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Gewalt und Polizei | Polizei | bpb.de

Polizei Editorial Polizei(en) und innere Sicherheit in Deutschland. Strukturen, Aufgaben und aktuelle Herausforderungen Abstrakte Gefährdungslagen. Zum Kontext der neuen Polizeigesetze Polizei im digitalen Raum Gewalt und Polizei. Ambivalenzen des innerstaatlichen Gewaltmonopols Polizei- als Erziehungsarbeit? Zu einem zentralen Motiv deutscher Polizeiarbeit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Polizei und Rechtsextremismus "Wir wollen keine Bullenschweine". Feindbild Polizei im Linksextremismus Cops, Bullen, Flics, Piedipiatti. Polizist*innen in der populären Kultur

Gewalt und Polizei Ambivalenzen des innerstaatlichen Gewaltmonopols

Rafael Behr

/ 11 Minuten zu lesen

Polizistinnen und Polizisten vollziehen das innerstaatliche Gewaltmonopol. Sie müssen fähig sein, Gewalt auszuüben und auszuhalten, ohne selbst gewaltaffin zu werden, sowie jederzeit in der Lage, illegitime von legitimer Gewaltanwendung zu unterscheiden.

"Gewalt" gehört zu den hochkontroversen Themen in unserer gegenwärtigen Gesellschaft, denn sie ist unterhaltsam und abstoßend zugleich. Auch als Phänomen ist Gewalt hochambivalent. Im öffentlichen Diskurs erleben wir eine gewisse Verselbstständigung von Subjektivität. Empirische Befunde werden selten ernst genommen, Gewaltwahrnehmung und Gewaltvorkommen driften auseinander. Physische Gewalt nimmt statistisch nicht besorgniserregend zu, während Gewalt als Narrativ zur "Super-Metapher" gerät, mit der auch vieles, das nicht Gewalt im engeren Sinne ist, sondern schlicht Unbehagen, scheinbar erklärt werden kann.

Bei den folgenden Ausführungen zum innerstaatlichen Gewaltmonopol orientiere ich mich an einem strafrechtlich-phänomenologischen Gewaltverständnis, das Gewalt als eine "Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt", fasst. Dieser relativ enge Gewaltbegriff soll verhindern, dass alles, was uns als Zwang, Widerstand, Einschränkung, Belastung oder Unbill begegnet, als "Gewalt" bezeichnet wird, und ermöglicht zugleich, die normative Kategorie des "unmittelbaren Zwangs", die die Polizei rechtlich für sich in Anspruch nimmt, nicht als das Gegenteil von Gewalt zu verstehen, sondern als deren juristisch-moralische Verortung.

Man kann zwar sehr abstrakt die Staatsgewalt (potestas) von der zerstörerischen oder zumindest unbotmäßigen Individualgewalt (violentia) unterscheiden, aber auf der Handlungsebene fügt auch die Staatsgewalt Schmerzen zu, und es gibt dort sowohl gesetzlich gerechtfertigten als auch ungesetzlich zugefügten Schmerz, und schließlich werden auch den Gewaltmonopolistinnen, also den Polizisten, solche zugefügt und zugemutet.

Gewaltausübung lernen

Die Schädigung anderer Menschen ist im Rahmen des gesellschaftlichen Auftrags der umfassenden Existenzsicherung ebenso Bestandteil der Polizeiarbeit wie die Bewahrung vor Verletzung, denn auf der Handlungsebene ist der Schutz des einen Menschenrechts oft verbunden mit dem Eingriff in ein anderes. Um erfolgreich arbeiten zu können, müssen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte daher in ihrer Ausbildung gewaltfähig gemacht werden, ohne in Gewaltaffinität zu entgleiten. Aufgabe der Organisation ist es, genau diesen Gewaltlegitimitätskorridor herzustellen, dem Grundsatz folgend, so wenig Gewalt wie möglich einzusetzen und so viel Gewalt wie nötig und vom Gesetz erlaubt.

