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Kinderbetreuungs-Kulturen in Europa: Schweden, Frankreich, Deutschland | Erwerbstätigkeit von Frauen und Kinderbetreuungskultur in Europa | bpb.de

Erwerbstätigkeit von Frauen und Kinderbetreuungskultur in Europa Editorial Ohne Frauen keine Reform Uralt, aber immer noch rüstig: der deutsche Ernährer Kinderbetreuungs-Kulturen in Europa: Schweden, Frankreich, Deutschland Auswirkungen staatlicher Rahmenbedingungen und kultureller Leitbilder auf das Geschlechterverhältnis Familienpolitik und Fertilitätsunterschiede in Europa Frankreich: Die vollzeitberufstätige Mutter als Auslaufmodell

Kinderbetreuungs-Kulturen in Europa: Schweden, Frankreich, Deutschland

Mechthild Veil

/ 23 Minuten zu lesen

Das Angebot an Betreuungseinrichtungen für Kinder differiert in Europa erheblich: quantitativ und qualitativ. Das wird exemplarisch an Hand eines Vergleichs zwischen dem familienpolitischen Engagement in Schweden, Frankreich und Deutschland gezeigt.

Einleitung

Die europäischen Gesellschaften haben ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, wie und von wem Kinder im Vorschulalter betreut werden sollten. Das ausdifferenzierte Angebot an Betreuungseinrichtungen und an Konzepten hängt eng mit kulturellen Kontexten zusammen, mit Vorstellungen über Kindheit, Privatheit und Öffentlichkeit, mit dem Verhältnis der Gesellschaften gegenüber "ihrem" Staat, mit den jeweils vorherrschenden Geschlechterbildern, der Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt und der Integration der Väter in die Familie. Die Kenntnisnahme und Umsetzung der Bedürfnisse von Kindern und Eltern in politisches Handeln variiert ebenfalls je nach Land. Die hier behandelten Beispiele Schweden, Frankreich und Deutschland stehen für drei verschiedene Varianten von Kinderbetreuungskulturen: Schweden verfügt über die höchste Dichte an öffentlichen Einrichtungen zur Kinderbetreuung; das familienpolitische Leitbild ist das des Zwei-Verdiener-Haushalts; die Schweden sind "besessen von der Idee der Gleichstellung der Geschlechter". Frankreich, dessen Familienpolitik ebenfalls auf dem Leitbild des Zwei-Verdiener-Haushalts beruht, steht in Europa für die größte Variationsbreite an staatlich geförderten priva-tenund öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten. Deutschland wiederum weist kein kohärentes Vorstellungsbündel oder Konzept auf; die Gesellschaft ist gespalten zwischen dem noch prägenden Leitbild der erwerbstätigen Mutter in den ostdeutschen Bundesländern, die auf öffentliche Kinderbetreuung angewiesen ist, und Leitbildern in transition in den westdeutschen Bundesländern, die sich zwischen privater oder privat organisierter Kindererziehung und dem Ruf nach mehr staatlichen Hilfen hin und her bewegen. In der Ländertriade weist Deutschland den größten Anteil an privater, nicht staatlich geförderter Kleinkindbetreuung auf.

Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Betreuungskulturen der drei Länder im europäischen Kontext, es folgen drei Länderportraits, welche die zu Grunde liegenden Geschlechterbilder, Programme, Ziele, Einrichtungen und die Finanzierung der Kinderbetreuung diskutieren. Soweit möglich, werden auch subjektive Perspektiven, Meinungen und Erwartungshaltungen berücksichtigt. Abschließend soll versucht werden, durch den Blick auf andere Länder Anregungen fürDebatten und Politiken in Deutschland zu gewinnen.

Europäischer Kontext

Im europäischen Vergleich liegen die größten länderspezifischen Unterschiede in der Kleinkindbetreuung, der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Die Variationsbreite reicht von Dänemark mit 64 Prozent der Kleinkinder, die öffentliche Einrichtungen besuchen, bis zu Österreich, wo nur 4 Prozent der Kinder im entsprechenden Alter in Krippen betreut werden. Auch die hier ausgewählten Länder weisen starke Schwankungen auf. Während in Schweden 48 Prozent der bis zu Dreijährigen öffentliche Einrichtungen besuchen, sind es in Deutschland 10 Prozent, mit einem starken Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland. Frankreich nimmt eine mittlere Position ein, wobei zu berücksichtigen ist, dass hier neben der öffentlichen Betreuungsinfrastruktur die Beschäftigung von Tagesmüttern staatlich gefördert wird. Für Kinder zwischen drei Jahren und dem Grundschulalter - in Deutschland und Frankreich sechs, in Schweden sieben Jahre - weist Frankreich mit 99 Prozent die höchste Betreuungsdichte in den Vorschulen (écoles maternelles) auf (vgl. Abbildung 1: s. PDF-Version).

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seinem Angebot weit hinter den meisten anderen Ländern zurück, der Anteil privater Familienarbeit ist hier besonders hoch.

Die Verfügbarkeit von Betreuungseinrichtungen in den einzelnen Ländern verstärkt den Wunsch nichterwerbstätiger Frauen, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, und den Wunsch erwerbstätiger Mütter, ihre Arbeitszeiten auszuweiten (vgl. Abbildung 2: s. PDF-Version).

Die größte Kluft zwischen gelebtem und gewünschtem Lebensmodell besteht in Deutschland bei den Frauen mit Kindern unter sechs Jahren, die mit einem voll berufstätigen Partner zusammenleben und selber nicht erwerbstätig sind. Das waren 1998 52,3 Prozent der betroffenen Frauen. Die Mehrzahl von ihnen lebte ein aufgezwungenes Hausfrauenmodell, gerade einmal 5,7 Prozent von ihnen wünschten dies tatsächlich. Angesichts dieser enormen Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit in Deutschland erstaunt die geringe Dynamik, welche die Forderung nach staatlichen Hilfen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt. Aus Abbildung 2 geht auch hervor, dass in Deutschland mehr Mütter in Teilzeit arbeiten möchten, beinahe doppelt so viele wie bisher. Diese Ergebnisse bestätigen auch Untersuchungen des Institutes für Arbeits- und Berufsforschung (IAB).

