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Autoritäre Präsidialregime statt Parteiendemokratien in Zentralasien

Beate Eschment

/ 22 Minuten zu lesen

Nach dem Zerfall der Sowjetunion hoffte der Westen, dass auch die zentralasiatischen Republiken den Weg zur Demokratie beschreiten würden. Hierzu zählen Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.

Einleitung

Als vor mehr als neun Jahren die Sowjetunion zerfiel, war die Demokratisierungseuphorie im Westen weit verbreitet. Nicht nur für die Staaten Mitteleuropas und der europäischen Sowjetunion, sondern auch für die fünf neuen Staaten in Zentralasien Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan erwartete man einen Systemwechsel hin zur Demokratie und war bereit, dies auch mit beträchtlichen finanziellen Mitteln zu fördern. Durch ihre Aufnahme in die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) glaubte man, diese Länder politisch auf einen Demokratiekurs verpflichten zu können.

Heute ist jedoch Ernüchterung eingekehrt. Selbst bei Zugrundelegung einer Minimaldefinition von Demokratie ist der liberalste zentralasiatische Staat - Kirgistan - von einer Demokratie im westlichen Sinne weit entfernt. In den Staaten Zentralasiens regieren Präsidenten, die im Zuge der Perestroika die Macht übernahmen und seitdem alles tun, um sie nicht wieder abgeben zu müssen. Sie wurden der Bevölkerung durch überwältigende Wahlsiege bestätigt, jedoch auf Kosten demokratischer Freiheiten. 1998/99 bilden die fünf Staaten Zentralasiens die Schlusslichter unter 28 (süd)ost- europäischen Ländern und den GUS-Staaten in der Einschätzung der bekannten US-amerikanischen Organisation Freedom House : Kirgistan nimmt (zusammen mit Azerbajdschan) unter ihnen mit der Note 5 den besten Rang ein, gefolgt von Kasachstan mit 5,5, Tadschikistan 6 (zusammen mit Serbien und Belarus) und Usbekistan 6,5. Das absolute Schlusslicht bildet Turkmenistan mit einer 7, der schlechtesten zu vergebenden Note. Im Weltmaßstab haben nur Afghanistan, der Irak, Saudi-Arabien, Somalia und Vietnam so schlecht abgeschnitten .

Im Folgenden soll den Fragen nachgegangen werden, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte, wie die derzeitigen Präsidialregime zu charakterisieren sind und welche Prognose die Staaten Zentralasiens sowohl hinsichtlich einer zukünftigen Demokratisierung als auch der inneren Stabilität haben.

I. Der Weg zur Macht - Perestroika in Zentralasien

Die fünf zentralasiatischen Republiken der ehemaligen Sowjetunion hatten nie zuvor eine Eigenstaatlichkeit und sind territorial erst zu Sowjetzeiten definiert worden. In ihrer zum Teil langen und reichen vorsowjetischen Geschichte sind keinerlei demokratische Traditionen zu entdecken. Die Sowjetzeit brachte ihnen die Zwangskollektivierung, Industrialisierung und Einwanderung von russischen Arbeitskräften, aber auch eine im Vergleich mit den Nachbarländern hohe soziale Sicherung und Bildung. Ökonomisch befanden sie sich dagegen am unteren Ende der Skala und erhielten große Unterstützungszahlungen aus Moskau. Die Perestrojka erreichte Zentralasien verspätet und abgeschwächt. Sowohl die Nomenklatura als auch die Bevölkerung standen Michail Gorbatschow kritisch gegenüber, da seine Maßnahmen gegen die Korruption, infolge derer die langjährigen zentralasiatischen Republikparteichefs abgesetzt worden waren, als Missachtung und als verletzend empfunden wurden. Es gab keine dem westlichen Teil der Sowjetunion vergleichbaren Nationalbewegungen, die Unabhängigkeit wurde eher unfreiwillig angenommen.

Mit Ausnahme des tadschikischen Präsidenten, der erst 1992 zum ersten Mann im Staat wurde, sind die anderen heutigen Staatsoberhäupter noch zu Sowjetzeiten in ihre Führungsposition gelangt: Nursultan Nazarbaev in Kasachstan (2,7 Mio. km², 15,8 Mio. Einwohner ), Askar Askaev in Kirgistan (knapp 200 000 km², 4,62 Mio. Einwohner), Islam Karimov in Usbekistan (44 7 400 km², 23,66 Mio. Einwohner) und Saparmurad Nijazov in Turkmenistan (48 8 100 km², nur 4,65 Mio. Einwohner).

Während der Wandel in diesen vier Staaten friedlich ablief, musste Tadschikistan (143 100 km², ca. 6 Mio. Einwohner), das "Armenhaus der Sowjetunion", 1992 einen Bürgerkrieg durchleben, der das Land zutiefst spaltete und wirtschaftlich ruinierte. Zwar gibt es zur Zeit Hoffnungszeichen für eine weitere Befriedung, doch waren die Jahre seit dem Bürgerkrieg bisher durch bewaffnete Banden, politische Morde und Instabilität gekennzeichnet. Daher unterscheidet sich der Ablauf der Ereignisse in Tadschikistan in vielem von dem in den anderen Republiken.

In allen Republiken wurde der personelle und, wie es damals schien, politische Wandel nicht von unten, von der Bevölkerung, sondern in den höchsten Etagen der Macht geregelt oder durch Moskauer Ereignisse angestoßen. In den vier "stabilen" Staaten haben die damals gewählten Präsidenten ihre Macht bis heute nicht mehr abgegeben. Die Wege der Präsidenten ins höchste Staatsamt unterschieden sich zwar, doch ihr Lebensalter und ihre Biographie verbindet sie: Alle sind zentralasiatischer Herkunft und im Sowjetsystem geprägt worden. Sie haben im System Karriere gemacht und waren vom Dissidententum weit entfernt. Dennoch boten insbesondere das Verhalten und die Äußerungen Nazarbaevs und Akaevs Anfang der Neunzigerjahre Anlass zur Hoffnung auf einen Systemwandel ihrer Staaten hin zur Demokratie.