Dies funktioniert völlig unabhängig von individuellen Dispositionen, dem Wesen eines Menschen, seiner genetischen Veranlagung oder einer autoritären Persönlichkeit. Bislang ist der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen autoritärer Disposition und der Berufswahl Polizistin oder Polizist nicht gelungen. Wie wir heute wissen, führen Einstellungen nicht automatisch zu gleichlautenden Handlungen, sodass selbst beim Nachweis einer autoritativen Grundhaltung noch keine Schlüsse auf polizeiliches Handeln zu ziehen sind.

Polizistinnen und Polizisten müssen mit dem crimen in Kontakt kommen, ohne sich von ihm infizieren zu lassen. Sie lernen in der Ausbildung, dass ihren Anweisungen Folge geleistet werden muss und sie im Zweifel ihre Maßnahmen auch gegen Widerstand mit Gewalt durchsetzen können. Dabei üben sie ein, Menschen unter besonderen Umständen Schmerzen zuzufügen, ohne in einen emotionalen Ausnahmezustand (Gewaltrausch, Angstschock) zu geraten. Das Bewusstsein für die Komplexität solcher Situationen und die daraus folgende Ausgeglichenheit zwischen Bewusstsein und konkreter Handlung wird jedoch erst durch die unmittelbare Erfahrung im Umgang mit Gewaltphänomenen erreicht und ist dementsprechend bei vielen jungen Polizistinnen und Polizisten noch nicht habitualisiert. Sie bedürfen der praktischen Begleitung durch Vorgesetzte oder erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Es liegt also in der Verantwortung der Personalführung der Polizei, dafür zu sorgen, dass die Bediensteten Teil der Lösung von Gewalt und nicht Teil des Problems werden.

Polizeikultur: Gewalt vermeiden

In der offiziellen Polizeikultur – eine Kultur der Rechtlichkeit und Verfahrensförmigkeit – spielt Gewalt nur eine marginale Rolle. Das gilt vor allem seit den Bemühungen der Polizei um ein "Polizeiliches Leitbild" Ende der 1980er Jahre, als eine Politik des smart policing begann, in deren Zuge die Serviceorientierung die Außendarstellung der Polizei immer stärker prägte. Sie nannte sich zunehmend "Bürgerpolizei", und die Bürgerinnen und Bürger wurden nicht mehr als "Herrschaftsunterworfene" betrachtet, sondern als "Kunden", die von der Polizei eine Dienstleistung erhalten und einfordern können. Die Polizei wurde von ihren Berufsverbänden, aber auch von der Polizeiführung nicht mehr als Institution des Staates, sondern deutlich menschlicher und damit auch vulnerabler ("Hinter jeder Uniform steckt doch auch ein Mensch!") dargestellt, als Instanz, die einer enthemmten Menge von meist jüngeren Gewalttätern ausgeliefert sei. Dies funktionierte auch deshalb, weil die großen gesellschaftlichen Proteste der Friedens- und Umweltbewegung an Militanz abnahmen und sich ein gesellschaftlicher Konsens durchsetzte, dass die Polizei nicht der Feind der Demonstrantinnen und Demonstranten sei, sondern Puffer zwischen Bürger- und Staatsinteressen. Polizisten erschienen nicht mehr als anonyme Rollenträgerinnen, die ihrerseits über ein erhebliches Gewaltpotenzial verfügen, sondern als Menschen, die Opfer werden.

Smart policing ist auch mit der sogenannten präventiven Wende in der Polizeipolitik verknüpft, in deren Zuge die Sensibilität für das Tätigwerden, bevor etwas passiert, gestiegen ist und vermehrt als Ziel des polizeilichen Erfolgs postuliert wird, "vor die Lage" zu kommen. Die Dominanz der repressiven Funktion der Polizeiarbeit (Strafverfolgung) hat dabei zugunsten der präventiven Funktion (Verbrechensverhütung) abgenommen. Gleichzeitig ist Gewalt jenseits des "unmittelbaren Zwangs" zunehmend aus den Hochglanzbroschüren und dem offiziellen Bewusstsein der Polizei verschwunden oder wird wenn dann als Attribut der Gegenseite erwähnt. Denn in der Präventionslogik gibt es keine manifeste Gewalt, da diese ja gerade verhindert werden soll.