In Schweden, wo nur 24,9 Prozent der Mütter vorübergehend als Hausfrauen leben, überwiegt insgesamt der Wunsch berufstätiger Frauen nach Ausweitung ihrer Arbeitszeiten, und zwar in Vollzeit. Die Wünsche französischer Mütter, deren Erwerbsquoten über denen der deutschen Mütter liegen, zielen ebenfalls auf eine Ausweitung der Arbeitszeiten in Vollzeit. Von den 38,3 Prozent der nichterwerbstätigen französischen Mütter wollen dies nur 14,1 Prozent sein, die Mehrzahl würde gern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

In allen drei Ländern wird das Hausfrauenmodell weit weniger gewünscht als praktiziert. Auf der Ebene der Leitbilder hat sich, auch in Deutschland, das Zwei-Verdiener-Modell durchgesetzt, seine Realisierung scheitert bisher an den fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung. In den Ländern, in denen die Müttererwerbsquoten bereits hoch liegen - in Schweden und Frankreich - spielt die gewünschte Ausdehnung der Erwerbsbeteiligung in Vollzeit eine Rolle, während in Deutschland (als eine nachholende Bewegung) die Priorität auf der Teilzeitarbeit liegt. Für die hier untersuchten drei Länder zeigt sich, wie eng die Kinderbetreuung mit dem Wunsch der Frauen nach Arbeitsmarktintegration verknüpft ist, deren Umfang von den Öffnungszeiten der Einrichtungen abhängt.

Ergänzende betriebliche Angebote

Zum Schluss sei noch auf das Zusammenspiel von staatlichen und betrieblichen Angeboten bei der Betreuung vorschulpflichtiger Kinder hingewiesen. In den Ländern mit einer gut ausgebauten staatlichen Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das Engagement der Arbeitgeber in der Kinderbetreuung gering - und umgekehrt. Unternehmen, zumeist Großbetriebe, bieten Betreuungsmöglichkeiten für ihre qualifizierten Mitarbeiter/innen meist in Gestalt flexibler Arbeitszeitarrangements an - auf freiwilliger Basis, d.h. über das gesetzliche Maß hinaus. In Deutschland sind die Arbeitgeber am stärksten gefordert, Defizite im Angebot öffentlicher Einrichtungen durch zusätzliche Progamme zu kompensieren. In Schweden, mit der höchsten öffentlichen Betreuungsquote, ist die Entlastung der Arbeitgeber am größten.

Schweden - die Leidenschaft zur Gleichstellung

Kinderbetreuungskultur in Schweden ist im Kontext eines Wohlfahrtsmodells zu sehen, das auf Vollbeschäftigung und Integration aller Bürgerinnen und Bürger in den Arbeitsmarkt beruht. Darauf ist die schwedische Familienpolitik seit den siebziger Jahren ausgerichtet. Ihr Ziel ist die Unterstützung berufstätiger Eltern, wofür der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und sich dabei - ganz anders als in Deutschland - am Leitbild berufstätiger Eltern orientiert hat. In Schweden erfahren erwerbstätige Eltern deshalb viel und nicht erwerbstätige Eltern weniger Unterstützung. Eine Politik, die alle Bürger als Erwerbsarbeitsbürger sieht, unterstützt eher die Vorstellung der Frau als Erwerbstätige denn als Mutter: "Hausfrauen gelten als überholt und müssen sich die Frage gefallen lassen, womit sie sich eigentlich den ganzen Tag lang beschäftigen." Frauen aus den Parteien hatten sich in den siebziger Jahren dafür eingesetzt, dass Kinderbetreuungseinrichtungen in Vollzeit angeboten werden.

Die staatliche Verantwortung für Fürsorge und Betreuung (care) hat quasi zu einem Monopol des Staates in der Kinderbetreuung geführt, private Einrichtungen sind äußerst selten und betriebliche Angebote kaum vorhanden. Der kulturelle Aspekt der Kinderbetreuung in Schweden liegt darin, dass es für erwerbstätige Eltern staatlich geförderte öffentliche Einrichtungen gibt, die eine bessere Vereinbarung von Elternschaft, Beruf und Studium ermöglichen. Der Staat garantiert das Recht der Kinder, versorgt zu werden, und das Recht der Eltern auf berufliche Freistellung.

Das Recht der Kinder, versorgt zu werden

Die gegenwärtige "Betreuungslandschaft" sieht folgendermaßen aus:

Es gibt Kindertagesstätten für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, deren Eltern erwerbstätig sind. Die Kinder können dort ganztägig oder nur bis Mittag bleiben.

Das Personal besteht zu über 50 Prozent aus ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern oder Freizeitpädagogen und in geringerem Umfang aus Kinderpflegern. Eltern zahlen eine Gebühr, die abhängig ist von der Betreuungsdauer der Kinder, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl ihrer Kinder. Die Höhe der Gebühren variiert zwischen den Kommunen. Alternativ besteht, vor allem auf dem Lande, die Möglichkeit einer kommunalen Tagespflege (Tagesmutter) für Kinder erwerbstätiger Eltern, die stärker an die Arbeitszeiten der Eltern angepasst ist. Zehn Prozent der Kinder in diesem Alter werden so betreut.

Ab dem sechsten Lebensjahr gehen die Kinder in eine Vorschule (förskolor), die, obgleich nicht obligatorisch, von gut achtzig Prozent der Kinder in diesem Alter besucht wird (vgl. Abbildung 1: s. PDF-Version). DieVorschulen sind das ganze Jahr hindurch geöffnet. Kinder nichterwerbstätiger Eltern können offene Vorschulen besuchen. Diese sind gebührenpflichtig und werden vor allem in so genannten sozialen Brennpunkten in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern angeboten. Daneben gibt es für schulpflichtige Kinder nachmittags und in den Ferien Freizeiteinrichtungen. Die Programmgestaltung ist den Arbeitszeiten der Eltern angepasst. Auch Freizeiteinrichtungen sind gebührenpflichtig. Seit den neunziger Jahren verzeichnen sie die größten Zuwachsraten. Verbände mit Freizeitangeboten für Jugendliche, die in Deutschland weit verbreitet sind, spielen in Schweden quasi keine Rolle.

