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Terrorismus – Merkmale, Formen und Abgrenzungsprobleme | Terrorismus | bpb.de

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Terrorismus – Merkmale, Formen und Abgrenzungsprobleme

Armin Pfahl-Traughber

/ 19 Minuten zu lesen

Nach einer Erörterung zu Begriffsbedeutung und -geschichte, zu Eigenschaften, Mitteln und Vorgehensweisen, aber auch zu Abgrenzungsproblemen und Unterscheidungen wird eine Definition als Sammelbezeichnung vorgeschlagen.

Des einen Freiheitskämpfer ist des anderen Terrorist" – mit dieser Aussage haben Kommentatoren unterschiedlichster Motivation und Richtung immer wieder die Angemessenheit der Rede von "Terrorismus" in Zweifel gezogen. Handelt es sich daher auch nur um ein politisches Schlagwort, das zur Diskreditierung von als unliebsam geltenden militanten Gruppierungen dient? Dieser Auffassung könnte man durchaus sein, gibt es doch genügend Belege für die Nutzung des Terminus als politischen Kampfbegriff. Gleichwohl spricht eine solche Einsicht nicht notwendigerweise gegen die Angemessenheit der Bezeichnung "Terrorismus". Denn es existiert kaum ein politischer Begriff, der nicht missbraucht wird. Ansonsten könnten wir auch nicht mehr von "Demokratie" oder "Freiheit", "Gerechtigkeit" oder "Widerstand" sprechen. Die folgenden Ausführungen leisten daher einen Beitrag zu einer differenzierten und trennscharfen Definition von "Terrorismus" und münden in der Präsentation einer Sammelbezeichnung als Vorschlag.

Bereits ein Blick auf die Geschichte und Bedeutung des Begriffs ergibt dabei erste Hinweise für eine genauere Definition. "Terrorismus" leitet sich von dem lateinischen terror ab, was "Furcht" oder "Schrecken" bedeutet. Dies bezieht sich also nicht auf die häufig als primäres Merkmal der terroristischen Tat angesehene Gewalthandlung, sondern auf deren psychische Wirkung. Nicht die besondere Brutalität, sondern der intensive Schrecken bildet den inhaltlichen Kern. Und in der Tat zeigen die späteren Betrachtungen über die Verwendung des Terrorismus als Kommunikationsstrategie, wie groß die Bedeutung dieses Aspektes ist, um die Besonderheiten des Terrorismus gegenüber anderen Formen der politisch motivierten Gewaltanwendung zu erfassen. Es geht insbesondere um die Folgen der Gewalttaten im gesellschaftlichen Kontext, nicht primär um die Handlungen als isoliertes Phänomen.

In einem politischen Sinne wurde die Bezeichnung erstmals breiter während der Französischen Revolution zur Kennzeichnung der Revolutionsregierung als "Regime des Terrors" genutzt. Von diesem Verständnis unterscheidet sich die heutige Auffassung zum Begriff "Terrorismus" in zwei grundlegenden Aspekten: Zum einen handelte es sich damals um eine Selbstbezeichnung mit positivem Beiklang, sahen Maximilien de Robespierre und seine Anhänger doch im Terror ein Mittel, um die Tugenden der Revolution gesellschaftlich zu verankern. Und zum anderen richtete sich der damit gemeinte "Terror" nicht gegen eine Regierung oder einen Staat, sondern wurde von ebendiesem gegen Teile der Gesellschaft angewandt.

Um einer Differenzierung bei der Begriffsverwendung und der Vermeidung von Missverständnissen willen sollten daher auch die Bezeichnungen "Terror" und "Terrorismus" unterschieden werden: Erstere steht für ein Instrument staatlicher Repressionspolitik, etwa von totalitären Diktaturen. Im Unterschied dazu wäre "Terrorismus" ein Mittel, das nichtstaatliche Akteure zur Bekämpfung eines Staats nutzen. Während "Terror" demgemäß von "oben" ausgeht, geht "Terrorismus" von "unten" aus. In diesem Sinne bezeichnete man seit Mitte des 19. Jahrhunderts insbesondere Anarchisten und Sozialisten, Nationalisten und Separatisten, die mit Anschlägen und Attentaten ihre politischen Ziele umsetzen wollten, als Terroristen. Diese benannten demgegenüber ihre Handlungen als "Propaganda der Tat": Das Ausmaß der Gewalttaten diente dazu, der Öffentlichkeit eine Botschaft zu ihrem Anliegen und ihrer Stärke zu vermitteln. Insofern lässt sich bereits in der Frühphase der Geschichte des Terrorismus – bis in die Gegenwart hinein – diese besondere Kommunikationsstrategie ausmachen.