II. Demokratische Verfassungen und autoritäre Realität

Der institutionelle Umbau erfolgte relativ rasch. Alle fünf neuen Staaten gaben sich zwischen Mai 1992 (Turkmenistan) und November 1994 (Tadschikistan) neue Verfassungen. Die zum Teil unter Mitwirkung westlicher Verfassungsspezialisten entstandenen Entwürfe wurden jeweils publiziert, öffentlich debattiert und in einigen Fällen verändert. Umstritten waren dabei weniger Fragen des politischen Systems. Im Mittelpunkt standen vielmehr sozioökonomische und nationale Fragen, insbesondere die des Landbesitzes und die des Status der russischen Sprache.

Die verabschiedeten Verfassungen enthalten viele gemeinsame Elemente, die sowohl der alten sowjetischen und der russischen Verfassung als auch westlichen Vorbildern entlehnt sind. Alle fünf Staaten erklären sich in ihren neuen Verfassungen zu demokratischen Rechtsstaaten und garantieren die Einhaltung der Grundrechte. In Anlehnung an die russische Verfassung wurde in allen Republiken das Amt des Präsidenten endgültig eingeführt. Dieser und zumindest eine Kammer des Parlamentes werden in direkter, freier, gleicher und geheimer Wahl vom Volk bestimmt.

In der Verteilung der Kompetenzen zwischen Präsidenten und Parlamenten bestanden ursprünglich große Unterschiede. So ist Turkmenistan von Anfang an eine Präsidialrepublik. Der Präsident stellt die oberste exekutive Macht dar und kann sachlich wie personell die Legislative und Judikative kontrollieren, die Regierung wird von ihm allein bestellt. Das Zweikammer-Parlament als höchstes Repräsentativorgan hat keine echten Vollmachten. Das turkmenische Staatsoberhaupt war damit dem Wortlaut der Verfassung nach schon 1992 der mächtigste Präsident in den GUS-Staaten . In Usbekistan ist laut Verfassung ebenfalls das (Einkammer-)Parlament (Oli Madschlis) das höchste Repräsentativorgan, verglichen mit dem turkmenischen aber hat es erheblich größere Kompetenzen. Die entscheidende Macht im Staat ist jedoch auch hier der Präsident, der als Staatsoberhaupt und Vorsitzender des Ministerkabinetts oberste exekutive Autorität ist. Er besetzt alle wichtigen Ämter und hat das Recht zur Auflösung des Parlamentes . Kasachstan dagegen war nach seiner Verfassung von 1993 ausdrücklich eine parlamentarische Demokratie. Der Präsident war zwar Staatsoberhaupt und oberste exekutive Macht, benötigte aber für alle wichtigen juristischen und personellen Entscheidungen die Zustimmung des Parlamentes. Die Verfassung sah beispielsweise noch die Möglichkeit vor, dass ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz auch in Kraft treten konnte, wenn der Präsident die Unterschrift verweigerte. Mit der neuen, noch heute gültigen Verfassung von 1995 allerdings musste das Parlament erhebliche Machtverluste zugunsten des Präsidenten hinnehmen. Der Verabschiedung der kirgisischen Verfassung war ein monatelanges Ringen zwischen dem reformorientierten Präsidenten und dem konservativen Obersten Sowjet vorausgegangen. Die Teilung der Gewalten ist relativ klar. Das ursprüngliche Einkammer-Parlament hat von allen zentralasiatischen Volksvertretungen die größten Kompetenzen: Es besitzt die gesetzgeberische Initiative, muss den Etat bestätigen und der Besetzung einer Reihe von Schlüsselpositionen zustimmen. Wie in Kasachstan kann es in bestimmten Fällen Gesetze ohne Unterschrift des Präsidenten in Kraft setzen. Der Präsident hat das Vorschlags- oder Besetzungsrecht für alle entscheidenden Ämter und in bestimmten Fällen auch die Gesetzgebungsinitiative .

In der Praxis zeigte sich rasch, dass die Einführung einer neuen, an westlichen Maßstäben orientierten Verfassung nur der erste, leichteste Schritt gewesen war, die Umsetzung in die Praxis aber allen Seiten Schwierigkeiten bereitete. Insbesondere in Kasachstan und Kirgistan führte die Konstellation Parlament gegen Präsident zu einer Lähmung dringend erforderlicher politischer Entscheidungsprozesse. Wobei die "Schuld" keineswegs nur die Präsidenten traf, sondern sich die Parlamentarier (wie auch Regierungsmitglieder) ihren neuen Aufgabe nicht gewachsen zeigten. Beispielsweise widmeten sie sich eher der Verteilung von Pfründen - Dienstwagen, Höhe der Diäten usw. - als grundlegenden Wirtschaftsreformen. Mitglieder der Regierungen gerieten mehrfach unter Korruptionsverdacht. Die Lösung wurde in allen Fällen zugunsten einer Machterweiterung und -absicherung der Präsidenten gefunden. Am augenfälligsten ist dies in Kasachstan, das sich mit der neuen Verfassung nicht mehr als parlamentarische, sondern ausdrücklich als Präsidialdemokratie bezeichnet. Der Präsident erhielt die Richtlinienkompetenz in der Innen- wie Außenpolitik, er steht über den Gewalten und hat das Besetzungsrecht für alle wichtigen Ämter. Die Regierung ist faktisch vom Präsidenten abhängig. Das Parlament büßte hingegen viele Kompetenzen ein . Der kirgisische Präsident Akaev hat wie sein kasachischer Kollege seine Macht durch mehrere Referenden ebenfalls wesentlich ausgebaut, unter anderem mit dem Argument, die Verfassung von 1993 gebe ihm nicht mehr Macht als der Königin von England. Seit dem Referendum vom 10. Februar 1996 bestimmt er wie seine Amtskollegen die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik. In beiden Staaten (seit dem Referendum vom September 1999 auch in Tadschikistan) wurden außerdem die ursprünglichen Einkammer-Parlamente in Zweikammer-Parlamente verwandelt.