Pädagogische Orientierungen

Die stark institutionalisierte Kleinkindbetreuung und -erziehung (ECEC, Early childhood education and care policy), die ein wesentlicher Bestandteil des Wohlfahrtsstaates geworden ist, zeichnet sich durch hohe Qualität ihrer pädagogischen Arbeit aus. Das Konzept Kindheit beruht auf demokratischen Werten und auf dem Respekt vor den Rechten der Kinder. Das Verhältnis der Erzieher/innen zu den Kindern basiert nicht auf einem hierarchischen Erziehungsverhältnis, sondern ist durch eine Kultur der Verhandlungen geprägt; statt die Kinder zu beherrschen, werden sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen Geschehen aufgefordert. Lebhafter Ausdruck für diese Vertragskultur ist die Einrichtung einer Kinder-Ombudsstelle 1993, die dafür Sorge trägt, dass Kinder ihre Rechte vertreten können.

1996 ist die Zuständigkeit der Kleinkindbetreuung vom Gesundheits- und Sozialministerium auf das Bildungs- und Forschungsministerium übergegangen, mit dem Ziel, die pädagogischen und schulischen Aspekte der Einrichtung zu stärken.

Die Vorschulklassen für Sechsjährige werden seither als eine separate Schulform geführt. Seit 1998 hat das Nationale Erziehungswesen ein Curriculum für Vorschüler erstellt, das noch einmal den pädagogischen und schulischen Aspekt betont. Die Vorschule gilt als der erste Schritt zum lebenslangen Lernen. Der Staat legt die Ziele fest, die Kommunen sind für die Durchführung verantwortlich. Die Vorschulen verstehen sich als sozialer und kultureller Treffpunkt, dort werden die Kinder betreut, verpflegt und unterrichtet. Die grundlegenden Werte, die durch spielerisches Lernen vermittelt werden sollen, sind Demokratie, Solidarität und Verantwortung. Bei der Durchsicht des Curriculums fällt auf, wieviel Wert staatlicherseits darauf gelegt wird, dass soziale Demokratie zur Alltagspraxis wird. Der "Lehrplan" hebt hervor, dass sich die Herausbildung kindlicher Identität den Veränderungen der schwedischen Gesellschaft anpassen müsse, die durch Migrationsbewegungen kulturell und ethnisch vielfältiger geworden sei. Auch weist das Curriculum auf ökologisches Lernen hin, auf einen pfleglichen Umgang mit der Natur.

Die Probleme einer stark institutionalisierten Betreuungskultur resultieren in Schweden aus der fortschrittlichen geschlechterpolitischen Gleichstellung. Die Betreuungsangebote richten sich zu einseitig an Kinder erwerbstätiger Eltern, diese erhalten finanzielle Unterstützung und einen Rechtsanspruch z.B. auf einen Vorschulplatz. Erst seit 2002 haben auch Kinder von Arbeitslosen, Nichterwerbstätigen und von Eltern im Elternurlaub Anspruch auf eine zumindest dreistündige öffentliche Betreuung am Tage. Von den Ausschlussmechanismen betroffen waren vor allem Migrantenkinder. Ein weiteres Problem sind die steigenden Beiträge für die Vorschulen, die stark zwischen den Kommunen schwanken. Dies stößt bei Eltern zunehmend auf Akzeptanzprobleme. Eltern mit geringem Einkommen suchen daher nach anderen, privaten Lösungen. Die Kombination der Abhängigkeit der Beiträge vom Einkommen und von der täglichen Betreuungsdauer hat zudem unerwünschte Nebenwirkungen zur Folge: So scheuen sich etwa gering verdienende Arbeitslose, eine Arbeit aufzunehmen oder von Teilzeit- in Vollzeitarbeit zu wechseln, weil jede Gehaltserhöhung den Beitragssatz für die Einrichtungen erhöht. Viele Eltern, vor allem Frauen, sind seit längerem dazu übergegangen, aus Kostengründen die Betreuungsdauer der Kinder in den Einrichtungen einzuschränken, indem sie in Teilzeit arbeiten, allerdings in "langer" Teilzeit von durchschnittlich über 30 Stunden täglich.

Das Recht der Eltern auf berufliche Freistellung

Das zweite Standbein schwedischer Betreuungskultur ist die in Europa als vorbildlich geltende Elternurlaubsregelung in Form einer Elternversicherung, die in den siebziger Jahren als eine Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter eingeführt worden ist. Sie löste den Mutterschaftsurlaub ab und betont die Rolle der Eltern. Spezifische Anreizstrukturen haben es ermöglicht, dass sich die Quote der Väter, die Elternurlaub nehmen, von 2,8 Prozent (1974) auf 36,2 Prozent (1999) erhöht hat; allerdings nutzen Väter nur gut 11 Prozent der zur Verfügung stehenden Zeit. Der Elternurlaub beträgt 18 Monate, davon sind zwei nur den Vätern vorbehalten - nach dem Motto "use it or lose it".

Der Elternurlaub für Väter wird ergänzt durch einen Vaterschaftsurlaub (daddy days) von zehn Arbeitstagen nach der Geburt des Kindes, der von fast 80 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird.

Das umfassende und großzügige Angebot von Betreuungseinrichtungen in Schweden korreliert mit einer kontinuierlichen Erwerbsbeteiligung von Frauen, die auf gesellschaftliche Zustimmung stößt. Eine Umfrage von 1996 zeigte, dass in Schweden die Zustimmung von Männern und Frauen zur Erwerbsarbeit von Müttern in den EU-Mitgliedsstaaten am höchsten ist.