Typische Eigenschaften, Mittel und Vorgehensweisen

Mit dem Verweis auf die Akteure aus der Gesellschaft als Anwender terroristischer Praktiken ist man aber nur einen ersten Schritt in Richtung einer trennscharfen Definition von "Terrorismus" gegangen; weitere typische Eigenschaften, Mittel und Vorgehensweisen müssen betrachtet werden. Dazu gehört zunächst die politische Motivation, verbunden mit der Absicht, ein bestimmtes System in Form einer staatlichen Ordnung zu überwinden beziehungsweise dessen Gewaltmonopol in bestimmten Kernbereichen massiv infrage zu stellen. Zwar gehen solche Absichten mitunter mit anderen Motiven einher, wozu etwa psychische Aspekte wie Abenteuerlust, Gewaltfaszination, Machtgier oder Selbstdarstellung gehören können. Gleichwohl dominieren die politischen Absichten in Außendarstellung und Selbstverständnis. Als ein weiteres Merkmal für Terrorismus gilt die Einbettung politisch motivierter Gewaltanwendung in eine längerfristig angelegte Strategie. Eher spontan und unreflektiert begangene Taten gehören demnach nicht dazu.

Damit verbindet sich in der Regel auch eine bestimmte Organisationsstruktur terroristischer Gruppen, bedarf es doch bei entsprechendem Vorgehen der konspirativen und systematischen Planung. Dies bedingt zum einen das Bestehen einer verschworenen Gemeinschaft von Handlungswilligen, zum anderen die Herausbildung von funktionierenden Arbeitsstrukturen in der Gruppe. Zwar entstehen in der Illegalität keine bürokratischen Strukturen mit entsprechenden Zuständigkeiten, gleichwohl entwickeln sich durch die Arbeitsteilung und Personenkonstellation informelle Abhängigkeiten und Hierarchien. Sie führen zur emotionalen und kognitiven, persönlichen und politischen Unterwerfung unter die Gruppengemeinschaft, die noch durch die Isolierung von Außenkontakten gefördert wird. Und schließlich kann als weiteres besonderes Merkmal terroristischer Gruppen deren geringe quantitative Dimension gelten, handelt es sich doch überwiegend um kleinere Personenzusammenschlüsse von wenigen Aktivisten.

Die vorstehend genannten Besonderheiten finden sich auch in der folgenden Definition des US-amerikanischen Terrorismusforschers Bruce Hoffman: "Wir können (…) Terrorismus (…) als bewusste Erzeugung und Ausbeutung von Angst durch Gewalt oder die Drohung mit Gewalt zum Zweck der Erreichung politischer Veränderung definieren. (…) Der Terrorismus ist spezifisch darauf ausgerichtet, über die unmittelbaren Opfer oder Ziele des terroristischen Angriffs hinaus weitreichende psychologische Effekte zu erzielen. Er will innerhalb eines breiteren ‚Zielpublikums‘ Furcht erregen und dieses dadurch einschüchtern (…). Der Terrorismus zielt darauf ab, Macht zu schaffen, wo es keine gibt, oder Macht zu konsolidieren, wo es nur sehr wenig davon gibt. Durch die Publizität, die sie mit ihren Gewaltakten erzeugen, versuchen Terroristen die Druckmittel, den Einfluss und die Macht zu erlangen, über die sie ansonsten nicht verfügen würden, um entweder auf regionaler oder auf internationaler Ebene politischen Wandel zu bewirken."

Ausdruck politischer Schwäche und Kommunikationsstrategie

Entgegen weitverbreiteter Annahmen stellt nicht allein das Ausmaß der durch entsprechende Anschläge getöteten Menschen oder zerstörten Sachwerte das Hauptziel terroristischen Handelns dar, es besteht vor allem in der auch von Hoffman erwähnten psychologischen Wirkung, in der Verbreitung von Furcht und Schrecken. Insofern stellen solche Taten im strategischen Kalkül lediglich den Beginn eines angestrebten längerfristigen Wegs dar. Er soll in der Abschaffung der bestehenden politischen Ordnung und deren Ersetzung durch ein neues politisches System enden. Als einen Schritt auf dem Weg dorthin sehen Terroristen ihre Taten an, die als Botschaften an die Bevölkerung, den Staat oder andere Adressaten gelten können. Damit soll beispielsweise eine lethargische Bevölkerung zum Widerstand motiviert oder der Staat zu Überreaktionen gegen die Gesellschaft genötigt werden.

Wenn somit dem Gewaltakt eine symbolische Funktion zugeschrieben und Terrorismus als Mittel der Kommunikation verstanden wird, so verbindet sich damit keine Verharmlosung entsprechender Taten. Entscheidend ist hier, die Funktion von Gewalt im terroristischen Kalkül zu benennen, also als Bestandteil einer politischen Strategie. So bemerkte der Soziologe Peter Waldmann: "Dem Terroristen geht es nicht um den eigentlichen Zerstörungseffekt seiner Aktionen. Diese sind nur ein Mittel, eine Art Signal, um einer Vielzahl von Menschen etwas mitzuteilen. Terrorismus, das gilt es festzuhalten, ist primär eine Kommunikationsstrategie." Etwas differenzierter wäre zu bemerken, dass Terrorismus nicht nur, aber auch eine Kommunikationsstrategie ist. Der von der jeweiligen Tat ausgehende Schrecken – und hierfür können mitunter hohe Zahlen von Todesopfern von Bedeutung sein – soll in besonderem Maße auf emotionaler wie rationaler Ebene Aufmerksamkeit für das politische Anliegen der terroristischen Organisationen auslösen.