Polizistinnen und Polizisten werden nunmehr stärker und früher darauf vorbereitet, dass Prävention auch heißen kann, sich in einem Stadium um Menschen zu kümmern, in dem die Polizei früher noch gar nicht zuständig war. Die Leitbilder der Polizeikultur verpflichten die Polizistinnen und Polizisten auf den Kantischen Imperativ. Nur eines fehlt in den Leitbildern der deutschen Polizei(en): die Gewalt.

An dieser Tilgung der Gewalt aus der Polizeikultur zeigt sich, dass der polizeipolitische Überbau und die Vollzugsebene sehr unterschiedliche Schwerpunkte für ihr Selbstverständnis setzen. Denn in der Polizistenkultur ist Gewalt natürlich noch präsent, in einigen Gegenden hypothetisch jeden Tag, spürbarer aber als mythopoetischer Bestand der Erzählkultur unter Polizistinnen und Polizisten. Gewalt wird in der Polizei also praktiziert und mündlich überliefert, aber nicht reflexiv vermittelt.

Polizistenkultur: Mit Gewalt leben

Die alltagsorientierte Polizistenkultur (Cop Culture) ist eine Kultur der sogenannten handarbeitenden Polizistinnen und Polizisten, also derjenigen, die noch tatsächlich Hand an den Menschen legen. Viele dieser Beamtinnen und Beamten, gerade die jüngeren und diejenigen in geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei, gehen offensiv, also auch mit einer gewissen Antizipationsleistung, auf das aggressive Beziehungsarrangement der Gegenseite ein. Sie nehmen Körperkontakt auf, halten es aus mit ihr und erleben ihr eigenes Gewalthandeln als Teil einer komplexen Interaktion. Oft ist es ein Verhältnis zwischen Spätadoleszenten, die vielleicht mehr Gemeinsamkeiten als Trennendes haben und nur durch den normativen Kontext unterschieden auf zwei verschiedenen Seiten ein und desselben Handlungszusammenhangs stehen, dabei um ihre Ehre oder ihren Autoritätserhalt kämpfen und beide ihre Körper beziehungsweise ihre Gesundheit riskieren.

Es gehört zu den prägenden Erfahrungen von Polizistinnen und Polizisten, die unmittelbare Auseinandersetzung, das Agieren, die Gefühlsarbeit, die Situationsdefinition und die moralische Legitimation des eigenen Handelns als different hinsichtlich des Handelns der Gegenseite zu beschreiben. So lässt sich die Alltagshermeneutik der Beamtinnen und Beamten verstehen, ebenso wie ihre hohe Empfindsamkeit gegenüber der ihnen entgegengebrachten Gewalt. Die Empörung und vielleicht auch das Erschrecken lassen sich einordnen, wenn man als gegeben annimmt, dass in der als gewaltaversiv beschriebenen Gegenwartsgesellschaft nicht die Gewalt schlimmer, sondern die Gewaltperzeption sensibler geworden ist.

Die Spirale der Aufrüstung gegen einen skrupellosen Gegner führt innerpolizeilich zu einer binären Freund-Feind-Figuration, in der die sogenannte Kriegermännlichkeit ihren angestammten Platz hat. Deren Dominanz besteht darin, dass sie – obwohl von den meisten Angehörigen der Polizei nicht praktiziert – die Polizei jederzeit prägen kann. Die kriegerische Mentalität durchdringt die Diskurse um Polizei und die mit ihrem Handeln verbundenen Bilder, die in den zahlreichen Geschichten und Polizeimythen auftauchen. Sie kann jederzeit wirkmächtig und legitimiert werden, besonders bei polizeilichen Großereignissen. So war etwa beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 zu beobachten, wie durchaus situationsabhängig es ist, ob die Organisation ihre kriegerische oder ihre bürgerfreundliche Seite zeigt. Ein so rasch funktionierender Wechsel kann nur in einer Organisationskultur gelingen, in der das kriegerische Männlichkeitsideal stets aktivierbar ist, auch wenn es sich nicht täglich zeigt, und hat auch damit zu tun, dass sich bundesweit vor allem Männer und wenige Frauen für diese Einsätze bereithalten.