Frankreich - der Blick auf Kinder

Frankreich wird zusammen mit den Ländern Skandinaviens als das EU-Mitgliedsland bezeichnet, in dem sich der Staat und die öffentliche Hand am stärksten familienpolitisch engagieren. Familienpolitik gilt als Angelegenheit des Staates (L'affaire d'Etat). Diese Ansicht wird nicht nur in Politik und Wissenschaft vertreten, sondern auch von gesellschaftlichen Einstellungen getragen, was aus den jährlich durchgeführten Umfragen des Meinungsforschungsinstituts CREDOC hervorgeht und auch in jüngster Zeit (2001) von einer EU-weit durchgeführten Umfrage noch einmal bestätigt worden ist. Nach dieser Untersuchung wird die Qualität öffentlicher Familienpolitik in Frankreich vor allem danach bemessen, welchen Beitrag sie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie leistet. Gewünscht wird eine Familienpolitik, die das Alltagsleben durch Kinderbetreuung, Einrichtungen für Jugendliche usw. erleichtern hilft. In jüngster Zeit hat sich die gesellschaftliche Perspektive auf Familienpolitik geändert, weg von der traditionell verankerten geburtenfördernden Familienpolitik - einer Politik des dritten Kindes - hin zu einer Politik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Frankreich ist das Land in der EU, das die größte Vielfalt an geförderten Betreuungsmöglichkeiten und damit Wahlmöglichkeiten für Eltern anbietet. Wesentlicher Akteur ist die Familienkasse.

Die Rolle der Familienkassen

Die staatlichen Familienbeihilfekassen (CNAF) und ihre Kassen auf regionaler Ebene (CAF) sind die Schaltstelle für Familienleistungen. Sie bündeln und zahlen die Leistungen, verwalten ihre Ausgaben, führen spezielle Sozialprogramme (actions sociales) durch und verfügen auf nationaler Ebene über einen eigenen Forschungsetat. Die Familienkassen sind seit 1945 als autonomer Versicherungszweig Bestandteil der Sozialversicherungen. Sie sind im 19. Jahrhundert aus freiwilligen Kompensationskassen eines katholisch orientierten Unternehmertums entstanden, das "seinen" Arbeitern einen Familienzuschlag zahlte; in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts kamen sie unter die Kontrolle einer säkularen, bevölkerungspolitisch orientierten Politik des Staates und wurden obligatorisch, 1939 im Familienrecht verankert und 1945 im Sozialversicherungsrecht. Familienkassen sind "aus sozialkatholischen Ideen entstandene private Interventionsprogramme, (sie) wurden laizistisch-republikanisch überformt und als (zentral-)staatliche Interventionen institutionalisiert".

Ursprünglich finanzierten sich die Familienkassen ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen, mit Schaffung einer speziellen Sozialsteuer (CSG) 1991 zunehmend auch aus steuerlichen Mitteln, gegenwärtig zu 40 Prozent. Die Priorität der Sozialprogramme liegt in der Unterstützung von Kindern und kinderreichen Familien, in Freizeitprogrammen und in familienbegleitenden Maßnahmen. Die Leistungen der Familienkassen sind im Folgenden zusammengefasst.

Leistungen, die von den Familienkassen finanziert werden:

Leistungen zum Kindesunterhalt:

- Kindergeld (allocation familiale) ab dem zweiten Kind, gestaffelt nach der Kinderzahl, mit Aufstockungsbeträgen bei niedrigen Haushaltsnettoeinkommen;

- Beihilfen zum Schulbeginn (allocation de rentrée scolaire), vom 6. bis zum 16. Lebensjahr, einkommensabhängig;

- Familienergänzungsbeihilfe (complément familial) für Familien mit drei und mehr Kindern, wenn diese älter als drei und unter 21 Jahre alt sind, einkommensabhängig.

Leistungen, die an die Geburt und Erziehung von Kindern geknüpft sind:

- Kleinkindbeihilfe für Kinder unter drei Jahren (allocation pour jeune enfant, APJE);

- Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung (allocation de garde de l'enfant à domicile, AGED) für Kinder unter sechs Jahren;

- Beihilfe zur Beschäftigung einer Tagesmutter (aide à la famille pour l'emploi d'une assistante maternelle agréée, AFEAMA) im Haushalt, für Kinder unter sechs Jahren;

- Erziehungsgeld (allocation parentale d'éducation, APE), eine einkommensabhängige Beihilfe für denjenigen Elternteil, der nach der Geburt des zweiten Kindes für die Kindererziehung eine Erwerbstätigkeit unter- bzw. abbricht.

Für Alleinerziehende:

- Beihilfe für Alleinerziehende (allocation de parent isolé), nach Kinderzahl gestaffeltes Grundeinkommen, maximal bis zum 3.Lebensjahr des jüngsten Kindes, in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen.

Wohnbeihilfen

Bei Invalidität

Zur Absicherung von Arbeitsmarktrisiken:

- eine allen bedürftigen Arbeitslosen ab dem 25. Lebensjahr zustehende Grundsicherung, verbunden mit beruflichen Eingliederungshilfen (revenu minimum d'insertion, RMI).

Die wichtigsten Leistungen sind

- das Kindergeld. Hier zeigt sich noch der natalistische Impetus, denn Kindergeld wird im Regelfall erst ab dem zweiten Kind gewährt, was einmalig in Europa ist.

- die Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung (AGED) für die Betreuung im eigenen Haushalt, auch Familienkrippe genannt: Sind beide Eltern erwerbstätig, dann übernimmt die Familienkasse die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge für die Betreuungsperson - in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen und dem Alter der Kinder. Diese Form wird vor allem von Beschäftigten in Führungspositionen (cadres) und Freiberuflern bevorzugt, da sie am leichtesten mit ihren langen und flexiblen Arbeitszeiten eventuell auch am Wochenende zu kombinieren sind. Die Hilfen belaufen sich auf 40 Prozent der Betreuungskosten.

- die Beihilfe zur Beschäftigung einer Tagesmutter (AFEAMA) im Haushalt. Auch hier übernimmt die Familienkasse die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen und zahlt, je nach Haushaltseinkommen, eventuell noch eine pauschalierte Beihilfe. Die Betreuungszeiten der Tagesmütter sind reglementierter, weniger flexibel, dafür sind die Kosten geringer.