Damit deutet sich indirekt auch ein weiterer typischer Aspekt an, der sich auf die politische Schwäche von derart handelnden Gruppen bezieht. Terroristen ist durchaus bewusst, dass sie mit ihren Anschlägen allein das bekämpfte politische System nicht stürzen können. Insofern stehen solche Handlungen auch für Isolation und Schwäche, würde man doch ansonsten einen Guerillakrieg führen oder eine Revolution auslösen. Auch erfolgt das Aufkommen terroristischer Gruppen nicht selten aus ähnlich ausgerichteten politischen Bewegungen heraus. Dies können die beiden folgenden Beispiele veranschaulichen: Das terroristische Kalkül des islamistischen terroristischen Netzwerkes Al-Qaida fand erst größere Akzeptanz und Bedeutung, nachdem nichtterroristische Strategien zur Machteroberung wie Aufstände, Staatsstreiche oder Wahlbeteiligungen gescheitert waren. Und der Linksterrorismus im Westeuropa der 1970er Jahre entstand nach dem Zusammenbruch der sich als sozialrevolutionär verstehenden "Achtundsechziger"-Bewegung.

Politische Erscheinungsformen

Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Terrorismus lassen sich in der historischen Rückschau hinsichtlich ihrer ideologischen Zielsetzung idealtypisch gesehen in folgende vier größere Varianten einteilen. Erstens sind autonomistisch beziehungsweise separatistisch ausgerichtete Gruppen zu nennen. Sie verstehen sich als politische Stimme einer ethnischen oder religiösen Minderheit in einem Nationalstaat und beanspruchen für ebendiese Gruppe die Abspaltung von dem bestehenden Staat und/oder die Gründung eines eigenen Staats. Als typische Beispiele für diese Variante können die ETA in Spanien und die IRA in Nordirland gelten.

Die zweite Form kann unter der Bezeichnung linksextremistischer beziehungsweise sozialrevolutionärer Terrorismus gefasst werden. Dessen Akteuren geht es um die Überwindung einer als repressiv und ungerecht empfundenen reaktionären Staats- und kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dafür stehen die in den 1970er Jahren aktiven Gruppierungen "Rote Armee Fraktion" in Deutschland, "Action Directe" in Frankreich und "Rote Brigaden" in Italien.

Die dritte Erscheinungsform bilden rassistische beziehungsweise rechtsextremistische Gruppierungen. Sie richten ihre Gewaltaktionen häufig gegen Angehörige ethnischer Minderheiten und streben die Errichtung eines diktatorischen Systems in einer ethnisch homogenen Gesellschaft an. Als typische Beispiele dafür können Gruppen wie die "Deutschen Aktionsgruppen" Anfang der 1980er Jahre mit Anschlägen auf Flüchtlingsheime oder der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) in den 2000er Jahren mit Morden an Migranten gelten.

Die vierte Variante lässt sich unter der Bezeichnung fundamentalistischer beziehungsweise religiös motivierter Terrorismus fassen. Deren Anhänger wollen eine ihnen verwerflich erscheinende säkulare Gesellschafts- und Staatsform überwinden und sie durch eine theokratische Staatsform in ihrem Sinne ersetzen. Dafür stehen islamistische Gruppierungen wie Al-Qaida, aber auch Phänomene wie die Aum-Sekte in Japan.

Neben der Differenzierung terroristischer Gruppierungen nach ihrer politischen Zielsetzung bietet sich auch eine Unterscheidung hinsichtlich des Aktionsradius der jeweiligen Akteure an. Einen ersten Typ stellt der interne beziehungsweise nationale Terrorismus dar. In diesem "klassischen" Fall sind Opfer und Täter Angehörige des gleichen Nationalstaats, und die Gewalt geht nicht über dessen Grenze hinaus. Ein externer beziehungsweise internationaler Terrorismus bildet den zweiten Typ, wobei die Besonderheit in den gezielten Anschlägen im Ausland besteht. Dabei handelt es sich keineswegs um ein neues Phänomen, gab es doch schon früher eine Internationalisierung des Terrorismus, etwa durch Palästinensergruppen in den 1970er Jahren. Und den dritten Typ stellt der transnationale Terrorismus dar, bei dem es sich um ein relativ neues Phänomen handelt. Im Unterschied zur vorgenannten Variante werden terroristische Anschläge nicht nur in anderen Ländern begangen, die jeweiligen Gruppen setzen sich auch aus Angehörigen unterschiedlicher Nationalitäten zusammen.

