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Polizei und Rechtsextremismus | Polizei | bpb.de

Polizei Editorial Polizei(en) und innere Sicherheit in Deutschland. Strukturen, Aufgaben und aktuelle Herausforderungen Abstrakte Gefährdungslagen. Zum Kontext der neuen Polizeigesetze Polizei im digitalen Raum Gewalt und Polizei. Ambivalenzen des innerstaatlichen Gewaltmonopols Polizei- als Erziehungsarbeit? Zu einem zentralen Motiv deutscher Polizeiarbeit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Polizei und Rechtsextremismus "Wir wollen keine Bullenschweine". Feindbild Polizei im Linksextremismus Cops, Bullen, Flics, Piedipiatti. Polizist*innen in der populären Kultur

Polizei und Rechtsextremismus

Christoph Kopke

/ 16 Minuten zu lesen

Rechtsextreme Einstellungen und Vorfälle in deutschen Polizeibehörden werden derzeit kontrovers diskutiert. Zugleich ist die Polizei vermehrt mit rechtsmotivierten Straßenprotesten und Kriminalität sowie militanten neonazistischen Aktivitäten konfrontiert.

Rechtsextreme Netzwerke und Chatgruppen innerhalb einzelner Landespolizeibehörden, die Weitergabe sensibler Daten aus Polizeicomputern an Rechtsextreme, Polizeiangehörige, die durch Rassismus auffallen und offen Sympathien für Rechtsaußenformationen hegen, oder Verbindungen von Polizeibeamten in die sogenannte Reichsbürgerszene: Tatsächliche oder vermeintliche rechtsextreme Erscheinungsformen und Vorfälle in deutschen Polizeibehörden werden derzeit kontrovers diskutiert. Zugleich sind die Polizei und weitere Sicherheitsbehörden angesichts vermehrter rechtsmotivierter, mitunter auch gewalttätiger Straßenproteste, steigender Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechts (PMK rechts) und sich verstärkender militanter neonazistischer Aktivitäten zunehmend herausgefordert. Neu ist diese Konjunktur des Komplexes Polizei und Rechtsextremismus nicht, es handelt sich vielmehr um ein politisches Dauerthema.

Rückblick

Für die Polizei rückte das Problem Rechtsextremismus in den frühen 1990er Jahren in den Fokus. Die ersten Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung waren geprägt von der Entgrenzung und Popularisierung menschenfeindlicher Einstellungen in weiten Teilen der Gesellschaft sowie einer Welle schwerer rechtsmotivierter Gewalttaten und Anschläge. Die ostdeutschen Bundesländer durchliefen einen tief greifenden Wandel der Verwaltungs- und Sicherheitsstrukturen. Nach der Auflösung der Deutschen Volkspolizei hatten sich ihre Angehörigen für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst der nun bundesdeutschen Landespolizeien erneut bewerben müssen. Die Übernahme eines in vielen Bereichen anders ausgerichteten rechtlichen und polizeilichen Systems verlief nicht ohne organisatorische Probleme und individuelle Verunsicherungen. Zudem brachte die neue gesellschaftliche Ordnung Formen von Kriminalität und Delinquenz mit sich, die vor allem die ehemaligen Volkspolizisten in dieser Form nicht kannten. Konfrontiert mit massiver Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, einer sich rasch ausbreitenden rechtsextremen Jugendszene und einem sprunghaften Anstieg schwerer Gewalttaten, war die in dieser Zeit im Auf- und Umbau befindliche Polizei in vielen Fällen sichtlich überfordert. Durch umstrittene Einsätze, taktische Fehleinschätzungen und mangelnde Präsenz bei pogromartigen Krawallen, wie etwa gegen die Aufnahmestelle für Asylbewerber und ein Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter in Rostock-Lichtenhagen 1992 oder beim Brandanschlag auf ein Haus mit türkischstämmigen Bewohnerinnen in Solingen 1993, stand die Polizei wiederholt in der öffentlichen Kritik.

Es waren jedoch nicht nur das provokative Auftreten und die militanten Aktionen von Neonazis allein, die die Polizei in eine Auseinandersetzung mit dem Komplex Rechtsextremismus drängten. Auch im Inneren der Polizei stellten rechtsextreme Einstellungen und Handlungen zu dieser Zeit ein deutliches Problem dar. Dazu gehörte der wiederkehrende Vorwurf, Opfer rassistischer Straftaten seien von Polizeiangehörigen wie Kriminelle behandelt, Hilfe und Schutz ihnen verweigert worden. Fälle, in denen Polizistinnen und Polizisten in rechtsextreme Aktivitäten verwickelt waren oder offenkundig rechtsmotivierte Gewalt von ihnen ausging, machten bundesweit Schlagzeilen.

