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Selbstjustiz im Namen des Volkes: Vigilantistischer Terrorismus | Terrorismus | bpb.de

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Selbstjustiz im Namen des Volkes: Vigilantistischer Terrorismus

Matthias Quent

/ 17 Minuten zu lesen

In der Migrationskrise wächst die Zahl selbsternannter Bürgerwehren und gewalttätiger Aktivitäten. Das Konzept des "Vigilantismus" ist geeignet, die terroristische Gewalt gegen Geflüchtete, Migranten und ihre Unterstützer zu analysieren.

Der Ursprung des Begriffs "Terror" liegt im französischen terreur und bezeichnete in der Französischen Revolution die unmittelbare Gewaltanwendung unter dem Schutz und im Interesse des Staats, das heißt eine Periode des "Terrors von oben". Später wurde der Begriff "Terrorismus" zur Bezeichnung anarchistischer und sozialrevolutionärer Gewalt ziviler Personen gegen den Staat oder die Mehrheitsgesellschaft verwendet, also um "Terror von unten" beziehungsweise "Terror von außen" zu beschreiben. In Deutschland dominiert dieses Verständnis die Debatte, nicht zuletzt aufgrund der traumatischen Erfahrungen mit der Gewalt der "Roten Armee Fraktion" (RAF) und der Gefahr durch islamistische Terroristen. Doch der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) und die aktuelle Eskalation von Gewalt gegen Geflüchtete, Asylunterkünfte sowie deren Unterstützerinnen und Unterstützer indizieren ein weitreichendes begriffliches und konzeptionelles Defizit mit hoher wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Relevanz: Wie ist terroristische Gewalt einzuordnen und zu analysieren, die sich weder direkt gegen den Staat richtet noch durch den Staat ausgeübt wird, sondern die sich gegen Angehörige schwacher Gruppen in der Gesellschaft wendet mit den Zielen, unter diesen Angst und Schrecken zu verbreiten und sie zu unterdrücken und zu vertreiben? Welche Motive treiben organisierte Gewalttäter wie die "Bürgerwehr Freital" oder den Attentäter von Henriette Reker an, die behaupten, mit ihren Taten "das deutsche Volk" schützen zu wollen? Wie sind diese Aktivitäten im Kontext internationaler Terrorismusforschung einzuordnen?

Vor dem Hintergrund der Migrationskrise wächst die Zahl selbsternannter Bürgerwehren und von gewalttätigen Aktivitäten, die sich gegen Geflüchtete richten. Die hohe Zahl der durch Fluchtmigration nach Deutschland kommenden Einwanderinnen und Einwanderer wird von Teilen der Zivilgesellschaft als Staatsversagen gedeutet: Darauf reagieren unter anderem Akteure, die als "dunkle Seite der Zivilgesellschaft" bezeichnet werden können, durch verstärktes Engagement in Form einer bewegungsförmigen und zum Teil gewaltsamen privaten Flüchtlingsabwehr. Gesetz- und Regelüberschreitungen sind dabei in der Intention der Täterinnen und Täter keine generalisierte Absage an das Ordnungssystem des Nationalstaats, sondern Ausdruck des Misstrauens in dessen Autorität und Wirkungsmacht. Demnach geht es diesen Akteuren zunächst nicht darum, das "System" grundlegend zu verändern, sondern dessen "alte" Ordnung zu "verteidigen" – auch wenn dies bedeutet, dass das staatliche Gewaltmonopol zwischenzeitlich suspendiert werden muss. Diese Form systemstabilisierender Selbstjustiz nichtstaatlicher Akteure mit vorgeblich protektiven Motiven beschreibt – bisher vor allem in der US-amerikanischen Debatte – der Begriff des "Vigilantismus".

Eine allgemeine Definition von "Vigilant" lautet: "Anhänger einer Bürgerwehr, die das Recht in die eigenen Hände nimmt". Der Vigilantismusforscher Ray Abrahams hält fest, dass der Vigilantismus den Staat selbst nicht zurückweist, aber von der Idee lebt, dass die Legitimität des Staats von dessen Fähigkeit abhängt, der Bürgerschaft zu jedem Zeitpunkt das Maß an Gesetz und Ordnung zur Verfügung zu stellen, das sie verlangt. Die Existenz von Vigilantismus ist demnach ein Misstrauensvotum in die Effizienz des Staats, nicht in das Konzept des Staats selbst. Vigilantismus ist in mehrfacher Hinsicht "hausgemacht" (homegrown): erstens, da seine Akteure Staatsbürgerinnen und -bürger sind; zweitens aufgrund ihres ideologischen Selbstbilds, das darin besteht, ihr home zu "verteidigen"; drittens wird der Vigilantismus häufig nicht erkannt oder nicht ernst genommen und der Radikalisierung der Täterinnen und Täter nicht angemessen begegnet, da sie aus der nationalen "Hausgemeinschaft" stammen und innerhalb dieser ambivalente multiple Rollen einnehmen (etwa als Brandstifter und gut bekannter Nachbar).