Vergleich mit ähnlichen Begriffen und Phänomenen

Um die Konturen des Terrorismusverständnisses noch deutlicher zu machen, werden hier vergleichende Betrachtungen zu ähnlichen Begriffen und Phänomenen angestellt. Dadurch lassen sich die Besonderheiten noch klarer erfassen. Zunächst gilt es noch einmal, das politische Anliegen der Täter hervorzuheben. Nicht jedes Attentat auf einen Politiker muss so motiviert sein, gibt es doch eine Reihe von Fällen, wo psychisch Kranke sich zu solchem Vorgehen motiviert sahen. Ein Beispiel hierfür wäre John Hinckley, der 1981 den damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan töten wollte, um die von ihm verehrte Schauspielerin Jodie Foster zu beeindrucken. Mitunter nutzen auch Gruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität Methoden, die als typisch terroristisch gelten. Der Bombenanschlag auf den erfolgreichen Anti-Mafia-Staatsanwalt Giovanni Falcone 1992 steht dafür. Um ein politisch motiviertes Attentat handelte es sich hierbei nicht.

Aber auch nicht jede Gewalttat mit politischem Hintergrund kann als terroristisch gelten, muss doch als weiteres Kriterium deren Einbettung in eine längerfristig angelegte Strategie hinzukommen. Insofern bezeichnet man relativ spontan begangene Taten auch nicht als terroristisch, wofür etwa die Militanz von linksextremistischen Autonomen gegen Polizeibeamte während einer Demonstration oder von Rechtsextremen gegen Fremde in einer Alltagssituation stehen. Zwar lässt sich dabei eine politische Motivation ausmachen, in dem einen Fall in Form des Hasses auf den Staat, in dem anderen Fall in Gestalt der Feindschaft gegen Minderheiten. Derartige Taten entstehen aber in der Regel nicht aus einer systematischen Vorbereitung heraus. Dies ist bei einer terroristischen Gruppe hinsichtlich einer längerfristigen Planungsintensität anders. Die Taten sollen in deren Selbstverständnis auch einen bestimmten Beitrag zur Umsetzung politischer Ziele leisten, etwa durch das Aufrütteln der angeblich unterdrückten Bevölkerung.

Und schließlich sei noch auf den Unterschied von Guerilla und Terrorismus hingewiesen. Ersteres bezeichnet quantitativ weitaus größere Gruppen von bewaffneten Individuen. Sie agieren wie die Truppen einer militärischen Einheit und greifen die Soldaten des abgelehnten politischen Systems direkt an, wozu terroristische Organisationen allein aufgrund ihrer fehlenden Mittel und personellen Schwäche nicht in der Lage wären. Darüber hinaus geben sich die Angehörigen der Guerilla in der Öffentlichkeit als bewaffnete Einheit zu erkennen und streben die Eroberung und Kontrolle bestimmter Gebiete des jeweiligen Lands an. Auch hierzu sind terroristische Gruppen meist nicht in der Lage, agieren sie doch konspirativ und verdeckt im Untergrund und wollen mit ihren gewalttätigen Handlungen überwiegend Schrecken verbreiten. In diesem Sinne kann auch die folgende Formulierung des Journalisten Franz Wördemann verstanden werden: "(…) Guerilla besetzt den Raum – der Terrorist besetzt das Denken". Beim "Islamischen Staat" etwa handelt es sich hauptsächlich um eine Guerillabewegung, die terroristische Methoden nutzt. Im Nahen Osten geht es ihnen darum, Räume zu kontrollieren; in Europa darum, durch Anschläge Angst zu verbreiten und das Denken zu besetzen.

Legitime oder nichtlegitime Gewaltausübung?

Ein besonderes Problem bei der Terrorismusdefinition ergibt sich aus der mit der Begriffswahl verbundenen negativen Bewertung dieser politisch motivierten Gewaltanwendung. Historische Attentate gegen Politiker werden daher auch in der öffentlichen Wahrnehmung unterschiedlich gedeutet: Es käme wohl kaum ein Demokrat auf die Idee, die gescheiterten Hitler-Attentäter als Terroristen zu bezeichnen. Gleichwohl bedienten sie sich rein formal ähnlicher Vorgehensweisen wie Gruppierungen, die allgemein als terroristisch gelten. Hier geht es um das Problem der möglichen Legitimation politisch motivierter Gewaltanwendung, die letztendlich auch eine nicht nur ideologisch, sondern auch sachlich qualitative Unterscheidung von Freiheitskampf und Terrorismus im Sinne der einleitend erwähnten Aussage zur Relativierung des Terrorismus-Begriffs erlaubt.

Der Politikwissenschaftler Uwe Backes benennt als unabdingbare Voraussetzung zur Rechtfertigung von Gewalt im Extremfall folgende Gesichtspunkte: "Erste Bedingung: Der Handelnde hat ein gerechtes Anliegen. (…) Eine gravierende Verletzung von anerkannten Rechten liegt vor. Grundlage für die Beurteilung könnte das Völkerrecht sein. Zweite Bedingung: Nur durch die Anwendung von Gewalt lässt sich der gravierende Unrechtszustand beseitigen. Alle anderen Handlungsoptionen sind ausgeschöpft. (…) Dritte Bedingung: Die Anwendung von Gewalt muss in allen historisch-politischen Situationen an die begründete Aussicht gebunden sein, dass sie zu einer wesentlichen Verminderung des gravierenden Unrechts führt. (…) Vierte Bedingung: Die Anwendung von Gewalt muss in streng kontrollierter und beschränkter Weise erfolgen. (…) Das eingesetzte Mittel muss das mildestmögliche sein. (…) Fünfte Bedingung: Das durch die Gewaltausübung zu schützende Gut muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch die Tat geopferten Gut stehen".