Rechtsextreme und fremdenfeindliche Einstellungen

Unter diesen Eindrücken untersuchten Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler verschiedene Aspekte rechter Einstellungen innerhalb der Behörden. Mit Blick auf die Studien aus dieser Zeit unterscheidet der Sozialwissenschaftler Frank Gesemann vier Forschungsansätze: Der erste konzentrierte sich auf individuelle Einstellungen von Polizeibeamten und versuchte mithilfe von Befragungen, die Verbreitung fremdenfeindlicher und rechtsextremer Einstellungen und Orientierungsmuster in der Polizei zu ermitteln. Im Rahmen des zweiten Ansatzes wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen polizeilichen Belastungen und Fremdenfeindlichkeit in der Polizei im städtischen Raum untersucht. Der dritte widmete sich der Analyse des Einflusses von Risikokonstellationen im Polizeialltag auf das Verhältnis von Polizei und "Fremden". Im vierten wurde in Abgrenzung zu den persönlichkeitsbezogenen Ansätzen, die eine individuelle Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Blick nehmen, Ethnizität als diskriminierendes Selektionskriterium von Organisationen betrachtet.

Große Resonanz erhielt das von der damaligen Polizei-Führungsakademie (PFA) – der heutigen Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) – in Münster-Hiltrup in Auftrag gegebene Forschungsprojekt "Polizei und Fremdenfeindlichkeit", dessen Titel von den beauftragten Wissenschaftlern wenig später zur Fragestellung "Fremdenfeindlichkeit in der Polizei?" präzisiert wurde. In der 1996 veröffentlichten Studie wurden Erfahrungen und Sichtweisen von Polizeibeamten im Umgang mit ethnischen Minderheiten erfasst und umfassend ausgewertet. Die Ergebnisse verwiesen zwar auf "einen deutlichen Zusammenhang zwischen alltäglichen Belastungen und Überforderungen im Dienst, die die Gefahr von Übergriffen erhöhen", brachten jedoch keine Ergebnisse hervor, die pauschale Rückschlüsse zuließen, um der Polizei strukturell oder systematisch Fremdenfeindlichkeit zu attestieren. Dies führte zu widersprüchlichen Reaktionen innerhalb und außerhalb der Polizei, die von positiven ("sehr realistisch") bis hin zu negativen Beurteilungen ("weitere pauschale Diffamierung der Polizei", "Bagatellisierung und Entschuldigung polizeilicher Übergriffe") reichten.

Ergänzend zu den Ergebnissen der PFA-Studie identifizierte der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke vier Deutungsthesen der Polizei für Fremdenfeindlichkeit von Polizistinnen und Polizisten, die bis heute angewendet werden: Der Einzelfallthese zufolge gibt es wie überall auch in der Polizei "schwarze Schafe". Diese seien ausschließlich Einzelfälle, die, sofern Straftaten vorliegen, von den Behörden verfolgt und juristisch geahndet werden. Im Kern sei die Polizei als Organisation von der Problematik jedoch nicht betroffen. Die Relativierungsthese betont, Fremdenfeindlichkeit sei keine spezifische Erscheinungsform bei der Polizei, andere Berufsgruppen seien gleichermaßen davon betroffen. Die Spiegelbildthese behauptet, dass die Polizei lediglich ein Abbild der deutschen Gesamtgesellschaft sei. Sie sei daher nicht besser und nicht schlechter als die Gesellschaft selbst, sodass Defizite, Fehlverhalten und personelle Mängel auch in den Reihen der Polizei zu finden seien. Die Manipulationsthese hält die Fremdenfeindlichkeit in der Polizei für ein Konstrukt der Medien, um die Polizeiorganisation als Ganzes zu diffamieren. Das Problem werde künstlich aufgebauscht.