Alle Verfassungen enthielten ursprünglich Bestimmungen, die die Zahl der Amtsperioden des Präsidenten begrenzten. Sie sind inzwischen durch Referenden zur Verlängerung der Amtszeit im Interesse der Amtsinhaber umgangen oder in einem Fall sogar abgeschafft worden. Vorreiter war Turkmenistan, wo im Januar 1994 die Amtszeit bis 2002 verlängert wurde (regulärer Wahltermin wäre 1997 gewesen). Diese Idee gefiel offensichtlich. 1995 ließ sich auch der Usbeke Karimov per Referendum seine Amtszeit bis ins Jahr 2000 verlängern. Es folgte im April 1995 Kasachstan. Auch der kirgisische Präsident Askar Akaev machte einen entsprechenden Vorstoß; das kirgisische Parlament und wohl auch Druck aus dem Westen bewirkten aber, dass Akaev sich Ende 1995 doch Wahlen stellten musste. In Tadschikistan ging man einen anderen Weg, dort wurde die Amtszeit des Präsidenten auf sieben Jahre verlängert. Die Referenden verlängerten aber nicht nur die Amtszeit der Präsidenten, sondern umgingen zugleich kompetitive Wahlen. Sie sind von daher nicht als "höchster Ausdruck der Demokratie" , sondern eher als undemokratisch zu bewerten. Der turkmenische Präsident ist in der Absicherung seiner Macht inzwischen seinen Amtkollegen wieder einen Schritt voraus: Ende 1999 verabschiedete der turkmenische Volksrat eine Verfassungsänderung, die die Begrenzung auf zwei Amtszeiten aufhebt. Damit hat Nijazov sich quasi als Präsident auf Lebenszeit etabliert.

Während man in den beschriebenen Fällen wenigstens pro forma versuchte, die Verfassung mit der Realität in Übereinstimmung zu bringen, gibt es andere Punkte, wo die Diskrepanz zwischen demokratischem Grundgedanken und Wirklichkeit in unseren Augen von Anfang an groß war, die entsprechenden Vorgänge in Zentralasien aber als demokratisch bezeichnet werden. Besonders augenfällig ist dies beim Umgang mit Parteien und bei allen Wahlen.

Ende der Achtziger- und Anfang der Neunzigerjahre hatten sich in allen zentralasiatischen Unionsrepubliken politische Diskussionsklubs und nationale Bewegungen gebildet. Sie blieben aber bis auf wenige Ausnahmen immer auf (hauptstädtische) Intellektuellenkreise und die alte Nomenklatura beschränkt. Zwar gelang es beispielsweise der usbekischen Volksfront "Birlik" 1989, Zehntausende auf die Straßen zu bringen , doch waren dies Einzelerscheinungen. Parteien haben im politischen System der zentralasiatischen Staaten eine nachrangige Bedeutung. Die politisch eher apathische Bevölkerung hat keine Parteibindungen entwickelt, die Parteien bieten meist keine inhaltlichen Lösungsvorschläge und schwächen sich aufgrund personeller Querelen und Spaltungen häufig selbst. Ambitionierte Kandidaten brauchen unter den gegenwärtigen Bedingungen weniger die Unterstützung einer Partei als die informeller Strukturen . Trotz ihrer geringen Bedeutung haben alle oppositionellen Parteien und vor allem ihre Führer mit erheblicher staatlicher Repression zu kämpfen.

Parteien und gesellschaftliche Organisationen sind verfassungsgemäß überall erlaubt, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird garantiert. Allerdings besteht in allen Staaten die - nachvollziehbare - Einschränkung, dass diese Aktivitäten den inneren Frieden nicht gefährden dürfen . Diese sehr vage gehaltenen Bestimmungen werden de facto genutzt, um unliebsame Gruppen nicht registrieren zu müssen und ihnen damit die Möglichkeit zu politischen Aktivitäten zu nehmen. Der Grad an politischer Freiheit ist (noch) sehr unterschiedlich. Kirgistan ist nicht nur das pluralistischste zentralasiatische Land - 1997 soll es über 1000 gesellschaftliche Organisationen gegeben haben, Ende 1999 waren 25 politische Parteien registriert -, sondern die staatliche Registrierung wurde bisher auch selten verweigert, politische Aktivitäten ohne Registrierung wurden nicht verfolgt. Allerdings gab es auch hier bei der Registrierung für die Teilnahme an den Parlamentswahlen im Februar 2000 Unregelmäßigkeiten. Kritische Journalisten wurden bereits mehrfach verfolgt. Am anderen Ende der Skala stehen Usbekistan und Turkmenistan. In Usbekistan wurden seit 1991 praktisch keine Demonstrationen mehr genehmigt, die Kontrolle der Medien ist total. Prominente Oppositionelle werden eingeschüchtert und verfolgt und damit zur Aufgabe oder ins Exil gezwungen, wo sie allerdings weiterhin vom Geheimdienst verfolgt werden . Die wenigen heute registrierten Parteien sind allein mit Karimovs Billigung entstanden und üben auch keinerlei Kritik. In Turkmenistan bestehen nur abhängige Kleinstparteien unter dem Dach der Staatspartei. Jede Form oppositioneller Tätigkeit wird verfolgt, ihre Vertreter wurden ins Exil getrieben .