- das Erziehungsgeld (APE), das anders als die beiden vorgenannten Betreuungshilfen den (vorübergehenden) Berufsausstieg oder die Arbeitszeitreduzierung von Eltern - sprich Frauen - fördert. Über 90 Prozent des Erziehungsgeldes geht an Frauen, vor allem an arbeitslose Frauen und an Frauen mit geringem Einkommen (das Erziehungsgeld beträgt monatlich knapp 470 EUR [2000] und wird max. drei Jahre gewährt). Diese Regelung trägt, anders als die früheren, geschlechtsspezifische Züge, sie verdrängt Frauen vom Arbeitsmarkt und verleiht der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Erwerbstätigkeit eine für Frankreich neue Perspektive. Wie immer dies zu bewerten ist, das Mitte der achtziger Jahre eingeführte Erziehungsgeld hat zur Diversifizierung der Angebote in der Kleinkindbetreuung beigetragen und die Wahlfreiheit der Eltern vergrößert.

Öffentliche Einrichtungen: Krippen und Vorschulen

Öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen sind Krippen für die unter Dreijährigen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, und Vorschulen (écoles maternelles) für die Drei- bis Sechsjährigen, in Ausnahmefällen auch schon für Zweijährige, auf die Eltern einen Rechtsanspruch haben. Beide Einrichtungen sind ganztägig geöffnet.

Die Kosten für die Krippen sind je nach Kommune unterschiedlich, sie belaufen sich auf monatlich 300 bis 350 Euro. Die Vorschulen sind kostenlos, da sie, obgleich ihr Besuch freiwillig ist, Bestandteil des nationalen Schulsystems sind. Frankreich weist Spitzenwerte in der Betreuungsdichte von Vorschülern auf, sowohl im europäischen Vergleich als auch im Vergleich mit Schweden und Deutschland. Die französischen Vorschulen sind zu einer sozialen Norm geworden. Die große gesellschaftliche Wertschätzung dieser Einrichtungen zeigt sich unter anderem in der beruflichen Qualifikation der Erzieherinnen. Sie sind ausgebildete Grundschullehrerinnen mit den Schwerpunkten "Vorschulpädagogik, Kinderpflege und Hygiene". Die Lehrerinnen unterstehen dem Bildungsministerium. Aufgabe und Zielsetzung der "maternelles" besteht vor allem in der Vermittlung von kulturellen Techniken (Sprachentwicklung) und Kommunikation sowie der Förderung der individuellen Kreativität. Kinder sollen auf das Lernen in der "großen Schule" vorbereitet werden, und zwar weniger durch kodifizierte Lerninhalte als durch die Heranführung an Lernmethoden und -haltungen. Die gesellschaftlichen Erwartungen, die heute an die maternelles gestellt werden, sind Herstellung von Chancengleichheit, indem z.B. familiale Defizite mit der vorschulischen Erziehung kompensiert werden sollen. Mit diesem gesellschaftlichen Anspruch gegenüber Kindern im Vorschulalter nimmt Frankreich in Europa eine Vorreiterrolle ein.

Während der Besuch von Krippen in Konkurrenz zu den geförderten privaten Einrichtungen steht, hat sich die école maternelle als allgemeine Betreuungsform kulturell durchgesetzt.

Vaterurlaub

Seit dem 1. Januar 2002 haben Väter Anspruch auf einen Vaterurlaub von vierzehn Arbeitstagen mit einem Vaterurlaubsgeld, das dem Mutterschaftsgeld entspricht, maximal 62,88 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber kann auch das volle Gehalt weiter zahlen, was im öffentlichen Dienst häufig geschieht. Die Inanspruchnahme dieser Freistellungsregelung ist höher als erwartet und bedeutet eine kulturelle Wende in dem Konzept Vaterschaft, worauf Jeanne Fagnani und Marie-Thérèse Letablier hingewiesen haben.

Legitimität staatlicher Intervention in der Kinderbetreuung

Die starke Rolle des Staates in Angelegenheiten der Kinderbetreuung (und des Schulwesens) gilt als "normal" und wird nicht hinterfragt. Französische Eltern bestätigen in Umfragen diese Haltung eher, als dass sie "zu viel Staat" befürchten: "Nur vom Staat können wir Verbesserungen erwarten", heißt es in den Interviews oder "Die Verantwortung des Staates ist normal, weil Kinder die Staatsbürger von morgen sind"; "Für kollektive Kinderbetreuung zahle ich Steuern. Das ist Bestandteil einer sozialen Demokratie". Der Staat soll den allgemeinen, den gesellschaftlichen Willen verkörpern, deshalb werden Betriebskindergärten eher abgelehnt. "Der Unternehmer ist nicht Papa oder Mama." Es besteht ein gewisses Misstrauen, dass Unternehmen die soziale Kontrolle über Familie und Privatleben erlangen könnten. Der Arbeitgeberverband (MEDEF) teilt diese Haltung. Die befragten Eltern nennen den Staat als den wichtigsten Akteur in der Familienpolitik. Sie fordern von ihm mehr Krippenplätze, längere Öffnungszeiten der Krippen und eine flexiblere Anpassung der Betreuungsdauer an die Arbeitszeiten der Eltern, die nicht mehr "Standard" sind.

Eltern und insbesondere Alleinerziehende kritisieren die Zugangsbeschränkungen der Krippen. Weil es nicht genügend Plätze gibt, werden Kinder berufstätiger Eltern bevorzugt aufgenommen, für die anderen schließt sich der Circulus vitiosus: Arbeitslosigkeit - kein Krippenplatz - weiterhin arbeitslos.

Mehr Geld in die Familie oder mehr Betreuungsstrukturen?