Die Schwächen der einzelnen Thesen sind schnell offenbart. Der Einzelfallthese erteilt der Kriminologe Tobias Singelnstein eine klare Absage: "Wenn wir über rechte Einstellungen oder Rassismus in der Polizei sprechen, dann [sind das] keine Einzelfälle, das ist ein strukturelles Problem". Der Relativierungsthese hält der Polizeiwissenschaftler Wolfgang Schulte entgegen, dass "berufsspezifische fremdenfeindliche Attitüden in der Polizeiorganisation noch weniger zu tolerieren sind als in anderen Berufsgruppen, da striktes rechtsstaatliches, an der Würde des Menschen ausgerichtetes Verhalten vom Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols unabdingbar eingefordert werden muss."Auch die Behauptung, die Polizei stelle lediglich ein Spiegelbild der Gesellschaft dar, widerspricht in ihrer Grundannahme ihrer realen personellen Zusammensetzung: "Die Polizei ist zwar sehr heterogen, aber sie ist kein repräsentativer Ausschnitt der Gesellschaft. So finden sich in der Polizei etwa in besonderem Maße wertkonservative Einstellungen, und es ist so, dass eher ordnungsphile Personen zur Polizei gehen. Linke Positionen finden sich in der Polizei hingegen nur wenig." Allen vier Deutungsmustern, die Jaschke in ihrem Gehalt als "Halbwahrheiten" bezeichnet, ist gemeinsam, dass sie die Frage nach der Bedeutung von Fremdenfeindlichkeit in den Reihen der Polizei verdrängen und sowohl sozialwissenschaftliche Forschungen als auch Fortbildungsmaßnahmen erschweren. Sie zielen auf eine institutionelle Selbstentlastung sowie auf eine Auslagerung der speziellen Verantwortung an die Gesamtgesellschaft.

Im Verlauf der wissenschaftlichen Auseinandersetzung kam es in der Folge zu einer Erweiterung des kritischen Blicks. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die deutsche Polizeiforschung in erster Linie auf Einstellungen und Orientierungsmuster von Angehörigen der Polizei sowie auf institutionelle Anpassungsprozesse konzentriert. Das Interaktionsgeschehen etwa zwischen Polizei und Minderheiten war dabei "kaum, und wenn, dann lediglich einseitig aus der polizeilichen Perspektive betrachtet" worden. Fortan stand auch die Interaktion der Polizei mit Teilen der Gesellschaft im Fokus.

Racial Profiling und Institutioneller Rassismus

In diesem Zusammenhang sind in den vergangenen Jahren vermehrt Personenkontrollen durch die Polizei auf gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage zum Gegenstand kritischer Betrachtung geworden. Bei dem dort beanstandeten "Racial"- oder auch "Ethnic Profiling" handelt es sich um eine polizeiliche Kontrollpraxis, "bei der ohne konkrete Indizien für einen Verdacht das äußere Erscheinungsbild, etwa die Hautfarbe oder andere sogenannte ethnische Merkmale, als Entscheidungsgrundlage für bestimmte polizeiliche Maßnahmen herangezogen wird. Den kontrollierten Personen werden pauschal bestimmte polizeilich relevante Verhaltensmuster zugeschrieben." Der Rechtswissenschaftler Hartmut Aden verweist auf ein grundsätzliches "menschenrechtliches Problem".

Eng verbunden mit der kritischen Diskussion um Racial- beziehungsweise Ethnic Profiling ist der Vorwurf eines "institutionellen Rassismus" in den Polizeibehörden. Schon in den 1990er Jahren wurde über institutionellen Rassismus in der deutschen Polizei diskutiert. Dies geschah jedoch fast ausschließlich in kritischen Teilen der Öffentlichkeit und kaum innerhalb der Institution. Wichtige Impulse für die weitere Auseinandersetzung lieferte der sogenannte Macpherson-Report, der die Ermittlungen der Londoner Metropolitan Police im Nachgang des rassistisch motivierten Mordes an Stephen Lawrence 1997 kritisch analysierte. Darin wurde institutioneller Rassismus definiert als "das kollektive Versagen einer Organisation, für Menschen bezüglich ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft geeignete und professionelle Leistungen zu erbringen. Er lässt sich in Prozessen, Einstellungen und Verhaltensweisen festmachen, welche auf eine Diskriminierung durch unbewusste Vorurteile, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotypen, die ethnische Minderheiten benachteiligen, hinauslaufen."

2010 wurde umfassend empirisch untersucht, ob auch für die deutsche Polizei von institutionellem Rassismus als einem stabilen Phänomen gesprochen werden kann. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellten fest, dass in allen Gesprächen mit Polizeiverantwortlichen diskriminierendes Verhalten abgelehnt wurde und man sich keiner Benachteiligung bestimmter Personengruppen bewusst war. Die Autorinnen und Autoren der Studie bezweifelten die Glaubhaftigkeit dieser Aussage zwar nicht, gaben jedoch zu bedenken, "dass es dabei gar nicht ‚um den Vorwurf bösabsichtlichen Handelns‘ geht, sondern darum, dass diskriminierendes Verhalten von Polizeibeamten gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen ‚ganz überwiegend nicht explizit und intentional, sondern durch die vorhandenen Strukturen und Regelungen, also implizit und kaum merklich‘ geschieht".

