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Ein Hoch auf Flucht und Vertreibung? | Flucht und Asyl | bpb.de

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Ein Hoch auf Flucht und Vertreibung? Zur Einführung des neuen Gedenktages am 20. Juni

Marco Dräger

/ 13 Minuten zu lesen

2015 wird erstmals der "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" begangen. Ob dieser zu einem Erfolg wird, hängt davon ab, ob auch der aktuelle Umgang mit Flüchtlingen und Vertriebenen thematisiert wird.

Nach dem "Supergedenkjahr" 2014 mit seinen zahlreichen Jubiläen gibt es 2015 mit der 70. Wiederkehr des Kriegsendes erneut einen bedeutenden Jahrestag. Während dieser gewissermaßen das Seniorenalter erreicht hat, kündigt sich in seinem Windschatten, von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, ein neuer Gedenktag an, der dieser Tage "Premiere" feiert und aufs Engste mit dem Kriegsende zusammenhängt. Am 27. August 2014 beschloss die Bundesregierung, einen "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" einzuführen. Dieser soll jährlich am 20. Juni begangen werden, erstmalig 2015. Neben den weltweiten Opfern von Flucht und Vertreibung soll er insbesondere an die deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen erinnern, die als Folge des Zweiten Weltkrieges ein solches Schicksal erleiden mussten. Nicht nur die Kontroversen um die Einführung dieses neuen nationalen Gedenktages, sondern auch die gegenwärtige Diskussion über den Umgang mit Flüchtlingen und Vertriebenen lassen es angeraten erscheinen, sich eingehender mit diesem Tag zu beschäftigen.

Zur Funktion von Gedenktagen

Gedenktage sind "Denkmäler in der Zeit". Sie sind zwar weder ortsgebunden noch von einem Medium abhängig, doch sie sind zeitgebunden und bedürfen der ständigen Pflege durch die Gesellschaft. Ihre periodische Wiederkehr ist ambivalent: Einerseits ermöglicht sie regelmäßiges Erinnern, andererseits birgt sie aber auch die Gefahr der Erstarrung in Routine. Erst in der erinnerungskulturellen Praxis wird daher die Bedeutung eines Gedenktages sichtbar. Er spiegelt Selbstverständnis und Vergangenheitsdeutung einer Epoche wider. Denn seine Existenz und Ausgestaltung geben Auskunft darüber, welche Bedeutung dem Wissen über die Vergangenheit beigemessen wird und welche historischen Inhalte als erinnerungswürdig gelten. Gedenktage sagen viel über den Umgang eines Staates und seiner Gesellschaft mit der eigenen Geschichte aus. Sie sollen die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Staat fördern und zugleich zentrale Ereignisse der Geschichte präsent halten.

Gedenktage haben eine herrschaftsbewahrende und loyalitätserzeugende Funktion, sie sollen konsensstiftend und stabilisierend wirken. Die Selbstvergewisserung am historischen Beispiel soll die Langzeitwirkung prägender Ereignisse aufzeigen; die Bedeutung der Vergangenheit wird für die Gegenwart aktualisiert. Dadurch soll bei den Mitgliedern eines Gemeinwesens ein (zeitübergreifendes) Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen, das ihr (historisches) Identitätsbedürfnis befriedigt.

Neben dieser sozial-identifikatorischen Funktion konkretisiert sich in Gedenktagen aber auch kritisches Potenzial. Sie dienen in dieser Hinsicht als Stimulus für die geschichtswissenschaftliche Erforschung der Vergangenheit. Ferner ermöglichen sie es, innezuhalten, und bieten einen Anlass zu kritischer Selbstreflexion sowie zur Korrektur von stereotypen Geschichtsbildern, die bisweilen allzu leichtfertig reproduziert werden.

Streit um Vertriebenen-Gedenktag

Die Bundesregierung setzte mit ihrem Beschluss ein Votum des Bundestags vom Februar 2011 um. Die damaligen Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und FDP hatten – mit Blick auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2011 – beantragt, einen Gedenktag für die Vertriebenen einzuführen und diesen jährlich am 5. August zu begehen. Dieses Datum hielten sie für besonders geeignet, weil am 5. August 1950 in Stuttgart die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verabschiedet worden war. Die Antragsteller bezeichneten dieses Dokument als "Meilenstein" auf dem Weg zu europäischer Integration und Aussöhnung sowie als ein "Gründungsdokument" der Bundesrepublik Deutschland. Da die Initiatoren befürchteten, dass das Thema Flucht und Vertreibung – vor allem der Deutschen aus den Ostgebieten am Ende des Zweiten Weltkrieges – mit dem Aussterben der Zeitzeugen an Relevanz verlieren und in Vergessenheit geraten könnte, wollten sie mit einem Gedenktag die Jugend an dieses "Erbe" heranführen und auf diese Weise die transgenerationelle Weitergabe sicherstellen. Zugleich verbanden sie mit dieser kulturellen Formgebung die Hoffnung, dass die gesamte Gesellschaft Flucht und Vertreibung als Teil der deutschen Geschichte begreifen und sich mit den Vertriebenen solidarisch zeigen würde.