Bei der Frage, in welche Richtung kindbezogene Familienpolitik künftig gehen soll - ob mehr Geld in die Infrastruktur oder in Transferleistungen gesteckt werden soll -, haben sich die Franzosen für das Erstere entschieden. In einer im Januar 2000 vom Forschungsinstitut CREDOC durchgeführten Umfrage zur Einstellung der Franzosen zur Familienpolitik und zu den Leistungen der Familienkassen wurde danach gefragt, welche Familienleistungen vorrangig erhöht werden sollten. Es sollte auch die Frage beantwortet werden, ob Familienleistungen (für Kinder) hauptsächlich in Form von Geldbeträgen oder als kollektive oder private Dienstleistungen gewünscht seien. Von den Befragten plädierten 66 Prozent für einen Ausbau der Dienstleistungen und 33 Prozent für eine Erhöhung der Geldleistungen. Diese Präferenz für Dienstleistungen fand sich erstaunlicherweise in allen sozialen Schichten. Eine Umfrage in Deutschland von McKinsey, kommt im Mai 2002 zu ähnlichen Ergebnissen: 71 Prozent der befragten Frauen, die aus familiären Gründen ihre berufliche Tätigkeit eingeschränkt oder aufgegeben haben, sprachen sich für bessere Betreuungsmöglichkeiten aus, um wieder oder in stärkerem Umfang erwerbstätig sein zu können. Das Beispiel Frankreich zeigt, dass dies möglich und unter dem Aspekt der Sozialisation und der kulturellen Förderung von Kindern auch vorteilhaft ist.

Deutschland im Vergleich zu Schweden und Frankreich

Traditionell weist Deutschland in dem Drei-Länder-Vergleich die geringste Betreuungsdichte auf - das gilt vor allem für Kinder unter drei Jahren (vgl. Abbildung 1: s. PDF-Version). Die Situation für die Drei- bisSechsjährigen hat sich durch den am 27. Juli 1992 im Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) verankerten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verbessert. Die Betreuungsdichte liegt nun mit 78 Prozent nur knapp unter der in Schweden mit 80 Prozent (vgl. Abbildung 1: s. PDF-Version). Zu berücksichtigen ist aber, dass die Einrichtungen in Schweden ganztägig geöffnet sind, was in Deutschland eher die Ausnahme ist. Auch ist die Betreuungssituation in Ost- und Westdeutschland immer nochdurch zwei Kulturen geprägt: In Westdeutschland überwiegt bei Kindern im Krippenalter die Betreuung durch die Familie, nur 3,6 Prozent der Kinder besuchen Krippen, und 1,6 Pro-zent werden von Tagesmüttern versorgt, während in Ostdeutschland 14,4 Prozent der Kinder in öffentliche Einrichtungen gegeben werden, für 5 Prozent stehen Tagesmütter zur Verfügung. Im Kindergartenalter liegen die Unterschiede wiederum in den Öffnungszeiten: In Westdeutschland überwiegen mit 83,5 Prozent Halbtagsangebote und in Ostdeutschland die Ganztagseinrichtungen mit 70,6 Prozent. Karin Gottschall und Karen Hagemann haben die für die Existenz von Halbtagsschule in Deutschland historischen Gründe aufgezeigt und auf die Trennung von Bildung und Erziehung hingewiesen, auf die Vorrangstellung der Familie bei der Kindererziehung und auch auf die Kulturhoheit der Bundesländer. Die DDR hatte dieser bürgerlichen Tradition ein sozialistisches Frauenbild entgegengestellt: das der erwerbstätigen Mutter. Der Staat hatte die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, an denen auch gegenwärtig noch überwiegend festgehalten wird, so dass durchaus von zwei Betreuungskulturen in Deutschland gesprochen werden kann.

Die Kinderbetreuungspolitik in Westdeutschland befindet sich in einer Aufholbewegung. Das wird zwar inzwischen als Problem wahrgenommen, stößt in der politischen Umsetzung aber auf finanzielle und mentale Hemmschwellen.

Betriebliche Einrichtungen

Fehlende staatlich organisierte Kinderbetreuung wird in Deutschland relativ großzügig durch betriebliches Engagement ausgeglichen. Betriebskindergärten gibt es im Rahmen der Betriebswohlfahrtspflege bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts; in ihnen wurden damals z.B. im Ruhrgebiet 30 Prozent der Kinder im Kindergartenalter betreut. Heute engagieren sich Unternehmen in der Kinderbetreuung, weil sie qualifizierte Mitarbeiterinnen halten wollen und die für die angestrebte stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeiten Rahmenbedingungen fehlen. Betriebliche Kinderbetreuung rechnet sich, zumal die Unternehmen die Aufwendungen steuerlich absetzen können. Viele Großbetriebe haben in ihren Betriebsvereinbarungen auch Regelungen zur Chancengleichheit und Familienförderung. Die Angebote sind flexibel, aber restriktiv, sie reichen von Belegplätzen der Betriebe in öffentlichen Tageseinrichtungen, in denen sie "Plätze kaufen", über Kooperationen mit anderen Trägern, Bezahlung von längeren Öffnungszeiten, Mittagessen in der Betriebskantine, Ferienbetreuung, Babysitter-Vermittlungsdienste bis hin zu Betriebskita. Betriebliche Einrichtungen, die in Schweden nicht notwendig sind und denen in Frankreich mit Misstrauen begegnet wird, sind in Deutschland zu einem zweiten Standbein in der Kinderbetreuung geworden.

Elternurlaubsregelungen

Das in allen Ländern der EU garantierte Recht auf Elternurlaub soll dazu dienen, einem Elternteil oder beiden die Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensjahren zu ermöglichen, ohne dass das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden muss. Die Tabelle zeigt die Regelungen in Schweden, Frankreich und Deutschland.

In Deutschland wird relativ großzügig ein dreijähriger Elternurlaub gewährt, doppelt so lang wie in Schweden, mit niedrigen Transferleistungen (die allerdings höher als in Frankreich sind) und ohne einen exklusiven Vaterurlaub. Das Erziehungsgeld (in Deutschland Elterngeld genannt) liegt in Schweden höher und hat eine andere Qualität. Es ist zum größten Teil als Lohnersatz (in Höhe von 80 Prozent des anrechenbaren Einkommens) ausgelegt und bietet deshalb für Väter, die auch in Schweden durchschnittlich mehr verdienen als Mütter, einen Anreiz, den Elternurlaub zu nehmen. Dort sind es über 36 Prozent der Väter, in Deutschland nur 5 Prozent. Anreize für Väter, den Erziehungsurlaub zu nehmen, einen beruflichen Ausstieg, sind mit der deutschen Regelung äußerst gering und für Frauen aufgrund des niedrigen, nicht jährlich angepassten Pauschalbetrags eigentlich eine Zumutung.