Bei Wahlen in den zentralasiatischen Republiken stellt sich die Frage, ob sie die in den Verfassungen vorgegebenen Bedingungen - frei, gleich, geheim - erfüllen. Vor allem aber sind sie häufig nicht kompetitiv. Der eigentliche Wahlvorgang verläuft meist relativ unproblematisch, von Wahlbeobachtern monierte Unregelmäßigkeiten wie family voting (d. h. die Stimmabgabe eines Familienmitgliedes für mehrere andere) könnte man als Kinderkrankenheiten der Demokratie bezeichnen. Wesentlich problematischer dagegen sind die Monate zwischen Wahlankündigung und Wahltag sowie die Wahlergebnisse. Nahezu immer führt eine bevorstehende Wahl zu einer Verschärfung der Repressionen gegenüber oppositionellen Politikern und kritischen Journalisten. In allen Wahlkämpfen fördert die Administration in der Regel die der Regierung nahe stehenden Kandidaten und die Amtsinhaber finanziell, organisatorisch und logistisch. Oppositionskandidaten haben in der Regel Schwierigkeiten, sich in den Medien zu präsentieren.

Wesentliche Hürde ist wiederum die für die Teilnahme erforderliche staatliche Registrierung, die die Behörden zur "Vorauswahl" von Kandidaten und Parteien nutzen. Das gilt auch für Parlamentswahlen, missbraucht wird das Instrument der Registrierung aber vor allem bei Präsidentenwahlen. So hat sich der Turkmene Nijazov noch nie einem Gegenkandidaten gestellt. Der usbekische Präsident Karimov hatte bei seiner ersten Wahl 1991 mit dem Oppositionellen Muhammad Salih zwar einen echten Gegenkandidaten, weitere waren aber administrativ verhindert worden. Diese Wahl gilt dennoch als die "freieste Wahl, die Usbekistan jemals hatte" . Karimovs Gegenkandidat im Januar dieses Jahres war offenbar nur eine Marionette, andere konnten nicht teilnehmen. Auch bei der ersten Wahl des kasachstanischen Präsidenten Nazarbaev 1991 waren Gegenkandidaturen aktiv verhindert worden, bei seiner Wiederwahl im Januar 1999 gab es dagegen drei, zwei von ihnen waren ebenfalls Marionetten. Der KP-Herausforderer meinte es ernst, stellte für Nazarbaev jedoch keine Gefahr dar. Von daher könnte man diese Wahl, wie Nazarbaev es getan hat, tatsächlich für einen wichtigen Schritt zur Demokratie halten. Dieser Eindruck wird allerdings dadurch getrübt, dass der einzige ernsthafte Herausforderer Nazarbaevs unter fadenscheinigen Gründen von der Wahl ausgeschlossen wurde und selbst internationale Proteste auf hoher Ebene nichts daran ändern konnten .

Noch offen ist die Richtung in Kirgistan: Akaev hatte 1991 keinen Gegenkandidaten, 1995 waren die aussichtsreichsten Bewerber wie in Kasachstan verhindert worden. Die nächste turnusmäßige Wahl steht erst Ende 2000 an. In Tadschikistan hat zwar in den Jahren der Unabhängigkeit ein personeller Wechsel stattgefunden. Der jetztige Amtsinhaber Rachmonov orientiert sich aber offensichtlich an seinen Kollegen in den anderen zentralasiatischen Republiken .

Auch die offiziellen Wahlergebnisse, d. h. ihre Ähnlichkeit mit sowjetischen Resultaten, geben zu Zweifeln Anlass. Auffällig ist, dass ihre jeweilige Höhe der anfangs zitierten Reihenfolge im Grad der politischen Freiheit entspricht. In Turkmenistan lag die offizielle Wahlbeteiligung bei Präsidenten- und Parlamentswahlen immer über 95 Prozent, beim Referendum zur Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten sollen gar 99,9 Prozent erreicht worden sein. Die Ergebnisse des usbekischen Präsidenten Karimov reichen an diese hohe Vorgabe fast heran: Im Januar 2000 wurde er mit 91,9 Prozent gewählt. Die tadschikischen Ergebnisse sind durch die Besonderheiten des Bürgerkrieges geprägt, doch hat Rachmonov bei seiner Wiederwahl im November 1999 mit 96,99 Prozent das übliche zentralasiatische Maß erreicht. Die Ergebnisse des kasachischen und kirgisischen Präsidenten erscheinen dagegen mit Werten zwischen 70 und 80 Prozent nachgerade schlecht. Doch gilt für diese Zahlen, wie vermutlich für alle anderen, was Astrid von Borcke über die Präsidentenwahlen 1994 in Tadschikistan geschrieben hat: Das Ergebnis ist eher eine politische als eine arithmetische Ziffer . Über die Gründe für die Eingriffe in den Wahlablauf bis hin zur Fälschung von Wahlergebnissen und die Angst vor Gegenkandidaten kann man nach wie vor nur spekulieren. Bei der konservativ-apathischen Haltung der Bevölkerung bestand bislang wenig Zweifel daran, dass die amtierenden Präsidenten auch ordnungsgemäß gewählt worden wären. Doch offenbar überwiegen Sicherheitsdenken und die Furcht, mit niedrigeren, aber richtigen Zahlen die innere wie äußere Reputation zu beschädigen.

Zusammenfassend kann man also feststellen, dass Ende der Achtziger- und Anfang der Neunzigerjahre die Verhältnisse in den zentralasiatischen Staaten freier waren als heute, die politische Landschaft vielfältiger. Die Ähnlichkeiten in der innenpolitischen Entwicklung der einzelnen Republiken sind frappierend. Auffällig ist, dass sich die "Reihenfolge" der politischen Freiheit, die sich unmittelbar nach der Unabhängigkeit abzeichnete - Kirgistan, Kasachstan, (Tadschikistan), Uzbekistan, Turkmenistan -, bis heute nicht verändert hat, alle Staaten aber immer weniger "demokratisch" sind. In auffällig vielen Fällen war Turkmenistan der Vorläufer, dem die anderen Republiken dann folgten. Offensichtlich haben sich die Präsidenten also nicht das Anfang der Neunzigerjahre relativ liberale Kirgistan zum Vorbild genommen, sondern ganz im Gegenteil das von Beginn an autoritäre Turkmenistan. Sie befinden sich demnach nicht auf dem Weg zur Demokratie. Deshalb wird in diesem Beitrag auch nicht der Versuch unternommen, die Entwicklung mit demokratisierungstheoretischen Ansätzen zu erklären.