So verharmlosend in der Debatte um die Migrationskrise manche medialen und politischen Formulierungen wie "besorgte Bürger" oder "Asylkritiker" sind, so zutreffend ist auch, dass Bezeichnungen als "Rechtsextremisten" oder "Neonazis" diese Akteure vielfach analytisch nicht treffen. Der Begriff "rechtsextrem" impliziert im öffentlichen und offiziellen Verständnis soziale Randständigkeit und politische Staatsfeindlichkeit. Damit sind die Motive von Gewalttätern wie beispielsweise dem Brandstifter von Escheburg nicht treffend zu beschreiben. Dabei handelt es sich um einen 39-jährigen Finanzbeamten, der im Februar 2015 ein Haus für Geflüchtete anzündete.

Insgesamt ist 2015 die Zahl der Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte gegenüber den Vorjahren enorm angestiegen: Vieles weist darauf hin, dass ein großer Teil der Anschläge von Personen begangen wurde, die ebenfalls nicht der rechtsextremen Bewegung angehören. "Die Zeit" zitiert aus einem Lagebild des Bundeskriminalamts vom Januar 2016, wonach über 47 Prozent der Tatverdächtigen von Angriffen auf Asylunterkünfte 2015 nicht in den Registern von Polizei und Staatsschutz zu finden seien. Die "Tagesschau" meldet, nur etwa ein Viertel der Anschläge auf Asylunterkünfte werde überhaupt aufgeklärt: Über die Hintergründe der meisten Täterinnen und Täter, die Anschläge auf Asylunterkünfte verüben, gibt es daher keine Informationen.

Einstellungsstudien und Untersuchungen über das rechtsextreme Milieu weisen seit Jahrzehnten darauf hin, dass die Basis rechtsextremer Einstellungsträgerinnen und -träger sowie das Sympathisantenumfeld der organisierten Rechtsextremen größer ist, als sich dies etwa bei Demonstrationen oder der Mitgliedschaft in entsprechenden Gruppen abbildet. Basierend auf den unten dargestellten Fallbeispielen und diesen Zahlen ist anzunehmen, dass sowohl polizeilich auffällige Rechtsextreme und deren radikalisiertes Umfeld als auch Zusammenschlüsse und Einzelpersonen aus bisher unauffälligen Milieus gewaltsam Selbstjustiz gegen Geflüchtete verüben. In diesem Beitrag werden die gemeinsamen ideologischen Motivlagen beschrieben. Wohl oder übel, konstatiert der Gewaltforscher Roland Eckert, müssen Soziologinnen und Soziologen die terroristische Perspektive einbeziehen und rekonstruieren, wenn sie nicht von vornherein auf Erkenntnis verzichten wollen. Was ist die Sicht auf die Welt, die zur Gewalt gegen Angehörige schwacher Gruppen motiviert? Und wo beginnt Terrorismus? Um die Motive von Terroristinnen und Terroristen zu verstehen, müssen wir uns mit ihrem Weltbild und der darin liegenden subjektiven Rationalität zur Rechtfertigung von Gewalt auseinandersetzen.

Terrorismus

Unter Terrorismus sind mit dem Soziologen Peter Waldmann "planmäßig vorbereitete, schockierende Gewaltanschläge aus dem Untergrund gegen eine politische Ordnung zu verstehen. Sie sollen vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten, daneben aber auch Sympathie und Unterstützungsbereitschaft erzeugen." Dabei werden die Betroffenen der Gewalt zu reinen Botschaftsträgern, deren Leben für die Terroristinnen und Terroristen nicht zählt: "Die Gewalttat hat primär einen symbolischen Stellenwert, ist Träger einer Botschaft, die in etwa lautet, ein ähnliches Schicksal kann jeden treffen". Menschen werden im Allgemeinen zur Zielscheibe eines terroristischen Angriffs, "weil man einer bestimmten angefeindeten Personenkategorie angehört, zum Beispiel Kapitalist ist, Nordamerikaner, Tourist oder Geschäftsmann, und sich zum falschen Zeitpunkt im falschen Land am falschen Ort befindet". Es könne jedoch nach dem "Willkürprinzip" auch gänzlich Unbeteiligte treffen. Ihre Schadenswirkungen, so der Soziologe Friedhelm Neidhardt, kalkulieren Terroristinnen und Terroristen "nicht als physische Beseitigung derer, die sie töten". Stattdessen zielten sie auf "diejenigen, die das terroristische Massaker über die Medien wahrnehmen, sich selbst bedroht fühlen und dann in einer Weise reagieren, die staatliche Sicherheitsinstanzen zum Eingreifen zwingt".