Der Trend in Europa geht hin zu einer zunehmenden Flexibilisierung der Freistellungsregelungen, zu einer Aufteilung des Erziehungsurlaubs zwischen den Eltern, wie sie das deutsche Elternteilzeitgesetz vorsieht, und zur Gewährung eines Vaterurlaubs. Weil die formale Geschlechtergleichheit des neuen Elternteilzeitgesetzes in Deutschland nicht eingebettet ist in eine Gleichstellungspolitik, die auch die Rahmenbedingungen zur Kinderbetreuung schafft, besteht die Gefahr, dass der symbolische Charakter stärker ins Gewicht fällt als ein Umsteuern hin zur Vereinbarkeit von Mutterschaft und Beruf.

Abbildung 3 (s. PDF-Version) zeigt eine Fehlsteuerung bundesdeutscher Familienpolitik: eine Konzentration auf monetäre Leistungen - auf Kosten der Dienstleistungen für Kinder. Von den drei untersuch-tenLändern ist in Deutschland der Anteil der Dienstleistungen am geringsten: Hier gibt es die wenigsten Einrichtungen zur Kinderbetreuung und geringe öffentliche Hilfen.

Anders als in Schweden und Frankreich ist Familienpolitik in Deutschland ausgesprochen transferlastig. Im europäischen Vergleich leistet sich die deutsche Gesellschaft mit 2,73 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eine relativ großzügige Familienpolitik, deren größter Teil jedoch in monetäre Familienleistungen geht. In Deutschland stagnieren die Ausgaben für Kindergärten, während monetäre Leistungen (Kindergeld) ansteigen.

Diese Struktur der öffentlichen Ausgaben für Familien sagt viel über die Betreuungskultur eines Landes aus. Werden die finanziellen Ressourcen hauptsächlich für Transferleistungen verwendet, wozu auch das in der Tabelle ausgewiesene hohe Kindergeld und das immer wieder in die Diskussionen gebrachte Familiengehalt in Deutschland gehören, dann zumeist auf Kosten der Betreuungsstrukturen und der Dienstleistungen.

Die Schweden "sind besessen von der Idee der Gleichstellung der Geschlechter". Frankreich steht in Europa für die größte Variationsbreite an staatlich geförderten privaten und öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten. Deutschland bietet kein kohärentes Bild, die Gesellschaft ist kulturell gespalten. Im Osten ist das Bild der erwerbstätigen Mutter noch prägend, die auf öffentliche Einrichtungen angewiesen ist, in Westen befinden sich die Leitbilder im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Familienbetreuung und dem Ruf nach staatlichen Hilfen.

Kinderbetreuung in Deutschland

Nur vier Prozent der Kleinsten besuchen in Westdeutschland eine Krippe, in Ostdeutschland sind es 14 Prozent. Nur drei Prozent der westdeutschen Schulkinder gehen in einen Hort, im Osten Deutschlands sind es gut fünfmal so viel (16 Prozent). Damit liegt die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen in Westdeutschland weit unter dem europäischen Durchschnitt, in Ostdeutschland liegt sie darüber. Problematisch ist das schlechte Angebot besonders für Frauen mit Kindern, die arbeiten. Glücklich schätzen kann sich, wer auf Verwandte und Freunde zurückgreifen kann. Immerhin wird ein Drittel der Kinder im Vorschulalter sowohl in West- wie in Ostdeutschland regelmäßig durch Verwandte, hauptsächlich Großmütter, beaufsichtigt. - Ganztagsplätze sind in Westdeutschland besonders rar (im Kindergarten 17 Prozent und im Hort fünf Prozent) und werden vor allem von Akademikerinnen für ihre Kinder in Anspruch genommen. Dabei wird in der Diskussion um Konsequenzen aus der internationalen Schulleistungsstudie PISA, wo Deutschland schlecht abgeschnitten hat, gefordert, dass gerade Kinder aus benachteiligten Elternhäusern im Vorschulalter gefördert werden müssen. Kindergärten haben hier eine entscheidende Aufgabe.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Thomas P. Boje/Matthias Strandh, Households, Work and Flexibility. Country contextual reports. Sweden, in: Claire Wallace (Hrsg.), HWF Research Report 2. Country contextual reports. Demographic trends, labour market and social policies, Wien 2003, S. 97 - 133. Online abgerufen im Juli 2003 unter: www.hwf.at

  2. Die Untersuchungen dieses Kapitels basieren im Wesentlichen auf der Studie der Bertelsmann Stiftung, vgl. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Benchmarking Deutschland Aktuell, Gütersloh 2002.

  3. Vgl. Jeanne Fagnani/Marie-Thérèse Letablier, Die französische Politik der Kleinkindbetreuung in den Fängen der Beschäftigungspolitik, in: Feministische Studien, (2002) 2, S. 199 - 213.

  4. Vgl. Petra Beckmann, Zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Tatsächliche und gewünschte Arbeitszeitmodelle von Frauen mit Kindern liegen immer noch weit auseinander, in: IAB Werkstattbericht, (2002) 12.

  5. Vgl. OECD Employment Outlook 2001.

  6. Vgl. zum Weiteren auch Ingrid Jönsson, Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben in Schweden, in: WSI Mitteilungen, (2002) 3, S. 176 - 183.