III. Stabilität oder Demokratie?

Die Voraussetzungen für eine Demokratisierung waren in Zentralasien 1991 denkbar schlecht. Grundsätzlich sind sich auch westliche Wissenschaftler keineswegs einig, ob die in allen postkommunistischen Staaten erforderliche gleichzeitige politische und ökonomische Transformation überhaupt möglich ist . In Zentralasien konnte man zudem nicht auf frühere demokratische Traditionen zurückgreifen, und es bestehen eine Reihe von strukturellen, eine Demokratisierung erschwerenden Problemen, die wiederum von den Präsidenten zur Rechtfertigung ihrer autoritären Politik genutzt werden:

1. Alle fünf zentralasiatischen Republiken sind Vielvölkerstaaten, am stärksten Kasachstan, das sowjetische "Laboratorium der Völkerfreundschaft". Dort lebten 1989 Angehörige von fast 130 Nationalitäten, wobei die Kasachen mit 39,7 Prozent nur die relative Mehrheit gegenüber den Russen mit 37,8 Prozent besaßen . Inzwischen hat sich die Situation vor allem durch die Emigration der Russen stark zugunsten der Kasachen verschoben, doch bestanden Anfang der Neunzigerjahre im Westen wie in Russland große Befürchtungen hinsichtlich des ethnischen Friedens im Land . Sie haben sich als unbegründet erwiesen. Auch die Nationalitätenpolitik war, nicht zuletzt dank des Präsidenten, gemäßigt. Gleichzeitig war die "Gefährdung der Eintracht zwischen den Nationalitäten" eines der wichtigsten Argumente Nazarbaevs zur Rechtfertigung nichtdemokratischer Maßnahmen . Seine Person wurde als Garant des inneren Friedens dargestellt - was im Umkehrschluss hieße, dass Demokratie den inneren Frieden gefährdet. Dazu ist grundsätzlich zu bemerken, dass autoritäre Regime nach internationaler Erfahrung kein Lösungsweg zur Deeskalation potenzieller ethnischer Konfliktlagen sind.

2. Wenn für Nazarbaev und in geringerem Maße Akaev die Gefahr ethnischer Gewalt ein Instrument zur Herrschaftslegitimation darstellt, so nutzen die anderen drei Staatsführer den "islamischen Fundamentalismus", in Zentralasien meist Wahhabismus genannt, zu diesem Zweck. Auch hier trifft sich ihr Argument auf das Vortrefflichste mit westlichen Ängsten, die Zentralasien in die Hände afghanischer oder iranischer Fundamentalisten fallen sahen. Doch ist das Verhältnis zum Islam für die Staatsführungen ein schwieriges. Einerseits nutzt man ihn zur Bildung einer nationalen Identität, andererseits fürchtet man seine destabilisierende Wirkung insbesondere im zwischen Usbekistan, Tadschikistan und Kirgistan geteilten Ferganatal, das tatsächlich stärker islamisch geprägt ist als das sonstige Zentralasien. Auch wenn zwischen der Religiösität der Normalbevölkerung und den wenigen "Fundamentalisten" kein Zusammenhang besteht, stellen letztere eine Gefahr dar, die sicherlich der Kontrolle bedarf. Doch wird die Angst vor einem fundamentalistischen Islam vor allem in Usbekistan politisch genutzt, wenn alle Oppositionellen pauschal als Wahhabiten verfolgt werden, wie nach dem Bombenanschlag im Februar 1999 in Taschkent , der das Bild vom stabilen Usbekistan nachhaltig zerstörte.

3. Die Bevölkerung Zentralasiens hatte bis in dieses Jahrhundert hinein keine nationalen, sondern tribale (im Falle der ehemals nomadischen Völker der Kasachen, Kirgisen und Turkmenen) oder lokale (Usbeken und Tadschiken) Identitäten. Während die anderen Staatspräsidenten bemüht sind, deren Relevanz in den heutigen Gesellschaften abzustreiten, betont der turkmenische Präsident die Gefährlichkeit der unterschiedlichen Stammeszugehörigkeit seiner Bevölkerung und rechtfertigt damit die überragende Stellung seiner Person: Als Waise sei er mit keinem Stamm verbunden und könne daher in einzigartiger Weise den Zusammenhalt seines Volkes gewährleisten .

Ungeachtet der Tatsache, dass in Tadschikistan nicht die Demokratisierung, sondern im Gegenteil das Versagen der politischen Führung und das Fehlen demokratischer Konfliktregelungsmechanismen zum Bürgerkrieg geführt haben , wird auch Tadschikistan immer wieder als warnendes Beispiel für demokratische und damit unfriedliche Zustände verwendet. Demokratie wird also in allen Staaten als Gefahr für den inneren Frieden oder zumindest als untauglich für Zentralasien dargestellt. Notwendig, diese Überzeugung ist auch in der Bevölkerung weit verbreitet, seien starke, respektierte Führer. So wird in Usbekistan Amir Timur, gemeint ist der mittelalterliche Emir Timur Lenk, zum großen Vorbild und gleichzeitig Islam Karimov zum "Helden Usbekistans" und "Mann des Jahrtausends". Ansätze zum Personenkult bestehen auch in den anderen Republiken, am stärksten in Turkmenistan. Präsident Nijazov nennt sich seit Oktober 1993 sogar auf Beschluss des Parlamentes Turkmenbaschi - Führer der Turkmenen. Der Kult hat inzwischen groteske Ausmaße angenommen: In Turkmenistan heißen nicht nur Straßen und der Flughafen nach dem Präsidenten, sondern auch ganze Städte und ein Kanal. Sein Porträt ist omnipräsent. Da die Präsidenten die riesigen Probleme ihrer Region nicht lösen können, versuchen sie sich selbst als übergeordnete Instanz zu inszenieren, indem sie die von ihnen eingesetzten Regierungen zu Sündenböcken für die unzweifelhaft vorhandenen Missstände machen, ohne dass mit den immer häufigeren Neuernennungen neue Ideen und Lösungsvorschläge verbunden wären.