Waldmann differenziert vier Motivlagen politischer Gewalttäterinnen und -täter, zwischen denen es fließende Übergänge und Überlappungen geben kann. Diese Motivlagen sind erstens das Streben nach einer revolutionären Veränderung der gesellschaftlichen und politischen Strukturen im Sinne der Ideen von Marx, zweitens der Wunsch ethnischer Minderheiten oder unterdrückter Völker nach staatlicher Eigenständigkeit oder vermehrter politischer Autonomie, drittens religiös motivierter Terrorismus und viertens Motive für Gewalt durch Bewegungen, die die bestehende soziale Ordnung zu schützen vorgeben – am Staat vorbei, unter Verletzung der Gesetze. Letzteres bezeichnet Waldmann als rechtsradikalen oder vigilantistischen Terrorismus. Zwar agiere der vigilantistische Terrorismus, ebenso wie die drei anderen Typen, unter Missachtung der herrschenden Gesetze. Er ziele jedoch nicht auf eine grundlegende Veränderung, sondern habe sich der Verteidigung des Status quo oder der Rückkehr zu angeblich besseren Verhältnissen (wie der "Volksgemeinschaft") verschrieben. Es handle sich daher nicht um eine "genuine Form des Terrorismus, sondern eine Kombination aus Elementen des ‚Terrors‘ von oben und des ‚Terrorismus‘ von unten".

Vigilantistischer Terrorismus

Nach Waldmann ist es für den Vigilantismus wesenhaft, dass er sich "nicht primär gegen die Regierung und das politische System, sondern gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen richtet. Nur ausnahmsweise und in einer zweiten Sequenz, wenn die Regierung gemeinsame Sache mit den ‚Feinden‘ des Volkes macht oder gar in deren Hände gefallen zu sein scheint, nur dann glauben sich Rechtsradikale legitimiert, mit Gewalt gegen sie vorzugehen." Rechtsterroristische Kampagnen zeigen sich demnach "in gezielten Droh- und Einschüchterungsaktionen gegenüber den anvisierten Bevölkerungsgruppen, die schließlich in Gewalt münden", und werden meist ausgelöst durch diffuse Verunsicherungs- und Bedrohungsgefühle bestimmter Schichten und Gruppen, "die ein Ventil suchen und es im Zweifel in einer unterlegenen, vom Rest der Bevölkerung sich deutlich abhebenden Minderheit finden". Staatliche Sicherheitskräfte verhalten sich Waldmann zufolge "häufig passiv und schreiten nicht ein, teilweise geben sie aber auch zu erkennen, dass sie das Vorgehen der selbsternannten Ordnungshüter billigen". Ziel der Anschläge ist es, so der Terrorismusforscher weiter, "in der betreffenden Bevölkerungsgruppe Angst und Schrecken auszulösen, ihre Unterlegenheit gegenüber der jeweiligen Mehrheitsgruppe zu unterstreichen und ihre Angehörigen nach Möglichkeit dazu zu bewegen, das Land beziehungsweise den betreffenden Ort zu verlassen".

Das Konzept des Vigilantismus ist erklärungsmächtig und daher weiterzuentwickeln: Der Vigilantismus besitzt eine soziale und eine politische Dimension. In sozialer Hinsicht richtet er sich gegen schwache Gruppen in der Gesellschaft und zielt auf die Durchsetzung der Vorherrschaft der eigenen Gruppe innerhalb der Zivilgesellschaft – ohne dabei regierungsfeindliche Aktivitäten zu entfalten. Dem politischen Vigilantismus geht es darum, eine totalitäre politische Ordnung zu errichten, den Ausschluss schwacher Gruppen in positives Recht zu setzen und die verfassungsmäßig garantierten offiziellen Gleichheitsrechte durch Ungleichwertigkeitsideologien zu ersetzen.