Die geschichtspolitische Kontroverse um den Gedenktag entzündete sich jedoch nicht an der generellen Frage, ob es legitim sei, speziell der Flucht und Vertreibung der Deutschen zu gedenken. Denn ungefähr seit der Jahrtausendwende hatte sich die Ansicht gesellschaftlich zunehmend durchgesetzt, auch der deutschen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu gedenken, ohne dass damit – unter Berücksichtigung der kausalen Zusammenhänge – zwangsläufig eine Herabwürdigung der anderen Opfer verbunden sei. Mittlerweile sind das Bekenntnis zu deutscher Schuld und Verantwortung am Zweiten Weltkrieg sowie die Trauer über den Verlust der Heimat der Deutschen aus den Ostgebieten als "zwei Seiten einer Medaille" anerkannt. Der Knackpunkt bestand vielmehr in der Bezugnahme auf die Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Sie war und ist ein äußerst umstrittenes Dokument.

Die Opposition sah in ihr keineswegs ein "Gründungsdokument" der Bundesrepublik, sondern schlicht ein Zeitdokument, das der historischen Kontextualisierung bedürfe. Problematische Formulierungen wie der erklärte "Verzicht" der Heimatvertriebenen auf "Rache und Vergeltung", der ihnen nach Meinung der Kritiker nicht zustand, da sie ohnehin keinen Anspruch auf Rache hätten, oder die Selbstbewertung als "der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen" seien ebenso kritisch zu erörtern wie die nicht eingestandene Schuld und Verantwortung Deutschlands für die vorausgegangenen Ereignisse. Die Charta blendete diese zugunsten einer diffusen Schicksalshaftigkeit aus, wie es zum Beispiel in der Phrase "im Gedenken an das unendliche Leid, welches im Besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat" zum Ausdruck kommt. Wer das Leid verursacht hatte, oder wer es wem zugefügt hatte, all dies wurde verschwiegen. Ferner waren zahlreiche Unterzeichner der Charta nationalsozialistisch belastet.

Während die einen das Gedenken an die eigenen Opfer befürworteten, weil erst dies die Trauer um fremde Opfer glaubhaft mache, hielten die anderen dies für Selbstviktimisierung. Mit ihr sei die Gefahr einer Umwertung der nationalsozialistischen Vergangenheit verbunden. Entsprechend befürchteten die Gegner des Gedenktages Geschichtsklitterung, Revisionismus sowie eine Verharmlosung des Holocaust und der Verbrechen an der Zivilbevölkerung Osteuropas im Zweiten Weltkrieg. Mit der antizipierten Relativierung deutscher Verantwortung ging in den Augen der Kritiker eine falsche Gleichsetzung und Konkurrenz von Opfern einher. Das Gedenken an sie würde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, denn der 5. August erschiene nun unberechtigterweise als Pendant zum 27. Januar, an dem der Opfer des Nationalsozialismus gedacht wird. Die Rolle der Vertriebenenverbände wurde gleichfalls kritisch hinterfragt. Die Antragsteller ließen sich jedoch nicht auf die Argumente der Gegenseite ein, sodass der Antrag nach einer lebhaften Bundestagsdebatte schließlich mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen angenommen wurde.

Doch nicht nur Parlamentarier opponierten gegen die Pläne für diesen neuen Gedenktag, auch aus der Zivilgesellschaft kam Protest. Unter Federführung zahlreicher namhafter Historiker und anderer Wissenschaftler aus dem In- und Ausland kam nur drei Tage nach dem Bundestagsbeschluss eine Erklärung zustande, in der die Entscheidung, auf Grundlage der Charta einen Gedenktag zu errichten, als "falsches geschichtspolitisches Signal" verurteilt wurde. Den 70 Erstunterzeichnern schlossen sich zahlreiche weitere Unterzeichner an.

