch der Sklaverei in Übersee, beteiligen würde. Dass Leclercs Vormarsch scheiterte, erledigte die Planungen für Saint-Domingue, das sich 1804 unter dem Namen Haiti für unabhängig erklärte, aber keineswegs für die anderen Inseln in französischem Besitz. Es sollte bis 1848 dauern, ehe Frankreich die Sklaverei erneut per Verfassung verbot.

Parallel hatte sich jedoch die innenpolitische Situation in England verändert. Nach dem Verlust der nordamerikanischen Kolonien war es nur noch auf einigen Inseln auf Sklavenarbeit angewiesen. Zugleich hatte die anschwellende humanitäre Bewegung für die Abschaffung der Sklaverei mit erfolgreichen Petitionen und Boykotts gegen von Sklaven produzierte Waren einen erheblichen Druck aufgebaut, sodass 1807 der Sklavenhandel per Erlass verboten wurde. In der Folge setzte sich Großbritannien, die weltweit größte Seemacht, aktiv für die internationale Ausdehnung dieses Verbots ein. Dabei erhielt die britische Regierung Unterstützung aus der Londoner City, wo befürchtet wurde, dass die europäischen Konkurrenten wirtschaftlich vom britischen Rückzug aus dem Sklavengeschäft profitieren könnten.

Auf Drängen Castlereaghs wurde daher auf dem Wiener Kongress eine Abolitionskommission eingerichtet, die im Zuge ihrer Sitzungen eine Erklärung zur Abschaffung des afrikanischen Sklavenhandels erarbeitete, die als Annex 15 in die Wiener Schlussakte eingehen sollte. Dabei handelte es sich wohlgemerkt nicht um die Abschaffung der Sklaverei, aber es sollte ihr den Nachschub entziehen und nahm gewissermaßen Rücksicht auf die ökonomischen Interessen der Pflanzer, die sich langsam von der Droge billiger und allzeit umfassend verfügbarer Arbeitskräfte befreien sollten. Beim Kampf gegen den Sklavenhandel ging es dem Vereinigten Königreich nicht zuletzt auch um die Kontrolle der Meere: Die Visitierung von Häfen, Schiffen und Ladungen wurde der Royal Navy überlassen, die dafür am besten ausgestattet war.

Die Erklärung sparte nicht mit süßen Worten von der "öffentlichen Meinung" in den "zivilisierten Ländern", die den Prinzipien der Humanität und der universellen Moral ebenso verpflichtet seien wie der christlichen Religion. Der Text wird deshalb nicht selten als ein Dokument wertegetriebenen humanitären Völkerrechts angesehen, das auf entsprechende Erklärungen im 20. Jahrhundert verweist, etwa auf das Genfer Abkommen gegen Sklaverei von 1926. Großbritannien zog denn auch den größten Prestigegewinn aus diesem Annex, galt es von nun an als Vorreiter von Humanität und Modernität. Zunächst sah die Realität aber anders aus. Bis in die 1880er Jahre setzte sich die Versklavung von Menschen aus Afrika fort; die Zahl der über den Atlantik transportierten Sklaven stieg im 19. Jahrhundert sogar noch an. Dennoch reiht sich die in Wien vollzogene Aufnahme des Problems in das Völkerrecht in die wichtigen Etappenschritte auf dem Weg zur moralischen, juristischen und politischen Ächtung der Sklaverei ein.

Im Kontext des Wiener Kongresses bietet uns der Sinneswandel in der britischen Außenpolitik aber auch einen deutlichen Hinweis auf die neue Weltordnung. Denn Englands Interesse war nicht nur moralisch und handelspolitisch, sondern auch geopolitisch motiviert. Das Gleichgewicht in Europa, um einen dauerhaften Frieden herzustellen, war das eine Ziel, die Absicherung neuer Handelsräume das andere. Erstaunlich schnell normalisierten sich die Beziehungen zu den Exkolonien in den nunmehrigen Vereinigten Staaten von Amerika. Ein weiterer bislang noch unerschlossener, aber alsbald stark wachsender Markt ließ sich im Süden des amerikanischen Doppelkontinents vermuten. Doch weder Siedlerkolonialismus noch die Eroberung von Stützpunkten schienen hier geeignete Instrumente. Die kostengünstigere Variante war ein grundsätzliches Freihandelsregime, bei dem die Märkte nicht mehr durch die alten Kolonialprivilegien kontrolliert wurden. Vielmehr sollten die wichtigsten Meeresrouten durch die Royal Navy wenn schon nicht restlos kontrolliert, so zumindest freigehalten werden. Dieses Freihandelsregime für eine wachsende Menge relativ billiger Produkte, das den jeweils stärksten Regionalmächten die Sorge um die politische Stabilität überantwortete, beruhte auf geopolitischem Kalkül.