Die (gewaltförmigen) Aktivitäten der Vigilantinnen und Vigilanten sind nach der jeweiligen Adressierung in drei idealtypische Kategorien einzuteilen: Vigilantismus erster Ordnung zielt auf Minderheitengruppen und solche, die von relevanten Teilen der Mehrheitsbevölkerung stigmatisiert werden. Die Bombenanschläge und die Mordserie des NSU an neun Menschen aus Einwandererfamilien sind exemplarisch für diese Motivlage.

Vigilantismus zweiter Ordnung wendet sich gegen politische Gegnerinnen und Gegner, die als Bedrohung für das Überleben oder die Erfolge der vigilantistischen Kampagne angesehen werden oder denen vorgeworfen wird, mit den als bedrohlich Markierten gemeinsame Sache zulasten des "Volkes" zu machen. Beispielhaft zu nennen sind Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem des Deutschen Roten Kreuzes und des Technischen Hilfswerks beim Aufbau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften. Zu dieser Form des "Teilzeitterrorismus" zählen auch Angriffe auf Kommunalpolitikerinnen und -politiker und Parteibüros.

Vigilantismus dritter Ordnung greift den Staat (beziehungsweise seine Repräsentantinnen und Repräsentanten) an, weil dieser in die Hände des "Feinds" gefallen scheint, eine Veränderung mit demokratischen Mitteln im Sinne der Vigilantinnen und Vigilanten als unmöglich angenommen wird oder weil die vermeintlich "manipulierten" Organe des Staats für sie zur Bedrohung werden. Beispielhaft dafür ist das Attentat auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Im präterroristischen Bereich steht symbolisch dafür die Forderung "Merkel muss weg" seitens reaktionärer, rechtspopulistischer und rechtsextremer Gruppen. Gruppendynamiken und Interaktionsprozesse zwischen Kontrahenten können dazu führen, dass sich die Gewalt der Vigilantinnen und Vigilanten vom sozialen auf den politischen Bereich verschiebt – vor allem dann, wenn der Staat droht, in einer für sie unerträglichen Weise Partei zu ergreifen für die schwachen Gruppen oder gegen ihre als homogen konstruierte Bezugsgruppe (beispielsweise "Wir, das Volk"). Ihre Gewalt fordert den Staat heraus, weil sie dessen Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit infrage stellt. Drei zeitgenössische Beispiele veranschaulichen die Virulenz und subjektive Rationalität dieses hausgemachten Terrorismus.

Warum der NSU-Terror verborgen blieb

In einer unveröffentlichten Version des Bekennervideos des NSU, das im Brandschutt der Wohnung von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe in Zwickau gefunden wurde, heißt es: "Enver Şimşek weiss nun, wie ernst uns die Erhaltung der deutschen Nation ist". Şimşek war das erste Todesopfer des NSU. In dem Videoentwurf fand sich auch eine auf die Opfer des Anschlags in der Kölner Probsteigasse angepasste Bildkonstruktion, in die der Satz eingeblendet war: "Und ihr wisst es jetzt auch". Das explizierte Motiv der Terrorakte war es, die deutsche Nation zu schützen gegen eine angebliche Bedrohung durch Nichtdeutschstämmige. Diese Ambivalenz des vigilantistischen Terrorismus, der nicht den Staat gewaltsam angreift, sondern schwache Gruppen in der Gesellschaft, ist der Hauptgrund dafür, dass der NSU über 13 Jahre von der Mehrheit der Gesellschaft und den ermittelnden Behörden unerkannt im Untergrund morden konnte. Terrorismus, so das vorherrschende Verständnis, richtet sich gegen den Staat und rechtfertigt seine Anschläge auf das System durch Bekenntnisse, um die Gewalt zu legitimieren und um Unterstützung in der Bevölkerung hervorzurufen. Begründet wird daher das Nichterkennen des NSU-Terrorismus häufig damit, dass nach den Anschlägen keine Bekennerschreiben verbreitet wurden, wie dies etwa bei Linksterrorismus üblich sei. Diese Deutung verkennt die ideologische Grundlage des Rassismus der Rechtsterroristinnen und -terroristen: In deren Fokus stehen nicht der Staat oder "das System" und sie versuchen nicht, durch Aktionen gesellschaftliche Mehrheiten "aufzurütteln" und auf ihre Seite zu ziehen. Ihre Zielgruppe sind rassifizierte Minderheiten, unter denen sie Angst und Schrecken verbreiten wollen. Ihnen gegenüber ist die Tat zugleich die Botschaft (die im Umfeld der Ermordeten im Gegensatz zu Ermittlerkreisen und breiter Öffentlichkeit durchaus angekommen ist).