Auch weitere aktuelle Veröffentlichungen zu Racial Profiling und institutionellem Rassismus widmen sich kritisch der polizeilichen Praxis. Die Analysen gehen einem strukturellen Rassismus nach, der aufgrund gesamtgesellschaftlicher Zustände in die Institutionen "eingeschrieben ist, also sich in deren Praxen und Anordnungen systematisch organisiert".

Rechtsextremismus als polizeiliches Gegenüber

Bei all diesen Perspektiven auf interne Strukturen darf nicht übersehen werden, dass die Polizei in ihrer Arbeit vielfach mit Rechtsextremismus konfrontiert ist. Bei Straftaten mit Bezügen zum Rechtsextremismus ist innerhalb der Polizei in erster Linie der polizeiliche Staatsschutz des Bundeskriminalamtes (BKA) beziehungsweise der Landeskriminalämter (LKA) zuständig. Dem Staatsschutz obliegt die Aufklärung von Delikten aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität rechts. Die unter dieser Kategorie erfassten Aktivitäten sind von ihrem Charakter her "intentional gegen die demokratisch verfassten Grundwerte der menschlichen Gleichwertigkeit gerichtet".

Polizeilich relevant ist Rechtsextremismus als polizeiliches Gegenüber in entsprechenden Versammlungslagen und bei sonstigen rechtsextremen Großveranstaltungen, wie etwa Konzerten. Die Um- und Durchsetzung von ausgesprochenen Vereinsverboten auf Bundes- und Länderebene gehört ebenfalls zu den regelmäßig zu bewältigenden Aufgaben. Ferner ist das Phänomen Rechtsextremismus Thema des Kinder- und Jugendschutzes sowie Gegenstand der polizeilichen Kriminalitätsprävention.

Durch ihr Vorgehen gegen rechtsextrem motivierte Straf- und Gewalttaten steht die Polizei oftmals auch selbst im Fokus der extremen Rechten. Neben Beleidigungen, Bedrohungen und verbalen Provokationen – etwa in rechtsextremen Musiktexten – reicht das Spektrum von gewalttätigen Angriffen rechtsextremer Demonstrationsteilnehmer gegen Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei bis hin zu gezielten Kampagnen gegen einzelne Polizeibeamte. Zwar kann insgesamt festgestellt werden, dass die Polizei – oder zumindest einzelne Landespolizeibehörden – seit den frühen 1990er Jahren im Umgang mit Rechtsextremismus heute deutlich besser aufgestellt ist. Die Ermittlungen zur Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) offenbarten aber deutlich bestehende Analyseschwächen der Polizei hinsichtlich der Relevanz und Gewaltbereitschaft der militanten extremen Rechten sowie offenkundig vorurteilsbeladene Ansätze und vorhandene Stereotype im Umgang mit den Terroropfern und ihren Angehörigen.

NSU-Komplex

Bezogen auf das Versagen von Polizei und Nachrichtendiensten bei den Ermittlungen zur NSU-Anschlags- und Mordserie fand der erste Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend deutliche Worte. Er konstatierte "schwere behördliche Versäumnisse und Fehler sowie Organisationsmängel bis hin zum Organisationsversagen bei Behörden von Bund und Ländern vor allem bei Informationsaustausch, Analysefähigkeit, Mitarbeiterauswahl und Prioritätensetzung". Darüber hinaus bemängelte der Bericht, dass "die Gefahr des gewaltbereiten Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auch vom polizeilichen Staatsschutz völlig falsch eingeschätzt [wurde]. Die polizeiliche Analyse rechtsextremistischer Gewalt war fehlerhaft, das Lagebild dadurch unzutreffend. Die Erfassung rechtsmotivierter Straftaten erfolgt bislang rein polizeilich über das derzeitige Definitionssystem PMK (…), das große Schwächen hat."

Um einiges schärfer formulierte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International: "Der Unwillen der deutschen Polizei, dem mutmaßlichen rassistischen Hintergrund der Morde angemessen nachzugehen, (…) deutet auf einen zugrunde liegenden institutionellen Rassismus hin. Das soll nicht heißen, dass einzelne Polizeibeamt_innen (…) selbst Rassist_innen waren oder die Behörden (…) rassistische Methoden anwendeten, sondern dass die Behörden als Institution ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, Menschen ungeachtet ethnischer Zugehörigkeiten oder rassistischer Zuschreibungen gleich zu behandeln."

Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes führte zu Konsequenzen für beziehungsweise Forderungen an die Arbeit der Institution Polizei. Der erste Untersuchungsausschuss des Bundestages kam zu dem Ergebnis, dass die schwerwiegenden Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden bei der elf Jahre langen und letztlich erfolglosen Suche nach den Tatverdächtigen sich weder auf den einen entscheidenden Fehler noch auf das fehlerhafte Handeln einer einzelnen Person beziehungsweise Personengruppe zurückführen lassen. Die Ursache für das Scheitern liege vielmehr in der Summe der individuellen und strukturellen Mängel. Dementsprechend formulierte der Ausschuss in seinem Bericht 47 Schlussfolgerungen und Empfehlungen für notwendige Reformmaßnahmen bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. 21 dieser Handlungsempfehlungen richten sich dezidiert an die Institution Polizei. Sie zielen auf eine Verbesserung der Ermittlungsarbeit, der polizeilichen Arbeits- und Fehlerkultur sowie der Aus- und Fortbildung, auf die erneute Überprüfung von Tötungsdelikten seit 1990 hinsichtlich eines möglichen rechten Motivationshintergrunds, auf eine Überarbeitung des Themenfeldkatalogs zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität, auf einen besseren Informationsaustausch zwischen Polizei, Justiz und Nachrichtendiensten, auf die Erhöhung behördeninterner sozialer Diversität und interkultureller Kompetenz, auf eine Steigerung der Bemühungen, Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst zu gewinnen, auf einen sensiblen Umgang der Behörden mit Opfern, Opferzeugen und Hinterbliebenen sowie auf die zukünftige Einbindung externen Sachverstands aus demokratischer Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Die in der Folge eingesetzten zahlreichen weiteren Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Länderebene bekräftigten diese Forderungen.

Zwar wurden von den Polizeien des Bundes und der Länder die Handlungsempfehlungen seitdem unterschiedlich intensiv umgesetzt, die erhoffte "Kulturrevolution" innerhalb der Institution blieb jedoch aus. Der Historiker Michael Sturm hat Anfang 2019 den Reformprozess der Polizei aus dem NSU-Skandal einem Zwischenfazit unterzogen. Sein Urteil fällt ambivalent aus: Einerseits konstatiert er eine weiterhin herrschende "Wagenburgmentalität", das Vorhandensein eines "unbewussten Unfehlbarkeitsparadigmas" und einen auch von den Polizeigewerkschaften befeuerten "selbstviktimisierenden ‚Gegendiskurs‘" innerhalb der Polizei. Dennoch "wäre es stark verkürzend, die polizeilichen Reaktionen auf den NSU-Skandal pauschal als eine (…) von Kritikunfähigkeit geprägte Abwehrhaltung zu beschreiben. Die Empfehlungen des Ausschusses sowie die öffentlichen Debatten um die Aufarbeitung des NSU-Komplexes fanden und finden in Teilbereichen der Polizei sehr wohl ihren Niederschlag."

Obwohl sich die "institutionalisierte Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex und den sich etwa aus den Empfehlungen der diversen Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ergebenden Herausforderungen bislang eher vereinzelt denn systematisch beobachten lässt", nennt Sturm verschiedene positive Beispiele. So findet etwa in Nordrhein-Westfalen seit 2014 ein regelmäßiger Fachaustausch zwischen den Teams der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, den Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt und dem Landeskriminalamt sowie den Kriminalinspektionen des Polizeilichen Staatsschutzes statt, flankiert von diversen Informations- und Lehrveranstaltungen in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Polizeien, in denen das Thema NSU behandelt wird. Ferner haben die Bundeszentrale für politische Bildung, die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und die DHPol das Projekt "Politische Bildung und Polizei" gestartet, in dessen Mittelpunkt Aspekte der Menschenrechtsbildung, der historisch-politischen Bildung, der Sensibilisierung für Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und des Rechtsextremismus stehen. Bemerkenswert sei, dass sich die Veranstalter an den Polizei(hoch)schulen zunehmend außerpolizeilichen, mithin auch dezidiert "polizeikritischen" Perspektiven öffnen.

Fazit und Ausblick

Das Thema Polizei und Rechtsextremismus bleibt virulent. Innerhalb der Polizei ist mit Blick auf die Verbreitung rechter Einstellungen unter Beamtinnen und Beamten ein positiver Wandel zu konstatieren: "In den 1990er Jahren ist das Problem verharmlost (…), auch tabuisiert worden". Seit der Jahrtausendwende, insbesondere nach der "Zäsur" des NSU-Skandals, ist aber "das Problembewusstsein gestiegen". Angesichts verschiedener polizeiinterner Bildungsmaßnahmen mit dem Ziel, das Wissen um Rechtsextremismus zu verbessern, die Toleranz sowie die soziale respektive interkulturelle Kompetenz der Polizistinnen und Polizisten zu stärken, ist das "Bemühen unverkennbar, Fremdenfeindlichkeit bei der Polizei zunehmend offensiver anzugehen." Allheilmittel, geschweige denn Selbstläufer sind diese Maßnahmen jedoch nicht. Unverzichtbar bleiben die wissenschaftliche Begleitung und die regelmäßige Supervision.