Es sind aber natürlich nicht nur die Führungspersonen, deren Politik nicht auf demokratischen Normen basiert, sondern in der gesamten Gesellschaft herrschen Denkweisen und Strukturen, die einer Demokratisierung zumindest hinderlich sind: Die starke Personen- und Autoritätsfixierung der Bevölkerung bei gleichzeitiger politischer Apathie wurde schon erwähnt, auch die Wertvorstellungen sind alles andere als demokratiegeeignet, wenn bespielsweise Meinungsvielfalt und Kompromissfähigkeit als Zeichen von Schwäche und Kritik als stabilitätsgefährdend interpretiert werden . Mitentscheidender Faktor für die Nicht-Demokratisierung scheint das komplette Fehlen zivilgesellschaftlicher Ansätze zu sein, die nicht durch ausländische Initiativen künstlich herbeigeführt werden können. In den zentralasiatischen Gesellschaften scheinen auch heute noch die Sippen- und Claninteressen vorherrschend zu sein. Politische und Personalentscheidungen werden vor allem auf dieser Grundlage getroffen, weshalb das Besetzungsrecht für wichtige Ämter so entscheidend ist. Parteien können auf dieser Grundlage nicht wirklich Einfluss gewinnen. Vor einer wirklichen Demokratisierung müsste also ein tiefer gehender Bewusstseinswandel in der Bevölkerung , wenn nicht sogar eine Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen insgesamt stehen.

Heute wird immer deutlicher, dass während der Sowjetzeit Politik in Zentralasien in vielen Bereichen wesentlich unabhängiger von Moskau gemacht wurde, als man im Westen vermutete. Die langjährigen Parteichefs konnten, solange sie nach außen auf Moskauer Vorgaben reagierten, in ihren Republiken wie autokratische Fürsten herrschen . Die Machtverhältnisse waren durch die traditionellen Stammes- und Regionalloyalitäten geregelt. Die Machtverteilung wurde zum Beispiel in Tadschikistan an der Redensart "Leninabad regiert, Kulab beschützt und der Pamir tanzt" deutlich, d. h., aus Leninabad (heute Chodschent) stammte der Parteichef, Kulabis waren für die Ordnungskräfte und die Pamiris für Kulturpolitik zuständig. Diese Herrschaftsstrukturen wurden durch die Unabhängigkeit nicht verändert . Die schmale Herrschaftsschicht der Sowjetzeit, eine begrenzte Zahl von Nomenklaturafamilien, stellt auch nach der Wende übergangslos die "neue" Führungsschicht. In der Sowjetzeit saßen ihre Mitglieder im Obersten Sowjet und stellten die Parteispitze, Kolchosvorsitzende usw., heute bilden sie "demokratisch" gewählte Präsidenten, Regierungen und Parlamente und besetzen die neuen wirtschaftlichen Führungspositionen.

Die realen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der zentralasiatischen Staaten stimmen damit in verblüffender Weise mit denen einiger typischer Entwicklungsländer überein . Wie viele Staaten im Nahen Osten und Afrika sind sie durch folgende für den Neopatrimonialismus typische Merkmale gekennzeichnet :

1. Systematische Konzentration der politischen Macht und Entscheidungsgewalt bei einem Herrscher, der praktisch über dem Gesetz steht und häufig per Dekret regiert. Er gibt sich das Image der wohlwollenden Vaterfigur. Autonome gesellschaftliche Gruppenbildung wird verhindert.

2. Prägend sind klientelistische Strukturen. Politik und Wirtschaft finden unter dem Gesichtspunkt persönlicher Vorsorge des Amtsträgers und der Rivalität mit Konkurrenten statt, langfristige Politik und Wirtschaftsentwicklung stehen dagegen hintan.

3. Informalität ist typisch, ein begrenzter und kontrollierter gesellschaftlicher Pluralismus wird zugelassen.

IV. Prognose

"Völker sind nicht auf genetische Weise demokratieunfähig" , aber um im biologistischen Bild zu bleiben: Nicht alle genetischen Anlagen eines Lebewesens kommen zur Entfaltung. Und ob sich irgendwann eine Demokratie westlichen Stils in zentralasiatischen Staaten herausbildet, scheint im Augenblick mehr als ungewiss, auch wenn es die Präsidenten nicht an Lippenbekenntnissen zur Demokratie haben fehlen lassen. So hat der usbekische Präsident Karimov zum Beispiel noch in diesem Jahr die Wahlen in seinem Land als demokratisch bezeichnet und Präsident Nazarbaev hat nach seiner Wiederwahl 1999 erklärt, die Demokratie habe in Kasachstan Wurzeln geschlagen.

Doch waren 1991 die Voraussetzungen für eine rasche Demokratisierung weder in der breiten Bevölkerung noch in den Führungskreisen gegeben. Die Chancen sind seitdem nicht besser geworden. Bei den Präsidenten ist heute kein oder nur ein geringer Wille zur Demokratisierung zu erkennen, von der breiten Bevölkerung ist ein Druck in diese Richtung eher nicht zu erwarten. In der ohnehin schmalen politisch interessierten Schicht haben Korruption und Ämterschacher im Namen der Demokratie in der ersten Hälfte der Neunzigerjahre zu Enttäuschung und Verlust von Vertrauen in diese Staatsform geführt . Die von den Präsidenten zum Machterhalt konstruierte Alternative Demokratie oder Stabilität tut ein Übriges, um dem Begriff Demokratie ein Negativimage zu geben.