  7. Ebd., S. 179.

  8. Vgl. ebd., S. 177.

  9. Vgl. T. P. Boje/M. Strandh (Anm. 1).

  10. Vgl. Ministerium für Gesundheit und Soziale Angelegenheiten (Hrsg.), Die Schwedische Familienpolitik. Kurzdarstellung, Nr. 2, Stockholm 2000. Online abgerufen im Juli 2003 unter: www.social.regeringen.se

  11. Vgl. Swedish Institute (Hrsg.), Childcare in Sweden. Fact sheet, 2001. Online abgerufen im Juli 2003 unter: www. sweden.se

  12. Vgl. Ministry of Education and Science, Early childhood education and care policy in Sweden, Stockholm 2000. Online abgerufen im Juli 2003 unter: www1.oecd.org/els/pdfs/EDSFLLDOA017.pdf

  13. Vgl. Ministry of Education and Science in Sweden and National Agency for Education (Hrsg.), Curriculum for the pre-school, Lpfö 98, Stockholm 2001. Online abgerufen im Juli 2003 unter: www.skolverket.se

  14. Vgl. I. Jönsson (Anm. 6), S. 180; vgl. auch Wiebke Kolbe, Elternschaft im Wohlfahrtsstaat. Schweden und die Bundesrepublik im Vergleich 1945 - 2000, Frankfurt/M. 2002.

  15. Vgl. in I. Jönsson (Anm. 6)., S. 129.

  16. Vgl. F. de Singly/F. Schultheis, Affaires de famille, affaires d'Etat, Nancy 1991.

  17. Vgl. Marie-Thérèse Letablier/Sophie Pennec/Olivier Büttner, Opinions, attitudes et aspirations des familles vis-à-vis de la politique familiale en France, Rapport de recherche No 9, Janvier 2003. Online abgerufen im Juni 2003 über: www.cee-recherche.frDie Untersuchung basiert in Frankreich auf 42 qualitativen Interviews mit Familien, die nach den Kriterien Alter, soziale Zugehörigkeit und Familienstand ausgesucht wurden, und zwar nach einem einheitlichen Befragungsmuster in acht EU-Mitgliedsländern und drei Kandidatenländern, durchgeführt von dem Netzwerk der EU-Kommission Iprosec mit dem Ziel, die Erwartungen, die Familien gegenüber "ihrer" öffentlichen Familienpolitik hegen, vergleichen zu können.

  18. Vgl. Sandra Ehmann, Familienpolitik in Frankreich und Deutschland - ein Vergleich, Frankfurt/M. 1999.

  19. Vgl. Jane Jenson/Mariette Sineau, Kleinkindbetreuung und das Recht von Müttern auf Erwerbstätigkeit. Neues Denken im krisengeschüttelten Europa, in: Feministische Studien, (2001) 1, S. 21 - 34; J. Fagnani/M.-T. Letablier (Anm. 3).

  20. Vgl. zur Entstehung der Familienkassen u.a. S. Ehmann (Anm. 18); Mechthild Veil, Alterssicherung von Frauen in Deutschland und Frankreich. Reformperspektiven und Reformblockaden, Berlin 2002.

  21. Andrea Becker, Mutterschaft im Wohlfahrtsstaat. Familienbezogene Sozialpolitik und die Erwerbsintegration von Frauen in Deutschland und Frankreich, Berlin 2000, S. 194.

  22. In Frankreich werden nur die Kosten von registrierten Tagesmüttern und Betreuungspersonen übernommen, die sozialversichert sind.

  23. Anmerkung der Redaktion: Siehe hierzu auch den Beitrag von Silke Reuter in dieser Ausgabe.

  24. Vgl. Silke Reuter, Frankreichs Wohlfahrtsstaatsregime im Wandel? Erwerbsintegration von Französinnen und familienpolitische Reformen der 90er Jahre, ZeS-Arbeitspapier 13/2002, Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen.

  25. Zu den écoles maternelles siehe auch Mechthild Veil, Ganztagsschule mit Tradition: Frankreich, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 41/2002, S. 29 - 37.

  26. Vgl. J. Fagnani/M.-T. Letablier (Anm. 3).

  27. Vgl. M.-T. Letablier/S. Pennec/O. Büttner (Anm. 17).

  28. Diese ablehnende Haltung steht in Widerspruch zum monetären Beitrag, den die Arbeitgeber an die Familienkassen leisten.

  29. Vgl. Patricia Croutte/Georges Hatchuel, Les attentes des Français en matière de soutien aux familles, in: Recherches et Prévisions, (2001) 63, S. 105f.

  30. Vgl. Mechthild Veil, Zwischen Betreuungskultur und Beschäftigungspolitik. Familienpolitik in Frankreich, in: Blätter zur Wohlfahrtspflege, (2003) 3, S. 104 - 107.

  31. Vgl. DIW -Wochenbericht 2002, Nr. 31, S. 519.

  32. Vgl. Karin Gottschall/Karen Hagemann, Die Halbtagsschule in Deutschland: Ein Sonderfall in Europa?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 41/2002, S. 12 - 22.

  33. In seiner Regierungserklärung zur Familienpolitik am 18. April 2002 sagte Bundeskanzler Schröder: "Ich denke, in der Familienpolitik gibt es im Augenblick nichts Wichtigeres, als den Ausbau der Kinderbetreuung zu forcieren." Das Parlament, Nr. 17, 26. April 2002, S. 13.

  34. Vgl. kritisch zum Familiengehalt Brigitte Stolz-Willig, Neubewertung der Familienarbeit - Erziehungsgehalt als Perspektive?, in: dies./Mechthild Veil (Hrsg.), Es rettet uns kein höh'res Wesen, Berlin 1999.

  35. In Deutschland werden insgesamt 150 Milliarden Euro im Jahr für Familienpolitik ausgegeben, davon 7,4 Milliarden Euro für Kindergärten und Kinderkrippen, den größten Anteil haben steuerliche Maßnahmen. Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 4/2002.

Dr. phil., geb. 1944; selbstständige Sozialwissenschaftlerin im "Büro für Sozialpolitik und Geschlechterforschung in Europa", Frankfurt am Main.

Anschrift: Büro für Sozialpolitik, Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt/M.
E-Mail: E-Mail Link: mechthild.veil@t-online.de
Homepage: Externer Link: www.sozialpolitikvergleich.de

Veröffentlichung u.a.: Alterssicherung von Frauen in Deutschland und Frankreich, Berlin 2002