Gleichwohl stellt sich angesichts der Allgemeinheit der genannten Bedingungen bei der Anwendung immer das Problem, konkrete Fälle politisch motivierter Gewaltanwendung angemessen einschätzen zu können. Auch wäre zu fragen, ob die Merkmale statt als moralische nicht besser als kontextbezogene Aspekte bezeichnet werden sollten. Als herausragenden Gesichtspunkt nannte Backes denn auch die politischen Rahmenbedingungen: Erfolgen Taten im angesprochenen Sinne in einem funktionierenden demokratischen Verfassungsstaat, so ist grundsätzlich von Terrorismus zu sprechen, eröffnen sich in einem solchen politischen System doch die unterschiedlichsten Möglichkeiten zur gewaltfreien und legalen Umsetzung der angestrebten Ziele. Trotz solcher notwendigen kritischen Anmerkungen in Detailfragen liefert Backes einen entscheidenden Beitrag, der es jeweils im Umkehrschluss erlaubt, Freiheitskampf und Terrorismus voneinander zu unterscheiden.

Ideologie oder Psychologie?

Ein weiteres Abgrenzungsproblem ergibt sich hinsichtlich der Frage, inwieweit Ideologie oder Psychologie eine Tat motiviert. Diese stellt sich insbesondere bei Einzeltätern, wobei häufig vom "Lone-Wolf"-Terrorismus gesprochen wird. Es handelt sich dabei um Gewalttäter im zuvor beschriebenen Sinne, aber noch mit weiteren Merkmalen: Sie agieren erstens allein als Individuen, sie folgen zweitens keiner Gruppe und ihre Handlungen sind drittens selbstbestimmt. Dabei fällt der Blick auf die Tat; ein Einzeltäter kann durchaus Angehöriger einer Gruppe oder Mitglied einer Organisation gewesen sein oder noch sein. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der Anschlag oder das Attentat als Handlung von ihm selbst ohne Einwirkung von Hierarchie oder Struktur umgesetzt wurde. Die Bezeichnung "Lone-Wolf"-Terrorist bezieht sich demnach allein auf die Tatplanung. Sie bestreitet weder einen motivierenden Einfluss aus der Gesellschaft noch von einem politischen Umfeld.

Betrachtet man Beispiele, so fallen bei vielen Einzeltätern bereits in der Jugendzeit persönliche Probleme auf. Die Anwälte der Beschuldigten stellen häufig auf die Psychologie ab, um die Frage der Schuldfähigkeit in einem strafmindernden Interesse zu thematisieren. Dies soll hier keine nähere Aufmerksamkeit finden, geht es doch um die Dimension des Politischen. Es kommt angesichts der psychischen Besonderheiten der Einzeltäter wie auch deren beruflichem oder sozialem Scheitern mitunter die Deutung auf, es gehe hier jeweils um persönliche Dispositionen und nur scheinbar um eine politische Motivation. Beispielsweise wird dann Fremdenfeindlichkeit oder Hass auf Politiker lediglich als ideologischer "Deckmantel" einer Tat interpretiert, die in erster Linie durch die besonderen individual- wie sozialpsychologischen Rahmenbedingungen des Täters verursacht sei.

Gegen diese Auffassung spricht, dass ein Einfluss von politischen Faktoren einen Einfluss von psychischen Faktoren nicht notwendigerweise ausschließt. Die Motive und Ursachen sind auf verschiedenen Ebenen angesiedelt. Darüber hinaus besteht bezogen auf zwei Aspekte jeweils Erklärungsbedarf für die genannten Fälle: die Gewaltanwendung und die Opferauswahl. Bei der Bereitschaft zu Ersterem kommt den psychischen Faktoren eine herausragende Bedeutung zu. Dadurch erklärt sich aber nicht die Opferauswahl, wofür es jeweils ideologische Motive gibt. Denn ansonsten würden sich Einzeltäter nach Gelegenheit willkürlich und zufällig ihre Ziele suchen. Genau dies ist aber nicht der Fall: Alle Beispiele zeigen deutlich, dass es einen politischen Grund für die Auswahl der Opfer beziehungsweise der Opfergruppen gab.

Sabotage oder Terrorismus?

Differenziert werden muss auch zwischen Sabotage und Terrorismus. Ersteres meint einen politisch motivierten Eingriff in einen militärischen oder ökonomischen Prozess, wobei es um die Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen, Geräten oder Transportmitteln geht. So beschädigten Aktivisten der anarcho-syndikalistischen Bewegung bei Protesten und Streiks in Firmen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts häufig Maschinen oder Räume, um so ihren politischen Auffassungen und sozialen Forderungen besonderen Nachdruck zu verleihen. Und Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald sabotierten die Produktion von V2-Raketen während des Zweiten Weltkriegs, um die Kriegsmaschinerie der Hitler-Regierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu verlangsamen. Auf derartiges Agieren beruft sich in der Gegenwart beispielsweise die militante Tierbefreiungsbewegung.