Entgegen der weitverbreiteten Annahmen bekennen sich Rechtsextreme in der Regel nicht zu Gewalttaten. Die Soziologen Ruud Koopmans und Roland Rucht analysierten in 667 Fällen zwischen Januar 1990 und Juni 1993 artikulierte und physische Ziele rechtsextremer Proteste auf Grundlage von Tageszeitungsbeiträgen. Bemerkenswert ist die "weitgehende Sprachlosigkeit" der rechtsextremen Aktivitäten: "Bei mehr als drei Vierteln aller Aktionen wurde überhaupt kein konkretes Ziel formuliert. (…) Gewiß haben diese Gewalttaten eine politische Bedeutung, aber diese erhalten sie nur durch ihre Einbettung in eine öffentliche Debatte, die nicht von den Gewalttätern selbst initiiert ist." Schon zu Beginn der 1990er Jahre dominierten also bekenntnislose Taten das Gewaltrepertoire der Rechtsextremen. Die Annahme, nach der Bekennerschreiben für den Terrorismus üblich seien, indiziert ein statisches Verständnis von politischer Gewalt, bei dem vom Linksterrorismus "von unten" als prototypische Variation ausgegangen wird. Für die RAF etwa war die Anwendung von massiver Gewalt gegenüber ihrem Bewegungsumfeld und gegenüber der Gesellschaft rechtfertigungsbedürftig. Für die Vigilantinnen und Vigilanten trifft das nicht zu, weil für sie die Minderwertigkeit von Menschengruppen als natürlich gilt. Es wird deshalb gar nicht als notwendig angesehen, Gewalt zu rechtfertigen, denn die "Minderwertigkeit" der "Anderen" und das Recht oder gar die Pflicht der "Einheimischen" zum Kampf sind ideologisch naturalisiert. Es werden keine theoretisch untermauerten Bekenntnisse als nötig erachtet, um Gewalt zu legitimieren, weil sie aus Sicht der Täterinnen und Täter ohnehin die natürliche Ordnung und das eigentliche Interesse des Volkes vollziehen. Der Kampf gegen Schwächere muss nicht gerechtfertigt werden, weil schon die Rassifizierung der "Anderen" Ausdruck beziehungsweise Rationalisierung widersprüchlicher Verhältnisse in der Demokratie ist.

Zumindest bis zum noch immer rätselhaften Mordanschlag von Heilbronn, bei dem die Polizistin Michelle Kiesewetter getötet wurde, war der Staat vom NSU-Terrorismus nicht gemeint. Weil sich die Agitation und Gewalt der Vigilantinnen und Vigilanten zuvorderst gegen Angehörige schwacher Gruppen richten und auf die Aufrechterhaltung einer hierarchischen sozialen Ordnung zwischen Menschengruppen zielen, werden sie von staatlichen Institutionen oft weniger nachdrücklich verfolgt als beispielsweise linksmotivierte Gewaltakteure, die dem Staat bisweilen in offener Feindschaft gegenübertreten. Im Gegensatz dazu lehnen Vigilantinnen und Vigilanten den Staat nicht durchweg ab, sondern zweifeln an seiner Redlichkeit gegenüber dem häufig nach Abstammungskriterien definierten "Volk" und an seiner Durchsetzungsfähigkeit.

Gewalt in der Migrationskrise

Völkische Nationalistinnen und Nationalisten sehen das als homogen konstruierte deutsche "Volk" infolge der Migrationsbewegungen gefährdet – durch einen angeblichen "großen Austausch", durch "Invasoren", den "Volkstod" oder "eine fremdstämmige Migrantenmehrheit". Die offizielle Politik ist überfordert, versagt und vertritt nicht die eigentlichen Interessen des deutschen Volkes: Dieser Aussage dürften sich viele Pegida-Demonstrantinnen und -Demonstranten und die AfD-Wählerschaft anschließen. Dort, wo der Staat schwach, ineffizient oder widersprüchlich erscheint, können zivilgesellschaftliche Akteure die Leerstellen ideologisch und praktisch füllen. In der Tat reagierte die Politik unvorbereitet und überfordert auf die gestiegene Zahl von Asylsuchenden. Im Sommer 2015 stellte das rasche Bereitstellen von Unterbringungs- und Integrationsangeboten für die Geflüchteten viele Kommunen und Landkreise vor große Herausforderungen, logistisch und finanziell.