Die Gefahr fremdenfeindlichen Verhaltens und die Beeinflussung polizeiberuflicher Handlungen durch fremdenfeindliche Motive sind keineswegs auf Dauer gebannt, zumal "es vor allem die Polizei ist, die mit den Schattenseiten der Zuwanderung zu tun hat, also mit denjenigen Migranten, die kriminell werden. Es besteht die Gefahr, dass die Polizeibeamten solche Erfahrungen generalisieren. Das macht sie (…) offener für vorurteilsbelastete fremdenfeindliche Positionen." Hier offenbart sich ein empirisches Forschungsdesiderat: Die letzten validen sozialwissenschaftlichen Untersuchungen zu rechten Einstellungen unter Polizistinnen und Polizisten stammen aus den 1990er Jahren, neuere Untersuchungen gibt es kaum. "Das liegt sicher auch daran, dass das Thema in der Polizei nicht gern verhandelt wird." Ungeklärt ist zudem die Frage, "ob ein höherer Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Polizei tatsächlich die hohen Erwartungen erfüllen kann". Beamtinnen und Beamte mit Migrationshintergrund sind "kein Bollwerk gegen Rechtsextremismus". Das Problem, so der Soziologe Rafael Behr, darf nicht auf Kolleginnen und Kollegen aus Einwandererfamilien abgewälzt werden, sondern ist in erster Linie Aufgabe der Behörden.

Auch über institutionellen Rassismus oder den Vorwurf rassistischer Polizeipraxis wird weiter gestritten werden. Entsprechende Vorwürfe sollten die Behörden ernsthaft prüfen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar aufklären, nicht zuletzt, um einem schwindenden Vertrauen gegenüber Polizeibehörden entgegenzuarbeiten. Gerade der Fall NSU hat gezeigt, dass die Polizei durch Fehler und Fehleinschätzungen in Teilen der Gesellschaft in tief greifende Legitimationskrisen geraten kann. Die konsequente Umsetzung der seit 2013 formulierten umfassenden Reformmaßnahmen für die Polizei bleibt eine Daueraufgabe.

Ebenso werden die Abwehr und Aufklärung rechtsmotivierter Straf- und Gewalttaten sowie das Vorgehen gegen organisierten Rechtsextremismus ein zentrales Feld polizeilicher Arbeit bleiben. Wie gut die Polizeibehörden zur Bewältigung dieser und kommender Herausforderungen gerüstet sein werden, bleibt abzuwarten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bayern entlässt Polizisten wegen Nähe zu Reichsbürgern, 29.4.2019, Externer Link: http://www.welt.de/article192650517; Thomas Kurella, Ermittlungen gegen weiteren Polizisten wegen rechtsextremer Chats, 19.3.2019, Externer Link: http://www.hessenschau.de/panorama/ermittlungen-gegen-weiteren-polizisten-wegen-rechtsextremer-chats,ermittlungen-polizei-100.html; Skandalserie bei der Polizei – Hinweise auf rechtsextreme Verbindungen, 27.2.2019, Externer Link: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Skandalserie-bei-der-hessischen-Polizei-Hinweise-auf-rechtsextreme-Verbindungen; Lily Meyer, Polizisten als AfD-Politiker, 21.1.2019, Externer Link: http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/thueringen-polizisten-afd-kandidaten-pruefung-verfassungsschutz-100.html.

  2. Als "politisch motiviert rechts" gelten Taten, "wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer rechten Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zum völkischen Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren." Der Polizeipräsident in Berlin, Begriffsbestimmungen zu den Phänomenbereichen, o.D., Externer Link: http://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminalamt/lka-5/artikel.95692.php.

  3. Vgl. zeitgenössisch Bernd Wagner, Polizei und Rechtsextremismus, in: Magistratsverwaltung für Jugend, Familie und Sport der Stadt Berlin (Hrsg.), Jugend und Rechtsextremismus in Berlin-Ost, Berlin 1990, S. 51–54.

  4. Für das Beispiel Brandenburg vgl. Christoph Kopke, Polizei und militanter Neonazismus in Brandenburg, in: Heike Kleffner/Anna Spangenberg (Hrsg.), Generation Hoyerswerda, Berlin 2016, S. 170–180, insb. S. 172ff.