Bei dieser handelt es sich um keine einheitliche Gruppe oder geschlossene Organisation. Insofern bestehen Probleme der Verallgemeinerbarkeit. Daher soll hier zunächst die "Animal Liberation Front" (ALF) Aufmerksamkeit finden, deren Aktivisten seit 1976 in Großbritannien und den USA – aber darüber hinaus auch in mindestens 50 anderen Ländern – "tätig" sind im Sinne von Angriffen auf Pelzgeschäfte, Anschlägen auf Schlachthäuser, Befreiung von Tieren oder Sachbeschädigungen von Tierversuchslaboren. Als Grundsatz bei diesen Aktionen gilt ihnen, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, damit weder Mensch noch Tier Schaden nehmen. Die ALF hat sich an diese Maxime in der Praxis gehalten. Zwar kam es zu beabsichtigten hohen Sachschäden, aber nicht zur Tötung oder Verletzung von Menschen. Dies war indessen bei einigen Abspaltungen anders.

Handelt es sich bei derartigen Aktionen nun um Sabotage oder Terrorismus? Betrachtet man die direkten Eingriffe in den Produktionsablauf, die Tierquälerei und Tiertötung verhindern sollen, so sind in der Gesamtschau die Merkmale von Sabotage erfüllt. Dass hierbei nicht etwa Arbeiter-, sondern Tierinteressen im Vordergrund stehen, ist für diese Zuordnung unerheblich. Die ausdrückliche Distanzierung von Gewalt gegen Personen und der geringe Grad von Gewaltintensität sprechen daher hier auch gegen die – mitunter von Sicherheitsbehörden oder Zeitungen vorgenommene – Einordnung als terroristisch. Anders verhält es sich bei den erwähnten Abspaltungen der ALF, die auch mit Briefbomben oder Sprengsätzen vor Wohnungen operierten. Zwar kam es auch hier zu keinen Tötungen und nur wenigen Verletzungen. Gleichwohl kalkulierten die Akteure eine höhere Gewaltintensität ein. Daher ist bei Gruppen wie "Animal Rights Militia" oder "Revolutionary Cells – Animal Liberation Brigade" die Einschätzung als terroristisch angemessen.

Definition als Sammelbezeichnung und Grenzfälle

In Abgrenzung zum eingangs erwähnten Terror, der seitens des Staats ausgeübt werden kann, ergibt sich bilanzierend demnach folgende Definition von Terrorismus: Es geht dabei um alle Formen von politisch motivierter Gewalt, die von nichtstaatlichen Akteuren in systematischer Form mit dem Ziel des psychologischen Einwirkens auf die Bevölkerung angewendet werden und die dabei die Möglichkeit des gewaltfreien und legalen Agierens als Handlungsoption ausschlagen sowie die Angemessenheit, Folgewirkung und Verhältnismäßigkeit des angewandten Mittels ignorieren. Bei dieser Definition wurden gegenüber einer Erstfassung zwei Veränderungen vorgenommen. Es heißt hier "nichtstaatliche Akteure" statt "nichtstaatliche Gruppen", gibt es doch auch Einzeltäter als "Lone-Wolf"-Terroristen. Und es fehlt die Bezeichnung "gegen eine staatliche Ordnung", da sich insbesondere Rechtsterroristen gegen andere Teile der Gesellschaft wie Minderheiten wenden. Gleichwohl agieren sie damit gegen das Gewaltmonopol des Staats, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Menschen garantieren soll.

Auch bei dieser Definition als Sammelbezeichnung bleiben Probleme für die Einschätzung von Grenzfällen nicht aus. So fehlte beim NSU beispielsweise ein konstitutives Merkmal für derartige Formen von politisch motivierter Gewalt: die Kommunikation. Rechtsterroristen verzichten meist auf Bekennerschreiben, für sie besteht die Botschaft in der Auswahl des Anschlagsorts oder der Opfergruppe. Bei den Serienmorden des NSU an Menschen mit Migrationshintergrund wurde indes die damit einhergehende rassistische Motivation öffentlich nicht wahrgenommen. Die Polizeibehörden gingen von einem kriminellen Hintergrund im Umfeld der Opfer aus. Diese Fehlwahrnehmung "korrigierte" der NSU weder durch Bekenntnisse noch Symbole. Gleichwohl wollte er längerfristig kommunizieren, wozu ein Bekennervideo vorgehalten wurde.