Die damit verbundene Frage, ob aggressive Männlichkeit in der Polizei selbst erst erzeugt oder lediglich kultiviert oder ausgenutzt wird, ist nicht eindeutig zu beantworten. Bei der zu beobachtenden Vielfalt der Persönlichkeiten ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Polizeiberuf attraktiv für auffällig aggressive oder autoritative Charaktere ist. Die psychologischen Eignungsauswahlverfahren der Polizei sind geradezu darauf ausgerichtet, Menschen mit einer erhöhten aggressiven Neigung und Gewaltlust auszuschließen. Jedoch gewinnt aktuell wieder ein Habitus an Wertschätzung, der in bestimmten Organisationsteilen zu einer besonderen Betonung von Disziplin und Bezwingermännlichkeit führt.

Spätestens seit den islamistisch motivierten Terroranschlägen in Paris 2015 wird die Polizei auch in Deutschland zunehmend mit militärischen Waffen und Geräten ausgerüstet. Mit dem Sturmgewehr G36 in vielen Bundesländern und bei der Bundespolizei wurde ein neuer Waffentypus (Langwaffe) eingeführt, mit der "Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit plus" (BFE+) in der Bundespolizei eine neue Polizeieinheit gegründet, deren Einsatztaktik zur Terrorismusbekämpfung sich strukturell nicht mehr von militärischem Vorgehen im Häuserkampf unterscheidet, und neue, besser gepanzerte Ausrüstung und Fahrzeuge wurden angeschafft. Dies führt direkt in eine quasi militärische Strukturlogik der Polizei, in der die kriegerische Mentalität und mit ihr die Kriegermännlichkeit an Bedeutung und vor allem an Wertschätzung gewinnt. Denn innerhalb der Cop Culture ist sie das kulturelle Leitbild, das in unsicheren beziehungsweise als unsicher empfundenen Zeiten seine Durchsetzungskraft entfaltet. Angst ermöglicht Heroismus, und die Kriegermännlichkeit ist eine heroische Männlichkeit.

Die polizeiliche Kategorie des Schutzmanns befindet sich ebenso wie die der Schutzfrau aktuell in der Defensive, die polizeiliche Bühne betritt nun wieder der Polizei-Krieger, gern auch als Held im Kampf gegen das Böse. Der kriegerische Habitus kann für die Polizei aber zum Problem werden, denn er negiert die Grenzen des zivilen Charakters der Polizei beziehungsweise verschiebt diese Grenzen immer weiter in eine militärische Logik hinein.

Gewalt gegen die Polizei

Die Grundbedingung der Herausbildung des demokratischen staatlichen Gewaltmonopols umfasst, dass die Polizei auch die Aufgabe hat, Gewalt auf sich zu ziehen. Nur deshalb gibt es in der Bundesrepublik den Paragrafen 113 Strafgesetzbuch (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Mit ihm sollen die Amtshandlungen der Hoheitsträger geschützt werden und damit mittelbar sie selbst, aber eben nur dann, wenn sie hoheitlich tätig werden. Diese Regelung wurde 2017 durch den neuen Paragrafen 114 Strafgesetzbuch (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) ergänzt, der nunmehr explizit die Personen in Gänze schützt und nicht nur deren Amtshandlung.

Polizistinnen und Polizisten legen mit Blick auf die ihnen entgegengebrachte Gewalt eine sehr hohe Empfindlichkeit an den Tag. Sie sind nicht so sehr erschrocken über die tatsächliche Gewalt, sondern über die Selbstverständlichkeit und den Verbreitungsgrad der vermeintlichen Respektlosigkeit ihnen gegenüber – der Polizei, oft synonym mit dem Staat, der Obrigkeit.