Darauf haben aber nicht nur jene Kräfte der Zivilgesellschaft reagiert, die in humanistischer Absicht bei der Versorgung und Aufnahme helfen wollen: Dem "hellen Deutschland" steht – in den Worten des Bundespräsidenten – "Dunkeldeutschland" gegenüber. Die Krisensituation dient auch jenen zivilgesellschaftlichen Akteuren als Rechtfertigung, die gegen die vorgebliche Bedrohung, Gefährdung oder Veränderung bestehender Verhältnisse vorgehen. Insbesondere nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln – aber auch schon davor – gründete sich eine Vielzahl neuer Formationen, die das Etikett der Bürgerwehr für sich reklamieren. Sie verkörpern die Ambivalenz des Vigilantismus: Die Bürgerwehren richten sich nicht gegen den Staat, sondern wollen diesen stabilisieren oder geben vor, dies zu wollen. Durch ihr Handeln stellen sie jedoch das staatliche Gewaltmonopol infrage und provozieren repressive Reaktionen. Die allermeisten dieser Gruppe treten ausschließlich in sozialen Netzwerken in Erscheinung und richten sich eindeutig gegen Geflüchtete. Ihre Gründung impliziert die Drohung, in die eigene Hand zu nehmen, was die Mitglieder dieser Gruppen für ihr Recht halten und der Staat ihrer Ansicht nach nicht in der Lage ist zu leisten.

Gegen die sächsische "Bürgerwehr Freital/360" nahm die Generalbundesanwaltschaft im Frühjahr 2016 wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung Ermittlungen auf. Den Mitgliedern der Bürgerwehr werden Sprengstoffanschläge sowie Überfälle auf Geflüchtete und Engagierte vorgeworfen. Mit der Inszenierung als "Bürgerwehr" gelang es der Gruppe, öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen und Stimmung gegen die Unterbringung von Geflüchteten zu machen. Gleichzeitig diente das vigilantistische Narrativ vom "Schutz der Heimat" der ideologischen Legitimierung organisierter und politisch motivierter Gewalttaten. Dabei operierte die Gruppe nicht aus dem Verborgenen: Zeitweise führten die Akteure legale öffentliche und konspirative Gewaltaktionen nebeneinander durch. Die "Bürgerwehr Freital/360" ist beispielhaft für eine größere Zahl weitgehend unbekannter Einzelpersonen und Gruppen, die bundesweit Gewalt anwenden oder billigen mit Motiven der Verteidigung oder Erhaltung des "Volkes" sowie des Widerstands gegen Veränderungen. Sündenböcke beziehungsweise Betroffene sind vor allem Geflüchtete und Muslime, die rassifiziert und als Bedrohung dargestellt werden. Auf einer Facebook-Seite rechtsextremer Akteure aus Freital heißt es entsprechend in einem Kommentar zu einem Artikel der "Jungen Freiheit" unter dem Titel "Immer mehr männliche Asylbewerber": "Widerstand ist Notwehr & Verpflichtung – Deutsche wehrt euch".

Das Attentat auf Henriette Reker

Vigilantistische Gewalttaten in Deutschland viktimisieren in der übergroßen Mehrheit Angehörige beziehungsweise Stellvertreterinnen und Stellvertreter schwacher Gruppen; 2015 vor allem Geflüchtete. Allerdings werden darüber hinaus auch ehrenamtlich Helfende und zuständige Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Gewalttaten. Häufig können die Täterinnen und Täter nicht ermittelt werden. Einige Anschläge gehen auf das Konto sogenannter einsamer Wölfe – Personen, die aus persönlichen oder taktischen Gründen allein handeln, so wie beim Angriff auf Reker. Im Oktober 2015 attackierte Frank S. die heutige Oberbürgermeisterin Kölns und zuvor zuständige Beigeordnete für Integration mit einem Messer und verletzte sie schwer. Auch weitere umstehende Menschen wurden verletzt. In den Medien wurde der Täter mit den Worten zitiert: "Ich wollte sie töten, um Deutschland und auch der Polizei einen Gefallen zu tun." Gegenüber der Polizei soll der Täter erklärt haben, die deutsche Regierung begehe Hochverrat und könne ihre Frauen und Kinder nicht mehr schützen. Jeder Deutsche sei verpflichtet, diesem "Terrorregime" entgegenzutreten. Der vorbestrafte Gewalttäter stellt sich als wahrhaftiger Landesverteidiger dar – er inszeniert sich als Vigilant. Als Beschützer des "Volkes" sei er quasi in Notwehr dazu berechtigt, Gewalt auszuüben.