Ein weiterer Grenzfall liegt vor, wenn der Akteur noch andere politische Handlungen praktiziert. Dafür steht etwa die palästinensische Hamas, die Selbstmordattentate als Strategie nutzt. In diesem engen Kontext handelt es sich um eine terroristische Tat. Gleichwohl kann man die Hamas nicht auf die Dimension des Terrorismus reduzieren. Derartige Anschläge und Attentate bilden nur einen Teilbereich der Organisation, die darüber hinaus als Partei und sozialer Wohltäter agiert, um Akzeptanz in der palästinensischen Bevölkerung zu generieren. Insofern handelt es sich hier eher um eine politische Organisation mit einem terroristischen Segment.

Diese Beispiele von Grenzfällen für die Einordnung verdeutlichen, dass die genannte Begriffsbestimmung ebenso wie andere Definitionen als idealtypisch anzusehen ist. Bezogen auf einige Grundmerkmale besteht indes Konsens in der politikwissenschaftlichen Forschung.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Darstellung und Erörterung erfolgt aus politikwissenschaftlicher Sicht. Eine Auseinandersetzung mit dem behördlichen oder juristischen Verständnis im In- und Ausland würde den Rahmen des Beitrags sprengen.

  2. Vgl. zur Begriffsgeschichte Rudolf Walter, Terror und Terrorismus. Eine begriffs- und sozialgeschichtliche Skizze, in: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.), Die RAF und der linke Terrorismus, Hamburg 2006, S. 64–77.

  3. Vgl. u.a. Rolf Reichhardt, Das Blut der Freiheit. Französische Revolution und demokratische Kultur, Frankfurt/M. 2002; Johannes Willms, Tugend und Terror. Geschichte der Französischen Revolution, München 2014.

  4. Vgl. u.a. Richard Bach Jensen, The Pre-1914 Anarchist "Lone Wolf" Terrorist and Governmental Responses, in: Terrorism and Political Violence, 26 (2014) 1, S. 86–94; Walter Laqueur, Terrorismus, Kronsberg/Ts. 1977, S. 22–77.

  5. Darauf stellt insbesondere Louise Richardson, Was Terroristen wollen. Die Ursachen der Gewalt und wie wir sie bekämpfen können, Frankfurt/M. 2007, ab.

  6. Bruce Hoffman, Terrorismus, der unerklärte Krieg. Neue Gefahren politischer Gewalt, Frankfurt/M. 2006, S. 80.

  7. Peter Waldmann, Terrorismus. Provokation der Macht, München 1998, S. 12f.

  8. Vgl. u.a. Gilles Kepel, Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Islamismus, München 2002; Alexander Straßner (Hrsg.), Sozialrevolutionärer Terrorismus. Theorie, Ideologie, Fallbeispiele, Zukunftsszenarien, Wiesbaden 2008.

  9. Die Typologie folgt Peter Waldmann, Terrorismus, in: Dieter Nohlen (Hrsg.), Wörterbuch Staat und Politik, München 1995, S. 779–784, wo die letztgenannte Form allerdings nicht berücksichtigt wird. Eine andere idealtypische Einteilung in Anlehnung an das "Wellen"-Konzept von David C. Rapoport bietet Peter R. Neumann, Die neuen Dschihadisten. IS, Europa und die nächste Welle des Terrorismus, Berlin 2015.

  10. Vgl. u.a. Kristina Eichhorst, Ethnisch-separatistische Konflikte in Kanada, Spanien und Sri Lanka. Möglichkeiten und Grenzen institutioneller Konfliktregelungen, Frankfurt/M. 2005; Peter Waldmann, Ethnischer Radikalismus: Ursachen und Folgen gewaltsamer Minderheitenkonflikte am Beispiel des Baskenlandes, Nordirland und Quebecs, Opladen 1989.

  11. Vgl. u.a.W. Kraushaar (Anm. 2); Peter Butz, Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF, Berlin 2004; Willi Winkler, Die Geschichte der RAF, Berlin 2005.

  12. Vgl. u.a. Armin Pfahl-Traughber, Geschichte des Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Analyse zu Entwicklung, Gruppen und Vergleich, in: Einsichten und Perspektiven, (2012) 1, S. 56–71; Bernhard Rabert, Links- und Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik Deutschland von 1970 bis heute, Bonn 1995.

  13. Vgl. u.a. Jason Burke, Al-Qaida. Wurzeln, Geschichte, Organisation, Düsseldorf–Zürich 2004; Thomas Gandow, Das Beispiel der AUM Shinri-Kyo (Japan), in: Berndt Georg Thamm (Hrsg.), Terrorismus. Ein Handbuch über Täter und Opfer, Hilden 2002, S. 351–380.

  14. Vgl. Ulrich Schneckener, Transnationaler Terrorismus. Charakter und Hintergründe des "neuen" Terrorismus, Frankfurt/M. 2006, S. 40–48.

  15. Vgl. u.a. James W. Clarke, On Being Mad or Merely Angry. John W. Hinckley, Jr. and Other Dangerous People, Pennsylvania 1990; Armin Pfahl-Traughber, Diener des Rechts. Ein Portrait des Anti-Mafia-Richters Giovanni Falcone, in: Mut, (2007) 477, S. 36–47.