Wenn eine baldige Demokratisierung also nicht zu erwarten ist, stellt sich die Frage, wie stabil die autoritären Präsidialsysteme sind und welche Stabilität sie ihren Staaten bieten. Wie hinsichtlich der Frage der Demokratisierung unter ungünstigen Bedingungen ist auch hier die Meinung zweigeteilt. Viele Vertreter der Wirtschaft, aber auch einige Wissenschaftler betrachten den Autoritarismus derzeit als unabdingbaren Ordnungsfaktor; die Mehrzahl hält "die Tiefenwirkung der autoritären Stabilitätswahrung (für) zweifelhaft" . Erstere können wie die Präsidenten für sich reklamieren, dass bis auf Tadschikistan die staatliche Stabilität gewahrt wurde. Letztere richten den Blick eher in die Zukunft. Zwar sind die Staaten Zentralasiens in den letzten acht Jahren stabil geblieben, doch wurden die strukturellen Probleme nicht wirklich einer Lösung näher gebracht, sondern das ihnen innewohnende Konfliktpotenzial wurde nur durch die Etablierung der Präsidenten als Integrationsfigur zu entschärfen versucht. Damit wird der Zeitpunkt des Abtretens/Ablebens der Präsidenten ein extrem heikler, dies umso mehr, als sie bisher alles taten, um potenzielle Nachfolger, die ja mächtige Konkurrenten wären, zu verhindern. Erst wenn die ersten Machtwechsel friedlich und geordnet vonstatten gegangen sind, lässt sich daher ein Urteil über die Stabilität der dortigen Regime und Staaten fällen.

Die Rolle des Westens war bisher nicht unproblematisch und wird vermutlich immer schwieriger werden. Die drohende Instabilität bei Führungswechseln spricht dafür, trotz der ungünstigen Voraussetzungen mit viel Geduld zarte demokratische Ansätze zu fördern und undemokratische Maßnahmen zu geißeln. Gleichzeitig muss man aber kurzfristig die jetzigen autoritären Präsidenten stützen, eben weil der Wechsel eine Gefährdung der Stabilität der Staaten und vermutlich der gesamten Region bedeutet. Aber auch, weil die verfolgten Vertreter der Opposition in der Regel nicht demokratischer sind als die jetzige Führung. Entweder sind sie durch die Verfolgung der letzten Jahre verbittert und radikalisiert, oder es handelt sich um ehemalige Mitglieder der Führungsschicht, die nach Verlust von Ämtern und Pfründen zu Fundamentalkritikern geworden sind. Auch ihre Programme bieten kaum neue Lösungsvorschläge.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Gewählte Vertreter, freie Wahlen, allgemeines aktives und passives Wahlrecht, Meinungs-, Informations- und Vereinigungsfreiheit. Vgl. Robert A. Dahl, Polyarchy. Participation and Opposition, New Haven - London 1971.

  2. Vgl. M. Steven Fish, Postcommunist Subversion: Social Science and Democratization in East Europe and Eurasia, in: Slavic Review, 58 (1999) 4, S. 796, Tab. 1.

  3. Vgl. http://www.freedomhouse.org/survey99/tables/indep-tab.html. Bewertet werden die beiden Kategorien "Politische Rechte" und "Bürgerliche Freiheiten".

  4. Alle Bevölkerungszahlen für 1997.

  5. Über den Weg in den Bürgerkrieg und seinen Ablauf informieren detailliert: Walentin Buschkow, Tadschikistan vor dem Bürgerkrieg. Eine traditionelle Gesellschaft in der Krise, Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien (BBIOst), (1993) 26; ders., Politische Entwicklung im nachsowjetischen Mittelasien: Der Machtkampf in Tadschikistan 1989-1994, BBIOst, (1995) 4; Reinhard Eisener, Zum Bürgerkrieg in Tadschikistan. Einige aktuelle und historische Dimensionen der Konflikte, in: Osteuropa, 44 (1994) 8, S. 776-798. Thomas Dorenwendt, Tadschikistan: die Transformation des Bürgerkrieges; in: Orient, 38 (1997) 2, S. 353-360.

  6. Vgl. John Anderson, Authoritarian political development in Central Asia: the case of Turkmenistan, in: Central Asian Survey, 14 (1995) 4, S. 511 f.

  7. Vgl. Uwe Halbach, Politische Entwicklungen im nachsowjetischen Mittelasien: Usbekistan, BBIOst, (1994) 50, S. 8 f.

  8. Vgl. John Anderson, Constitutional Development in Central Asia, in: Central Asian Survey, 16 (1997) 3, S. 306 f.

  9. Siehe dazu ausführlich Beate Eschment, Das "Chanat Nazarbaevs". Innenpolitische Entwicklungen 1995 in Kazachstan, in: Osteuropa, 46 (1996) 9, S. 876-899.

  10. Überschrift in der Kazachstanskaja Pravda vom 11. April 1995.

  11. Vgl. U. Halbach (Anm. 7), S. 18.

  12. Vgl. Gregory Koldys, Constraining Democratic Development: Institutions and Party System Formation in Kyrgyzstan, in: Democratization, 5 (1997) 3, S. 355.

  13. Vgl. David Nissman, Turkmenistan (Un)transformed, in: Current History, (1994) 4, S. 185.

  14. Vgl. Roger D. Kangas, Uzbekistan: Evolving Authoritarianism, in: Current History (1994) 4, S. 179 f.; William Fierman, Political development in Uzbekistan: democratization?, in: Karen Dawisha/Bruce Parrot, Conflict, cleavage, and change in Central Asia and the Caucasus, Cambridge 1997, S. 360-408.