  5. Vgl. Hans-Gerd Jaschke, Eine verunsicherte Institution. Die Polizei in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, in: Wilhelm Heitmeyer (Hrsg.), Das Gewalt-Dilemma. Gesellschaftliche Reaktionen auf fremdenfeindliche Gewalt und Rechtsextremismus, Frankfurt/M. 1994, S. 305–339.

  6. Vgl. Manfred Brusten, Strafverfahren gegen Polizeibeamte in der BRD, in: Kriminologisches Journal 4/1992, S. 84–115; Bürgerrechte & Polizei/CILIP/Otto Diedrichs (Hrsg.), Hilfe Polizei. Fremdenfeindlichkeit bei Deutschlands Ordnungshütern, Berlin 1995.

  7. Vgl. Frank Gesemann, Die Polizei in der Wahrnehmung junger Migranten, in: Axel Groenemeyer/Jürgen Mansel (Hrsg.), Die Ethnisierung von Alltagskonflikten, Opladen 2003, S. 203–228; Hans-Joachim Asmus/Thomas Enke, Der Umgang der Polizei mit migrantischen Opfern, Wiesbaden 2016, S. 11f.

  8. Kuratorium der Polizei-Führungsakademie (Hrsg.), Fremdenfeindlichkeit in der Polizei?, Lübeck 1996.

  9. Manfred Bornewasser, Feindselig oder überfordert? Soziale und strukturelle Belastungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit Fremden, in: ebd., S. 16–55, hier S. 16.

  10. Vgl. Roland Eckert, Nachwort, in: Kuratorium der Polizei-Führungsakademie (Anm. 8), S. 162–165, hier S. 162.

  11. Vgl. Hans-Gerd Jaschke, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit bei der Polizei, in: Kuratorium der Polizei-Führungsakademie (Anm. 8), S. 199–220, hier S. 218f.

  12. Tobias Singelnstein zit. nach Nina Monecke, Kriminologe: "Rassismus in der Polizei ist ein strukturelles Problem", 15.1.2019, Externer Link: https://ze.tt/kriminologe-rassismus-in-der-polizei-ist-ein-strukturelles-problem.

  13. Wolfgang Schulte, Das Thema Rechtsextremismus in der Aus- und Fortbildung der Polizei, in: Klaus Ahlheim (Hrsg.), Intervenieren, nicht resignieren. Rechtsextremismus als Herausforderung für Bildung und Erziehung, Schwalbach/Ts. 2003, S. 209–216, hier S. 211f.

  14. Singelnstein (Anm. 12).

  15. Vgl. Jaschke (Anm. 11), S. 218.

  16. Asmus/Enke (Anm. 7), S. 16. Siehe auch Jörg Hüttermann, Polizeiliche Alltagspraxis im Spannungsfeld von Etablierten und Außenseitern, in: Wilhelm Heitmeyer/Reimund Anhut (Hrsg.), Bedrohte Stadtgesellschaft, Weinheim–München 2000, S. 497–548; Thomas Schweer/Hermann Strasser, "Die Polizei – dein Freund und Helfer?!" Duisburger Polizisten im Konflikt mit ethnischen Minderheiten und sozialen Randgruppen, in: Groenemeyer/Mansel (Anm. 7), S. 229–260; Robert Chr. van Ooyen: Polizei und Fremde – zu einem (ver)störenden Thema im Spiegel neuerer Literatur, in: Christoph Kopke/Wolfgang Kühnel (Hrsg.), Demokratie, Freiheit und Sicherheit, Baden-Baden 2017, S. 273–281; Ulrich Wagner et al., Das Image der deutschen Polizei bei jungen Geflüchteten, in: Polizei & Wissenschaft 1/2019, S. 10–13.

  17. Vgl. Rafael Behr, Zur Legitimation polizeilicher Kontrolle, in: Anja Mensching/Astrid Jacobsen (Hrsg.), Polizei im Spannungsfeld von Autorität, Legitimität und Kompetenz, Frankfurt/M. 2018, S. 105–119.

  18. Asmus/Enke (Anm. 7), S. 23.

  19. Hartmut Aden, Anlasslose Personenkontrollen als grund- und menschenrechtliches Problem, in: Zeitschrift für Menschenrechte 2/2017, S. 54–65, hier S. 54f.

  20. Vgl. Bettina Franzke, Polizei und Ausländer, in: Kriminalistik 10/1993, S. 615–619; Martin Winter, Politikum Polizei, Münster 1998; Margarete Jäger/Heiko Kauffmann (Hrsg.), Leben unter Vorbehalt. Institutioneller Rassismus in Deutschland, Münster 2002.