Fazit

Die Fallbeispiele des vigilantistischen Terrorismus verdeutlichen die Ursprünge, Motive und Rechtfertigungsweisen dieser Form von Gewalt. Sie illustrieren außerdem, dass es bei dieser zeitgenössischen Motivlage des hausgemachten Terrorismus nicht darum geht, den Staat anzugreifen oder herrschende Verhältnisse umzustoßen, sondern darum, den Status quo zu bewahren oder gesellschaftliche Transformationsprozesse rückgängig zu machen. Nicht alle Vigilanten werden zu Terroristen: Die meisten selbsternannten Bürgerwehren inszenieren sich als Protestgruppen, die nicht darüber hinausgehen, anzudrohen, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.

Terrorismus ist eine Strategie, die für diverse politische oder religiöse Ziele einsetzbar ist. Er ist gekennzeichnet durch ein Mindestmaß an Organisation und Öffentlichkeit und durch das Ziel, Unsicherheit und Schrecken zu verbreiten. Vigilantismus als Motiv zur Legitimierung von Gewalt und Rassismus besitzt große Schnittmengen zu rechtspopulistischen, neurechten und rechtsextremen Strömungen und Bewegungen. Erkennungsmerkmal des Vigilantismus ist die Selbstermächtigung zur Machtausübung aufgrund von Vertrauensverlusten in die Effizienz des Staats. Vigilantismus ist ein Beweggrund des Rechtsextremismus, aber er ist unter anderem von nationalrevolutionären, nationalanarchistischen, religiös-fundamentalistischen, revisionistischen und staatsfeindlichen Strömungen innerhalb der Bewegung zu unterscheiden – wobei die Grenzen fließend sind und eine Collage diffuser ideologischer Fragmente die Regel ist.

Vigilantinnen und Vigilanten schreiten zur Tat, um eine angebliche Bedrohung abzuwehren. Gesellschaftliche Krisen, Verunsicherung und Gewalt- und Terrortaten, die pauschal Minderheiten angerechnet werden, verstärken diese ideologische Konstruktion und den vermeintlichen Handlungsdruck. Die vigilantistische Inszenierung dient angesichts multipler Verunsicherungen auch dazu, aus einer subjektiven Ohnmacht auszubrechen: "Fremde" und insbesondere Geflüchtete dienen dabei als Indikatoren und Sündenböcke. Vigilantismus verkörpert in einer als überkomplex und anomisch empfundenen Welt im praktischen und übertragenen Sinne ein Ordnungsbedürfnis, das heißt den Wunsch nach einfachen und tatkräftigen Maßnahmen, um ideelle Kohärenz herzustellen und Privilegien zu bewahren. Auch der vigilantistische Terrorismus, der selten so benannt wird, ist "Komplexitätsreduktion mit der Waffe".

Diese Form der Gewalt kann Repräsentantinnen und Repräsentanten aller sozialen Entitäten treffen – staatliche Formationen ebenso wie einzelne Bevölkerungsgruppen. Je schwächer diese Gruppen in der Gesellschaft sind, umso höher ist das Risiko, dass staatliche und öffentliche Akteure ihre Viktimisierung nicht ernst nehmen und der vigilantistische Terrorismus dadurch unerkannt bleibt. Angesichts der aktuellen Lage sind in Deutschland und Europa weitere vigilantistische Anschläge zu erwarten. Wird dieser hausgemachte Terrorismus nicht erkannt und benannt, wiederholt sich das Versagen aus dem NSU-Komplex.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Rudolf Walther, Terror und Terrorismus. Eine begriffs- und sozialgeschichtliche Skizze, in: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.), Die RAF und der linke Terrorismus, Hamburg 2006, S. 64–77.

  2. Ich nutze den Terminus "Migrationskrise", um die komplexen krisenhaften Zusammenhänge zu erfassen – insbesondere von Migrationsbewegungen, Ursachen von (Flucht-)Migration, Defiziten von Politik und Verwaltung sowie die Abwehrreaktionen innerhalb der Einwanderungsgesellschaft.

  3. In diesem Beitrag wird ein sächlicher Akteursbegriff verwendet für sozial Handelnde, Individuen sowie Personengruppen, Organisationen oder Institutionen.

  4. Vgl. Roland Roth, Die dunklen Seiten der Zivilgesellschaft. Grenzen einer zivilgesellschaftlichen Fundierung von Demokratie, in: Ansgar Klein (Hrsg.), Zivilgesellschaft und Sozialkapital. Herausforderungen politischer und sozialer Integration, Wiesbaden 2004, S. 41–64.