  15. Siehe mein Interview mit Abdy Kuliew, Chancen nur mit Hilfe des Westens, in: Oxus, 1 (1999) 3, S. 30 f.

  16. Ein in Kasachstan beliebtes Verfahren ist die kurzfristige Vorverlegung von Wahlterminen, die der Opposition die Teilnahme an der Wahl, vor allem aber am Wahlkampf, erschwert.

  17. Bess Brown, Authoritarianism in the New States of Central Asia, BBIOst, (1996) 46, S. 19.

  18. Vgl. Birgit Brauer/Beate Eschment, Präsidentschaftswahlen in Kasachstan. Fortschritt, Rückschritt oder Irrweg der Demokratisierung?, Aktuelle Analysen des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien (BIOst), (1999) 12.

  19. Vgl. Karl Grobe-Hagel, Denkwürdige Wahlen in Tadschikistan, in: Oxus, 1 (1999) 4, S. 35.

  20. Vgl. Astrid von Borcke, Der tadschikische Bürgerkrieg: Lokale Tragödie oder geopolitische Herausforderung?, BBIOst, (1995) 19, S. 23.

  21. Vgl. Adam Przeworski, Democracy and the Market, Cambridge 1991.

  22. Kirgistan: 52,4 Prozent Titularnation, 21,5 Prozent Russen, 12,9 Prozent Usbeken; Tadschikistan: 62 Prozent Titularnation, 23,5 Prozent Usbeken, 8 Prozent Russen; Turkmenistan: 72 Prozent Titularnation, 9,5 Prozent Russen, 9,2 Prozent Usbeken, 2,5 Prozent Kasachen; Usbekistan: 71,4 Prozent Titularnation, Russen 8,3 Prozent, Tadschiken 4,7 Prozent, Kasachen 4,1 Prozent (alle Angaben nach der letzten sowjetischen Volkszählung von 1989).

  23. Vgl. Beate Eschment, Hat Kasachstan ein "Russisches Problem"? Revision eines Katastrophenbildes, Sonderveröffentlichung des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien (BIOst), Februar 1998, S. 79 f.

  24. Vgl. B. Eschment (Anm. 9), S. 884 und 896.

  25. Vgl. Uwe Halbach, Der Islam in der GUS: Eine Wiedergeburt?, BBIOst, (1996) 25; ders., Der Islam in der GUS: Die regionale und einzelstaatliche Ebene, BBIOst, (1996) 27; ders., Djihad vom Kaukasus bis Mittelasien? "Islamische Rebellen" im Kaspischen Raum und die Politik Usbekistans, Aktuelle Analysen des BIOst, (1999) 33.

  26. Vor der Oktoberrevolution soll es über 60 Stämme gegeben haben. Heute gehören die meisten Turkmenen zu den drei Stämmen der Tekke, Yomuten und Ersary.

  27. Einer der wichtigsten Kritiker Nijazovs, der ehemalige Außenminister Abdy Kuliev, behauptet dagegen, dass Nijazov das Problem künstlich zur Herrschaftslegitimation schaffe. Vgl. Anm. 15.

  28. Vgl. A. von Borcke (Anm. 20), S. 5.

  29. Vgl. W. Fierman (Anm. 14), S. 373.

  30. Vgl. Patricia M. Carley, The Legacy of the Soviet Political System and the Prospects for Developing Civil Society in Central Asia, in: Vl. Tismaneu (Hrsg.), Political Culture and Civil Society in Russia and the New States of Eurasia, Armonck/New York - London 1995, S. 303.

  31. Heute hört man bei der Bevölkerung manchmal, die sowjetischen Zeiten wären auch deshalb besser gewesen, weil Moskau wenigstens noch eine gewisse Kontrolle für die Republikführung gewesen sei, während letztere heute unkontrolliert herrschen könne.

  32. Vgl. Robert D. Kangas, State Building and Civil Society in Central Asia, in: Vl. Tismaneu (Anm. 30), S. 273 f.

  33. Vgl. Dieter Nohlen, Demokratie/Demokratische Systeme, in: Pipers Wörterbuch zur Politik, Bd. 6: Dritte Welt, München - Zürich 1987, S. 121-141, ders., Autoritäre Systeme, ebd., S. 64-85.

  34. Vgl. die Erklärung des Begriffes Neopatrimonialismus von Muriel Asseburg, Palästina auf dem Weg zum Staat, SWP-Studie 428, Ebenhausen 1999, S. 43 f.; Shmuel N. Eisenstadt, Traditional Patrimonialism and Modern Neo-Patrimonialism, Beverly Hills 1973; Peter Pawelka, Herrschaft und Entwicklung im Nahen Osten, Heidelberg 1985, S. 24 ff.

  35. U. Halbach (Anm. 7), S. 6.

  36. Während der Demokratisierung hat Politik eine stärker moralische Komponente als in der konsolidierten Phase. Vgl. José María Maravall, The Myth of the Authoritarian Advantage, in: Journal of Democracy, 5 (1994) 4, S. 29.

  37. Zum Beispiel Paul Kubicek, Authoritarianism in Central Asia: curse oder cure, in: Third World Quarterly, 19 (1998) 1.

  38. U. Halbach (Anm. 7), S. 4.

Dr. phil., geb. 1960; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralasien-Seminar der Humboldt-Universität zu Berlin.

Anschrift: Zentralasien-Seminar, Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.

Veröffentlichungen u. a.: Das "Khanat Nazarbaevs"- Innenpolitische Entwicklungen 1995 in Kazachstan, in: Osteuropa, 46 (1996) 9; Hat Kazachstan ein "russisches Problem"? Revision eines Katastrophenbildes, Sonderveröffentlichung des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Köln 1998.