  21. Home Office, The Stephen Lawrence Inquiry, London 1999, S. 49.

  22. Vgl. Daniela Hunold et al., Fremde als Ordnungshüter?, Wiesbaden 2010.

  23. Ebd., S. 13.

  24. So etwa Sebastian Friedrich/Johanna Mohrfeldt, Mechanismen des institutionellen Rassismus in der polizeilichen Praxis, in: Opferperspektive (Hrsg.), Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt, Münster 2013, S. 194–203, hier S. 197.

  25. Stefan Dierbach, Befunde und aktuelle Kontroversen im Problembereich der Kriminalität und Gewalt von rechts, in: Fabian Vichow/Martin Langebach/Alexander Häusler (Hrsg.), Handbuch Rechtsextremismus, Wiesbaden 2016, S. 471–510, hier S. 502. Vgl. auch Toralf Staud, Straf- und Gewalttaten von rechts: Wie entstehen die offiziellen Statistiken?, 13.11.2018, Externer Link: http://www.bpb.de/264158.

  26. Vgl. Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Hrsg.), Feindbild Polizei. Wie reden Rechtsextreme über die Polizei?, Potsdam 2013; Christoph Kopke, Rechtsextreme Kampagnen gegen engagierte Polizeibeamte, in: Bernhard Frevel/Hermann Groß (Hrsg.), Polizei und Politik, Frankfurt/M. 2014, S. 102–113.

  27. Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 17/14600, 22.8.2013, S. 832.

  28. Ebd, S. 861.

  29. Amnesty International, Leben in Unsicherheit. Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt, London 2016, S. 21f.

  30. Vgl. BT-Drs. (Anm. 27), S. 861ff.

  31. Für das Beispiel Brandenburg vgl. Christoph Kopke/Alexander Lorenz, Welche Konsequenzen zog die Polizei des Landes Brandenburg aus dem NSU-Desaster?, in: Die Polizei 9/2017, S. 261–265.

  32. Robert Chr. van Ooyen, Sicherheitskultur- und Behördenversagen – die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses für eine "Kulturrevolution" bei Verfassungsschutz und Polizei, in: ders./Martin H.W. Möllers, NSU-Terrorismus: Ergebnisse der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und Empfehlungen für die Sicherheitsbehörden, Frankfurt/M. 2015, S. 213–223.

  33. Michael Sturm, Die Polizei und der NSU-Komplex, in: Tina Dürr/Reiner Becker (Hrsg.), Leerstelle Rassismus? Analysen und Handlungsmöglichkeiten nach dem NSU, Frankfurt/M. 2019, S. 110–123, hier S. 113, S. 114, S. 116.

  34. Vgl. Bernhard Frevel/Philipp Kuschewski zit. nach Sturm (Anm. 33), S. 119. Siehe auch Bernhard Frevel/Michael Sturm, Polizei als Zielgruppe politischer Bildung, in: Martin Langebach/Cornelia Habisch (Hrsg.), Zäsur? Politische Bildung nach dem NSU, Bonn 2015, S. 131–144.

  35. Sturm (Anm. 33), S. 117.

  36. Langebach/Habisch (Anm. 34).

  37. Hans-Gerd Jaschke zit. nach Til Knipper, "Die Fehlerkultur bei der Polizei ist zu schwach ausgeprägt", 1.9.2018, Externer Link: http://www.tagesspiegel.de/22978484.html.

  38. Hans-Joachim Heuer, Fremde als Belastung und Gefährdung. Zu einigen Bewertungsstrategien der 90er Jahre, in: Karlhans Liebl (Hrsg.), Polizei und Fremde – Fremde in der Polizei, Wiesbaden 2009, S. 45–68, hier S. 68.

  39. Vgl. Bettina Franzke, Interkulturelle Kompetenz bei der Polizei, in: Polizei & Wissenschaft 2/2017, S. 14–26; Alexander Bosch/Jonas Grutzpalk/Thomas Georg Müller (Hrsg.), Interkulturelle Kompetenz für die Polizei, Frankfurt/M. 2017.

  40. Jaschke (Anm. 37).

  41. Singelnstein (Anm. 12).

  42. Rafael Behr/Annelie Molapisi, Interkulturelle Öffnung der Polizei – Stand nach 25 Jahren, Berlin 2019, S. 5f.

  43. Ders. zit. nach Jennifer Pross, Kann Vielfalt vor Rassismus schützen?, 22.2.2019, Externer Link: https://mediendienst-integration.de/artikel/kann-vielfalt-vor-rassismus-schuetzen.html.

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ist Professor für Politikwissenschaft und Zeitgeschichte im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und forscht schwerpunktmäßig zu Rechtsextremismus und Antisemitismus. E-Mail Link: christoph.kopke@hwr-berlin.de