  5. Justin Akers Chacón/Mike Davis, Crossing the Border. Migration und Klassenkampf in der US-amerikanischen Geschichte, Berlin 2006, S. 11.

  6. Vgl. Ray Abrahams, Vigilant Citizens. Vigilantism and the State, Malden 1998.

  7. Vgl. Kai Biermann et al., Der Terror der anderen, 23.2.2016, Externer Link: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-02/rassismus-gewalt-notunterkuenfte-gefluechtete-rechter-terror (12.5.2016).

  8. Vgl. Demian von Osten/Jan Koch, Angriffe auf Flüchtlingsheime verfünffacht, 28.1.2016, Externer Link: http://www.tagesschau.de/inland/angriffe-fluechtlingsunterkuenfte-103.html (12.5.2016).

  9. Vgl. Roland Eckert, Die Dynamik der Radikalisierung. Über Konfliktregulierung, Demokratie und die Logik der Gewalt, Weinheim 2012, S. 232.

  10. Peter Waldmann, Terrorismus. Provokation der Macht, Hamburg 2011 (E-Book), Pos. 126.

  11. Ebd., Pos. 172.

  12. Ebd., Pos. 167.

  13. Friedhelm Neidhardt, Akteure und Interaktionen. Zur Soziologie des Terrorismus, in: W. Kraushaar (Anm. 1), S. 123–137, hier: S. 127.

  14. Ebd.

  15. P. Waldmann (Anm. 10), Pos. 1849.

  16. Ebd., Pos. 1862.

  17. Ebd., Pos. 1883.

  18. Ebd., Pos. 1885.

  19. Ebd., Pos. 1895.

  20. Ebd., Pos. 1908.

  21. Vgl. u.a. Eva Groß/Andreas Zick/Daniela Krause, Von der Ungleichwertigkeit zur Ungleichheit: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, in: APuZ, (2012) 16–17, S. 11–18, hier: S. 12ff.

  22. Vgl. Ruud Koopmans/Dieter Rucht, Rechtsradikalismus als soziale Bewegung?, in: Jürgen W. Falter et al. (Hrsg.), Rechtsextremismus, Opladen 1996, S. 265–287, hier: S. 279f.

  23. Ebd.

  24. Ausführlich zum NSU als vigilantistische Gewaltgruppe Matthias Quent, Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus: Wie der NSU entstand und was er über die Gesellschaft verrät, Weinheim 2016.

  25. So beispielsweise die "Identitäre Bewegung", Externer Link: http://www.identitaere-generation.info/der-grosse-austausch-defintion (12.5.2016).

  26. So beispielsweise der Internetblog "Politically Incorrect", Externer Link: http://www.pi-news.net/2016/03/idomeni-der-grosse-frust-der-invasoren (12.5.2016).

  27. Vgl. Matthias Quent, Der "Volkstod" und die Übriggebliebenen, in: Berliner Debatte Initial, 25 (2014), S. 40–53.

  28. So der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke auf einer Veranstaltung in München am 22. Oktober 2015. Vgl. Matthias Quent et al., Gefährdungen der demokratischen Kultur in Thüringen, Jena 2016, S. 55.

  29. Zur Geschichte, Virulenz und Typologie von Bürgerwehren in Deutschland vgl. Matthias Quent, Bürgerwehren, hrsg. von der Amadeu Antonio Stiftung, Berlin 2016.

  30. Vgl. Freies Tal – Freital ist und bleibt deutsch, 30.3.2016, Externer Link: http://www.facebook.com/Freiheitfuerdeutschland/posts/540266182811549 (12.5.2016).

  31. Andreas Damm et al., Anschlag auf Oberbürgermeisterin: Attentäter wünscht Reker noch immer den Tod, 20.10.2015, Externer Link: http://www.ksta.de/koeln/-sote-reker-attentaeter-wuenscht-ihr-den-tod-koeln-ob-wahl-23032098 (12.5.2016).

  32. Vgl. Annette Ramelsberger, Anschlag auf OB-Kandidatin – Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen den Attentäter von Köln, 2.2.2016, Externer Link: http://www.sueddeutsche.de/politik/-1.2827571 (12.5.2016).

  33. Herfried Münkler, Sehnsucht nach dem Ausnahmezustand. Die Faszination des Untergrunds und ihre Demontage durch die Strategie des Terrors, in: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.), Die RAF und der linke Terrorismus, Hamburg 2006, S. 1211–1226, hier: S. 1212.

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Dr. des. phil., geb. 1986; Soziologe und Rechtsextremismusexperte; lebt in Jena.