So war das Ergebnis des Wiener Kongresses eine Art Regionalisierung der Welt, deren Zusammenhang wiederum durch das global vorherrschende britische Empire garantiert wurde. Nicht zufällig strebte der südamerikanische Unabhängigkeitskämpfer Simón Bolívar parallel zum Wiener Kongress eine Vereinigung des südlichen Amerika in einer großen Republik an. Er scheiterte jedoch an den zentrifugalen Interessen seiner Mitstreiter und musste sich mit der langwierigen Herausbildung von Nationalstaaten aus dem imperialen Zusammenhang des vorherigen Kolonialbesitzes abfinden. So konnten die USA 1823 mit der Monroe-Doktrin ihren Anspruch anmelden, über ein eigenes Einflussgebiet zu bestimmen.

Der größte Teil der Wiener Schlussakte behandelte europäische Angelegenheiten, insbesondere den Neuzuschnitt des zentralen Teils dieses Kontinents, der sich einer rationalisierenden Vereinigung unter Napoleon entwunden hatte. Dies geschah jedoch als Resultat einer globalen Kräftemobilisierung und bestimmte Europas Platz in der Welt und seine Verflechtung mit anderen Weltregionen neu. Wer Europa nach dem transatlantischen Revolutionszyklus eine stabile Friedensordnung geben wollte, musste die vielen Facetten seiner globalen Eingebundenheit berücksichtigen und die in Wien gefundenen Lösungen blieben nicht ohne Einfluss auf spätere Versuche, globale Krisen zu überwinden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Heinz Duchhardt, Balance of Power und Pentarchie. Internationale Beziehungen 1700–1785, Paderborn u.a. 1997.

  2. Peter Linebaugh/Marcus Rediker, The Many-Headed Hydra: Sailors, Slaves, Commoners and the Hidden History of the Revolutionary Atlantic, Boston 2001.

  3. Vgl. Bernhard Fischer, Friedrich Justin Bertuch und Johann Friedrich Cotta. Die "Phalanx der Buchhändler", in: Gerhard R. Kaiser/Siegfried Seifert (Hrsg.), Friedrich Justin Bertuch (1747–1822). Verleger, Schriftsteller und Unternehmer im klassischen Weimar, Tübingen 2000, S. 395–407.

  4. Vgl. Isabelle Löhr, Die Globalisierung geistiger Eigentumsrechte. Neue Strukturen internationaler Zusammenarbeit 1886–1952, Göttingen 2010.

  5. Vgl. Roland Wenzlhuemer (Hrsg.), Global Communication. Telecommunication and Global Flows of Information in the Late 19th and Early 20th Century, Köln 2010; Kevin H. O’Rourke (Hrsg.), The International Trading System, Globalization and History, Cheltenham 2005.

  6. Vgl. David Armitage, The Declaration of Independence. A Global History, Cambridge, MA u.a. 2007; Pierre Serna, Toute révolution est guerre d’indépendance, in: Jean-Luc Chappey et al. (Hrsg.), Pour quoi faire la Révolution, Marseille 2012, S. 19–49.

  7. Vgl. Lynn Hunt, Inventing Human Rights. A History, London 2007.

  8. Vgl. Marcel Dorigny (Hrsg.), Les abolitions de l’esclavage. De L.F. Sonthonax à V. Schoelcher: 1793–1794–1848, Saint-Denis–Paris 1995.

  9. Vgl. Michael Zeuske, Handbuch Geschichte der Sklaverei. Eine Globalgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Berlin–Boston 2013.

  10. Vgl. Manfred Kossok, Im Schatten der Heiligen Allianz. Deutschland und Lateinamerika 1815–1830, Berlin 1964.

  11. Vgl. Jeremy Adelman, Sovereignty and Revolution in the Iberian Atlantic, Princeton 2009.

  12. Vgl. Glenda Sluga, Internationalism in the Age of Nationalism, Philadelphia 2013.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Matthias Middell für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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Dr. phil., geb. 1961; Professor für Kulturgeschichte am Global and European Studies Institute (GESI) an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie der Universität Leipzig, Emil-Fuchs-Straße 1, 04105 Leipzig. E-Mail Link: middell@uni-leipzig.de