  16. Vgl. u.a. Sebastian Haunss, Identität in Bewegung. Prozesse kollektiver Identität bei den Autonomen und in der Schwulenbewegung, Wiesbaden 2004, S. 107–190; Christian Menhorn, Skinheads: Portrait einer Subkultur, Baden-Baden 2001.

  17. Vgl. Uwe Backes, Links- und rechtsextreme Gewalt in Deutschland. Unterschiede und Gemeinsamkeiten, in: Eckhard Jesse/Steffen Kailitz (Hrsg.), Prägekräfte des 20. Jahrhunderts. Demokratie – Extremismus – Totalitarismus, Baden-Baden 1997, S. 169–192, als bislang einziger systematischer Vergleich von links- und rechtextremistisch motivierter Gewalt mit nichtterroristischem und terroristischem Bezug.

  18. Vgl. u.a. Herfried Münkler, Guerillakrieg und Terrorismus. Begriffliche Unklarheit mit politischen Folgen, in: W. Kraushaar (Anm. 2), S. 78–102; Peter Waldmann, Terrorismus und Guerilla. Ein Vergleich organisierter antistaatlicher Gewalt in Europa und Lateinamerika, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 5, Bonn 1993, S. 69–103.

  19. Franz Wördemann, Mobilität, Technik und Kommunikation als Strukturelemente des Terrorismus, in: Manfred Funke (Hrsg.), Terrorismus. Untersuchungen zur Strategie und Struktur revolutionärer Gewaltpolitik, Düsseldorf 1977, S. 140–157, hier: S. 145.

  20. Vgl. zur Einordnung des "Islamischen Staats" auch den Beitrag von Miriam M. Müller in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  21. Uwe Backes, Auf der Suche nach einer international konsensfähigen Terrorismusdefinition, in: Martin H.W. Möllers/Robert Chr. van Ooyen (Hrsg.), Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2002/2003, Frankfurt/M. 2003, S. 153–165, hier: S. 162f.

  22. Vgl. u.a. Jeffrey D. Simon, Lone Wolf Terrorism. Understanding the Growing Threat, New York 2013; Ramón Spaaj, Understanding Lone Wolf Terrorism, Dordrecht 2013.

  23. Vgl. u.a. Armin Pfahl-Traughber, Die Besonderheiten des "Lone-Wolf"-Phänomens im deutschen Rechtsterrorismus. Eine vergleichende Betrachtung von fünf Fallbeispielen, in: Kriminalistik, 70 (2016) 1, S. 15–22; ders., Das "Lone Wolf"-Phänomen im Rechtsterrorismus in Skandinavien. Eine vergleichende Betrachtung von Fallbeispielen aus Norwegen und Schweden, in: Stefan Hansen/Joachim Krause (Hrsg.), Jahrbuch Terrorismus 2015/2016, Opladen 2016 (i.E.).

  24. An bilanzierenden und komparativen Erörterungen zu diesem Handlungsstil mangelt es. Die Bezeichnung kommt bei der Darstellung einschlägiger Fallbeispiele meist unreflektiert vor.

  25. Vgl. u.a. Lawrence Finsen/Susan Finsen, The Animal Rights Movement in America. From Compassion to Respect, New York 1994, S. 98–106; Richard D. Ryder, Animal Revolution. Changing Attitudes towards Speciesism, Oxford 1989, S. 273–290.

  26. Vgl. Animal Liberation Front, The ALF Credo and Guidelines, o.D., Externer Link: http://www.animalliberationfront.com/ALFront/alf_credo.htm (20.4.2016).

  27. Vgl. James F. Jarboe, Testimony, 12.2.2002, Externer Link: https://www.fbi.gov/news/testimony/the-threat-of-eco-terrorism (20.4.2016); Christian Fuchs/Greta Taubert, Vegane Armee Fraktion, in: Die Zeit vom 28.8.2014.

  28. Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Das Gewaltverständnis in der militanten Tierbefreiungsbewegung. Eine Analyse zur Frage: Sabotage oder Terrorismus?, in: Martin H.W. Möllers/Robert Ch. van Ooyen (Hrsg.), Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2015/2016, Frankfurt/M. 2016 (i.E.).

  29. Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Extremismus und Terrorismus. Eine Definition aus politikwissenschaftlicher Sicht, in: ders. (Hrsg.), Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2008, Brühl 2008, S. 9–33, hier: S. 33.

  30. Vgl. u.a. Christian Fuchs/John Goetz, Die Zelle. Rechter Terror in Deutschland, Reinbek 2012; Armin Pfahl-Traughber, Die neue Dimension des Rechtsterrorismus. Die Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrundes" aus dem Verborgenen, in: ders. (Hrsg.), Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2011/2012, Bd. 2, Brühl 2012, S. 58–101.

  31. Vgl. u.a. Helga Baumgarten, Hamas. Der politische Islam in Palästina, München 2006; Joseph Croitoru, Hamas. Der islamische Kampf um Palästina, München 2007.

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Dr. phil., geb. 1963; Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Willy-Brandt-Straße 1, 50321 Brühl. E-Mail Link: armin.pfahl-traughber@hbund.de