Zwar waren die Zeiten der großen gesellschaftlichen Konflikte auch für die Polizei rauer, und gerade der Terrorismus der 1970er Jahre bedeutete eine Zerreißprobe für die Gewalttoleranz in Polizei und Bevölkerung der Bundesrepublik. Heute werden aber viele Gewalthandlungen, die vor wenigen Jahrzehnten noch informell blieben, offizialisiert und erscheinen als Strafanzeige in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Dort werden beispielsweise auch alle Straftaten im Kontext des Paragrafen 113 StGB als Gewalt gegen die Polizei gezählt, auch wenn keine Verletzung einer Person stattgefunden hat, zum Beispiel der sogenannte passive Widerstand, wie das Festhalten am Tisch oder sich sperren. Allerdings haben sich zweifellos die situativen Bedingungen verändert. Hier wäre insbesondere auf die Zunahme von Handykameras hinzuwiesen, die eine sofortige Veröffentlichung einzelner Polizeiaktionen ermöglichen – ein Umstand, durch den sich die Beamtinnen und Beamten auch verunsichert fühlen. Es ist also äußerst schwer zu ermitteln, ob physische Gewaltinteraktionen zwischen der Polizei und ihrer Klientel tatsächlich zunehmen oder nicht.

Polizeilicher Fehlgebrauch von Gewalt

Gleiches gilt für die Frage, ob die legitime wie illegitime Gewaltausübung durch Polizistinnen und Polizisten qualitativ und quantitativ zugenommen hat oder ob sich dieser Eindruck auf eine stärkere mediale Aufbereitung in der gewaltsensiblen Gegenwartsgesellschaft zurückführen lässt, in der Gewalt dort, wo sie fallweise wieder auftritt, heftige Reaktionen und Ängste auslöst.

Die illegitime Anwendung von Gewalt (violentia) wohnt auch der legitimen Gewaltanwendung (potestas) inne, beispielsweise als Gewaltexzess, also einem "zu viel" einer an sich rechtmäßigen polizeilichen Handlung. Die polizeiinternen Reaktionen auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit der polizeilichen Gewaltanwendung, etwa Übergriffe oder Diskriminierungshandlungen, fallen jedoch hochambivalent aus. Strafanzeigen gegen Kolleginnen und Kollegen sind nach wie vor äußerst selten und haben für die anzeigende Person meist unangenehme Folgen.

Beharrlich bemüht die politische Führung der Polizei nach wie vor das Argument des individuellen Fehlverhaltens: Für sie sind es weiterhin wenige "schwarze Schafe", die den Ruf der Organisation ruinieren. Zugleich ist die Gegenmeinung, die bekannt gewordenen Fälle seien lediglich die Spitze des Eisbergs und Ausdruck eines strukturellen Gewaltproblems der Polizei, empirisch ebenso wenig haltbar. Polizeiliches Fehlverhalten im Sinne nicht legitimer Gewaltanwendung ist weder singulärer "Unfall" noch wird es strukturell unterstützt. Vielmehr wird man über (sub)kulturelle Milieus sprechen müssen, in denen sich solches Gebaren häuft beziehungsweise als legitim erachtet wird. Ein wesentlicher Aspekt dabei sind in aggressiver Maskulinität verankerte Vorstellungen einer guten gesellschaftlichen Ordnung (der frühere Begriff dafür hieß "Policey") und einer adäquaten Konfliktbewältigung.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Heinrich Popitz, Prozesse der Machtbildung, Tübingen 1968, S. 48. Zum Gewaltbegriff vgl. auch Peter Imbusch, Der Gewaltbegriff, in: Wilhelm Heitmeyer/John Hagan (Hrsg.), Internationales Handbuch der Gewaltforschung, Wiesbaden 2002, S. 26–57; Gertrud Nunner-Winkler, Überlegungen zum Gewaltbegriff, in: Wilhelm Heitmeyer/Hans-Georg Soeffner (Hrsg.), Gewalt: Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme, Frankfurt/M. 2004, S. 21–61.

  2. Deshalb halte ich nach wie vor Adornos Studienin Bezug auf die Polizei für empirisch nicht evident. Vgl. Theodor W. Adorno, Studien zum autoritären Charakter, Frankfurt/M. 1973. Siehe auch Peter Waddington, Police (Canteen) Sub-Culture, in: British Journal of Criminology 2/1999, S. 287–309.