Vom 5. August zum 20. Juni

Lange Zeit passierte erst einmal nichts. Der damalige Außenminister Guido Westerwelle verzögerte mit Blick auf die außenpolitischen Beziehungen zu Polen und Tschechien eine Umsetzung des Gedenktages. Den Regierungswechsel im Herbst 2013 bestand der Beschluss unbeschadet; es findet sich sogar ein Passus zum Gedenktag im Koalitionsvertrag. Darin heißt es: "Wir halten die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen Gedenktag lebendig (…)." Die Koalitionäre interpretierten diesen Satz und dessen Reichweite jedoch unterschiedlich. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, sah ein "langjähriges Herzensanliegen" kurz vor seiner Erfüllung; der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Siegmund Ehrmann, hielt dagegen gerade die nichtssagende Abstraktheit des Satzes für angemessen. Seine Partei hätte erhebliche Probleme damit, wenn sich das Gedenken auf die deutschen Opfer konzentrieren und den europäischen Kontext ausblenden würde, betonte Ehrmann.

Die Unkonkretheit des entsprechenden Satzes im Koalitionsvertrag, in dem weder die Charta der Heimatvertriebenen noch der 5. August erwähnt wurden, dürften letztlich zur Realisierung des Gedenktages beigetragen haben. Der Bundestagsbeschluss vom Februar 2011 hatte die Bundesregierung nämlich lediglich dazu aufgefordert, "zu prüfen (…), den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben". Die Charta der Heimatvertriebenen mag 1950 wegweisend gewesen sein, 2014 taugte ihr Veröffentlichungsdatum jedoch nicht mehr als Basis für einen Gedenktag. Durch den Verzicht auf den 5. August wurde ein Kompromiss möglich; die Wahl fiel auf den 20. Juni. Dieses Datum wurde bereits 2001 von den Vereinten Nationen zum Weltflüchtlingstag erklärt, sodass der neue deutsche "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" der europäischen beziehungsweise internationalen Dimension Rechnung trägt.

Kritik am Kompromissdatum kam aus den Reihen der Ost- und Mitteldeutschen-Vereinigung (OMV) der CDU/CSU. Sie fürchteten um die Exklusivität des nationalen Gedenkens und sahen in der Wahl des 20. Juni eine Abwertung ihres historischen Schicksals, da vergangenen und gegenwärtigen Opfern von Flucht und Vertreibung am selben Tag gedacht werden soll.

Der 20. Juni steht allerdings auch wegen der Konkurrenz zu den Gedenktagen einzelner Bundesländer in der Kritik. Bayern, Hessen und Sachsen hatten auf Landesebene bereits einen eigenen Gedenktag für die deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung beschlossen, der jeweils am zweiten Sonntag im September begangen wird (erstmals 2014). Der nationale Gedenktag wird mit diesen verglichen werden und sich an ihnen messen lassen müssen. Ihre Bezeichnungen sind übrigens allesamt sprachlich und historisch unsensibel; besonders unpassend sind die gleichlautenden Namen in Hessen und Bayern: Hessischer beziehungsweise Bayerischer "Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation". Erst aus den Proklamationstexten der jeweiligen Ministerpräsidenten geht eindeutig hervor, dass der Gedenktag Integration und (Aufbau-)Leistungen der nach dem Kriegsende von 1945 aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten Vertriebenen würdigen soll. Der Name ist freilich ziemlich missverständlich und lässt Raum für geschichtsrevisionistische Befürchtungen, da der Terminus "Deportation" im politisch-öffentlichen Sprachgebrauch der Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg bislang gleichsam exklusiv für die Judenverfolgung verwendet wurde.

Angesichts dieser Häufung von Gedenktagen ist man geneigt, der schon etwas älteren Einschätzung des Politikwissenschaftlers Dietmar Schiller zuzustimmen: "Statt über noch mehr offizielle Gedenk- und Feierstunden sollte kontrovers über Geschichtsverläufe und historische Ereignisse diskutiert werden, denn nur das impliziert, daß aus der Geschichte – vornehmlich dieses Jahrhunderts – Konsequenzen für die Gegenwart und Zukunft gezogen werden können."

Potenzial des Gedenktages

Dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen zufolge waren 2014 weltweit über 50 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben oder auf der Flucht. Angesichts dieses traurigen Höchststandes von Flucht und Vertreibung und der damit verbundenen Internationalität dieser beiden Phänomene, die auch heutzutage trotz ihrer Ächtung durch internationales Recht nicht zu einem Ende gekommen sind, tut die durch den Datumswechsel markierte internationale Ausweitung der Perspektive dem ursprünglich rein national konzipierten Gedenktag gut – sofern sie sich an dem Tag selbst tatsächlich niederschlägt.

