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Editorial | Parlamentarismus | bpb.de

Parlamentarismus Editorial Reformwünsche in Deutschlands latentem Verfassungskonflikt Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive? Deutscher Bundestag und Parlamentsreform Vom Bürgerbegehren zur Bürgergesellschaft Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der EU

Editorial

Ludwig Watzal

/ 2 Minuten zu lesen

Kennt die Mehrheit der Deutschen überhaupt ihr politisches System? Wird es vielleicht anhand von Erwartungen beurteilt, die ihm völlig unangemessen sind?

Einleitung

Leistet sich die Bundesrepublik Deutschland einen permanenten Verfassungskonflikt? Dieser provokanten Fragestellung geht Werner Patzelt in seinem Essay nach. Er vertritt darin die These, dass die Mehrheit der Deutschen unser politisches System nicht nur schlecht kennt, sondern es auch anhand von Erwartungen beurteilt, die ihm völlig unangemessen sind. Das politische System funktioniert anders, als die Menschen glauben, und die Politiker folgen "systemadäquaten" Regeln, welche die Bürger aus Unkenntnis für falsch halten. Darin sieht Patzelt den "latenten Verfassungskonflikt". Der Autor plädiert für eine Systemreform. Für ebenso wichtig hält er die Beseitigung der Missverständnisse, Vorurteile und Kenntnislücken der Bevölkerung durch massive politische Bildung.

Einen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit im politischen System der Bundesrepublik macht auch Eberhard Schütt-Wetschky aus. Wird in Schulbüchern und von führenden Politikern das klassische Gewaltenteilungskonzept zwischen Legislative und Exekutive als selbstverständlich vorausgesetzt, so vertritt der Autor die These, dass dieses Konzept gescheitert sei. Schütt-Wetschky skizziert zuerst das Gewaltenteilungskonzept des Parlamentarischen Rates, um sodann die Frage nach dem Scheitern zu untersuchen. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive sei "nicht formal, sondern materiell gescheitert". Da das Gewaltenteilungskonzept des Parlamentarischen Rates nicht realisierbar sei, müsse ein Festhalten zwangsläufig zu "unbegründeter Kritik an der Praxis führen und damit der Politikverdrossenheit unnötig Vorschub leisten". Ein "realistisches Gewaltenteilungskonzept" für Bundestag und Bundesregierung sei erforderlich.

Die Umsetzung eines solchen realistischen Gewaltenteilungskonzepts wäre auch die Aufgabe einer Parlamentsreform. Die Bemühungen um eine Selbstreform des Deutschen Bundestages im Lichte von 50 Jahren bundesrepublikanischer Geschichte beschreibt Stefan Marschall. Der Autor sieht einen Reformbedarf bei der Stellung des Parlaments im politischen System sowie bei der Verkoppelung von Bevölkerung und Parlament. In den neunziger Jahren habe eine "Entparlamentarisierung der Gesetzgebung" stattgefunden. Globalisierung und Europäisierung setzten den Gesetzgeber unter zunehmenden Handlungsdruck. Die Mediengesellschaft tut ein weiteres; das Parlament hat Schwierigkeiten, sich in dieser zu platzieren, so der Autor. Eine zeitgemäße Parlamentsreform müsse auf den "Mehrebenencharakter politischer Entscheidungen" reagieren und den gesellschaftlichen und institutionellen Wandel mitberücksichtigen.

Bei der Reformdiskussion des politischen Systems werden immer wieder plebiszitäre Elemente gefordert. Bürgerbegehren und Bürgerbescheid könnten dazu einen Weg weisen. Isoliert, führen beide nur zur Konfrontation mit den kommunalen Vertretern. Wie diese beiden Elemente nutzbringend eingesetzt werden könnten, zeigt Andreas Paust auf. Es müsse zu einer Verknüpfung von Bürgerbeteiligungsverfahren und direktdemokratischen Verfahren auf kommunaler Ebene kommen, um eine Systemreform voranzubringen.

Eine Herausforderung, der sich der Deutsche Bundestag stellen muss, kommt von der Europäischen Union. Das Parlament hat auf zahlreichen Ebenen Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Detailliert beschreibt Sven Hölscheidt die Verfahrenswege. Da die EU-Vorlagen so zahlreich geworden sind, nimmt der Deutsche Bundestag nur zu zirka fünf Prozent von ihnen Stellung. Demzufolge sieht der Autor im Parlament keinen bedeutenden Akteur. Er sei nur ein "begleitender Kontrolleur" des Regierungshandelns.