  3. Vgl. Rafael Behr, Paradoxien gegenwärtiger Polizeiarbeit: Zwischen "Smooth-Policing" und "Knüppel-aus-dem-Sack", in: Hans-Jürgen Lange (Hrsg.), Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland, Opladen 2000, S. 221–234; Wolfgang-Ulrich Prigge/Rolf Sudek (Hrsg.), Innere Führung durch Leitbilder? Eine Analyse des Leitbildprozesses bei der Polizei, Berlin 2003.

  4. Vgl. Udo Behrendes/Manfred Stenner, Bürger kontrollieren die Polizei, in: Peter Leßmann-Faust (Hrsg.), Polizei und politische Bildung, Wiesbaden 2008, S. 45–88; Carsten Dübbers, Von der Staats- zur Bürgerpolizei? Empirische Studien zur Kultur der Polizei im Wandel, Frankfurt/M. 2015.

  5. Vgl. Ulrike Wagener, Heroismus als moralische Ressource rechtserhaltender Gewalt? Ethische Reflexionen zu heroischen und postheroischen Elementen in der polizeilichen Organisationskultur, in: Torsten Meireis (Hrsg.), Gewalt und Gewalten. Zur Ausübung, Legitimität und Ambivalenz rechtserhaltender Gewalt, Tübingen 2012, S. 133–160.

  6. Vgl. Werner Lehne/Christina Schlepper, Die "präventive Wende" in Deutschland: Auf dem Weg zum rationalen Sicherheitsmanagement?, in: Kriminologisches Journal 9/2007, S. 119–136.

  7. Vgl. zum Konzept umfassend Rafael Behr, Cop Culture. Der Alltag des Gewaltmonopols, Wiesbaden 2008; ders., Polizeikultur. Routinen – Rituale – Reflexionen, Wiesbaden 2006.

  8. So der Tenor der "Authority Maintenance Theory". Vgl. Geoffrey Alpert/Roger Dunham, Understanding Police Use of Force. Officers, Supects, and Reciprocity, Cambridge 2004.

  9. Vgl. Jan Philipp Reemtsma, Die Natur der Gewalt als Problem der Soziologie, in: Karl-Siegbert Rehberg (Hrsg.), Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006, Bd. 1, Frankfurt/M. 2008, S. 42–64.

  10. Vgl. Kai Biermann/Johanna Roth, Die Polizei spielt Krieg, 16.12.2015, Externer Link: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-12/bundespolizei-anti-terror-einheit-thomas-de-maiziere-spezialeinheit; Jürgen Diehl/Jean-Pierre Ziegler, Dein robuster Freund und Helfer, 27.2.2018, Externer Link: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/a-1195662.html.

  11. Zum Konzept des Heroismus in der Polizei vgl. Michael Meuser, Gewalt, hegemoniale Männlichkeit und "doing masculinity", in: Kriminologisches Journal 7/1999, S. 49–65.

  12. Vgl. Heiner Busch et al., Die Polizei in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/M. 1985; Rolf Gössner (Hrsg.), Mythos Sicherheit. Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, Baden-Baden, 1995; Friedhelm Neidhardt, Gewalt, Gewaltdiskussionen, Gewaltforschung, in: Universität Bielefeld (Hrsg.), Gesellschaftliche Entwicklung, wissenschaftliche Verantwortung und Gewalt, Bielefeld 1997.

  13. Dafür gibt es zunehmend qualifizierte und empirisch belastbare Expertise, vornehmlich von Tobias Singelnstein, der mit seinem Forschungsteam derzeit in einer groß angelegten empirischen Studie Zustandekommen, Ausmaß und Kontextbedingungen von Fehlgebrauch von Polizeigewalt untersucht, siehe Externer Link: https://kviapol.rub.de. Vgl. auch Daniel Schreckenberg, Warum kaum ein Beamter wegen Gewalt im Dienst verurteilt wird, 25.5.2018, Externer Link: http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83816478.html.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Rafael Behr für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professor für Polizeiwissenschaften mit den Schwerpunkten Kriminologie und Soziologie am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg und leitet die Forschungsstelle Kultur und Sicherheit. E-Mail Link: rafael.behr@polizei-studium.org