Die historische Rückschau kann und sollte sich mit einer gegenwartsorientierten Betrachtung verbinden. Denn dann kommt vielleicht noch eine dritte Gedenkvariante des 20. Juni in den Sinn, wie sie erstmals 2010 von der Konferenz Europäischer Kirchen ausgerufen wurde: als "Tag der Fürbitte und des Gedenkens an die Toten an den Grenzen der Europäischen Union". Erst diese neben nationalem und internationalem Gedenken dritte Variante lässt die Bigotterie und den Zynismus zum Vorschein kommen, wenn man die große Anzahl an Menschen betrachtet, die beim Versuch nach Europa zu fliehen, an den Außengrenzen der EU ums Leben kommen – sei es vor Lampedusa, in Ceuta oder anderswo.

Wie gesagt: Eine Inflation derartiger Gedenktage – immerhin wird am "Tag der Heimat" im September oder am Volkstrauertag im November ebenfalls der Opfer von Flucht und Vertreibung gedacht – kann zu Zweifeln an der generellen Sinnhaftigkeit von Gedenken führen. Übermaß erzeugt eben Überdruss und Entwertung. Konkurrierende, egal ob gleichartige oder verschiedene, Gedenkanlässe können aber auch den Blick schärfen und neue Impulse setzen: Sie eignen sich zum Beispiel auch dazu, den aktuellen Umgang mit Flüchtlingen und Vertriebenen zu hinterfragen.

Die historische Perspektive belegt, dass die Einwanderer aus den ehemaligen Ostgebieten keineswegs mit offenen Armen im Nachkriegsdeutschland empfangen wurden. Die zügige soziale wie ökonomische Integration der ungeheuren Anzahl von über zwölf Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen erscheint im Rückblick als das "eigentliche Nachkriegswunder". Sie lässt sich angesichts einer schwierigen Ausgangslage nur mit deren Anpassungs- und Leistungsbereitschaft erklären.

Die in der Bundestagsdebatte bei der historischen Rückschau angesprochenen Aspekte wie materielle Lebensbedingungen (Wohnraum, Ernährung und anderes mehr) oder die Aufnahme und Integration der Heimatvertriebenen, die sich trotz einer eher ablehnenden Haltung der alteingesessenen Bevölkerung ihnen gegenüber am Wiederaufbau ihrer neuen Heimat aktiv beteiligten und damit Teil der bundesrepublikanischen Erfolgsgeschichte wurden, können heute als Vorbild dienen. Sie mögen ein Anreiz dafür sein, anders als damals eine "Willkommenskultur" zu etablieren. Diese Lehre lässt sich aus der Vergangenheit ziehen, sie hat einen Mehrwert gegenüber dem berechtigten, aber bloßen Gedenken an die damals betroffenen Deutschen.

Es ist daher fraglich, ob die Strategie erfolgreich ist, vor allem an vergangene Flucht und Vertreibung zu erinnern, um auf diese Weise Empathie bei den Nachgeborenen zu erzeugen. Wirkmächtiger als die verwackelten, grobkörnigen Schwarzweißaufnahmen von Urgroßmutters Flüchtlingstreck, die nun in Form eines Gedenktages im kollektiven Gedächtnis verankert werden sollen, erscheinen doch die aktuellen Bilder aus Syrien, dem Nordirak oder Süditalien. Gegenwartsbeispiele sensibilisieren in höherem Maße für Flucht und Vertreibung; mit ihrer Hilfe kann historische Tiefenschärfe besser erzeugt werden als allein mit Beispielen aus der Vergangenheit.

Fazit

Befürchtungen, dass der Gedenktag Relativierung und Revisionismus Vorschub leisten könnte, sind nicht von der Hand zu weisen. Ob sie tatsächlich eintreten, hängt von der Ausgestaltung des Gedenktages ab und wie sich dieser in Zukunft etabliert – oder auch nicht. Gedenktage sind eben nicht nur lästige Pflichtveranstaltungen für staatliche Honoratioren, sie dienen auch der Reflexion, verschaffen Klarheit, markieren den aktuellen (geschichts-)politischen Standpunkt und bekräftigen idealerweise aus historischem Bewusstsein heraus den gegenwärtigen Grundkonsens eines Gemeinwesens.

Die Gestaltung des Gedenktages ist daher vor allem eine zivilgesellschaftliche Aufgabe, auch wenn die gegenwärtige erinnerungskulturelle Praxis Gegenstand von Klage und Kritik ist. Sie kann gelingen, wenn sie nationale Nabelschau und historisch-retrospektive Selbstbezogenheit durchbricht und aus der historischen Perspektive heraus Transfer und Gegenwartsbezug leistet. Denn erst eine solche Aktualisierung anhand gegenwärtiger Bedürfnisse und Erfahrungen macht das Gedenken sinnvoll. Die (selbst-)kritische Reflexion von Flucht und Vertreibung zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen geografischen Räumen ist lohnend und hält durchaus neue und überraschende Einsichten bereit. Sie mündet bestenfalls in der Herstellung einer "Willkommenskultur" für Flüchtlinge und Vertriebene.

Auch wenn es angesichts der gegenwärtigen weltpolitischen Lage höchst unwahrscheinlich ist, so ist es dem Gedenktag doch zu wünschen, dass er baldmöglichst überflüssig wird und wieder abgeschafft werden kann. Bis dahin aber sollte er begangen werden. Bis zu seiner "Premiere" sind es nur noch wenige Tage. Möge sie im oben skizzierten Sinne erfolgreich werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Aleida Assmann, Jahrestage – Denkmäler in der Zeit, in: Paul Münch (Hrsg.), Jubiläum, Jubiläum … Zur Geschichte öffentlicher und privater Erinnerung, Essen 2005, S. 305–314. Zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung in Form von Denkmälern siehe Stephan Scholz, Vertriebenendenkmäler. Topographie einer deutschen Erinnerungslandschaft, Paderborn 2015.

  2. Vgl. Harald Schmid, Deutungsmacht und kalendarisches Gedächtnis – Die politischen Gedenktage, in: Peter Reichel/Harald Schmid/Peter Steinbach (Hrsg.), Der Nationalsozialismus – Die zweite Geschichte. Überwindung – Deutung – Erinnerung, München 2009, S. 175–216, hier: S. 176.

  3. Vgl. Dietmar Schiller, Politische Gedenktage in Deutschland. Zum Verhältnis von öffentlicher Erinnerung und politischer Kultur, in: APuZ, (1993) 25, S. 32–39, hier: S. 32.

  4. Vgl. Helmut Reinalter, Grundsätzliche Überlegungen zu historischen Gedenktagen, in: Karl Pellens (Hrsg.), Historische Gedenkjahre im politischen Bewusstsein. Identitätskritik und Identitätsbildung in Öffentlichkeit und Unterricht, Stuttgart 1992, S. 9–19. Zum Beitrag von Gedenktagen zur Ausbildung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins vgl. Hans-Ulrich Wehler, Gedenktage und Geschichtsbewußtsein, in: Hans-Jürgen Pandel (Hrsg.), Verstehen und Verständigen, Pfaffenweiler 1991, S. 197–214, hier: S. 211ff.

  5. Deutscher Bundestag, Drucksache (BT-Drs.) 17/4193 vom 15.12.2010, S. 2f.

  6. Helga Hirsch, Flucht und Vertreibung. Kollektive Erinnerung im Wandel, in: APuZ, (2003) 40–41, S. 14–26, hier: S. 14.

  7. Vgl. den Änderungsantrag von Vertretern der Opposition, BT-Drs. 17/4693 vom 9.2.2011, S. 2f.; Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/90 vom 10.2.2011, S. 10120–10121, S. 10128. Für eine kritische Einschätzung der Charta und ihrer Unterzeichner siehe Jörg Hackmann, Die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" vom 5. August 1950, in: Themenportal Europäische Geschichte, Externer Link: http://www.europa.clio-online.de/2010/Article=463 (21.4.2015); Micha Brumlik, Wer Sturm sät. Die Vertreibung der Deutschen, Berlin 2005, S. 91–108. Zur Führungsrolle ehemaliger nationalsozialistischer Funktionäre in der Frühzeit der Vertriebenenorganisationen siehe Michael Schwartz, Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundesverbandes der Vertriebenen und das "Dritte Reich", München 2013, insb. S. 19–26.

  8. Vgl. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/90 vom 10.2.2011, S. 10115–10130.

  9. Erklärung zum Beschluss des Bundestages "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden" vom 16.2.2011, Externer Link: http://www.hsozkult.de/debate/id/diskussionen-1468?title=erklaerung-zum-beschluss-des-bundestages-60-jahre-charta-der-deutschen-heimatvertriebenen-aussoehnung-vollenden&recno=42&page=3&q=&sort=&fq=&total=238 (21.4.2015).

  10. Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, Berlin 2013, S. 113, Externer Link: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile (21.4.2015).

  11. Bund der Vertriebenen, Pressemitteilung, November 2013, Externer Link: http://www.bdv-bayern.de/de/Pressemitteilungen/2013/November/Nationaler-Gedenktag-fuer-Vertriebene-kommt (21.4.2015).

  12. Vgl. Katharina Schuler, SPD gibt bei Vertriebenen-Gedenktag nach, 3.12.2013, Externer Link: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-12/Vertriebene-Gedenktag (21.4.2015).

  13. BT-Drs. 17/4193 vom 15.12.2010, S. 4.

  14. Für diese Sichtweise siehe exemplarisch die Pressemitteilung der nordrhein-westfälischen OMV vom 1.9.2014, Externer Link: http://www.omv-nrw.de/presseinformation/70-medienmitteilungseptember2014 (21.4.2015).

  15. Vgl. die entsprechenden Proklamationen der Ministerpräsidenten von 2013 und 2014: Externer Link: http://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2013/heftnummer:17/seite:574 (für Bayern), Externer Link: https://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-HESGedTOFVD (für Hessen) und Externer Link: http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsabl/2014/35/read_pdf (für Sachsen) (21.4.2015).

  16. Vgl. Christopher R. Browning, Die Entfesselung der "Endlösung". Nationalsozialistische Judenpolitik 1939–1942, München 2003, S. 536–567; Birthe Kundrus/Beate Meyer (Hrsg.), Die Deportation der Juden aus Deutschland. Pläne – Praxis – Reaktionen 1938–1945, Göttingen 2004.

  17. D. Schiller (Anm. 3), S. 39.

  18. Klaus J. Bade stellt im Hinblick auf Deutschland im 20. Jahrhundert eine quantitativ einzigartige Dimension von Migration fest. Vgl. Klaus J. Bade, Einheimische und Fremde, in: Eckart Conze/Gabriele Metzler (Hrsg.), Deutschland nach 1945. Ein Lesebuch zur deutschen Geschichte von 1945 bis zur Gegenwart, München 20013, S. 176–179.

  19. H. Hirsch (Anm. 6), S. 19.

  20. Speziell im Hinblick auf die Jugendlichen vgl. Helmut Schelsky, Die skeptische Generation. Eine Soziologie der deutschen Jugend, Düsseldorf 1957, S. 426f.

  21. Vgl. Eva Hahn/Hans Henning Hahn, Flucht und Vertreibung, in: Etienne François/Hagen Schulze (Hrsg.), Deutsche Erinnerungsorte, Bd. 1, München 2001, S. 335–351, hier: S. 337f.

  22. Vgl. Volkhard Knigge, Statt eines Nachworts: Abschied der Erinnerung. Anmerkungen zum notwendigen Wandel der Gedenkkultur in Deutschland, in: ders./Norbert Frei (Hrsg.), Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord, München 2002, S. 423–440; Dana Giesecke/Harald Welzer, Das Menschenmögliche. Zur Renovierung der deutschen Erinnerungskultur, Hamburg 2012. Für eine Zurückweisung solcher Kritik vgl. Aleida Assmann, Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention, München 2013.

  23. Die Eigenschaften von Gedenktagen, Identität durch die Ausgrenzung anderer zu erzeugen und statt einer kritischen eine traditionale Geschichtsbetrachtung zu befördern, bezeichnet der Historiker Klaus Bergmann als "historische Unvernunft". Klaus Bergmann, Gedenktage, Gedenkjahre und historische Vernunft, in: Sabine Horn/Michael Sauer (Hrsg.), Geschichte und Öffentlichkeit. Orte – Medien – Institutionen, Göttingen 2009, S. 24–31, hier: S. 28ff.

  24. Vgl. Gregor Feindt, Flucht und Vertreibung zwischen Kaltem Krieg und Universalisierung, in: ders./Félix Krawatzek/Daniela Mehler et al. (Hrsg.), Europäische Erinnerung als verflochtene Erinnerung. Vielstimmige und vielschichtige Vergangenheitsdeutungen jenseits der Nation, Göttingen 2014, S. 153–177.

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M.A., M. Ed., geb. 1985; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte, Abteilung Didaktik der Geschichte, Georg-August-Universität Göttingen, Waldweg 26, 37073 Göttingen. E-Mail Link: marco.draeger@uni-goettingen.de